Wohneigentumsförderung durch Vorkaufsrecht des Mieters

ShortId
97.3182
Id
19973182
Updated
10.04.2024 18:42
Language
de
Title
Wohneigentumsförderung durch Vorkaufsrecht des Mieters
AdditionalIndexing
Wohneigentum;Mieter/in;Vorkaufsrecht;Mietwohnung
1
  • L04K01020110, Wohneigentum
  • L04K05070118, Vorkaufsrecht
  • L04K01020108, Mietwohnung
  • L05K0102010404, Mieter/in
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Jahre 1993 wurde ein Vernehmlassungsverfahren über vier Vorentwürfe betreffend das Bodenrecht durchgeführt. Einer davon sah die Einführung eines unlimitierten Vorkaufsrechtes der Mieter vor. Er wurde mehrheitlich, vor allem von den Kantonen, abgelehnt, so dass der Bundesrat darauf verzichtete, dem Parlament eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten.</p><p>Bei der Beantwortung der Motion WAK-S vom 5. September 1996 (95.038, Minderheit Onken), "Unlimitiertes Vorkaufsrecht für Wohnungsmieter", erklärte sich der Bundesrat dennoch bereit, abzuklären, ob sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt und das politische Umfeld seit 1993 so geändert hätten, dass ein neuer Anlauf in dieser Richtung Erfolgschancen habe. In diesem Sinne beantragte er die Umwandlung der Motion in ein Postulat (vgl. AB 1996 S 692).</p><p>Zwar wurde diese Motion am 23. September 1996 vom Ständerat abgelehnt, und über deren Umwandlung in ein Postulat wurde nicht einmal abgestimmt (vgl. AB 1996 S 704).</p><p>Der Bundesrat ist angesichts der zu niedrigen Wohneigentümerquote in unserem Land (1990: 31,3 Prozent) weiterhin der Auffassung, dass das Anliegen der Motion prüfenswert ist und dass diese in ein Postulat umgewandelt werden soll.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gesetzliche Bestimmungen zu erlassen, um die Eigentumsquote im vorhandenen Baubestand durch ein unlimitiertes Vorkaufsrecht im Falle der Handänderung zugunsten des Wohnungsmieters gezielt zu erhöhen.</p>
  • Wohneigentumsförderung durch Vorkaufsrecht des Mieters
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19950038
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Jahre 1993 wurde ein Vernehmlassungsverfahren über vier Vorentwürfe betreffend das Bodenrecht durchgeführt. Einer davon sah die Einführung eines unlimitierten Vorkaufsrechtes der Mieter vor. Er wurde mehrheitlich, vor allem von den Kantonen, abgelehnt, so dass der Bundesrat darauf verzichtete, dem Parlament eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten.</p><p>Bei der Beantwortung der Motion WAK-S vom 5. September 1996 (95.038, Minderheit Onken), "Unlimitiertes Vorkaufsrecht für Wohnungsmieter", erklärte sich der Bundesrat dennoch bereit, abzuklären, ob sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt und das politische Umfeld seit 1993 so geändert hätten, dass ein neuer Anlauf in dieser Richtung Erfolgschancen habe. In diesem Sinne beantragte er die Umwandlung der Motion in ein Postulat (vgl. AB 1996 S 692).</p><p>Zwar wurde diese Motion am 23. September 1996 vom Ständerat abgelehnt, und über deren Umwandlung in ein Postulat wurde nicht einmal abgestimmt (vgl. AB 1996 S 704).</p><p>Der Bundesrat ist angesichts der zu niedrigen Wohneigentümerquote in unserem Land (1990: 31,3 Prozent) weiterhin der Auffassung, dass das Anliegen der Motion prüfenswert ist und dass diese in ein Postulat umgewandelt werden soll.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gesetzliche Bestimmungen zu erlassen, um die Eigentumsquote im vorhandenen Baubestand durch ein unlimitiertes Vorkaufsrecht im Falle der Handänderung zugunsten des Wohnungsmieters gezielt zu erhöhen.</p>
    • Wohneigentumsförderung durch Vorkaufsrecht des Mieters

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