Steuerabzug für Krankenkassenprämien

ShortId
97.3162
Id
19973162
Updated
25.06.2025 02:16
Language
de
Title
Steuerabzug für Krankenkassenprämien
AdditionalIndexing
Steuerabzug;direkte Bundessteuer;Krankenversicherung;Versicherungsprämie
1
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L05K1110011305, Versicherungsprämie
  • L04K11070304, Steuerabzug
  • L04K11070202, direkte Bundessteuer
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Anstieg der Prämien für die Grundversicherung ist eine unbestrittene Tatsache. Die Besteuerung muss sich an den effektiven Verhältnissen orientieren.</p><p>2. Die Entwicklung der Krankenkassenprämien wird nur sehr unvollständig durch den Ausgleich der kalten Progression erfasst. Der Landesindex der Konsumentenpreise, der als Grundlage für den Ausgleich der kalten Progression dient, erfasst nicht die Krankenkassenprämien, sondern die Preise im Gesundheitswesen. (Dies ist nach der Funktion dieses Indexes auch richtig so.) Die Krankenkassenprämien sind aber nur teilweise von den Preisen im Gesundheitswesen abhängig. Sie werden wesentlich durch die Mengenausweitung bestimmt.</p><p>3. Mit dem Obligatorium erhalten die Prämien für die Grundversicherung immer mehr den Charakter einer Sozialversicherungssteuer ähnlich den Prämien für die AHV. Die AHV-Prämien sind aber voll von der Steuer abziehbar.</p><p>4. Um den administrativen Aufwand zu beschränken, schlagen wir eine Lösung im Sinne der geltenden Regelung vor. Denkbar wäre, dass die Kosten der Grundversicherung (also ohne Zusatzversicherungen) voll abzugsfähig wären.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob bei der direkten Bundessteuer die Maxima für den Abzug von Krankenkassenprämien nicht entsprechend dem Anstieg der Prämien für die Grundversicherung angepasst werden sollten.</p>
  • Steuerabzug für Krankenkassenprämien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Anstieg der Prämien für die Grundversicherung ist eine unbestrittene Tatsache. Die Besteuerung muss sich an den effektiven Verhältnissen orientieren.</p><p>2. Die Entwicklung der Krankenkassenprämien wird nur sehr unvollständig durch den Ausgleich der kalten Progression erfasst. Der Landesindex der Konsumentenpreise, der als Grundlage für den Ausgleich der kalten Progression dient, erfasst nicht die Krankenkassenprämien, sondern die Preise im Gesundheitswesen. (Dies ist nach der Funktion dieses Indexes auch richtig so.) Die Krankenkassenprämien sind aber nur teilweise von den Preisen im Gesundheitswesen abhängig. Sie werden wesentlich durch die Mengenausweitung bestimmt.</p><p>3. Mit dem Obligatorium erhalten die Prämien für die Grundversicherung immer mehr den Charakter einer Sozialversicherungssteuer ähnlich den Prämien für die AHV. Die AHV-Prämien sind aber voll von der Steuer abziehbar.</p><p>4. Um den administrativen Aufwand zu beschränken, schlagen wir eine Lösung im Sinne der geltenden Regelung vor. Denkbar wäre, dass die Kosten der Grundversicherung (also ohne Zusatzversicherungen) voll abzugsfähig wären.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob bei der direkten Bundessteuer die Maxima für den Abzug von Krankenkassenprämien nicht entsprechend dem Anstieg der Prämien für die Grundversicherung angepasst werden sollten.</p>
    • Steuerabzug für Krankenkassenprämien

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