Viehabsatz. Vorbeugende Massnahmen

ShortId
97.3134
Id
19973134
Updated
10.04.2024 14:53
Language
de
Title
Viehabsatz. Vorbeugende Massnahmen
AdditionalIndexing
Agrarmarkt;Fleisch;Marktintervention;Ausfuhrbeschränkung;Viehabsatzmassnahmen
1
  • L06K140104040102, Viehabsatzmassnahmen
  • L04K14020501, Fleisch
  • L05K1401030202, Agrarmarkt
  • L05K0701020102, Ausfuhrbeschränkung
  • L05K0701030306, Marktintervention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der zweiten Hälfte des letzten Jahres herrschte auf dem Markt für das grosse Schlachtvieh eine eigentliche Misere. Davon betroffen waren nicht nur die spezialisierten Mäster, sondern vor allem auch die Bergregionen, in denen die Aufzucht traditionell eine grosse Rolle spielt. Mit den in der Zwischenzeit eingeleiteten Massnahmen konnte zumindest in Teilbereichen eine Verbesserung erreicht werden. In einem Bereich haben allerdings die vom Bund getroffenen Massnahmen keine Wirkungen gezeigt: Verschiedene Staaten diskriminieren nach wie vor den Export von Schweizer Tieren oder Fleisch. Wenn sich diese Situation nicht ändert, lässt sich voraussehen, dass der Export von Zucht- und Nutzvieh kaum mehr möglich sein wird und dass die Landwirtschaft wieder in die gleiche missliche Lage hineinschlittert wie 1996. Um dies zu verhindern, sind rechtzeitig die erforderlichen Massnahmen zu treffen.</p>
  • <p>1. Das strukturelle Überangebot von Rindfleisch sowie die BSE-Problematik führten seit ungefähr eineinhalb Jahren zu einem ausgeprägten Rückgang der Produzentenpreise auf dem Schlachtviehmarkt. Verschiedene Marktentlastungsmassnahmen im Laufe des Jahres 1996 sowie die befristeten Bundesbeschlüsse bewirkten in gewissen Bereichen eine Verbesserung, wenn auch die Richtpreise noch nicht erreicht wurden. Falls in diesem Jahr nicht wie üblich Schweizer Zuchtvieh exportiert werden kann, wird der inländische Schlachtviehmarkt vor allem im kommenden Herbst zusätzlich belastet. Der im vergangenen Jahr erfolgte Abbau des Rindviehbestandes sollte demgegenüber entlastend wirken.</p><p>2. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement sowie die betroffenen Bundesämter bemühen sich weiterhin in Zusammenarbeit mit den diplomatischen Vertretungen, die Restriktionen gegen die Schweiz rückgängig zu machen.</p><p>Erfolge konnten bis jetzt nur beschränkt verzeichnet werden. Der Export von Rinderhäuten nach Italien und Deutschland sowie die Sömmerung von Rindvieh in Frankreich und Österreich sind wieder möglich.</p><p>Die Schweiz hat am 19. bis 21. März 1997 in der Welthandelsorganisation (WTO) erste Schritte unternommen, um die rund 30 betroffenen Länder auf ihre WTO-Verpflichtungen aufmerksam zu machen. Sie hat darin geltend gemacht, dass Schweizer Produkte jedenfalls teilweise diskriminierenden Massnahmen unterliegen, die weder wissenschaftlich begründet noch mit den geltenden internationalen Normen vereinbar sind. Die Angelegenheit wird nun sowohl in der WTO als auch auf der bilateralen Ebene weiterbehandelt, wobei die Möglichkeit eines formellen Streitbeilegungsverfahrens ausdrücklich vorbehalten wurde.</p><p>3. Die Produzentenpreise für Verarbeitungsvieh sind in den ersten drei Monaten dieses Jahres aufgrund des sinkenden Angebotes und der Massnahmen zur Entlastung des Rindfleischmarktes (Bundesbeschluss vom 13. Dezember 1996) angestiegen. Die Prognosen von Produzentenorganisationen deuten auf ein geringeres Angebot von grossem Schlachtvieh im Herbst hin. Der Bundesrat wird die Lage auf dem schweizerischen Rindfleischmarkt weiterhin sehr genau beobachten und nötigenfalls dem Parlament dannzumal weitere Massnahmen vorschlagen.</p><p>4. Die Schweiz ist in Verbindung mit dem Landwirtschaftsabkommen der WTO sowohl eine mengenmässige als auch eine budgetäre Verpflichtung hinsichtlich der maximalen Unterstützung von bisherigen Zucht- und Nutzviehexporten eingegangen. Demnach dürfen 1997 maximal 12 805 Stück Vieh subventioniert exportiert werden. Im Budget des Bundes sind in diesem Jahr rund 20 Millionen Franken zur Förderung des Viehabsatzes vorgesehen.</p><p>Falls ein WTO-notifiziertes Ausfuhrkontingent nicht ausgenützt werden kann, so ist die Umlagerung der finanziellen Mittel auf andere Produkte WTO-rechtlich nicht möglich, ausser über entsprechende Neuverhandlungen. Exporte von Rindfleisch wurden von der Schweiz im Landwirtschaftsabkommen der WTO nicht notifiziert. Es ist WTO-rechtlich untersagt, für neue Produkte Exportsubventionen einzuführen. Rindfleisch kann deshalb grundsätzlich nicht mit Exportsubventionen ausgeführt werden. Im Rahmen der humanitären Hilfe sind Fleischausfuhren jedoch zulässig, allerdings müssen hierzu strenge Kriterien erfüllt sein.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass angesichts der gegenwärtigen diskriminierenden Massnahmen von verschiedenen Staaten die Gefahr besteht, dass wegen fehlenden Exportmöglichkeiten von Zucht- und Nutzvieh der Absatz im nächsten Herbst erneut einbrechen und sich damit die Misere auf dem Fleischmarkt wiederholen könnte?</p><p>2. Was unternimmt der Bundesrat, um die verschiedenen Staaten zu veranlassen, ihre diskriminierenden Massnahmen gegenüber der Schweiz aufzuheben?</p><p>3. Welche Massnahmen bereitet der Bundesrat vor für den Fall, dass die Diskriminierung nicht rechtzeitig beseitigt wird?</p><p>4. Zieht der Bundesrat unter diesen Massnahmen auch in Betracht, die für die Viehexporte vorgesehenen Mittel für den Fleischexport zu verwenden und dafür besorgt zu sein, dass das nicht ausgenützte Exportkontingent für Zuchtvieh in ein solches für Fleisch umgewandelt wird?</p>
  • Viehabsatz. Vorbeugende Massnahmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der zweiten Hälfte des letzten Jahres herrschte auf dem Markt für das grosse Schlachtvieh eine eigentliche Misere. Davon betroffen waren nicht nur die spezialisierten Mäster, sondern vor allem auch die Bergregionen, in denen die Aufzucht traditionell eine grosse Rolle spielt. Mit den in der Zwischenzeit eingeleiteten Massnahmen konnte zumindest in Teilbereichen eine Verbesserung erreicht werden. In einem Bereich haben allerdings die vom Bund getroffenen Massnahmen keine Wirkungen gezeigt: Verschiedene Staaten diskriminieren nach wie vor den Export von Schweizer Tieren oder Fleisch. Wenn sich diese Situation nicht ändert, lässt sich voraussehen, dass der Export von Zucht- und Nutzvieh kaum mehr möglich sein wird und dass die Landwirtschaft wieder in die gleiche missliche Lage hineinschlittert wie 1996. Um dies zu verhindern, sind rechtzeitig die erforderlichen Massnahmen zu treffen.</p>
    • <p>1. Das strukturelle Überangebot von Rindfleisch sowie die BSE-Problematik führten seit ungefähr eineinhalb Jahren zu einem ausgeprägten Rückgang der Produzentenpreise auf dem Schlachtviehmarkt. Verschiedene Marktentlastungsmassnahmen im Laufe des Jahres 1996 sowie die befristeten Bundesbeschlüsse bewirkten in gewissen Bereichen eine Verbesserung, wenn auch die Richtpreise noch nicht erreicht wurden. Falls in diesem Jahr nicht wie üblich Schweizer Zuchtvieh exportiert werden kann, wird der inländische Schlachtviehmarkt vor allem im kommenden Herbst zusätzlich belastet. Der im vergangenen Jahr erfolgte Abbau des Rindviehbestandes sollte demgegenüber entlastend wirken.</p><p>2. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement sowie die betroffenen Bundesämter bemühen sich weiterhin in Zusammenarbeit mit den diplomatischen Vertretungen, die Restriktionen gegen die Schweiz rückgängig zu machen.</p><p>Erfolge konnten bis jetzt nur beschränkt verzeichnet werden. Der Export von Rinderhäuten nach Italien und Deutschland sowie die Sömmerung von Rindvieh in Frankreich und Österreich sind wieder möglich.</p><p>Die Schweiz hat am 19. bis 21. März 1997 in der Welthandelsorganisation (WTO) erste Schritte unternommen, um die rund 30 betroffenen Länder auf ihre WTO-Verpflichtungen aufmerksam zu machen. Sie hat darin geltend gemacht, dass Schweizer Produkte jedenfalls teilweise diskriminierenden Massnahmen unterliegen, die weder wissenschaftlich begründet noch mit den geltenden internationalen Normen vereinbar sind. Die Angelegenheit wird nun sowohl in der WTO als auch auf der bilateralen Ebene weiterbehandelt, wobei die Möglichkeit eines formellen Streitbeilegungsverfahrens ausdrücklich vorbehalten wurde.</p><p>3. Die Produzentenpreise für Verarbeitungsvieh sind in den ersten drei Monaten dieses Jahres aufgrund des sinkenden Angebotes und der Massnahmen zur Entlastung des Rindfleischmarktes (Bundesbeschluss vom 13. Dezember 1996) angestiegen. Die Prognosen von Produzentenorganisationen deuten auf ein geringeres Angebot von grossem Schlachtvieh im Herbst hin. Der Bundesrat wird die Lage auf dem schweizerischen Rindfleischmarkt weiterhin sehr genau beobachten und nötigenfalls dem Parlament dannzumal weitere Massnahmen vorschlagen.</p><p>4. Die Schweiz ist in Verbindung mit dem Landwirtschaftsabkommen der WTO sowohl eine mengenmässige als auch eine budgetäre Verpflichtung hinsichtlich der maximalen Unterstützung von bisherigen Zucht- und Nutzviehexporten eingegangen. Demnach dürfen 1997 maximal 12 805 Stück Vieh subventioniert exportiert werden. Im Budget des Bundes sind in diesem Jahr rund 20 Millionen Franken zur Förderung des Viehabsatzes vorgesehen.</p><p>Falls ein WTO-notifiziertes Ausfuhrkontingent nicht ausgenützt werden kann, so ist die Umlagerung der finanziellen Mittel auf andere Produkte WTO-rechtlich nicht möglich, ausser über entsprechende Neuverhandlungen. Exporte von Rindfleisch wurden von der Schweiz im Landwirtschaftsabkommen der WTO nicht notifiziert. Es ist WTO-rechtlich untersagt, für neue Produkte Exportsubventionen einzuführen. Rindfleisch kann deshalb grundsätzlich nicht mit Exportsubventionen ausgeführt werden. Im Rahmen der humanitären Hilfe sind Fleischausfuhren jedoch zulässig, allerdings müssen hierzu strenge Kriterien erfüllt sein.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass angesichts der gegenwärtigen diskriminierenden Massnahmen von verschiedenen Staaten die Gefahr besteht, dass wegen fehlenden Exportmöglichkeiten von Zucht- und Nutzvieh der Absatz im nächsten Herbst erneut einbrechen und sich damit die Misere auf dem Fleischmarkt wiederholen könnte?</p><p>2. Was unternimmt der Bundesrat, um die verschiedenen Staaten zu veranlassen, ihre diskriminierenden Massnahmen gegenüber der Schweiz aufzuheben?</p><p>3. Welche Massnahmen bereitet der Bundesrat vor für den Fall, dass die Diskriminierung nicht rechtzeitig beseitigt wird?</p><p>4. Zieht der Bundesrat unter diesen Massnahmen auch in Betracht, die für die Viehexporte vorgesehenen Mittel für den Fleischexport zu verwenden und dafür besorgt zu sein, dass das nicht ausgenützte Exportkontingent für Zuchtvieh in ein solches für Fleisch umgewandelt wird?</p>
    • Viehabsatz. Vorbeugende Massnahmen

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