Elektrizität. Abgaben und Beiträge an öffentliche Gemeinwesen

ShortId
97.3172
Id
19973172
Updated
10.04.2024 08:44
Language
de
Title
Elektrizität. Abgaben und Beiträge an öffentliche Gemeinwesen
AdditionalIndexing
Steuerbefreiung;steuerähnliche Abgabe;internationaler Wettbewerb;elektrische Energie
1
  • L04K17030301, elektrische Energie
  • L05K0703010402, internationaler Wettbewerb
  • L04K11070204, steuerähnliche Abgabe
  • L05K1107030701, Steuerbefreiung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wie aus dem Bericht Kiener hervorgeht, ist die schweizerische Elektrizitätsversorgung gekennzeichnet durch ein im Vergleich zu vielen andern Ländern überdurchschnittlich hohes Stromniveau. Dies ist unter anderem auf die angestrebte hohe Versorgungssicherheit, die komplizierte Struktur, die starken politischen Einflüsse und teilweise hohen Abgaben an Gemeinwesen zurückzuführen. Die Abgaben und Beiträge an öffentliche Gemeinwesen machen gemäss einer vom VSE in Auftrag gegebenen Studie (Finanzielle Belastung der Elektrizität durch öffentliche Gemeinwesen, ausgearbeitet von BSG Unternehmensberatung St.Gallen, 1996) rund einen Viertel des durchschnittlichen Endverkaufspreises aus.</p><p>Der Strombinnenmarkt der EU ist für 1999 zu erwarten. Der Schweizer Strom wird dannzumal von weit billigerem Importstrom konkurrenziert werden.</p><p>Damit die in der Schweiz erzeugte Elektrizität mit der im Ausland produzierten konkurrenzfähig bleibt, ist u.a. anzustreben, dass die Abgaben und Beiträge an die öffentlichen Gemeinwesen reduziert werden und sie damit höchstens das Niveau der fiskalischen Abgaben der umliegenden Länder erreichen. In der EU hat einzig Dänemark höhere fiskalische und parafiskalische Belastungen der Elektrizität.</p>
  • <p>Im Hinblick auf die bevorstehende Öffnung der Strommärkte ist es wichtig, dass die Preise der in der Schweiz erzeugten Elektrizität international konkurrenzfähig sind. Um dies zu erreichen, sind einerseits Vorkehren im Inland nötig, die eine Kostensenkung und Effizienzsteigerung zum Ziel haben. Andererseits ist aber auch darauf hinzuwirken, dass die Umwelt- und Sicherheitsanforderungen international abgestimmt werden. Dadurch soll vermieden werden, dass billiger Strom aus Ländern mit tieferen Umwelt- und Sicherheitsstandards importiert wird und so unsere eigene Elektriziätsproduktion - weil zu teuer - vom Markt verdrängt wird.</p><p></p><p>Hinsichtlich der quantitativen Bedeutung der Abgaben und Beiträge an öffentliche Gemeinwesen beruft sich der Motionär auf eine vom VSE in Auftrag gegebene Studie. Darin werden diese Belastungen mit 2061 Millionen Franken beziffert; dies sind etwa 25 Prozent der gesamten Ausgaben der Endverbraucher für Strom (8500 Millionen Franken). Rund ein Viertel des durchschnittlichen Endverbraucherpreises entfällt somit gemäss dieser Studie auf Abgaben und Beiträge an öffentliche Gemeinwesen. Dieser Abgabesatz scheint auf den ersten Blick hoch.</p><p></p><p>Bei genauerer Prüfung zeigt sich indessen, dass ein Grossteil dieser Abgaben keineswegs stromspezifisch sind:</p><p></p><p>- Rund ein Drittel der ausgewiesenen Belastungen entfällt auf Steuern (Mehrwertsteuer, Vermögens-, Kapital-, Grund-, Grundstücks-, Ertrags-, Gewinnsteuern); Steuern sind öffentliche Abgaben, die von jedem Unternehmen mit Erwerbscharakter zu bezahlen sind. Bei der Mehrwertsteuer ist anzumerken, dass der Abgabesatz in der Schweiz (6,5%) im Vergleich zum Ausland gering ist. Zudem handelt es sich hier um eine Konsumsteuer; für den Produktivbereich (Industrie und Gewerbe) ist sie daher nicht relevant (Vorsteuerabzug).</p><p></p><p>- Ein weiteres Drittel machen die Abgaben aus, die ökonomisch oder betrieblich bedingt sind. Hierbei sind namentlich die Wasserzinsen (Entgelt für die Ressourcennutzung), ein Teil der Gewinnablieferungen bei öffentlichen Unternehmen (als Ersatz für die Steuerbefreiung), die Bildung von Rückstellungen und Reserven sowie Beiträge zum Unterhalt von Anlagen zu verstehen. Im weiteren werden hier Leistungen dazugezählt, die im Rahmen von Konzessionen und Bewilligungen erbracht werden und demgemäss verhandelbar oder gar freiwillig sind (z.B. Konzessionsgebühren, Leistungen in Form von Gratisenergie, Beiträge an Verkehrs- und Infrastrukturbauten, Beiträge für den Lawinendienst, Spenden an wohltätige Organisationen).</p><p></p><p>- Das restliche Drittel resultiert aus jenen Abgaben, welche stromspezifisch sind, zwingenden Charakter haben und wo zudem kein Verhandlungsspielraum mehr besteht. Zu nennen sind hier etwa Fondsbeiträge (Energiesparfonds), Beiträge an andere Energieträger (Fernwärme) oder jener Teil der Gewinnablieferungen, der über die ordentliche steuerliche Bemessung hinausgeht.</p><p></p><p>Aus den vorstehenden Darlegungen folgt, dass die finanziellen Belastungen der Elektrizität zwar wohl die Grössenordnung von 2 Milliarden Franken annehmen, dass aber nur ein kleinerer Teil davon (ca. ein Drittel) auf "harten", stromspezifischen Regulierungen basiert. Der grössere Teil (ca. zwei Drittel) entfällt auf ökonomisch oder betrieblich bedingte Abgaben (u.a. Steuern, Abgaben mit Steuercharakter, Wasserzinsen, Reserven, Rückstellungen) sowie auf Leistungen, die im Rahmen der Konzessionierung ausgehandelt werden und teilweise gar freiwilligen Charakter haben. Die stromspezifischen Abgaben bewegen sich in der Grössenordnung von 600 bis 700 Millionen Franken. Dies entspricht einer Belastung von 1,3 bis 1,5 Rappen/Kilowattstunde oder 8 bis 9 Prozent des mittleren Strompreises, d.h. deutlich weniger als in der vom Motionär zitierten Studie veranschlagt (25%).</p><p></p><p>Unbestritten ist somit, dass die Abgaben und Beiträge an die öffentlichen Gemeinwesen ein Kostenelement für den Strompreis darstellen. Deren Bedeutung darf indessen nicht überbewertet werden. Gerade im Hinblick auf die zu erwartende Öffnung der Strommärkte wird für die Wettbewerbsfähigkeit eines Elektrizitätsunternehmens viel davon abhängen, ob es ihm gelingt, Produktivitätssteigerungen aus eigener Kraft zu realisieren. Aus wettbewerbspolitischer Sicht ist zudem anzunehmen, dass mit der Liberalisierung der Strommärkte der Druck auf die überhöhten Gewinnablieferungen und anderen stromspezifischen Abgaben an die öffentlichen Gemeinwesen zunehmen wird. Für die Konkurrenzfähigkeit der Strompreise ist es nämlich wichtig, dass sie möglichst vollumfänglich die betrieblichen Kosten reflektieren und keine betriebsfremden Kostenelemente enthalten.</p><p></p><p>Die Möglichkeiten der Einflussnahme des Bundes auf die Festsetzung der Abgaben und Beiträge sind begrenzt. Gleichwohl wird das Anliegen des Motionärs im Rahmen der laufenden Arbeiten zur Marktöffnung im Elektrizitätssektor geprüft. Wegleitend ist dabei Artikel 48 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte (WRG): Darnach dürfen die Leistungen, die zur Nutzung einer Wasserrechtskonzession zu erbringen sind, in ihrer Gesamtheit die Ausnutzung der Wasserkräfte nicht wesentlich erschweren.</p><p></p><p>Um das Ergebnis dieser Prüfung nicht vorwegzunehmen, ist die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Ich fordere den Bundesrat auf, die Aenderung der Bundesgesetzgebung zur Marktöffnung derart auszugestalten, dass sie folgender Auflage gerecht wird:</p><p>Die Abgaben und Beiträge an öffentliche Gemeinwesen auf der Elektrizität sind soweit zu reduzieren, dass diese höchstens das Niveau derjenigen der umliegenden Länder erreichen.</p>
  • Elektrizität. Abgaben und Beiträge an öffentliche Gemeinwesen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie aus dem Bericht Kiener hervorgeht, ist die schweizerische Elektrizitätsversorgung gekennzeichnet durch ein im Vergleich zu vielen andern Ländern überdurchschnittlich hohes Stromniveau. Dies ist unter anderem auf die angestrebte hohe Versorgungssicherheit, die komplizierte Struktur, die starken politischen Einflüsse und teilweise hohen Abgaben an Gemeinwesen zurückzuführen. Die Abgaben und Beiträge an öffentliche Gemeinwesen machen gemäss einer vom VSE in Auftrag gegebenen Studie (Finanzielle Belastung der Elektrizität durch öffentliche Gemeinwesen, ausgearbeitet von BSG Unternehmensberatung St.Gallen, 1996) rund einen Viertel des durchschnittlichen Endverkaufspreises aus.</p><p>Der Strombinnenmarkt der EU ist für 1999 zu erwarten. Der Schweizer Strom wird dannzumal von weit billigerem Importstrom konkurrenziert werden.</p><p>Damit die in der Schweiz erzeugte Elektrizität mit der im Ausland produzierten konkurrenzfähig bleibt, ist u.a. anzustreben, dass die Abgaben und Beiträge an die öffentlichen Gemeinwesen reduziert werden und sie damit höchstens das Niveau der fiskalischen Abgaben der umliegenden Länder erreichen. In der EU hat einzig Dänemark höhere fiskalische und parafiskalische Belastungen der Elektrizität.</p>
    • <p>Im Hinblick auf die bevorstehende Öffnung der Strommärkte ist es wichtig, dass die Preise der in der Schweiz erzeugten Elektrizität international konkurrenzfähig sind. Um dies zu erreichen, sind einerseits Vorkehren im Inland nötig, die eine Kostensenkung und Effizienzsteigerung zum Ziel haben. Andererseits ist aber auch darauf hinzuwirken, dass die Umwelt- und Sicherheitsanforderungen international abgestimmt werden. Dadurch soll vermieden werden, dass billiger Strom aus Ländern mit tieferen Umwelt- und Sicherheitsstandards importiert wird und so unsere eigene Elektriziätsproduktion - weil zu teuer - vom Markt verdrängt wird.</p><p></p><p>Hinsichtlich der quantitativen Bedeutung der Abgaben und Beiträge an öffentliche Gemeinwesen beruft sich der Motionär auf eine vom VSE in Auftrag gegebene Studie. Darin werden diese Belastungen mit 2061 Millionen Franken beziffert; dies sind etwa 25 Prozent der gesamten Ausgaben der Endverbraucher für Strom (8500 Millionen Franken). Rund ein Viertel des durchschnittlichen Endverbraucherpreises entfällt somit gemäss dieser Studie auf Abgaben und Beiträge an öffentliche Gemeinwesen. Dieser Abgabesatz scheint auf den ersten Blick hoch.</p><p></p><p>Bei genauerer Prüfung zeigt sich indessen, dass ein Grossteil dieser Abgaben keineswegs stromspezifisch sind:</p><p></p><p>- Rund ein Drittel der ausgewiesenen Belastungen entfällt auf Steuern (Mehrwertsteuer, Vermögens-, Kapital-, Grund-, Grundstücks-, Ertrags-, Gewinnsteuern); Steuern sind öffentliche Abgaben, die von jedem Unternehmen mit Erwerbscharakter zu bezahlen sind. Bei der Mehrwertsteuer ist anzumerken, dass der Abgabesatz in der Schweiz (6,5%) im Vergleich zum Ausland gering ist. Zudem handelt es sich hier um eine Konsumsteuer; für den Produktivbereich (Industrie und Gewerbe) ist sie daher nicht relevant (Vorsteuerabzug).</p><p></p><p>- Ein weiteres Drittel machen die Abgaben aus, die ökonomisch oder betrieblich bedingt sind. Hierbei sind namentlich die Wasserzinsen (Entgelt für die Ressourcennutzung), ein Teil der Gewinnablieferungen bei öffentlichen Unternehmen (als Ersatz für die Steuerbefreiung), die Bildung von Rückstellungen und Reserven sowie Beiträge zum Unterhalt von Anlagen zu verstehen. Im weiteren werden hier Leistungen dazugezählt, die im Rahmen von Konzessionen und Bewilligungen erbracht werden und demgemäss verhandelbar oder gar freiwillig sind (z.B. Konzessionsgebühren, Leistungen in Form von Gratisenergie, Beiträge an Verkehrs- und Infrastrukturbauten, Beiträge für den Lawinendienst, Spenden an wohltätige Organisationen).</p><p></p><p>- Das restliche Drittel resultiert aus jenen Abgaben, welche stromspezifisch sind, zwingenden Charakter haben und wo zudem kein Verhandlungsspielraum mehr besteht. Zu nennen sind hier etwa Fondsbeiträge (Energiesparfonds), Beiträge an andere Energieträger (Fernwärme) oder jener Teil der Gewinnablieferungen, der über die ordentliche steuerliche Bemessung hinausgeht.</p><p></p><p>Aus den vorstehenden Darlegungen folgt, dass die finanziellen Belastungen der Elektrizität zwar wohl die Grössenordnung von 2 Milliarden Franken annehmen, dass aber nur ein kleinerer Teil davon (ca. ein Drittel) auf "harten", stromspezifischen Regulierungen basiert. Der grössere Teil (ca. zwei Drittel) entfällt auf ökonomisch oder betrieblich bedingte Abgaben (u.a. Steuern, Abgaben mit Steuercharakter, Wasserzinsen, Reserven, Rückstellungen) sowie auf Leistungen, die im Rahmen der Konzessionierung ausgehandelt werden und teilweise gar freiwilligen Charakter haben. Die stromspezifischen Abgaben bewegen sich in der Grössenordnung von 600 bis 700 Millionen Franken. Dies entspricht einer Belastung von 1,3 bis 1,5 Rappen/Kilowattstunde oder 8 bis 9 Prozent des mittleren Strompreises, d.h. deutlich weniger als in der vom Motionär zitierten Studie veranschlagt (25%).</p><p></p><p>Unbestritten ist somit, dass die Abgaben und Beiträge an die öffentlichen Gemeinwesen ein Kostenelement für den Strompreis darstellen. Deren Bedeutung darf indessen nicht überbewertet werden. Gerade im Hinblick auf die zu erwartende Öffnung der Strommärkte wird für die Wettbewerbsfähigkeit eines Elektrizitätsunternehmens viel davon abhängen, ob es ihm gelingt, Produktivitätssteigerungen aus eigener Kraft zu realisieren. Aus wettbewerbspolitischer Sicht ist zudem anzunehmen, dass mit der Liberalisierung der Strommärkte der Druck auf die überhöhten Gewinnablieferungen und anderen stromspezifischen Abgaben an die öffentlichen Gemeinwesen zunehmen wird. Für die Konkurrenzfähigkeit der Strompreise ist es nämlich wichtig, dass sie möglichst vollumfänglich die betrieblichen Kosten reflektieren und keine betriebsfremden Kostenelemente enthalten.</p><p></p><p>Die Möglichkeiten der Einflussnahme des Bundes auf die Festsetzung der Abgaben und Beiträge sind begrenzt. Gleichwohl wird das Anliegen des Motionärs im Rahmen der laufenden Arbeiten zur Marktöffnung im Elektrizitätssektor geprüft. Wegleitend ist dabei Artikel 48 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte (WRG): Darnach dürfen die Leistungen, die zur Nutzung einer Wasserrechtskonzession zu erbringen sind, in ihrer Gesamtheit die Ausnutzung der Wasserkräfte nicht wesentlich erschweren.</p><p></p><p>Um das Ergebnis dieser Prüfung nicht vorwegzunehmen, ist die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Ich fordere den Bundesrat auf, die Aenderung der Bundesgesetzgebung zur Marktöffnung derart auszugestalten, dass sie folgender Auflage gerecht wird:</p><p>Die Abgaben und Beiträge an öffentliche Gemeinwesen auf der Elektrizität sind soweit zu reduzieren, dass diese höchstens das Niveau derjenigen der umliegenden Länder erreichen.</p>
    • Elektrizität. Abgaben und Beiträge an öffentliche Gemeinwesen

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