Missbräuchliche Verwendung von Schweizer Autoschildern im Ausland
- ShortId
-
97.3175
- Id
-
19973175
- Updated
-
10.04.2024 08:58
- Language
-
de
- Title
-
Missbräuchliche Verwendung von Schweizer Autoschildern im Ausland
- AdditionalIndexing
-
Auto;Verbrechen gegen Sachen;Zulassung des Fahrzeugs;Ausfuhr;Fahrzeugpapier
- 1
-
- L04K18020303, Fahrzeugpapier
- L04K18020307, Zulassung des Fahrzeugs
- L05K0701020301, Ausfuhr
- L05K1803010101, Auto
- L05K0501020102, Verbrechen gegen Sachen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Nach Artikel 16 Absatz 1 der Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) werden Motorfahrzeuge provisorisch immatrikuliert, wenn sich ihr Standort nur oder nur noch für beschränkte Zeit in der Schweiz befindet.</p><p>Allerdings haben fast alle kantonalen Zulassungsbehörden bis Ende 1993 für den Export von in der Schweiz gekauften Fahrzeugen durch Personen mit ausländischem Wohnsitz ordentliche Kontrollschilder zusammen mit Tagesausweisen (Art. 20f. VVV) abgegeben. Dies, weil die ausländischen Fahrzeugerwerber nicht in der Lage oder zumindest nicht bereit waren, für die nur wenige Tage dauernde Überfahrt eine relativ teure Einzelversicherungspolice für eine provisorische Immatrikulation bei einer in der Schweiz zum Betrieb der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung berechtigten Unternehmung abzuschliessen.</p><p>Obwohl von den Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz ein namhaftes Depot verlangt wurde, nahm die Häufigkeit des Missbrauchs (Verwendung der Kontrollschilder über die Gültigkeit des Tagesausweises hinaus) laufend zu. Es drängt sich deshalb eine Lösung auf, welche die Vorteile sowohl des Tagesausweises (günstige Versicherungsprämie dank der von den Kantonen abgeschlossenen Kollektivhaftpflichtversicherung) als auch der provisorischen Zulassung (Fahrzeugausweis und Kontrollschilder mit für jedermann sichtbarem Verfalldatum) vereinigt. Die Versicherer haben zu dieser Lösung Hand geboten, so dass die kantonalen Zulassungsbehörden seither für den Export von Fahrzeugen nur noch Kontrollschilder der provisorischen Immatrikulation abgeben und damit die obenerwähnte Verordnungsbestimmung in der Praxis auch durchsetzen.</p><p>Die Fragen werden wie folgt beantwortet:</p><p>1. Schweizerische Schilder wurden in praktisch allen europäischen Ländern missbraucht, in denen das schweizerische Kontrollschild als Versicherungsnachweis anerkannt wird (EWR-Staaten, Tschechische Republik, Ungarn und Slowakische Republik), vor allem aber in Griechenland, Italien, Portugal und Spanien. Seitdem Personen mit Wohnsitz im Ausland für den Export nur noch Kontrollschilder der provisorischen Immatrikulation zur Verfügung gestellt werden, die ihre Gültigkeit mit dem Verfall der Vignette verlieren, ist das Problem - abgesehen von der Fälschung von Schildern - weitgehend beseitigt.</p><p>2. Allen europäischen Regierungen ist das Problem der missbräuchlichen Verwendung von Kontrollschildern bestens bekannt. Nach dem Beispiel der Schweiz erteilen inzwischen immer mehr Länder befristete Schilder für Exportfahrten.</p><p>3. Das von den Kantonen früher für die befristete Überlassung von Schildern der ordentlichen Immatrikulation an Personen mit Wohnsitz im Ausland verlangte Depot hat sich, wie eingangs erwähnt, als untaugliche Massnahme zur Bekämpfung des Schildermissbrauches erwiesen. Zudem erübrigt sich die Rückgabe von Kontrollschildern, die für jedermann offensichtlich (Verfalldatum auf dem Kontrollschild) ungültig geworden sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Es ist bekannt, dass die an sich nützlichen Fahrzeugausweise, welche kantonale Strassenverkehrsämter für den Export von Automobilen ausstellen, missbräuchlich verwendet werden. Mir sind Fälle aus Albanien bekannt. Es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass dies auch anderswo geschieht. Da die damit gelieferten Fahrzeugschilder nicht mehr zurückgegeben werden müssen, können diese sehr wohl rechtswidrig verwendet werden. In der Praxis wird die auf einen Monat limitierte Nutzungsdauer durch Manipulation des Schildes bzw. des Fahrzeugausweises auf unbestimmte Zeit verlängert.</p><p>Ich bitte den Bundesrat zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. In welchen Ländern sind Fälle bekannt?</p><p>2. Sind auf diplomatischem Wege die ausländischen Regierungen auf diese Missbräuche hingewiesen worden?</p><p>3. Müsste nicht eine allgemeine Rückgabe der Exportschilder mit entsprechend hohem Depot verlangt werden, wie das früher der Fall war?</p>
- Missbräuchliche Verwendung von Schweizer Autoschildern im Ausland
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Nach Artikel 16 Absatz 1 der Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) werden Motorfahrzeuge provisorisch immatrikuliert, wenn sich ihr Standort nur oder nur noch für beschränkte Zeit in der Schweiz befindet.</p><p>Allerdings haben fast alle kantonalen Zulassungsbehörden bis Ende 1993 für den Export von in der Schweiz gekauften Fahrzeugen durch Personen mit ausländischem Wohnsitz ordentliche Kontrollschilder zusammen mit Tagesausweisen (Art. 20f. VVV) abgegeben. Dies, weil die ausländischen Fahrzeugerwerber nicht in der Lage oder zumindest nicht bereit waren, für die nur wenige Tage dauernde Überfahrt eine relativ teure Einzelversicherungspolice für eine provisorische Immatrikulation bei einer in der Schweiz zum Betrieb der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung berechtigten Unternehmung abzuschliessen.</p><p>Obwohl von den Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz ein namhaftes Depot verlangt wurde, nahm die Häufigkeit des Missbrauchs (Verwendung der Kontrollschilder über die Gültigkeit des Tagesausweises hinaus) laufend zu. Es drängt sich deshalb eine Lösung auf, welche die Vorteile sowohl des Tagesausweises (günstige Versicherungsprämie dank der von den Kantonen abgeschlossenen Kollektivhaftpflichtversicherung) als auch der provisorischen Zulassung (Fahrzeugausweis und Kontrollschilder mit für jedermann sichtbarem Verfalldatum) vereinigt. Die Versicherer haben zu dieser Lösung Hand geboten, so dass die kantonalen Zulassungsbehörden seither für den Export von Fahrzeugen nur noch Kontrollschilder der provisorischen Immatrikulation abgeben und damit die obenerwähnte Verordnungsbestimmung in der Praxis auch durchsetzen.</p><p>Die Fragen werden wie folgt beantwortet:</p><p>1. Schweizerische Schilder wurden in praktisch allen europäischen Ländern missbraucht, in denen das schweizerische Kontrollschild als Versicherungsnachweis anerkannt wird (EWR-Staaten, Tschechische Republik, Ungarn und Slowakische Republik), vor allem aber in Griechenland, Italien, Portugal und Spanien. Seitdem Personen mit Wohnsitz im Ausland für den Export nur noch Kontrollschilder der provisorischen Immatrikulation zur Verfügung gestellt werden, die ihre Gültigkeit mit dem Verfall der Vignette verlieren, ist das Problem - abgesehen von der Fälschung von Schildern - weitgehend beseitigt.</p><p>2. Allen europäischen Regierungen ist das Problem der missbräuchlichen Verwendung von Kontrollschildern bestens bekannt. Nach dem Beispiel der Schweiz erteilen inzwischen immer mehr Länder befristete Schilder für Exportfahrten.</p><p>3. Das von den Kantonen früher für die befristete Überlassung von Schildern der ordentlichen Immatrikulation an Personen mit Wohnsitz im Ausland verlangte Depot hat sich, wie eingangs erwähnt, als untaugliche Massnahme zur Bekämpfung des Schildermissbrauches erwiesen. Zudem erübrigt sich die Rückgabe von Kontrollschildern, die für jedermann offensichtlich (Verfalldatum auf dem Kontrollschild) ungültig geworden sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Es ist bekannt, dass die an sich nützlichen Fahrzeugausweise, welche kantonale Strassenverkehrsämter für den Export von Automobilen ausstellen, missbräuchlich verwendet werden. Mir sind Fälle aus Albanien bekannt. Es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass dies auch anderswo geschieht. Da die damit gelieferten Fahrzeugschilder nicht mehr zurückgegeben werden müssen, können diese sehr wohl rechtswidrig verwendet werden. In der Praxis wird die auf einen Monat limitierte Nutzungsdauer durch Manipulation des Schildes bzw. des Fahrzeugausweises auf unbestimmte Zeit verlängert.</p><p>Ich bitte den Bundesrat zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. In welchen Ländern sind Fälle bekannt?</p><p>2. Sind auf diplomatischem Wege die ausländischen Regierungen auf diese Missbräuche hingewiesen worden?</p><p>3. Müsste nicht eine allgemeine Rückgabe der Exportschilder mit entsprechend hohem Depot verlangt werden, wie das früher der Fall war?</p>
- Missbräuchliche Verwendung von Schweizer Autoschildern im Ausland
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