VollzugsmÃĪngel im Zivildienstbereich

ShortId
97.3152
Id
19973152
Updated
25.06.2025 02:12
Language
de
Title
Vollzugsmängel im Zivildienstbereich
AdditionalIndexing
Schaffung neuer Bundesstellen;Zivildienst;Vollzug von Beschlüssen
1
  • L04K04020301, Zivildienst
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L07K08060103010403, Schaffung neuer Bundesstellen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach jahrzehntelangen Diskussionen um die Einführung eines Zivildienstes konnte dem Volk am 17. Mai 1992 ein Verfassungsartikel zur Abstimmung vorgelegt werden, den es mit überwältigendem Mehr von über 82 Prozent und allen Ständen angenommen hat. Das entsprechende Gesetz trat im Oktober 1996 in Kraft.</p><p>Nun zeigen sich erhebliche Mängel im Vollzug. Es fehlt an Personal, um die eingegangenen Gesuche innert nützlicher Frist zu erledigen. Im letzten halben Jahr nahm die Zahl der unerledigten Gesuche von Monat zu Monat weiter zu. Ende Februar 1997 waren 956 Gesuche noch unerledigt.</p><p>Die Zahl der mit dem Zulassungsverfahren betrauten Personen (4,2 unbefristete und 7,0 bis auf Ende Jahr befristete Stellen) reicht nicht aus, um die Eingänge zu erledigen und gleichzeitig den Pendenzenberg abzubauen.</p><p>Durch die bis zu einem Jahr dauernden Wartefirsten bis zur Anhörung müssen die Betroffenen erhebliche Nachteile in Beruf und Studium in Kauf nehmen. Besonders stossend ist, dass sich unter den Gesuchstellern ein Drittel Arbeitslose befinden, die den Dienst sofort leisten könnten.</p><p>Diese unhaltbare Situation kann zudem von Leuten, die keinerlei Interesse an einem Zivildienst haben, dazu missbraucht werden, einen bevorstehenden Militärdienst auf die lange Bank hinauszuschieben.</p><p>Für die Erledigung der eingehenden Gesuche sind zusätzliche 7 Etatstellen erforderlich. Um den Pendenzenberg raschestmöglich abbauen zu können, müssen weitere 12 Hilfskräfte befristet angestellt werden.</p>
  • <p>Der Motionär stellt zu Recht fest, dass die Wartezeiten, bis Gesuche um Zulassung zum Zivildienst erstinstanzlich entschieden sind, zunehmen. In gewissen Fällen betragen sie heute bereits ein halbes Jahr. Diese Situation bedarf der Korrektur.</p><p>Eine Mehrheit der Gesuchsteller hat soeben die Schule oder die Berufslehre beendet und will möglichst rasch wissen, wann und in welcher Form die Wehrpflicht erfüllt werden muss. Andernfalls haben diese Gesuchsteller grosse Schwierigkeiten, ihre Weiterbildung zu planen und anzutreten oder eine Stelle zu finden. Viele Gesuchsteller sind arbeitslos und wären im Zivildienst sofort einsetzbar, was die Arbeitslosenversicherung entlasten würde. Auch die Militärbehörden sind an einer raschen Gesuchsbehandlung interessiert, denn das Risiko ist gross, dass Militärdienstpflichtige, die aus anderen als Gewissensgründen einen Militärdienst nicht leisten wollen, die Wartezeiten bei der Behandlung von Zivildienstgesuchen missbrauchen und durch ein grundloses Zulassungsgesuch in den Genuss von Dienstverschiebungen kommen, die sie sonst nicht erhielten. Hinzu kommt, dass in einer bedeutenden Anzahl von Fällen die Organe der Militärjustiz Strafverfahren infolge Militärdienstverweigerung sistiert haben, damit die Vollzugsstelle des Zivildienstes prüfen kann, ob die im Militärstrafverfahren geltend gemachten Gewissensgründe eine Zulassung zum Zivildienst rechtfertigen. Verzögerungen im Zulassungsverfahren zum Zivildienst können mit Blick auf die hängigen Militärstrafverfahren nicht geduldet werden.</p><p>Das EVD hat deshalb den Personalbestand der Vollzugsorgane des Zivildienstes Ende Februar 1997 um 7 auf insgesamt 28 unbefristete Stellen erhöht. Dazu kommen 7 im Moment bis Ende 1997 befristete Stellen. Die Zulassungskommission ihrerseits umfasst 60 Personen. Damit ist nach Ansicht des Bundesrates gewährleistet, dass die Vollzugsorgane des Zivildienstes in absehbarer Zeit in der Lage sein werden, alle neu eingehenden Zulassungsgesuche innerhalb von drei Monaten ab der Gesuchseinreichung erstinstanzlich zu entscheiden.</p><p>Das EVD prüft zurzeit Massnahmen zur Lösung des Problems der bis dahin aufgelaufenen Pendenzen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine dauerhafte Lösung im Vollzug des Zivildienstes zu suchen und der Abteilung Zivildienst genügend Personal zur Verfügung zu stellen.</p>
  • Vollzugsmängel im Zivildienstbereich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach jahrzehntelangen Diskussionen um die Einführung eines Zivildienstes konnte dem Volk am 17. Mai 1992 ein Verfassungsartikel zur Abstimmung vorgelegt werden, den es mit überwältigendem Mehr von über 82 Prozent und allen Ständen angenommen hat. Das entsprechende Gesetz trat im Oktober 1996 in Kraft.</p><p>Nun zeigen sich erhebliche Mängel im Vollzug. Es fehlt an Personal, um die eingegangenen Gesuche innert nützlicher Frist zu erledigen. Im letzten halben Jahr nahm die Zahl der unerledigten Gesuche von Monat zu Monat weiter zu. Ende Februar 1997 waren 956 Gesuche noch unerledigt.</p><p>Die Zahl der mit dem Zulassungsverfahren betrauten Personen (4,2 unbefristete und 7,0 bis auf Ende Jahr befristete Stellen) reicht nicht aus, um die Eingänge zu erledigen und gleichzeitig den Pendenzenberg abzubauen.</p><p>Durch die bis zu einem Jahr dauernden Wartefirsten bis zur Anhörung müssen die Betroffenen erhebliche Nachteile in Beruf und Studium in Kauf nehmen. Besonders stossend ist, dass sich unter den Gesuchstellern ein Drittel Arbeitslose befinden, die den Dienst sofort leisten könnten.</p><p>Diese unhaltbare Situation kann zudem von Leuten, die keinerlei Interesse an einem Zivildienst haben, dazu missbraucht werden, einen bevorstehenden Militärdienst auf die lange Bank hinauszuschieben.</p><p>Für die Erledigung der eingehenden Gesuche sind zusätzliche 7 Etatstellen erforderlich. Um den Pendenzenberg raschestmöglich abbauen zu können, müssen weitere 12 Hilfskräfte befristet angestellt werden.</p>
    • <p>Der Motionär stellt zu Recht fest, dass die Wartezeiten, bis Gesuche um Zulassung zum Zivildienst erstinstanzlich entschieden sind, zunehmen. In gewissen Fällen betragen sie heute bereits ein halbes Jahr. Diese Situation bedarf der Korrektur.</p><p>Eine Mehrheit der Gesuchsteller hat soeben die Schule oder die Berufslehre beendet und will möglichst rasch wissen, wann und in welcher Form die Wehrpflicht erfüllt werden muss. Andernfalls haben diese Gesuchsteller grosse Schwierigkeiten, ihre Weiterbildung zu planen und anzutreten oder eine Stelle zu finden. Viele Gesuchsteller sind arbeitslos und wären im Zivildienst sofort einsetzbar, was die Arbeitslosenversicherung entlasten würde. Auch die Militärbehörden sind an einer raschen Gesuchsbehandlung interessiert, denn das Risiko ist gross, dass Militärdienstpflichtige, die aus anderen als Gewissensgründen einen Militärdienst nicht leisten wollen, die Wartezeiten bei der Behandlung von Zivildienstgesuchen missbrauchen und durch ein grundloses Zulassungsgesuch in den Genuss von Dienstverschiebungen kommen, die sie sonst nicht erhielten. Hinzu kommt, dass in einer bedeutenden Anzahl von Fällen die Organe der Militärjustiz Strafverfahren infolge Militärdienstverweigerung sistiert haben, damit die Vollzugsstelle des Zivildienstes prüfen kann, ob die im Militärstrafverfahren geltend gemachten Gewissensgründe eine Zulassung zum Zivildienst rechtfertigen. Verzögerungen im Zulassungsverfahren zum Zivildienst können mit Blick auf die hängigen Militärstrafverfahren nicht geduldet werden.</p><p>Das EVD hat deshalb den Personalbestand der Vollzugsorgane des Zivildienstes Ende Februar 1997 um 7 auf insgesamt 28 unbefristete Stellen erhöht. Dazu kommen 7 im Moment bis Ende 1997 befristete Stellen. Die Zulassungskommission ihrerseits umfasst 60 Personen. Damit ist nach Ansicht des Bundesrates gewährleistet, dass die Vollzugsorgane des Zivildienstes in absehbarer Zeit in der Lage sein werden, alle neu eingehenden Zulassungsgesuche innerhalb von drei Monaten ab der Gesuchseinreichung erstinstanzlich zu entscheiden.</p><p>Das EVD prüft zurzeit Massnahmen zur Lösung des Problems der bis dahin aufgelaufenen Pendenzen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine dauerhafte Lösung im Vollzug des Zivildienstes zu suchen und der Abteilung Zivildienst genügend Personal zur Verfügung zu stellen.</p>
    • Vollzugsmängel im Zivildienstbereich

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