WEG. Blockierung der jährlichen Mietzinserhöhungen
- ShortId
-
97.3135
- Id
-
19973135
- Updated
-
25.06.2025 02:11
- Language
-
de
- Title
-
WEG. Blockierung der jährlichen Mietzinserhöhungen
- AdditionalIndexing
-
Mietzinskontrolle;Verordnung;Wohneigentum;Mietzinszuschuss;Miete;reduzierter Preis
- 1
-
- L04K01020110, Wohneigentum
- L05K0102010406, Mietzinskontrolle
- L04K01020104, Miete
- L04K01040113, Mietzinszuschuss
- L04K11050412, reduzierter Preis
- L05K0503010103, Verordnung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit der zweiten Hälfte des Jahres 1993 sind die Hypothekarzinsen spürbar und rasch gesunken. Sie betragen heute zwischen 4,25 und 4,5 Prozent. Weitere Senkungen sind nicht auszuschliessen. Gleichzeitig gehen die Mietzinse auf dem freien Wohnungsmarkt nicht zurück. Dass sie aber auch nicht beträchtlich zunehmen, hängt mit der wirtschaftlichen Krise zusammen.</p><p>Dagegen steigen die Mietzinse der nach dem Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vom 04.10.1974 verbilligten Mietwohnungen weiterhin an. Dies aus dem einfachen Grund, weil diese Mietzinse an Mietzinspläne gebunden sind, die in den vergangenen Jahrzehnten erstellt wurden, als die wirtschaftliche Situation völlig anders war als heute.</p><p>Dieser Umstand führt dazu, dass die Mietzinse dieser Wohnungen für Familien mit bescheidenem Einkommen immer weniger interessant werden. Diese Wohnungen entsprechen immer weniger dem Zweck und den Erfordernissen, für die sie eigentlich gedacht waren und gefördert wurden, nämlich als Hilfe für Mieterinnen und Mietern mit niedrigem oder bescheidenem Einkommen.</p><p>Der Druck nach unten, dem die Löhne infolge der wirtschaftlichen Krise unterworfen sind, macht diese Mietzinse noch weniger attraktiv und erhöht die Schwierigkeiten der betroffenen Mieterinnen und Mieter zusätzlich. Dies ist besonders in den wirtschaftlich schwachen Regionen und/oder Kantonen der Fall, namentlich im Tessin.</p><p>Die Bundesbehörden haben bereits wahrgenommen, dass diese Situation anormal ist. Dies geht einerseits aus dem Entscheid hervor, die zweijährliche Mietzinserhöhung von 7 auf 3 Prozent zu reduzieren, und andererseits aus einer Weisung des Bundesamtes für Wohnungswesen vom Oktober 1996, in der sich dieses Amt "bereit" erklärt, "bei Bedarf die fälligen Erhöhungen ganz zu sistieren", und in der "Eigentümer von Mietwohnungen, die von dieser Möglichkeit im nächsten Jahr Gebrauch machen möchten, ... gebeten" werden, "dies schriftlich ... zu beantragen". Dieses Vorgehen ist jedoch fragwürdig, weil es weder dem Einzelfall gerecht wird noch auf einer allgemeinen Norm beruht.</p><p>Angesichts der heutigen Situation ist aber eine allgemeine Norm erforderlich, mit der die Mietzinspläne landesweit sistiert werden. In seiner Botschaft vom 19.02.1997 über Rahmenkredite für die Wohnbau- und Eigentumsförderung in den nächsten drei Jahren anerkennt der Bundesrat übrigens selber, dass hier ein Problem besteht, wenn er ankündigt: "Bis zur Inkraftsetzung des neuen Rahmenkredits soll ferner eine Änderung der WEG-Verordnung geprüft werden ..."</p><p>Genau dies fordert das vorliegende Postulat, indem es dringliche Massnahmen verlangt, mit denen die Mietzinspläne für die nach WEG verbilligten Mietwohnungen in der ganzen Schweiz oder wenigstens in den wirtschaftlich schwachen Regionen und/oder Kantonen sistiert werden.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Die Mietzinse der nach dem Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vom 4. Oktober 1974 verbilligten Mietwohnungen steigen weiterhin an. Dies ist deshalb der Fall, weil diese Mietzinse an Mietzinspläne gebunden sind, die in den vergangenen Jahrzehnten erstellt wurden, als die wirtschaftliche Situation völlig anders war als heute. Andererseits hat auch der Lohndruck stark zugenommen, insbesondere in den wirtschaftlich schwachen Regionen und Kantonen.</p><p>Die Unterzeichnenden ersuchen deshalb den Bundesrat, die Verordnung zum WEG auf dem Dringlichkeitsweg zu ändern und darin Bestimmungen aufzunehmen, mit denen die Mietzinspläne für die nach WEG-System verbilligten Mietwohnungen in der ganzen Schweiz oder wenigstens in den von der Krise besonders betroffenen Regionen und/oder Kantonen sistiert werden.</p>
- WEG. Blockierung der jährlichen Mietzinserhöhungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Seit der zweiten Hälfte des Jahres 1993 sind die Hypothekarzinsen spürbar und rasch gesunken. Sie betragen heute zwischen 4,25 und 4,5 Prozent. Weitere Senkungen sind nicht auszuschliessen. Gleichzeitig gehen die Mietzinse auf dem freien Wohnungsmarkt nicht zurück. Dass sie aber auch nicht beträchtlich zunehmen, hängt mit der wirtschaftlichen Krise zusammen.</p><p>Dagegen steigen die Mietzinse der nach dem Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vom 04.10.1974 verbilligten Mietwohnungen weiterhin an. Dies aus dem einfachen Grund, weil diese Mietzinse an Mietzinspläne gebunden sind, die in den vergangenen Jahrzehnten erstellt wurden, als die wirtschaftliche Situation völlig anders war als heute.</p><p>Dieser Umstand führt dazu, dass die Mietzinse dieser Wohnungen für Familien mit bescheidenem Einkommen immer weniger interessant werden. Diese Wohnungen entsprechen immer weniger dem Zweck und den Erfordernissen, für die sie eigentlich gedacht waren und gefördert wurden, nämlich als Hilfe für Mieterinnen und Mietern mit niedrigem oder bescheidenem Einkommen.</p><p>Der Druck nach unten, dem die Löhne infolge der wirtschaftlichen Krise unterworfen sind, macht diese Mietzinse noch weniger attraktiv und erhöht die Schwierigkeiten der betroffenen Mieterinnen und Mieter zusätzlich. Dies ist besonders in den wirtschaftlich schwachen Regionen und/oder Kantonen der Fall, namentlich im Tessin.</p><p>Die Bundesbehörden haben bereits wahrgenommen, dass diese Situation anormal ist. Dies geht einerseits aus dem Entscheid hervor, die zweijährliche Mietzinserhöhung von 7 auf 3 Prozent zu reduzieren, und andererseits aus einer Weisung des Bundesamtes für Wohnungswesen vom Oktober 1996, in der sich dieses Amt "bereit" erklärt, "bei Bedarf die fälligen Erhöhungen ganz zu sistieren", und in der "Eigentümer von Mietwohnungen, die von dieser Möglichkeit im nächsten Jahr Gebrauch machen möchten, ... gebeten" werden, "dies schriftlich ... zu beantragen". Dieses Vorgehen ist jedoch fragwürdig, weil es weder dem Einzelfall gerecht wird noch auf einer allgemeinen Norm beruht.</p><p>Angesichts der heutigen Situation ist aber eine allgemeine Norm erforderlich, mit der die Mietzinspläne landesweit sistiert werden. In seiner Botschaft vom 19.02.1997 über Rahmenkredite für die Wohnbau- und Eigentumsförderung in den nächsten drei Jahren anerkennt der Bundesrat übrigens selber, dass hier ein Problem besteht, wenn er ankündigt: "Bis zur Inkraftsetzung des neuen Rahmenkredits soll ferner eine Änderung der WEG-Verordnung geprüft werden ..."</p><p>Genau dies fordert das vorliegende Postulat, indem es dringliche Massnahmen verlangt, mit denen die Mietzinspläne für die nach WEG verbilligten Mietwohnungen in der ganzen Schweiz oder wenigstens in den wirtschaftlich schwachen Regionen und/oder Kantonen sistiert werden.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Die Mietzinse der nach dem Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vom 4. Oktober 1974 verbilligten Mietwohnungen steigen weiterhin an. Dies ist deshalb der Fall, weil diese Mietzinse an Mietzinspläne gebunden sind, die in den vergangenen Jahrzehnten erstellt wurden, als die wirtschaftliche Situation völlig anders war als heute. Andererseits hat auch der Lohndruck stark zugenommen, insbesondere in den wirtschaftlich schwachen Regionen und Kantonen.</p><p>Die Unterzeichnenden ersuchen deshalb den Bundesrat, die Verordnung zum WEG auf dem Dringlichkeitsweg zu ändern und darin Bestimmungen aufzunehmen, mit denen die Mietzinspläne für die nach WEG-System verbilligten Mietwohnungen in der ganzen Schweiz oder wenigstens in den von der Krise besonders betroffenen Regionen und/oder Kantonen sistiert werden.</p>
- WEG. Blockierung der jährlichen Mietzinserhöhungen
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