Subvention für das Verkehrshaus der Schweiz

ShortId
97.3141
Id
19973141
Updated
25.06.2025 02:11
Language
de
Title
Subvention für das Verkehrshaus der Schweiz
AdditionalIndexing
Museum;Subvention;Verkehr;Kulturgut;Luzern (Kanton)
1
  • L05K1102030202, Subvention
  • L04K01060312, Museum
  • L01K18, Verkehr
  • L05K0301010110, Luzern (Kanton)
  • L05K0106030104, Kulturgut
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Verkehrshaus der Schweiz ist Museum, Schaufenster und Erlebnisraum für das Verkehrs- und Kommunikationswesen. Es hat nationale Bedeutung und internationale Ausstrahlung.</p><p>Das Verkehrshaus will bei möglichst vielen Menschen das kritische Interesse für Verkehr und Kommunikation wecken und erhalten. Im Vordergrund steht die Darstellung der Entwicklung dieser Technologien mit ihren Auswirkungen auf Individuum, Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt sowie deren Zusammenhänge und Vernetzungen in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Das unternehmerische Ziel des Verkehrshauses ist es, den Erfolg als vielseitiger Ort der Bildung, Forschung, Begegnung und Unterhaltung langfristig zu sichern.</p><p>Das Verkehrshaus der Schweiz wird seit 1959 vom gleichnamigen Verein betrieben. Es ist mit rund 500 000 Besuchern pro Jahr das meistbesuchte Museum der Schweiz. Zusätzlich zu seinen Ausstellungen über das Verkehrswesen zu Wasser, zu Lande, in der Luft und im Weltraum beherbergt es verschiedene Grossattraktionen und das einzige Grossplanetarium der Schweiz. Gemäss einem Nationalen Forschungsprogramm über kulturelle Vielfalt und nationale Identität (NFP 21) wurde festgestellt, dass es insbesondere zwei Museen gelingt, Nationales in der kulturellen Vielfalt zu zeigen und über Regions- und Sprachgrenzen hinaus zu fördern und zu pflegen. Eines davon ist das Verkehrshaus der Schweiz.</p><p>Im Rahmen dieser kulturellen Tätigkeit ist eine bedeutende Sammlung historischer Zeugen aus der schweizerischen Verkehrsgeschichte aufgebaut worden. Ebenso befinden sich im dazugehörigen Verkehrsarchiv Zehntausende von Dokumenten aller Art über diese Thematik.</p><p>Traditionellerweise hat das Verkehrshaus der Schweiz einen erstaunlich hohen Eigenfinanzierungsgrad. Bis in die frühen achtziger Jahre konnte der Betrieb ohne namhafte Zuschüsse der öffentlichen Hand geführt werden. Mit dem wachsenden Freizeitangebot (seit 1970 sind in der Schweiz über 400 neue Museen entstanden!) und dem veränderten Freizeitverhalten haben die immer noch sehr hohen Besucherzahlen eine sinkende Tendenz; geringere Erträge sind die Folge. Andererseits bewirken die Teuerung sowie die gestiegenen Anforderungen an Ausstellung und Attraktionen eine markante Kostensteigerung. Diese Kostenschere bewirkt, dass eine solche kulturelle Institution in Zukunft ihre Aufgabe nicht mehr ohne regelmässige öffentliche Subventionen erfüllen kann.</p><p>Die mittelfristige Finanzplanung zeigt, dass rund drei Viertel der notwendigen Betriebskosten vom Verkehrshaus selber erwirtschaftet werden können. 25 Prozent sollen durch die öffentliche Hand, d. h. durch die Stadt Luzern, den Kanton Luzern, die Gemeinden und Innerschweizer Kantone sowie durch den Bund, beigesteuert werden. Die gegenwärtigen Bestrebungen haben zum Ziel, aus der Region 1 Million Franken als regelmässige jährliche Subvention zu erhalten. Damit entfällt auf den Bund eine Summe von gegenwärtig rund 3 Millionen Franken. Mit dieser Finanzierungsstruktur ist das Weiterbestehen des Schweizerischen Museums für Verkehr und Kommunikation sichergestellt.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motionärs, dass das Verkehrshaus der Schweiz nationale Bedeutung und internationale Ausstrahlung besitzt. Er ist sich auch bewusst, dass das Verkehrshaus einen gemessen an anderen Museen hohen Eigenfinanzierungsgrad vorweisen kann. Da sich schon zu Beginn der neunziger Jahre ein erster finanzieller Engpass abzeichnete, war der Bundesrat damals auch bereit, das Verkehrshaus für die Jahre 1993 bis 1995 mit einem einmaligen Beitrag in der Höhe von insgesamt 4,1 Millionen Franken aus dem Prägegewinn für Sondermünzen zu unterstützen. Mit diesem Betrag sowie einem entsprechenden Beitrag von Kanton und Stadt Luzern hätte die finanzielle Situation wieder langfristig konsolidiert werden sollen.</p><p>Durch die Entwicklung der neunziger Jahre wurden die finanziellen Probleme jedoch nicht gelöst, sondern zusätzlich verschärft. Neben den sinkenden Besucherzahlen waren es insbesondere die wachsenden Anforderungen im Bereich der Attraktionssteigerung, die dazu führten, dass ein beträchtlicher Teil des Bundesbeitrages für die Aufrechterhaltung des Betriebes verwendet werden musste. Daraus wurde ersichtlich, dass die Probleme strukturell bedingt sind und nur dann gelöst werden können, wenn die Finanzierungsstruktur längerfristig auf eine neue Grundlage gestellt wird.</p><p>Diese Situation wurde dem Bundesrat schon im vergangenen Jahr bekannt gemacht. Ein erstes Gespräch zwischen Vertretern des Verkehrshauses und der Vorsteherin des Eidgenössischen Departementes des Innern fand im Sommer 1996 statt; ein offizielles Gesuch an den Bundesrat liegt seit dem 15. Januar 1997 vor.</p><p>Da das Verkehrshaus nicht nur kulturelle Bedeutung hat, sondern auch für die Bereiche Verkehr und Tourismus von grosser Wichtigkeit ist, wurde eine Arbeitsgruppe, bestehend aus dem Bundesamt für Kultur, dem Generalsekretariat des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartementes (GS EVED), dem Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit und der Eidgenössischen Finanzverwaltung eingesetzt. Die Aufgabe dieser vom GS EVED geleiteten Arbeitsgruppe ist es, Möglichkeiten für eine langfristige Unterstützung des Verkehrshauses zu prüfen und dem Bundesrat bis im Herbst dieses Jahres entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.</p><p>Der Bundesrat hat somit das Anliegen des Motionärs bereits aufgegriffen. Da die bundesinterne Arbeitsgruppe aber gegenwärtig noch die Möglichkeiten prüft, wie das Verkehrshaus auf eine solide finanzielle Basis gestellt werden könnte, und dabei zunächst die Frage geklärt werden muss, ob für eine Bundesunterstützung neu zu schaffende gesetzliche Grundlagen wirklich notwendig sind, beantragt der Bundesrat, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament eine Botschaft zu unterbreiten, welche eine gesetzliche Grundlage für eine dauernde Subventionierung des Verkehrshauses der Schweiz in Luzern regelt.</p>
  • Subvention für das Verkehrshaus der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Verkehrshaus der Schweiz ist Museum, Schaufenster und Erlebnisraum für das Verkehrs- und Kommunikationswesen. Es hat nationale Bedeutung und internationale Ausstrahlung.</p><p>Das Verkehrshaus will bei möglichst vielen Menschen das kritische Interesse für Verkehr und Kommunikation wecken und erhalten. Im Vordergrund steht die Darstellung der Entwicklung dieser Technologien mit ihren Auswirkungen auf Individuum, Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt sowie deren Zusammenhänge und Vernetzungen in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Das unternehmerische Ziel des Verkehrshauses ist es, den Erfolg als vielseitiger Ort der Bildung, Forschung, Begegnung und Unterhaltung langfristig zu sichern.</p><p>Das Verkehrshaus der Schweiz wird seit 1959 vom gleichnamigen Verein betrieben. Es ist mit rund 500 000 Besuchern pro Jahr das meistbesuchte Museum der Schweiz. Zusätzlich zu seinen Ausstellungen über das Verkehrswesen zu Wasser, zu Lande, in der Luft und im Weltraum beherbergt es verschiedene Grossattraktionen und das einzige Grossplanetarium der Schweiz. Gemäss einem Nationalen Forschungsprogramm über kulturelle Vielfalt und nationale Identität (NFP 21) wurde festgestellt, dass es insbesondere zwei Museen gelingt, Nationales in der kulturellen Vielfalt zu zeigen und über Regions- und Sprachgrenzen hinaus zu fördern und zu pflegen. Eines davon ist das Verkehrshaus der Schweiz.</p><p>Im Rahmen dieser kulturellen Tätigkeit ist eine bedeutende Sammlung historischer Zeugen aus der schweizerischen Verkehrsgeschichte aufgebaut worden. Ebenso befinden sich im dazugehörigen Verkehrsarchiv Zehntausende von Dokumenten aller Art über diese Thematik.</p><p>Traditionellerweise hat das Verkehrshaus der Schweiz einen erstaunlich hohen Eigenfinanzierungsgrad. Bis in die frühen achtziger Jahre konnte der Betrieb ohne namhafte Zuschüsse der öffentlichen Hand geführt werden. Mit dem wachsenden Freizeitangebot (seit 1970 sind in der Schweiz über 400 neue Museen entstanden!) und dem veränderten Freizeitverhalten haben die immer noch sehr hohen Besucherzahlen eine sinkende Tendenz; geringere Erträge sind die Folge. Andererseits bewirken die Teuerung sowie die gestiegenen Anforderungen an Ausstellung und Attraktionen eine markante Kostensteigerung. Diese Kostenschere bewirkt, dass eine solche kulturelle Institution in Zukunft ihre Aufgabe nicht mehr ohne regelmässige öffentliche Subventionen erfüllen kann.</p><p>Die mittelfristige Finanzplanung zeigt, dass rund drei Viertel der notwendigen Betriebskosten vom Verkehrshaus selber erwirtschaftet werden können. 25 Prozent sollen durch die öffentliche Hand, d. h. durch die Stadt Luzern, den Kanton Luzern, die Gemeinden und Innerschweizer Kantone sowie durch den Bund, beigesteuert werden. Die gegenwärtigen Bestrebungen haben zum Ziel, aus der Region 1 Million Franken als regelmässige jährliche Subvention zu erhalten. Damit entfällt auf den Bund eine Summe von gegenwärtig rund 3 Millionen Franken. Mit dieser Finanzierungsstruktur ist das Weiterbestehen des Schweizerischen Museums für Verkehr und Kommunikation sichergestellt.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motionärs, dass das Verkehrshaus der Schweiz nationale Bedeutung und internationale Ausstrahlung besitzt. Er ist sich auch bewusst, dass das Verkehrshaus einen gemessen an anderen Museen hohen Eigenfinanzierungsgrad vorweisen kann. Da sich schon zu Beginn der neunziger Jahre ein erster finanzieller Engpass abzeichnete, war der Bundesrat damals auch bereit, das Verkehrshaus für die Jahre 1993 bis 1995 mit einem einmaligen Beitrag in der Höhe von insgesamt 4,1 Millionen Franken aus dem Prägegewinn für Sondermünzen zu unterstützen. Mit diesem Betrag sowie einem entsprechenden Beitrag von Kanton und Stadt Luzern hätte die finanzielle Situation wieder langfristig konsolidiert werden sollen.</p><p>Durch die Entwicklung der neunziger Jahre wurden die finanziellen Probleme jedoch nicht gelöst, sondern zusätzlich verschärft. Neben den sinkenden Besucherzahlen waren es insbesondere die wachsenden Anforderungen im Bereich der Attraktionssteigerung, die dazu führten, dass ein beträchtlicher Teil des Bundesbeitrages für die Aufrechterhaltung des Betriebes verwendet werden musste. Daraus wurde ersichtlich, dass die Probleme strukturell bedingt sind und nur dann gelöst werden können, wenn die Finanzierungsstruktur längerfristig auf eine neue Grundlage gestellt wird.</p><p>Diese Situation wurde dem Bundesrat schon im vergangenen Jahr bekannt gemacht. Ein erstes Gespräch zwischen Vertretern des Verkehrshauses und der Vorsteherin des Eidgenössischen Departementes des Innern fand im Sommer 1996 statt; ein offizielles Gesuch an den Bundesrat liegt seit dem 15. Januar 1997 vor.</p><p>Da das Verkehrshaus nicht nur kulturelle Bedeutung hat, sondern auch für die Bereiche Verkehr und Tourismus von grosser Wichtigkeit ist, wurde eine Arbeitsgruppe, bestehend aus dem Bundesamt für Kultur, dem Generalsekretariat des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartementes (GS EVED), dem Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit und der Eidgenössischen Finanzverwaltung eingesetzt. Die Aufgabe dieser vom GS EVED geleiteten Arbeitsgruppe ist es, Möglichkeiten für eine langfristige Unterstützung des Verkehrshauses zu prüfen und dem Bundesrat bis im Herbst dieses Jahres entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.</p><p>Der Bundesrat hat somit das Anliegen des Motionärs bereits aufgegriffen. Da die bundesinterne Arbeitsgruppe aber gegenwärtig noch die Möglichkeiten prüft, wie das Verkehrshaus auf eine solide finanzielle Basis gestellt werden könnte, und dabei zunächst die Frage geklärt werden muss, ob für eine Bundesunterstützung neu zu schaffende gesetzliche Grundlagen wirklich notwendig sind, beantragt der Bundesrat, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament eine Botschaft zu unterbreiten, welche eine gesetzliche Grundlage für eine dauernde Subventionierung des Verkehrshauses der Schweiz in Luzern regelt.</p>
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