Beiträge aus zweckgebundenen Treibstoffgeldern für Hauptstrassen. Flexiblere Kreditbewirtschaftung

ShortId
97.3124
Id
19973124
Updated
25.06.2025 02:15
Language
de
Title
Beiträge aus zweckgebundenen Treibstoffgeldern für Hauptstrassen. Flexiblere Kreditbewirtschaftung
AdditionalIndexing
Kantonsstrasse;Strassenbau;Mineralölsteuer;öffentliche Finanzen;gebundene Ausgabe;Gesetz;Kredit
1
  • L04K11070109, Mineralölsteuer
  • L05K1803010204, Kantonsstrasse
  • L05K0705030104, Strassenbau
  • L03K110802, öffentliche Finanzen
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L03K110403, Kredit
  • L04K11020303, gebundene Ausgabe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Dank entsprechender Gewichtung und teilweiser Neuorientierung bei der Finanzierung des Strassenbaus ist es bis heute gelungen, auch das Hauptstrassennetz in unserem Lande wesentlich zu verbessern.</p><p>Es ist jedoch nicht zu verkennen, dass nach wie vor viele Dörfer und deren Bewohnerinnen und Bewohner unter der Last des Durchgangsverkehrs unverhältnismässig zu leiden haben, und dass die Belastung umwelt- und sicherheitsmässig das Mass des Erträglichen und Zumutbaren mancherorts bei weitem überschreitet. Umfahrungs- und Sanierungsmassnahmen sind in solchen Situationen von hoher Dringlichkeit, aber es fehlen die finanziellen Mittel für zeitgerechte Abhilfe.</p><p>Im Bereich des Hauptstrassenbaus, der stark von Beiträgen aus zweckgebundenen Treibstoffgeldern abhängt, behindert das Prinzip der Zahlungskredite für ein Kalenderjahr eine effiziente Verwendung der zweckgebundenen Mittel und steht im Widerspruch zu den Anstrengungen zur Belebung der Wirtschaft.</p><p>Oft können die in einem Jahr vorgesehenen Bauarbeiten nicht ausgeführt werden, weil die Kantonsanteile nicht finanziert werden können, weil das Bewilligungsverfahren länger braucht als vorgesehen oder weil z. B. das Wetter die Bauarbeiten verzögert.</p><p>Gerade in der heutigen wirtschaftlichen Lage wäre es wichtig, dass anstelle von verzögerten Objekten andere begonnen werden können. Das im Finanzhaushaltgesetz festgelegte Prinzip der jährlichen Zahlungskredite erschwert dies. Die in Artikel 17 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes vorgesehene Möglichkeit der Kreditübertragung ist nur für die Fortsetzung oder den Abschluss von begonnenen Arbeiten möglich, nicht aber für den Baubeginn bei neuen Objekten. Im Interesse der Konjunkturbelebung sollte es auch möglich sein, bei den Hauptstrassen nicht ausgeschöpfte Kredite auf das folgende Jahr zu übertragen, damit diese für den Beginn neuer Arbeiten eingesetzt werden können.</p>
  • <p>Eine gleichlautende Motion WAK-S (97.3187) ist in der Sondersession vom 28. bis 30. April 1997 durch beide Räte überwiesen worden.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, eine Änderung des Finanzhaushaltgesetzes zu prüfen, mit dem Ziel, bei Beiträgen aus zweckgebundenen Treibstoffgeldern für Hauptstrassen weniger restriktive Voraussetzungen für Kreditübertragungen zu schaffen oder ein Instrument des "Mehrjahreskredites" einzuführen.</p>
  • Beiträge aus zweckgebundenen Treibstoffgeldern für Hauptstrassen. Flexiblere Kreditbewirtschaftung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Dank entsprechender Gewichtung und teilweiser Neuorientierung bei der Finanzierung des Strassenbaus ist es bis heute gelungen, auch das Hauptstrassennetz in unserem Lande wesentlich zu verbessern.</p><p>Es ist jedoch nicht zu verkennen, dass nach wie vor viele Dörfer und deren Bewohnerinnen und Bewohner unter der Last des Durchgangsverkehrs unverhältnismässig zu leiden haben, und dass die Belastung umwelt- und sicherheitsmässig das Mass des Erträglichen und Zumutbaren mancherorts bei weitem überschreitet. Umfahrungs- und Sanierungsmassnahmen sind in solchen Situationen von hoher Dringlichkeit, aber es fehlen die finanziellen Mittel für zeitgerechte Abhilfe.</p><p>Im Bereich des Hauptstrassenbaus, der stark von Beiträgen aus zweckgebundenen Treibstoffgeldern abhängt, behindert das Prinzip der Zahlungskredite für ein Kalenderjahr eine effiziente Verwendung der zweckgebundenen Mittel und steht im Widerspruch zu den Anstrengungen zur Belebung der Wirtschaft.</p><p>Oft können die in einem Jahr vorgesehenen Bauarbeiten nicht ausgeführt werden, weil die Kantonsanteile nicht finanziert werden können, weil das Bewilligungsverfahren länger braucht als vorgesehen oder weil z. B. das Wetter die Bauarbeiten verzögert.</p><p>Gerade in der heutigen wirtschaftlichen Lage wäre es wichtig, dass anstelle von verzögerten Objekten andere begonnen werden können. Das im Finanzhaushaltgesetz festgelegte Prinzip der jährlichen Zahlungskredite erschwert dies. Die in Artikel 17 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes vorgesehene Möglichkeit der Kreditübertragung ist nur für die Fortsetzung oder den Abschluss von begonnenen Arbeiten möglich, nicht aber für den Baubeginn bei neuen Objekten. Im Interesse der Konjunkturbelebung sollte es auch möglich sein, bei den Hauptstrassen nicht ausgeschöpfte Kredite auf das folgende Jahr zu übertragen, damit diese für den Beginn neuer Arbeiten eingesetzt werden können.</p>
    • <p>Eine gleichlautende Motion WAK-S (97.3187) ist in der Sondersession vom 28. bis 30. April 1997 durch beide Räte überwiesen worden.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, eine Änderung des Finanzhaushaltgesetzes zu prüfen, mit dem Ziel, bei Beiträgen aus zweckgebundenen Treibstoffgeldern für Hauptstrassen weniger restriktive Voraussetzungen für Kreditübertragungen zu schaffen oder ein Instrument des "Mehrjahreskredites" einzuführen.</p>
    • Beiträge aus zweckgebundenen Treibstoffgeldern für Hauptstrassen. Flexiblere Kreditbewirtschaftung

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