Organisation und Ausbildung des Stabes des Bundesrates

ShortId
97.3154
Id
19973154
Updated
10.04.2024 18:15
Language
de
Title
Organisation und Ausbildung des Stabes des Bundesrates
AdditionalIndexing
beratendes Organ der Regierung;Führungsstruktur;Regierung;Nachrichtendienst;Politikberatung;Bundeskanzlei
1
  • L05K0702050306, Führungsstruktur
  • L04K08060203, Regierung
  • L03K080408, Bundeskanzlei
  • L04K08020323, Politikberatung
  • L04K08060202, beratendes Organ der Regierung
  • L05K0402031401, Nachrichtendienst
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat die notwendigen Strukturen sicherzustellen, um zu garantieren, dass unser Land unter hohem Druck von Ereignissen geführt werden kann. Daneben braucht er auch in sogenannt "normalen" Lagen eine Führungsstruktur, die ihn von Überraschungen schützt und ihn zeitgerecht handeln lässt. Die heute bestehenden Strukturen will er gemäss seiner Antwort auf die Interpellation 97.3041 den "Herausforderungen der heutigen Zeit" anpassen. Im Hinblick auf lagegerechte Einsätze dieses Stabes stellt der Bundesrat eine gewisse Flexibilität bei den festzulegenden Strukturen in Aussicht. Nach dem heutigen Konzept dieses Stabes des Bundesrates kommt dem Bundeskanzler eine entscheidende Bedeutung zu. So trägt dieser als Stabschef in ausserordentlichen Lagen u. a. die Verantwortung für:</p><p>- die Nachrichtenaufbereitung und -darstellung;</p><p>- die Lagebeurteilung;</p><p>- die Entwicklung strategischer Optionen;</p><p>- die Formulierung strategischer Ziele, Massnahmen und Mittelzuteilung;</p><p>- die Koordination der verschiedenen Elemente der Gesamtverteidigung usw.</p><p>Dieser anspruchsvolle Aufgabe wird nicht in jeder Lage gleich zu erfüllen sein; aber stets zeitgerecht, kompetent und der Lage entsprechend umfassend.</p><p>Ein guter Stab als Führungsinstrument kann von entscheidender Bedeutung sein.</p>
  • <p>1a. Gemäss Artikel 30 Absatz 1 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 (RVOG; BBl 1997 II 570) ist der Bundeskanzler Stabschef der Regierung. Er trägt somit die Verantwortung für die Vorbereitung und den Vollzug der Bundesratssitzungen sowohl in der ordentlichen wie in der ausserordentlichen Lage.</p><p>Im "Normalfall" ist die Struktur des Stabes des Bundesrates identisch mit derjenigen der Bundeskanzlei.</p><p>1b. Die Führungsstruktur des Bundesrates in ausserordentlichen Lagen setzt sich folgendermassen zusammen:</p><p>A. Stab Bundesrat (Kern der Bundeskanzlei), verstärkt durch:</p><p>- den Stab Bundesrat Informationszentrale (Information gegen aussen und innen, Nachrichtenfusion und -analyse, Beziehungen zu den Kantonen);</p><p>- Teile der Zentralstelle für Gesamtverteidigung (Aspekte der Sicherheitspolitik, Lagekonferenz);</p><p>- den Verbindungsstab zur Armee.</p><p>B. Sieben departementale Stabsorganisationen;</p><p>C. Zum voraus bestimmte interdepartementale Sonderstäbe (EOR, SOGE) sowie je nach Situation zu bildende interdepartementale Sonderstäbe.</p><p>2. Die Mitglieder der oben dargestellten Stäbe zusammen mit den entsprechenden strategischen Entscheidträgern werden unter der Verantwortung des Bundeskanzlers periodisch geschult. Zu diesem Zweck ist der Stabschef Operative Schulung dem Bundeskanzler zur Zusammenarbeit zugewiesen. Mit Beschluss vom 25. Mai 1994 hat der Bundesrat die Konzeption der "Strategischen Schulung 1994-2001 für Entscheidträger" genehmigt.</p><p>Die Frage, ob es opportun ist, dem Bundeskanzler die Führung des Stabes anzuvertrauen, hat das Parlament mit der Genehmigung des RVOG selber beantwortet. Wie oben dargelegt, wird darin dem Bundeskanzler die Leitung des Stabes übertragen.</p><p>3. Die nachrichtendienstlichen Bedürfnisse der Verwaltung und der Regierung werden in erster Linie durch die je nach Entwicklung der Situation zusammentretende "Lagekonferenz" abgedeckt. Dabei handelt es sich um einen eigentlichen Marktplatz aller Nachrichtendienste der Bundesverwaltung, welche zuhanden des Bundesrates aktualisierte Lagedarstellungen erarbeitet. In der ausserordentlichen Lage arbeitet die Lagekonferenz eng mit dem Büro "Nachrichten" zusammen, welches im Stab "Bundesrat Informationszentrale" eingebettet ist.</p><p>Der Bundesrat prüft gegenwärtig, ob die Zusammensetzung oder das Mandat der Lagekonferenz geändert oder ob generell andere Informationsnetze für nachrichtendienstliche Bedürfnisse geschaffen werden sollen.</p><p>4. Der Bundesrat hat, gestützt auf Artikel 102 Ziffern 9 und 10 der Bundesverfassung, die Artikel 12 und 13bis des Bundesgesetzes über die politischen und polizeilichen Garantien der Eidgenossenschaft (SR 170.21) und Artikel 61 des Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) verschiedene Verordnungen, Richtlinien und Weisungen erlassen, die es ihm erlauben, sein Instrumentarium für ausserordentliche Lagen situations- und lagegerecht einzusetzen (z. B. Richtlinien für die Vorbereitung und den Vollzug von Bundesratssitzungen in ausserordentlichen Lagen; Verordnung über den Bezug und den Betrieb von geschützten Anlagen; Richtlinien für den Geschäftsverkehr des Bundesrates mit dem Oberbefehlshaber der Armee; Weisungen über die Sicherstellung des Informationsflusses in der Bundesverwaltung und Armee).</p><p>Das RVOG gibt dem Bundesrat ebenfalls die nötige gesetzliche Grundlage, um seine Stäbe optimal zu organisieren.</p><p>5. Ein auf die verschiedenen Bedürfnisse ausgerichtetes Alarmierungssystem garantiert eine zeitgerechte Erreichbarkeit der Entscheidungsträger aller Stufen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich ersuche den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist eine den verschiedensten Lagen entsprechende Struktur dieses Stabes vorgesehen? Wie setzt sich der Stab für den "Normalfall" zusammen?</p><p>2. Wie werden die Mitglieder des Stabes, insbesondere der Stabschef, ausgebildet und beübt? Ist es insbesondere sinnvoll, den Bundeskanzler als Stabschef vorzusehen, bzw. wie wird sichergestellt, dass diese politisch gewählte Magistratsperson geschult werden kann?</p><p>3. Wie werden die verschiedenen nachrichtendienstlichen Bedürfnisse abgedeckt?</p><p>4. Hat der Bundesrat das gesetzliche Instrumentarium, um einen seinen verschiedenen Bedürfnissen gerecht werdenden Stab in personeller, nachrichtendienstlicher und logistischer Hinsicht einzusetzen? Welche Massnahmen sind allenfalls vom Gesetzgeber vorzusehen?</p><p>5. Wie ist derzeit die Erreichbarkeit des Stabes, der jeweiligen Stellvertreter und des Bundesrates sichergestellt?</p>
  • Organisation und Ausbildung des Stabes des Bundesrates
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat die notwendigen Strukturen sicherzustellen, um zu garantieren, dass unser Land unter hohem Druck von Ereignissen geführt werden kann. Daneben braucht er auch in sogenannt "normalen" Lagen eine Führungsstruktur, die ihn von Überraschungen schützt und ihn zeitgerecht handeln lässt. Die heute bestehenden Strukturen will er gemäss seiner Antwort auf die Interpellation 97.3041 den "Herausforderungen der heutigen Zeit" anpassen. Im Hinblick auf lagegerechte Einsätze dieses Stabes stellt der Bundesrat eine gewisse Flexibilität bei den festzulegenden Strukturen in Aussicht. Nach dem heutigen Konzept dieses Stabes des Bundesrates kommt dem Bundeskanzler eine entscheidende Bedeutung zu. So trägt dieser als Stabschef in ausserordentlichen Lagen u. a. die Verantwortung für:</p><p>- die Nachrichtenaufbereitung und -darstellung;</p><p>- die Lagebeurteilung;</p><p>- die Entwicklung strategischer Optionen;</p><p>- die Formulierung strategischer Ziele, Massnahmen und Mittelzuteilung;</p><p>- die Koordination der verschiedenen Elemente der Gesamtverteidigung usw.</p><p>Dieser anspruchsvolle Aufgabe wird nicht in jeder Lage gleich zu erfüllen sein; aber stets zeitgerecht, kompetent und der Lage entsprechend umfassend.</p><p>Ein guter Stab als Führungsinstrument kann von entscheidender Bedeutung sein.</p>
    • <p>1a. Gemäss Artikel 30 Absatz 1 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 (RVOG; BBl 1997 II 570) ist der Bundeskanzler Stabschef der Regierung. Er trägt somit die Verantwortung für die Vorbereitung und den Vollzug der Bundesratssitzungen sowohl in der ordentlichen wie in der ausserordentlichen Lage.</p><p>Im "Normalfall" ist die Struktur des Stabes des Bundesrates identisch mit derjenigen der Bundeskanzlei.</p><p>1b. Die Führungsstruktur des Bundesrates in ausserordentlichen Lagen setzt sich folgendermassen zusammen:</p><p>A. Stab Bundesrat (Kern der Bundeskanzlei), verstärkt durch:</p><p>- den Stab Bundesrat Informationszentrale (Information gegen aussen und innen, Nachrichtenfusion und -analyse, Beziehungen zu den Kantonen);</p><p>- Teile der Zentralstelle für Gesamtverteidigung (Aspekte der Sicherheitspolitik, Lagekonferenz);</p><p>- den Verbindungsstab zur Armee.</p><p>B. Sieben departementale Stabsorganisationen;</p><p>C. Zum voraus bestimmte interdepartementale Sonderstäbe (EOR, SOGE) sowie je nach Situation zu bildende interdepartementale Sonderstäbe.</p><p>2. Die Mitglieder der oben dargestellten Stäbe zusammen mit den entsprechenden strategischen Entscheidträgern werden unter der Verantwortung des Bundeskanzlers periodisch geschult. Zu diesem Zweck ist der Stabschef Operative Schulung dem Bundeskanzler zur Zusammenarbeit zugewiesen. Mit Beschluss vom 25. Mai 1994 hat der Bundesrat die Konzeption der "Strategischen Schulung 1994-2001 für Entscheidträger" genehmigt.</p><p>Die Frage, ob es opportun ist, dem Bundeskanzler die Führung des Stabes anzuvertrauen, hat das Parlament mit der Genehmigung des RVOG selber beantwortet. Wie oben dargelegt, wird darin dem Bundeskanzler die Leitung des Stabes übertragen.</p><p>3. Die nachrichtendienstlichen Bedürfnisse der Verwaltung und der Regierung werden in erster Linie durch die je nach Entwicklung der Situation zusammentretende "Lagekonferenz" abgedeckt. Dabei handelt es sich um einen eigentlichen Marktplatz aller Nachrichtendienste der Bundesverwaltung, welche zuhanden des Bundesrates aktualisierte Lagedarstellungen erarbeitet. In der ausserordentlichen Lage arbeitet die Lagekonferenz eng mit dem Büro "Nachrichten" zusammen, welches im Stab "Bundesrat Informationszentrale" eingebettet ist.</p><p>Der Bundesrat prüft gegenwärtig, ob die Zusammensetzung oder das Mandat der Lagekonferenz geändert oder ob generell andere Informationsnetze für nachrichtendienstliche Bedürfnisse geschaffen werden sollen.</p><p>4. Der Bundesrat hat, gestützt auf Artikel 102 Ziffern 9 und 10 der Bundesverfassung, die Artikel 12 und 13bis des Bundesgesetzes über die politischen und polizeilichen Garantien der Eidgenossenschaft (SR 170.21) und Artikel 61 des Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) verschiedene Verordnungen, Richtlinien und Weisungen erlassen, die es ihm erlauben, sein Instrumentarium für ausserordentliche Lagen situations- und lagegerecht einzusetzen (z. B. Richtlinien für die Vorbereitung und den Vollzug von Bundesratssitzungen in ausserordentlichen Lagen; Verordnung über den Bezug und den Betrieb von geschützten Anlagen; Richtlinien für den Geschäftsverkehr des Bundesrates mit dem Oberbefehlshaber der Armee; Weisungen über die Sicherstellung des Informationsflusses in der Bundesverwaltung und Armee).</p><p>Das RVOG gibt dem Bundesrat ebenfalls die nötige gesetzliche Grundlage, um seine Stäbe optimal zu organisieren.</p><p>5. Ein auf die verschiedenen Bedürfnisse ausgerichtetes Alarmierungssystem garantiert eine zeitgerechte Erreichbarkeit der Entscheidungsträger aller Stufen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich ersuche den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist eine den verschiedensten Lagen entsprechende Struktur dieses Stabes vorgesehen? Wie setzt sich der Stab für den "Normalfall" zusammen?</p><p>2. Wie werden die Mitglieder des Stabes, insbesondere der Stabschef, ausgebildet und beübt? Ist es insbesondere sinnvoll, den Bundeskanzler als Stabschef vorzusehen, bzw. wie wird sichergestellt, dass diese politisch gewählte Magistratsperson geschult werden kann?</p><p>3. Wie werden die verschiedenen nachrichtendienstlichen Bedürfnisse abgedeckt?</p><p>4. Hat der Bundesrat das gesetzliche Instrumentarium, um einen seinen verschiedenen Bedürfnissen gerecht werdenden Stab in personeller, nachrichtendienstlicher und logistischer Hinsicht einzusetzen? Welche Massnahmen sind allenfalls vom Gesetzgeber vorzusehen?</p><p>5. Wie ist derzeit die Erreichbarkeit des Stabes, der jeweiligen Stellvertreter und des Bundesrates sichergestellt?</p>
    • Organisation und Ausbildung des Stabes des Bundesrates

Back to List