Aufhebung des Beamtenstatus für das Bundespersonal

ShortId
97.3168
Id
19973168
Updated
10.04.2024 14:10
Language
de
Title
Aufhebung des Beamtenstatus für das Bundespersonal
AdditionalIndexing
Arbeitnehmerschutz;Beamtenrecht;Beamter/-in
1
  • L06K080601030102, Beamter/-in
  • L07K08060103010101, Beamtenrecht
  • L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Privilegierungen und Besserstellungen des Personals des Bundes gegenüber Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft sind heute nicht mehr gerechtfertigt.</p><p>Die meisten Bundesaufgaben sind nicht hoheitlicher Natur, so dass sich der Beamtenstatus auch aus dieser Sicht erübrigt.</p><p>Verschiedene Vorkommnisse, wie die Indiskretionen im Falle von Botschafter Jagmetti, die Undurchsichtigkeiten mit der CD-ROM im EMD usw., lassen zudem auch noch aus anderer Sicht Zweifel an der weiteren Berechtigung des Beamtenstatus in der Bundesverwaltung aufkommen. Offensichtlich ist mit der Gewährung des Beamtenstatus die Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber Bund nicht mehr zuverlässig zu erkaufen.</p>
  • <p>Die Motion verlangt eine Gesetzesvorlage, die zwar in die vom Bundesrat mit dem Bundespersonalgesetz anvisierte Richtung geht. Doch lässt sie dem Bundesrat bei der konkreten Ausgestaltung der Gesetzesvorlage, insbesondere hinsichtlich eventueller Unterschiede zwischen den Kündigungsregelungen für Privatwirtschaft und Bundesdienst, zuwenig Spielraum. Der Bundesrat kann die von der Motion verlangte Identität der dienstrechtlichen Regelung mit jener des OR nicht zusichern.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Regelung vorzuschlagen, die den Beamtenstatus in der Bundesverwaltung und die damit verbundenen Besserstellungen gegenüber der Privatwirtschaft, insbesondere die ungleichen Kündigungsfristen, aufhebt.</p><p>Begründete Ausnahmen regelt der Bundesrat.</p>
  • Aufhebung des Beamtenstatus für das Bundespersonal
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Privilegierungen und Besserstellungen des Personals des Bundes gegenüber Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft sind heute nicht mehr gerechtfertigt.</p><p>Die meisten Bundesaufgaben sind nicht hoheitlicher Natur, so dass sich der Beamtenstatus auch aus dieser Sicht erübrigt.</p><p>Verschiedene Vorkommnisse, wie die Indiskretionen im Falle von Botschafter Jagmetti, die Undurchsichtigkeiten mit der CD-ROM im EMD usw., lassen zudem auch noch aus anderer Sicht Zweifel an der weiteren Berechtigung des Beamtenstatus in der Bundesverwaltung aufkommen. Offensichtlich ist mit der Gewährung des Beamtenstatus die Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber Bund nicht mehr zuverlässig zu erkaufen.</p>
    • <p>Die Motion verlangt eine Gesetzesvorlage, die zwar in die vom Bundesrat mit dem Bundespersonalgesetz anvisierte Richtung geht. Doch lässt sie dem Bundesrat bei der konkreten Ausgestaltung der Gesetzesvorlage, insbesondere hinsichtlich eventueller Unterschiede zwischen den Kündigungsregelungen für Privatwirtschaft und Bundesdienst, zuwenig Spielraum. Der Bundesrat kann die von der Motion verlangte Identität der dienstrechtlichen Regelung mit jener des OR nicht zusichern.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Regelung vorzuschlagen, die den Beamtenstatus in der Bundesverwaltung und die damit verbundenen Besserstellungen gegenüber der Privatwirtschaft, insbesondere die ungleichen Kündigungsfristen, aufhebt.</p><p>Begründete Ausnahmen regelt der Bundesrat.</p>
    • Aufhebung des Beamtenstatus für das Bundespersonal

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