Neuer Finanzausgleich. Kantonalisierung von Jugend und Sport
- ShortId
-
97.3114
- Id
-
19973114
- Updated
-
10.04.2024 12:05
- Language
-
de
- Title
-
Neuer Finanzausgleich. Kantonalisierung von Jugend und Sport
- AdditionalIndexing
-
junger Mensch;Kanton;Finanzausgleich;Sport;Bund;Qualitätssicherung;Aufgabenteilung;Bundesamt für Sport
- 1
-
- L04K11080202, Finanzausgleich
- L06K080701020101, Aufgabenteilung
- L06K080701020104, Bund
- L06K080701020108, Kanton
- L05K0107010204, junger Mensch
- L04K01010102, Sport
- L06K070305020401, Qualitätssicherung
- L04K08040305, Bundesamt für Sport
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit Beschluss vom 23. Oktober 1996 hat der Bundesrat vom Ergebnis der Vernehmlassung zu den Grundzügen des Neuen Finanzausgleiches Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen festgelegt. Bekanntlich hat er eine paritätisch aus Bundes- und Kantonsvertretern zusammengesetzte Projektorganisation beauftragt, ihm bis Ende 1997 Vorschläge zu unterbreiten, wie die Grundzüge des Neuen Finanzausgleiches in den einzelnen Aufgabenbereichen zu konkretisieren sind. Für diese Vertiefungsarbeiten hat der Bundesrat materielle Leitlinien vorgegeben. Diese sind identisch mit den im Bericht über die Grundzüge des Neuen Finanzausgleiches vom 1. Februar 1996 vorgeschlagenen Hauptstossrichtungen der Reform.</p><p></p><p>Jugend + Sport betreffend sind folgende generelle Überlegungen von Bedeutung:</p><p></p><p>- Jugend + Sport wird durch die Projektgruppe "Bildung" (Vorsitz Regierungsrat Peter Schmid, Erziehungsdirektor des Kantons Bern) bearbeitet. Unter der Federführung der Projektorganisation erarbeitet diese Gruppe Vorschläge zu den Hoch- und Fachhochschulen, zur Berufsbildung und zu Jugend + Sport.</p><p></p><p>- Der Bundesrat will den jetzt stattfindenden Such- und Entscheidungsprozess in den Projektgruppen weder präjudizieren noch vorwegnehmen. Es ist aus heutiger Sicht denn auch offen, ob der Vorschlag nach einer integralen Kantonalisierung von J+S von der Projektorganisation aufgrund der Ende Jahr vorliegenden Analysen der Projektgruppe aufrecht erhalten wird. Vorschläge in Richtung einer Teilentflechtung sind ebenso denkbar wie auf der Basis einer Verbundaufgabe. Deshalb erachtet es der Bundesrat als wenig sinnvoll, bereits heute ein abschliessendes Urteil zu Jugend + Sport, wie auch zu anderen Politikbereichen, abzugeben, ehe die Vernehmlassungsunterlagen zum Neuen Finanzausgleich überhaupt vorliegen.</p><p></p><p>- Der Bundesrat ist sich vielmehr bewusst, dass nur eine gesamtheitliche (und damit nicht isolierte) Beurteilung der dannzumal vorliegenden Vorschläge zu den einzelnen Politikbereichen den Anliegen des Neuen Finanzauslgeiches gerecht werden kann. Die Ergebnisse der Vertiefungsarbeiten können mit anderen Worten nur im Kontext aller Reformbausteine des Neuen Finanzausgleiches gewürdigt werden: So sollen mit dem Ressourcenausgleich alle Kantone, auch und gerade die finanzschwachen, in die Lage versetzt werden, kantonale Aufgaben (auch die neuen) eigenständig zu lösen. Neue Formen der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich sollen ferner die Kantone in die Lage versetzen, beispielsweise Einrichtungen gemeinsam zu betreiben und damit Skalenerträge zu erzielen. Eine Gesamtbilanz wird sodann aufzeigen, wie allfällige Lastenverschiebungen zwischen Bund und Kantonen auf geeignete Weise kompensiert werden können.</p><p></p><p>Aus den dargelegten Gründen ist eine frühzeitige Beantwortung der in der Interpellation aufgeworfenen Fragen nicht sinnvoll. Diese werden im Rahmen der erwähnten Vertiefungsarbeiten beantwortet. Im Lichte der skizzierten Leitlinien wird der Bundesrat den Vernehmlassungsbericht würdigen und darauf basierende Einzelvorschläge zur Aufgaben- und Kompetenzentflechtung prüfen und im Frühling 1998 in die Vernehmlassung geben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nach dem Entwurf über den Neuen Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen gehört Jugend+Sport (J+S) zu den 21 Aufgaben, die gegenwärtig von Bund und Kantonen gemeinsam wahrgenommen werden, künftig aber vollständig in den Verantwortungsbereich der Kantone übergehen sollen.</p><p>Gemäss dem Bericht über die Vernehmlassungsergebnisse sowie verschiedenen weiteren Dokumenten scheint dieses Kantonalisierungsvorhaben in verschiedenen Kreisen auf grosse Vorbehalte, ja sogar klare Opposition zu stossen.</p><p>In diesem Zusammenhang stellen wir dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Wie hoch wären die Kosten von J+S für die Kantone im Falle der Kantonalisierung (gegenwärtig 100 Millionen Franken)?</p><p>2. Glaubt der Bundesrat, dass alle Kantone angesichts ihrer unterschiedlichen Grösse und Finanzkraft in der Lage wären, die Aufgaben, die J+S gegenwärtig erfüllt, weiterhin wahrzunehmen?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass diese Kantonalisierung die Strukturen, die Arbeitsabläufe und die erforderliche Koordination im Bereich von J+S komplizieren wird?</p><p>4. Besteht nicht die Gefahr, dass diese Kantonalisierung Einheitlichkeit und Qualität von Ausbildung und Lehrmitteln gefährdet?</p><p>5. Laufen die "kleinen" kantonalen Sportverbände nicht Gefahr, durch diese Kantonalisierung benachteiligt zu werden, da sie angesichts der geringen Zahl ihrer Mitglieder die kritische Limite für die Durchführung kantonaler Kurse fast nie erreichen werden?</p><p>6. Wie wird bei einer Kantonalisierung die Koordination mit den nationalen Sportverbänden sichergestellt, die gegenwärtig nur einen Ansprechpartner haben? Werden diese Verbände künftig 26 verschiedene Ansprechpartner haben?</p><p>7. Welche Rolle und welchen Status hätte bei einer Kantonalisierung die Eidgenössische Sportschule Magglingen? Welche Beziehungen beständen zwischen J+S und dem zukünftigen Bundesamt für Sport?</p><p>8. Ist der Bundesrat angesichts der Kritik und der Opposition gegenüber der Kantonalisierung immer noch der Meinung, J+S gehöre auch weiterhin zu den 21 Aufgaben, für die künftig ausschliesslich die Kantone zuständig sein sollen?</p>
- Neuer Finanzausgleich. Kantonalisierung von Jugend und Sport
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Mit Beschluss vom 23. Oktober 1996 hat der Bundesrat vom Ergebnis der Vernehmlassung zu den Grundzügen des Neuen Finanzausgleiches Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen festgelegt. Bekanntlich hat er eine paritätisch aus Bundes- und Kantonsvertretern zusammengesetzte Projektorganisation beauftragt, ihm bis Ende 1997 Vorschläge zu unterbreiten, wie die Grundzüge des Neuen Finanzausgleiches in den einzelnen Aufgabenbereichen zu konkretisieren sind. Für diese Vertiefungsarbeiten hat der Bundesrat materielle Leitlinien vorgegeben. Diese sind identisch mit den im Bericht über die Grundzüge des Neuen Finanzausgleiches vom 1. Februar 1996 vorgeschlagenen Hauptstossrichtungen der Reform.</p><p></p><p>Jugend + Sport betreffend sind folgende generelle Überlegungen von Bedeutung:</p><p></p><p>- Jugend + Sport wird durch die Projektgruppe "Bildung" (Vorsitz Regierungsrat Peter Schmid, Erziehungsdirektor des Kantons Bern) bearbeitet. Unter der Federführung der Projektorganisation erarbeitet diese Gruppe Vorschläge zu den Hoch- und Fachhochschulen, zur Berufsbildung und zu Jugend + Sport.</p><p></p><p>- Der Bundesrat will den jetzt stattfindenden Such- und Entscheidungsprozess in den Projektgruppen weder präjudizieren noch vorwegnehmen. Es ist aus heutiger Sicht denn auch offen, ob der Vorschlag nach einer integralen Kantonalisierung von J+S von der Projektorganisation aufgrund der Ende Jahr vorliegenden Analysen der Projektgruppe aufrecht erhalten wird. Vorschläge in Richtung einer Teilentflechtung sind ebenso denkbar wie auf der Basis einer Verbundaufgabe. Deshalb erachtet es der Bundesrat als wenig sinnvoll, bereits heute ein abschliessendes Urteil zu Jugend + Sport, wie auch zu anderen Politikbereichen, abzugeben, ehe die Vernehmlassungsunterlagen zum Neuen Finanzausgleich überhaupt vorliegen.</p><p></p><p>- Der Bundesrat ist sich vielmehr bewusst, dass nur eine gesamtheitliche (und damit nicht isolierte) Beurteilung der dannzumal vorliegenden Vorschläge zu den einzelnen Politikbereichen den Anliegen des Neuen Finanzauslgeiches gerecht werden kann. Die Ergebnisse der Vertiefungsarbeiten können mit anderen Worten nur im Kontext aller Reformbausteine des Neuen Finanzausgleiches gewürdigt werden: So sollen mit dem Ressourcenausgleich alle Kantone, auch und gerade die finanzschwachen, in die Lage versetzt werden, kantonale Aufgaben (auch die neuen) eigenständig zu lösen. Neue Formen der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich sollen ferner die Kantone in die Lage versetzen, beispielsweise Einrichtungen gemeinsam zu betreiben und damit Skalenerträge zu erzielen. Eine Gesamtbilanz wird sodann aufzeigen, wie allfällige Lastenverschiebungen zwischen Bund und Kantonen auf geeignete Weise kompensiert werden können.</p><p></p><p>Aus den dargelegten Gründen ist eine frühzeitige Beantwortung der in der Interpellation aufgeworfenen Fragen nicht sinnvoll. Diese werden im Rahmen der erwähnten Vertiefungsarbeiten beantwortet. Im Lichte der skizzierten Leitlinien wird der Bundesrat den Vernehmlassungsbericht würdigen und darauf basierende Einzelvorschläge zur Aufgaben- und Kompetenzentflechtung prüfen und im Frühling 1998 in die Vernehmlassung geben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nach dem Entwurf über den Neuen Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen gehört Jugend+Sport (J+S) zu den 21 Aufgaben, die gegenwärtig von Bund und Kantonen gemeinsam wahrgenommen werden, künftig aber vollständig in den Verantwortungsbereich der Kantone übergehen sollen.</p><p>Gemäss dem Bericht über die Vernehmlassungsergebnisse sowie verschiedenen weiteren Dokumenten scheint dieses Kantonalisierungsvorhaben in verschiedenen Kreisen auf grosse Vorbehalte, ja sogar klare Opposition zu stossen.</p><p>In diesem Zusammenhang stellen wir dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Wie hoch wären die Kosten von J+S für die Kantone im Falle der Kantonalisierung (gegenwärtig 100 Millionen Franken)?</p><p>2. Glaubt der Bundesrat, dass alle Kantone angesichts ihrer unterschiedlichen Grösse und Finanzkraft in der Lage wären, die Aufgaben, die J+S gegenwärtig erfüllt, weiterhin wahrzunehmen?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass diese Kantonalisierung die Strukturen, die Arbeitsabläufe und die erforderliche Koordination im Bereich von J+S komplizieren wird?</p><p>4. Besteht nicht die Gefahr, dass diese Kantonalisierung Einheitlichkeit und Qualität von Ausbildung und Lehrmitteln gefährdet?</p><p>5. Laufen die "kleinen" kantonalen Sportverbände nicht Gefahr, durch diese Kantonalisierung benachteiligt zu werden, da sie angesichts der geringen Zahl ihrer Mitglieder die kritische Limite für die Durchführung kantonaler Kurse fast nie erreichen werden?</p><p>6. Wie wird bei einer Kantonalisierung die Koordination mit den nationalen Sportverbänden sichergestellt, die gegenwärtig nur einen Ansprechpartner haben? Werden diese Verbände künftig 26 verschiedene Ansprechpartner haben?</p><p>7. Welche Rolle und welchen Status hätte bei einer Kantonalisierung die Eidgenössische Sportschule Magglingen? Welche Beziehungen beständen zwischen J+S und dem zukünftigen Bundesamt für Sport?</p><p>8. Ist der Bundesrat angesichts der Kritik und der Opposition gegenüber der Kantonalisierung immer noch der Meinung, J+S gehöre auch weiterhin zu den 21 Aufgaben, für die künftig ausschliesslich die Kantone zuständig sein sollen?</p>
- Neuer Finanzausgleich. Kantonalisierung von Jugend und Sport
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