Verstetigung von Ausgaben in Bildung, Forschung, Wissens- und Technologietransfer

ShortId
97.3189
Id
19973189
Updated
25.06.2025 02:18
Language
de
Title
Verstetigung von Ausgaben in Bildung, Forschung, Wissens- und Technologietransfer
AdditionalIndexing
Technologietransfer;Forschungspolitik;Forschungsförderung;Bildungshaushaltsplan
1
  • L04K13030106, Bildungshaushaltsplan
  • L04K16020204, Forschungsförderung
  • L05K0706010511, Technologietransfer
  • L03K160202, Forschungspolitik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Von seiten der Hochschulen, von Instituten und der Wirtschaft ist die verhängnisvolle Tendenz der Stop-and-go-Politik bei den staatlich geförderten Forschungs- und Technologieaktivitäten infolge der jährlichen Budgetbeschlüsse zu wiederholten Malen beanstandet worden. Nicht nur werden dadurch längerfristig angelegte Forschungsvorhaben ausserordentlich erschwert, sondern es wird auch die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Wirtschaft erheblichen Belastungsproben ausgesetzt. Besonders prekär ist zurzeit beispielsweise die Situation bei der Kommission für Technologie und Innovation (KTI), ist doch der Zahlungskredit für 1997 bereits heute vollständig ausgeschöpft. Die Folge davon ist, dass die Auszahlung zugesicherter Bundesbeiträge erst wieder im Februar 1998 aufgenommen werden kann. Dies ist insofern unangenehm, als bekanntlich über 90 Prozent der KTI-Mittel für Saläre von Assistenzprofessoren, Habilitanden, Doktoranden usw. an nicht gewinnorientierten Forschungsstätten bestimmt sind. Hinzu kommt, dass dieser Liquiditätsengpass zeitlich insofern ungünstig ist, als der KTI im Rahmen des Aufbaus der F+E-Kompetenzen an den zukünftigen Fachhochschulen eine Schlüsselrolle zukommt.</p><p>Grundsätzlich kann keine staatliche Aktivität von vornherein vom allgemeinen Zwang zur Haushaltsanierung befreit werden. Mit anderen Worten heisst dies, dass auch die Forschungs- und Bildungspolitik in den Verteilungskampf um knappe staatliche Mittel eingebunden bleibt. Volkswirtschaftlich lässt sich allerdings eine sinnvollere Sparpolitik betreiben, indem insbesondere (Investitions-)Ausgaben in Forschung und Bildung so zu behandeln wären, dass sie nicht stets zum bevorzugten Spielball von jährlichen Sparübungen werden. Grundsätzlich sind drei Ansätze denkbar:</p><p>1. Öffentliche Investitionen könnten einer Minimalschutzklausel unterstellt werden, die besagt, dass die Investitionsausgaben nicht stärker abnehmen dürfen als die übrigen öffentlichen Ausgaben. Zu diesem Zweck müsste der Begriff "Ausgabe mit investivem Charakter" möglichst eng und präzis definiert werden. So werden z. B. in der ökonomischen Theorie die folgenden Bereiche zu den Infrastrukturinvestitionen gezählt: Verkehr, Energie, Wasserwirtschaft, Ausbildung und Forschung. Das Sachkapital in Form von Bauten und Ausrüstungen (z. B. Verkehrsnetze oder Schulen) bildet den materiellen Infrastrukturbestand, das Humankapital (Bildung) und der Wissensstand (z. B. Stand der Technik und des Grundlagenwissens) den immateriellen Infrastrukturbestand.</p><p>2. Möglich wäre die Entwicklung eines neuen Rechnungsmodells des Bundes, das explizit zwischen staatlichen Konsum- und Transferausgaben einerseits und öffentlichen Investitionsausgaben andererseits unterscheidet. Vorschläge für ein alternatives Rechnungsmodell des Bundes wurden unlängst vom Institut für Wirtschaftsforschung und der Konjunkturforschungsstelle an der ETH präsentiert.</p><p>3. Kürzungen von einmal genehmigten mehrjährigen Rahmenverpflichtungskrediten können nur noch mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden, um sie vor der Willkürlichkeit der jährlichen Budgetberatungen stärker zu schützen. So wurde mit Bundesbeschluss vom 19. September 1995 der KTI für die Jahre 1996 bis 1999 ein Verpflichtungskredit von 220 Millionen Franken ausgesetzt, was jährliche Tranchen von 55 Millionen Franken ermöglicht hätte. 1996 standen effektiv 8,3 Millionen Franken zur Verfügung, während die Budgeteingabe des Bundesamtes für Konjunkturfragen 18,3 Millionen Franken betrug. Für 1997 sind die entsprechenden Beiträge 25,8 bzw. 36,6 Millionen Franken. Eine solche Politik verunmöglicht nicht nur jede sinnvolle Planung, sondern sie führt auch zu Enttäuschungen und Frustrationen bei Hochschulen und potentiellen Industriepartnern.</p><p>Damit die KTI, der Schweizerische Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung, die Schwerpunktforschungsprogramme und andere Institutionen in Bildung und Forschung ihren Auftrag erfüllen können, muss dieser Fragenkomplex rasch gründlich studiert und gelöst werden.</p>
  • <p>Die Mittel, die für Bildung und Forschung sowie für den Wissens- und Technologietransfer zur Verfügung stehen, sind wirtschaftlich gesehen Investitionen für die mittel- und langfristige Stärkung des Werkplatzes Schweiz. Der Bundesrat geht deshalb mit der in der Motion geäusserten Meinung einig, dass es sowohl konjunkturpolitisch als auch wissenschaftspolitisch wenig opportun ist, der Bildung und der Forschung Mittel zu entziehen, deren sie bedürfen, um ihren wichtigen Auftrag zu erfüllen. Bildungs- und Forschungsausgaben bilden die Basis der Innovationsfähigkeit und mit ihr der Konkurrenzfähigkeit unserer Wirtschaft im europäischen und internationalen Rahmen. Reale Kürzungen sind deshalb von weitreichender sozialer, politischer und wirtschaftlicher Relevanz.</p><p>Der Bundesrat teilt ferner die Ansicht der Motionäre, dass ausser der Höhe der Mittel auch deren zeitliche Kontinuität und Planbarkeit für einen effizienten Einsatz und für die Wettbewerbsfähigkeit der Forschung von grosser Bedeutung sind. Dieser Einsicht in die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Förderung von Bildung und Forschung bzw. des entsprechenden Wissenstransfers steht die finanzielle Lage des Bundes gegenüber, in welcher es der Bundesrat als gerechtfertigt erachtet, dass allen Bereichen der subsidiären Tätigkeit des Bundes ein Beitrag an die Stabilisierung des Bundeshaushaltes zugemutet werden darf. Eine Verstetigung bedeutet somit oft eine Konsolidierung auf einem Niveau, das nicht als optimal betrachtet werden kann.</p><p>Der Bundesrat verkennt nicht, dass der Bildung, der Forschung sowie dem Wissens- und Technologietransfer im Hinblick auf die Zukunftssicherung eine eminente Bedeutung zukommt. Mit der Freigabe von 20 Millionen Franken für die Finanzierung von Technologie und Innovation im Rahmen des Investitionsprogrammes hat das Parlament seinerseits die Wichtigkeit dieser Bereiche unterstrichen.</p><p>Der Bundesrat wird sich bei der Ausarbeitung des nächsten Budgets im Rahmen der tatsächlichen finanziellen Möglichkeiten nach den Forderungen des vorliegenden Vorstosses ausrichten.</p><p>Aus den dargelegten Gründen ist der Bundesrat bereit, das Anliegen der Kommission in der Form eines Postulates zur Prüfung entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Ausgaben für Bildung, Forschung, Wissens- und Technologietransfer mittelfristig zu verstetigen. Er trifft vor der parlamentarischen Debatte über das Budget 1998 die erforderlichen Massnahmen, welche sicherstellen, dass die geförderten Aktivitäten kontinuierlich erfolgen können und nicht dauernd durch Budgetkürzungen beeinträchtigt werden.</p>
  • Verstetigung von Ausgaben in Bildung, Forschung, Wissens- und Technologietransfer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Von seiten der Hochschulen, von Instituten und der Wirtschaft ist die verhängnisvolle Tendenz der Stop-and-go-Politik bei den staatlich geförderten Forschungs- und Technologieaktivitäten infolge der jährlichen Budgetbeschlüsse zu wiederholten Malen beanstandet worden. Nicht nur werden dadurch längerfristig angelegte Forschungsvorhaben ausserordentlich erschwert, sondern es wird auch die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Wirtschaft erheblichen Belastungsproben ausgesetzt. Besonders prekär ist zurzeit beispielsweise die Situation bei der Kommission für Technologie und Innovation (KTI), ist doch der Zahlungskredit für 1997 bereits heute vollständig ausgeschöpft. Die Folge davon ist, dass die Auszahlung zugesicherter Bundesbeiträge erst wieder im Februar 1998 aufgenommen werden kann. Dies ist insofern unangenehm, als bekanntlich über 90 Prozent der KTI-Mittel für Saläre von Assistenzprofessoren, Habilitanden, Doktoranden usw. an nicht gewinnorientierten Forschungsstätten bestimmt sind. Hinzu kommt, dass dieser Liquiditätsengpass zeitlich insofern ungünstig ist, als der KTI im Rahmen des Aufbaus der F+E-Kompetenzen an den zukünftigen Fachhochschulen eine Schlüsselrolle zukommt.</p><p>Grundsätzlich kann keine staatliche Aktivität von vornherein vom allgemeinen Zwang zur Haushaltsanierung befreit werden. Mit anderen Worten heisst dies, dass auch die Forschungs- und Bildungspolitik in den Verteilungskampf um knappe staatliche Mittel eingebunden bleibt. Volkswirtschaftlich lässt sich allerdings eine sinnvollere Sparpolitik betreiben, indem insbesondere (Investitions-)Ausgaben in Forschung und Bildung so zu behandeln wären, dass sie nicht stets zum bevorzugten Spielball von jährlichen Sparübungen werden. Grundsätzlich sind drei Ansätze denkbar:</p><p>1. Öffentliche Investitionen könnten einer Minimalschutzklausel unterstellt werden, die besagt, dass die Investitionsausgaben nicht stärker abnehmen dürfen als die übrigen öffentlichen Ausgaben. Zu diesem Zweck müsste der Begriff "Ausgabe mit investivem Charakter" möglichst eng und präzis definiert werden. So werden z. B. in der ökonomischen Theorie die folgenden Bereiche zu den Infrastrukturinvestitionen gezählt: Verkehr, Energie, Wasserwirtschaft, Ausbildung und Forschung. Das Sachkapital in Form von Bauten und Ausrüstungen (z. B. Verkehrsnetze oder Schulen) bildet den materiellen Infrastrukturbestand, das Humankapital (Bildung) und der Wissensstand (z. B. Stand der Technik und des Grundlagenwissens) den immateriellen Infrastrukturbestand.</p><p>2. Möglich wäre die Entwicklung eines neuen Rechnungsmodells des Bundes, das explizit zwischen staatlichen Konsum- und Transferausgaben einerseits und öffentlichen Investitionsausgaben andererseits unterscheidet. Vorschläge für ein alternatives Rechnungsmodell des Bundes wurden unlängst vom Institut für Wirtschaftsforschung und der Konjunkturforschungsstelle an der ETH präsentiert.</p><p>3. Kürzungen von einmal genehmigten mehrjährigen Rahmenverpflichtungskrediten können nur noch mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden, um sie vor der Willkürlichkeit der jährlichen Budgetberatungen stärker zu schützen. So wurde mit Bundesbeschluss vom 19. September 1995 der KTI für die Jahre 1996 bis 1999 ein Verpflichtungskredit von 220 Millionen Franken ausgesetzt, was jährliche Tranchen von 55 Millionen Franken ermöglicht hätte. 1996 standen effektiv 8,3 Millionen Franken zur Verfügung, während die Budgeteingabe des Bundesamtes für Konjunkturfragen 18,3 Millionen Franken betrug. Für 1997 sind die entsprechenden Beiträge 25,8 bzw. 36,6 Millionen Franken. Eine solche Politik verunmöglicht nicht nur jede sinnvolle Planung, sondern sie führt auch zu Enttäuschungen und Frustrationen bei Hochschulen und potentiellen Industriepartnern.</p><p>Damit die KTI, der Schweizerische Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung, die Schwerpunktforschungsprogramme und andere Institutionen in Bildung und Forschung ihren Auftrag erfüllen können, muss dieser Fragenkomplex rasch gründlich studiert und gelöst werden.</p>
    • <p>Die Mittel, die für Bildung und Forschung sowie für den Wissens- und Technologietransfer zur Verfügung stehen, sind wirtschaftlich gesehen Investitionen für die mittel- und langfristige Stärkung des Werkplatzes Schweiz. Der Bundesrat geht deshalb mit der in der Motion geäusserten Meinung einig, dass es sowohl konjunkturpolitisch als auch wissenschaftspolitisch wenig opportun ist, der Bildung und der Forschung Mittel zu entziehen, deren sie bedürfen, um ihren wichtigen Auftrag zu erfüllen. Bildungs- und Forschungsausgaben bilden die Basis der Innovationsfähigkeit und mit ihr der Konkurrenzfähigkeit unserer Wirtschaft im europäischen und internationalen Rahmen. Reale Kürzungen sind deshalb von weitreichender sozialer, politischer und wirtschaftlicher Relevanz.</p><p>Der Bundesrat teilt ferner die Ansicht der Motionäre, dass ausser der Höhe der Mittel auch deren zeitliche Kontinuität und Planbarkeit für einen effizienten Einsatz und für die Wettbewerbsfähigkeit der Forschung von grosser Bedeutung sind. Dieser Einsicht in die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Förderung von Bildung und Forschung bzw. des entsprechenden Wissenstransfers steht die finanzielle Lage des Bundes gegenüber, in welcher es der Bundesrat als gerechtfertigt erachtet, dass allen Bereichen der subsidiären Tätigkeit des Bundes ein Beitrag an die Stabilisierung des Bundeshaushaltes zugemutet werden darf. Eine Verstetigung bedeutet somit oft eine Konsolidierung auf einem Niveau, das nicht als optimal betrachtet werden kann.</p><p>Der Bundesrat verkennt nicht, dass der Bildung, der Forschung sowie dem Wissens- und Technologietransfer im Hinblick auf die Zukunftssicherung eine eminente Bedeutung zukommt. Mit der Freigabe von 20 Millionen Franken für die Finanzierung von Technologie und Innovation im Rahmen des Investitionsprogrammes hat das Parlament seinerseits die Wichtigkeit dieser Bereiche unterstrichen.</p><p>Der Bundesrat wird sich bei der Ausarbeitung des nächsten Budgets im Rahmen der tatsächlichen finanziellen Möglichkeiten nach den Forderungen des vorliegenden Vorstosses ausrichten.</p><p>Aus den dargelegten Gründen ist der Bundesrat bereit, das Anliegen der Kommission in der Form eines Postulates zur Prüfung entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Ausgaben für Bildung, Forschung, Wissens- und Technologietransfer mittelfristig zu verstetigen. Er trifft vor der parlamentarischen Debatte über das Budget 1998 die erforderlichen Massnahmen, welche sicherstellen, dass die geförderten Aktivitäten kontinuierlich erfolgen können und nicht dauernd durch Budgetkürzungen beeinträchtigt werden.</p>
    • Verstetigung von Ausgaben in Bildung, Forschung, Wissens- und Technologietransfer

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