Sofortmassnahmen zur Sanierung der Arbeitslosenversicherung

ShortId
97.3139
Id
19973139
Updated
10.04.2024 08:55
Language
de
Title
Sofortmassnahmen zur Sanierung der Arbeitslosenversicherung
AdditionalIndexing
Versicherungsleistung;Defizit in der Betriebsrechnung;Arbeitslosenversicherung;berufliche Wiedereingliederung
1
  • L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
  • L06K070302010203, Defizit in der Betriebsrechnung
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L06K070203030501, berufliche Wiedereingliederung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die 1995 verabschiedete Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) wurde auf rund 100 000 Arbeitslose ausgerichtet. Mit einem zusätzlichen Lohnprozent wollte man die bis Ende 1995 aufgelaufenen Schulden bis zum Jahre 1999 abtragen.</p><p>Aufgrund der auf über 200 000 angestiegenen Arbeitslosenzahlen sind wir weit davon entfernt, die angestrebten Ziele zu erreichen. Im Gegenteil, trotz dem Zusatzprozent, das immerhin rund 2 Milliarden Franken Mehreinnahmen bringt, steigt die Schuld weiter an.</p><p>Spätestens beim (beschlossenen) Wegfall des Zusatzprozentes wird die Schuld jährlich bei gleichbleibender Arbeitslosigkeit um 2 bis 3 Milliarden Franken anwachsen.</p><p>Diese Entwicklung kann nicht akzeptiert werden. Wohl ist zu hoffen, dass die regionalen Arbeitsvermittlungszentren eine Milderung bringen, zu lösen vermögen sie das Problem nicht. Deshalb ist es unabdingbar, dass Sofortmassnahmen eingeleitet werden. So sind insbesondere folgende Sofortmassnahmen zu prüfen und wenn möglich rasch umzusetzen:</p><p>- Verstärkung der Eingliederungsmassnahmen für ältere Langzeitarbeitslose, beispielsweise durch den Ausbau der Einarbeitungszuschüsse bzw. durch die Gewährung von befristeten Lohnkostenzuschüssen;</p><p>- generelle Kürzung der Bezugsdauer, verbunden mit einem Ausbau der Integrationsmassnahmen;</p><p>- Verknüpfung der Bezugsdauer mit der Beitragszeit und der Dauer der Aufenthaltsbewilligung (z. B. bei Jahresaufenthaltern);</p><p>- Generelle Reduktion der Versicherungsleistungen insbesondere für Personen ohne Unterstützungspflichten (80 Prozent auf 75 Prozent; 70 Prozent auf 60 Prozent, soweit das Existenzminimum dadurch nicht berührt wird);</p><p>- Reduktion der Anfangsleistungen bei kurzer Beitragsdauer, insbesondere für Personen ohne Unterstützungspflichten (bis auf 50 Prozent);</p><p>- Verschärfung der Massnahmen bei Verweigerung von zumutbarer Arbeit; Überprüfung und konsequente Durchsetzung des Zumutbarkeitsbegriffes (z. B. Gastgewerbe und Baugewerbe);</p><p>- Schaffung von Arbeitsmodellen, die es erlauben, Saisonstellen in Jahresstellen umzuwandeln;</p><p>- Reduktion des Höchstbezuges auf 50 Prozent des maximal versicherten Gehaltes bei Personen ohne Unterstützungspflichten, bei Personen mit Unterstützungspflichten auf 60 Prozent;</p><p>- Beschränkung der Bezugsmöglichkeiten bei Doppelverdienern.</p><p>Die Überprüfung und allfällige Umsetzung der dargelegten Massnahmen ist eine wichtige Voraussetzung, um mittelfristig auch die Einnahmenseite neu zu diskutieren.</p><p>Damit kann auch verhindert werden, dass die bis Ende 1999 aufgelaufenen Schulden uns noch lange ins nächste Jahrtausend hinein begleiten. Einwandfrei finanzierte Sozialwerke sind in diesem Sinne ein wichtiger Beitrag zum sozialen Frieden und zur sozialen Sicherheit!</p>
  • <p>Mit der letzten Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) ist als Kompromiss des Parlamentes, der Kantone und der Sozialpartner eine Neukonzeption realisiert und eingeführt worden. Grosse Teile der Revision wurden per 1. Januar 1997 in Kraft gesetzt. Im Rahmen der Umsetzung dieser Neukonzeption sind die Wirkungen der neuen Instrumente zu evaluieren und gestützt auf die Evaluationsergebnisse allenfalls Änderungen vorzuschlagen. Der Bundesrat will keine grundsätzlichen Änderungen an den Eckwerten des Kompromisses vornehmen, bevor Resultate der Evaluationen vorliegen. Ausserdem können gestützt auf den Pilotversuchsartikel 110a Avig neue Massnahmen überprüft und zeitlich befristet eingeführt werden.</p><p>Der Bundesrat beauftragte die Interdepartementale Arbeitsgruppe "Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen" (IDA-Fiso), in einem ersten Schritt, die Finanzierungsperspektiven der Sozialwerke zu untersuchen und Finanzierungsalternativen aufzuzeigen. Gestützt auf deren im Juni 1996 veröffentlichten Bericht erteilte er ihr einen Folgeauftrag, in einem zweiten Schritt auch die Leistungsseite in die Betrachtungen miteinzubeziehen.</p><p>Der Bundesrat verfolgt somit das Ziel, die Finanzierung der Sozialversicherungen in einem Gesamtkonzept sicherzustellen. Vorgezogene Neuregelungen für einzelne Bereiche laufen diesem Ziel entgegen. Die in der Motion vorgebrachten Vorschläge werden in die Betrachtungen IDA-Fiso 2 einfliessen. Der entsprechende Bericht ist auf Ende 1997 zu erwarten. Der Bundesrat will die Finanzierungsprobleme der Arbeitslosenversicherung mit Korrekturen sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite angehen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>In Anbetracht der prekären finanziellen Lage der Arbeitslosenversicherung (ALV) laden wir den Bundesrat ein, Sofortmassnahmen einzuleiten, die eine ausgeglichene Rechnung bei der ALV ermöglichen. Die notwendigen gesetzlichen Anpassungen sind sozialverträglich auszugestalten.</p>
  • Sofortmassnahmen zur Sanierung der Arbeitslosenversicherung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die 1995 verabschiedete Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) wurde auf rund 100 000 Arbeitslose ausgerichtet. Mit einem zusätzlichen Lohnprozent wollte man die bis Ende 1995 aufgelaufenen Schulden bis zum Jahre 1999 abtragen.</p><p>Aufgrund der auf über 200 000 angestiegenen Arbeitslosenzahlen sind wir weit davon entfernt, die angestrebten Ziele zu erreichen. Im Gegenteil, trotz dem Zusatzprozent, das immerhin rund 2 Milliarden Franken Mehreinnahmen bringt, steigt die Schuld weiter an.</p><p>Spätestens beim (beschlossenen) Wegfall des Zusatzprozentes wird die Schuld jährlich bei gleichbleibender Arbeitslosigkeit um 2 bis 3 Milliarden Franken anwachsen.</p><p>Diese Entwicklung kann nicht akzeptiert werden. Wohl ist zu hoffen, dass die regionalen Arbeitsvermittlungszentren eine Milderung bringen, zu lösen vermögen sie das Problem nicht. Deshalb ist es unabdingbar, dass Sofortmassnahmen eingeleitet werden. So sind insbesondere folgende Sofortmassnahmen zu prüfen und wenn möglich rasch umzusetzen:</p><p>- Verstärkung der Eingliederungsmassnahmen für ältere Langzeitarbeitslose, beispielsweise durch den Ausbau der Einarbeitungszuschüsse bzw. durch die Gewährung von befristeten Lohnkostenzuschüssen;</p><p>- generelle Kürzung der Bezugsdauer, verbunden mit einem Ausbau der Integrationsmassnahmen;</p><p>- Verknüpfung der Bezugsdauer mit der Beitragszeit und der Dauer der Aufenthaltsbewilligung (z. B. bei Jahresaufenthaltern);</p><p>- Generelle Reduktion der Versicherungsleistungen insbesondere für Personen ohne Unterstützungspflichten (80 Prozent auf 75 Prozent; 70 Prozent auf 60 Prozent, soweit das Existenzminimum dadurch nicht berührt wird);</p><p>- Reduktion der Anfangsleistungen bei kurzer Beitragsdauer, insbesondere für Personen ohne Unterstützungspflichten (bis auf 50 Prozent);</p><p>- Verschärfung der Massnahmen bei Verweigerung von zumutbarer Arbeit; Überprüfung und konsequente Durchsetzung des Zumutbarkeitsbegriffes (z. B. Gastgewerbe und Baugewerbe);</p><p>- Schaffung von Arbeitsmodellen, die es erlauben, Saisonstellen in Jahresstellen umzuwandeln;</p><p>- Reduktion des Höchstbezuges auf 50 Prozent des maximal versicherten Gehaltes bei Personen ohne Unterstützungspflichten, bei Personen mit Unterstützungspflichten auf 60 Prozent;</p><p>- Beschränkung der Bezugsmöglichkeiten bei Doppelverdienern.</p><p>Die Überprüfung und allfällige Umsetzung der dargelegten Massnahmen ist eine wichtige Voraussetzung, um mittelfristig auch die Einnahmenseite neu zu diskutieren.</p><p>Damit kann auch verhindert werden, dass die bis Ende 1999 aufgelaufenen Schulden uns noch lange ins nächste Jahrtausend hinein begleiten. Einwandfrei finanzierte Sozialwerke sind in diesem Sinne ein wichtiger Beitrag zum sozialen Frieden und zur sozialen Sicherheit!</p>
    • <p>Mit der letzten Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) ist als Kompromiss des Parlamentes, der Kantone und der Sozialpartner eine Neukonzeption realisiert und eingeführt worden. Grosse Teile der Revision wurden per 1. Januar 1997 in Kraft gesetzt. Im Rahmen der Umsetzung dieser Neukonzeption sind die Wirkungen der neuen Instrumente zu evaluieren und gestützt auf die Evaluationsergebnisse allenfalls Änderungen vorzuschlagen. Der Bundesrat will keine grundsätzlichen Änderungen an den Eckwerten des Kompromisses vornehmen, bevor Resultate der Evaluationen vorliegen. Ausserdem können gestützt auf den Pilotversuchsartikel 110a Avig neue Massnahmen überprüft und zeitlich befristet eingeführt werden.</p><p>Der Bundesrat beauftragte die Interdepartementale Arbeitsgruppe "Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen" (IDA-Fiso), in einem ersten Schritt, die Finanzierungsperspektiven der Sozialwerke zu untersuchen und Finanzierungsalternativen aufzuzeigen. Gestützt auf deren im Juni 1996 veröffentlichten Bericht erteilte er ihr einen Folgeauftrag, in einem zweiten Schritt auch die Leistungsseite in die Betrachtungen miteinzubeziehen.</p><p>Der Bundesrat verfolgt somit das Ziel, die Finanzierung der Sozialversicherungen in einem Gesamtkonzept sicherzustellen. Vorgezogene Neuregelungen für einzelne Bereiche laufen diesem Ziel entgegen. Die in der Motion vorgebrachten Vorschläge werden in die Betrachtungen IDA-Fiso 2 einfliessen. Der entsprechende Bericht ist auf Ende 1997 zu erwarten. Der Bundesrat will die Finanzierungsprobleme der Arbeitslosenversicherung mit Korrekturen sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite angehen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>In Anbetracht der prekären finanziellen Lage der Arbeitslosenversicherung (ALV) laden wir den Bundesrat ein, Sofortmassnahmen einzuleiten, die eine ausgeglichene Rechnung bei der ALV ermöglichen. Die notwendigen gesetzlichen Anpassungen sind sozialverträglich auszugestalten.</p>
    • Sofortmassnahmen zur Sanierung der Arbeitslosenversicherung

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