Beschwerderecht bei der Einführung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln
- ShortId
-
97.3197
- Id
-
19973197
- Updated
-
14.11.2025 08:29
- Language
-
de
- Title
-
Beschwerderecht bei der Einführung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln
- AdditionalIndexing
-
Rechtsschutz;Futtermittel;Einführung eines Produkts;Vereinigung;Lebensmittelrecht;Gesundheitspolitik;Verbandsbeschwerde;Nahrungsmittel;gentechnisch veränderte Organismen;Gesetz;Konsumentenschutz
- 1
-
- L08K0706010501040202, gentechnisch veränderte Organismen
- L03K140203, Nahrungsmittel
- L04K05040208, Verbandsbeschwerde
- L06K070101030301, Einführung eines Produkts
- L03K050402, Rechtsschutz
- L04K01050606, Lebensmittelrecht
- L05K0503010102, Gesetz
- L05K0101030204, Vereinigung
- L05K0701060301, Konsumentenschutz
- L03K010505, Gesundheitspolitik
- L05K1401010401, Futtermittel
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Meinungsumfragen in der EU und in der Schweiz ergeben mit grosser Regelmässigkeit, dass über drei Viertel der befragten Konsumenten gentechnisch veränderte Lebensmittel ablehnen. Befürchtet werden neue Risiken für Gesundheit und Umwelt. Da sich Risiken häufig erst nach Jahren manifestieren, ist es heute nicht viel zu früh, um ein abschliessendes Urteil über die unter angesehenen Fachleuten diskutierten Risiken zu fällen. So hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bei der Veröffentlichung des Zulassungsentscheids für Gentech-Soja nur akute Toxizitätsprüfungen, jedoch keine Langzeitprüfungen erwähnt. Die Wut und der Widerstand der Bevölkerung gegen die zunehmende Monopolmacht von Konzernen, welche durch ihre Marktstrategien die Konsumenten der Wahlfreiheit berauben, wachsen zunehmend. Weltweit haben deshalb in der Woche vom 21. bis zum 26. April 1997 in über hundert Städten Protestaktionen gegen die Zwangsverfütterung von Genfood stattgefunden. Als Gegengewicht zu den Risiken und Nachteilen von Genfood zeigen sich für die Konsumenten nämlich überhaupt keine Vorteile.</p><p>Mit der Zulassung des Gentech-Soja durch das BAG und der Ablehnung der Beschwerdelegitimation durch das EDI wurde das grosse Vakuum an Mitsprachemöglichkeiten der interessierten Öffentlichkeit in der Schweiz überaus deutlich. Es ist inakzeptabel, dass die Prüfungsunterlagen und die durchgeführten Tests nicht offengelegt werden müssen. Es ist inakzeptabel, dass sich in einem demokratischen Land niemand gegen die Zulassung von mit ungeklärten Langzeitrisiken behafteten Lebensmitteln wehren kann und dass sich die Konsumenten die Bevormundung durch einen Lebensmittelmulti gefallen lassen müssen. Übrigens hat bereits Professor Schweizer in seiner Analyse des Idagen-Rechtsetzungsprogrammes zuhanden der WBK-N die fehlenden Mitsprachemöglichkeiten bei der Gentechnologie-Gesetzgebung gerügt.</p><p>Diese Lücke soll deshalb so schnell wie möglich geschlossen werden.</p>
- <p>Der Bundesrat legt Wert darauf, einleitend festzuhalten, dass das BAG bei seiner Beurteilung der gentechnisch veränderten Soja der Firma Monsanto auch Ergebnisse von Langzeituntersuchungen mitberücksichtigt hat. Zu den diesbezüglichen Vorhalten der Motionäre hat er in seiner Antwort zu Ziffer 3 der dringlichen Einfachen Anfrage der grünen Fraktion (97.1014), "Genmanipulierte Soja. Bedürfnisse der Konsumentinnen und Konsumenten und Langzeitrisiko", bereits einmal Stellung genommen (AB 1997 N 845).</p><p>Was die Aufnahme eines Verbandsbeschwerderechtes in die Lebensmittelgesetzgebung anbelangt, weist der Bundesrat darauf hin, dass diese Frage im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum neuen Lebensmittelgesetz bereits einmal diskutiert worden ist. Entsprechende Anträge von Ständerat Schmid Carlo wurden seinerzeit klar verworfen. Zur Diskussion stand damals jedoch nicht die Beschwerdelegitimation von Vereinigungen mit ideeller Zielsetzung, sondern diejenige von Verbänden mit wirtschaftlichen Interessen. Der zunehmende Einsatz gentechnischer Verfahren bei der Herstellung von Konsumgütern hat nun aber eine Überprüfung geltender gesetzlicher Bestimmungen erforderlich gemacht.</p><p>Bereits 1992 hat eine interdepartementale Arbeitsgruppe die damaligen rechtlichen Rahmenbedingungen untersucht und Wege für eine umfassende Regelung der noch offenen Fragen aufgezeigt. Die entsprechenden Ergebnisse wurden im Idagen-Bericht vom Januar 1993 veröffentlicht. Die gestützt auf diesen Bericht in die Wege geleiteten Gesetzgebungsarbeiten sind heute bereits abgeschlossen oder stehen kurz vor dem Abschluss.</p><p>Durch die Motion WBK-N (96.3363) vom 15. August 1996 (AB 1996 N 1605, AB 1997 S 62) wird der Bundesrat nun zusätzlich verpflichtet, die bisherige und die sich in Vorbereitung befindliche Gesetzgebung über die ausserhumane Gentechnologie auf Lücken, Mängel und Anpassungsbedürfnisse zu überprüfen.</p><p>In diesem Zusammenhang werden namentlich auch die Rechtsmittelverfahren von Bewilligungen gentechnisch veränderter Erzeugnisse einer näheren Prüfung unterzogen. Die Überprüfung wird sich somit nicht nur auf die heutige Regelung der Beschwerdelegitimation, sondern darüber hinaus auch auf diejenige der Rechtsmittelwege und der Rechtsmittelinstanzen erstrecken. Der Bundesrat hat den eidgenössischen Räten bis Ende 1997 in einem Bericht das Ergebnis der Überprüfung des Standes der Rechtsetzung darzulegen und Rechenschaft über die in die Wege geleiteten gesetzgeberischen Vorhaben abzulegen. Es erscheint somit wenig sinnvoll, über die Einführung eines Verbandsbeschwerderechtes gegen Verfügungen und Erlasse im Zusammenhang mit der Einführung gentechnisch veränderter Lebensmittel und Futtermittel zu befinden, bevor der bis Ende 1997 abzufassende Bericht vorliegt. Der Bundesrat zieht es vor, die Bewilligungs- und Beschwerdeverfahren und die entsprechenden Bestimmungen in einer ganzheitlichen Sicht zu diskutieren und dem Parlament vorzulegen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, möglichst bald eine Revision des Lebensmittelgesetzes vorzulegen, welche gesamtschweizerischen Vereinigungen, die sich aus ideellen Gründen für den Schutz der Konsumenten- und Konsumentinnen-Bedürfnisse, den präventiven Gesundheitsschutz sowie die Förderung von naturnah hergestellten Lebensmitteln einsetzen, ein Beschwerderecht gegen Verfügungen und Erlasse in Zusammenhang mit der Einführung von Gentech-Lebensmitteln einräumt. Das gleiche Recht soll auch für die Zulassung von Futtermitteln eingeführt werden.</p>
- Beschwerderecht bei der Einführung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Meinungsumfragen in der EU und in der Schweiz ergeben mit grosser Regelmässigkeit, dass über drei Viertel der befragten Konsumenten gentechnisch veränderte Lebensmittel ablehnen. Befürchtet werden neue Risiken für Gesundheit und Umwelt. Da sich Risiken häufig erst nach Jahren manifestieren, ist es heute nicht viel zu früh, um ein abschliessendes Urteil über die unter angesehenen Fachleuten diskutierten Risiken zu fällen. So hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bei der Veröffentlichung des Zulassungsentscheids für Gentech-Soja nur akute Toxizitätsprüfungen, jedoch keine Langzeitprüfungen erwähnt. Die Wut und der Widerstand der Bevölkerung gegen die zunehmende Monopolmacht von Konzernen, welche durch ihre Marktstrategien die Konsumenten der Wahlfreiheit berauben, wachsen zunehmend. Weltweit haben deshalb in der Woche vom 21. bis zum 26. April 1997 in über hundert Städten Protestaktionen gegen die Zwangsverfütterung von Genfood stattgefunden. Als Gegengewicht zu den Risiken und Nachteilen von Genfood zeigen sich für die Konsumenten nämlich überhaupt keine Vorteile.</p><p>Mit der Zulassung des Gentech-Soja durch das BAG und der Ablehnung der Beschwerdelegitimation durch das EDI wurde das grosse Vakuum an Mitsprachemöglichkeiten der interessierten Öffentlichkeit in der Schweiz überaus deutlich. Es ist inakzeptabel, dass die Prüfungsunterlagen und die durchgeführten Tests nicht offengelegt werden müssen. Es ist inakzeptabel, dass sich in einem demokratischen Land niemand gegen die Zulassung von mit ungeklärten Langzeitrisiken behafteten Lebensmitteln wehren kann und dass sich die Konsumenten die Bevormundung durch einen Lebensmittelmulti gefallen lassen müssen. Übrigens hat bereits Professor Schweizer in seiner Analyse des Idagen-Rechtsetzungsprogrammes zuhanden der WBK-N die fehlenden Mitsprachemöglichkeiten bei der Gentechnologie-Gesetzgebung gerügt.</p><p>Diese Lücke soll deshalb so schnell wie möglich geschlossen werden.</p>
- <p>Der Bundesrat legt Wert darauf, einleitend festzuhalten, dass das BAG bei seiner Beurteilung der gentechnisch veränderten Soja der Firma Monsanto auch Ergebnisse von Langzeituntersuchungen mitberücksichtigt hat. Zu den diesbezüglichen Vorhalten der Motionäre hat er in seiner Antwort zu Ziffer 3 der dringlichen Einfachen Anfrage der grünen Fraktion (97.1014), "Genmanipulierte Soja. Bedürfnisse der Konsumentinnen und Konsumenten und Langzeitrisiko", bereits einmal Stellung genommen (AB 1997 N 845).</p><p>Was die Aufnahme eines Verbandsbeschwerderechtes in die Lebensmittelgesetzgebung anbelangt, weist der Bundesrat darauf hin, dass diese Frage im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum neuen Lebensmittelgesetz bereits einmal diskutiert worden ist. Entsprechende Anträge von Ständerat Schmid Carlo wurden seinerzeit klar verworfen. Zur Diskussion stand damals jedoch nicht die Beschwerdelegitimation von Vereinigungen mit ideeller Zielsetzung, sondern diejenige von Verbänden mit wirtschaftlichen Interessen. Der zunehmende Einsatz gentechnischer Verfahren bei der Herstellung von Konsumgütern hat nun aber eine Überprüfung geltender gesetzlicher Bestimmungen erforderlich gemacht.</p><p>Bereits 1992 hat eine interdepartementale Arbeitsgruppe die damaligen rechtlichen Rahmenbedingungen untersucht und Wege für eine umfassende Regelung der noch offenen Fragen aufgezeigt. Die entsprechenden Ergebnisse wurden im Idagen-Bericht vom Januar 1993 veröffentlicht. Die gestützt auf diesen Bericht in die Wege geleiteten Gesetzgebungsarbeiten sind heute bereits abgeschlossen oder stehen kurz vor dem Abschluss.</p><p>Durch die Motion WBK-N (96.3363) vom 15. August 1996 (AB 1996 N 1605, AB 1997 S 62) wird der Bundesrat nun zusätzlich verpflichtet, die bisherige und die sich in Vorbereitung befindliche Gesetzgebung über die ausserhumane Gentechnologie auf Lücken, Mängel und Anpassungsbedürfnisse zu überprüfen.</p><p>In diesem Zusammenhang werden namentlich auch die Rechtsmittelverfahren von Bewilligungen gentechnisch veränderter Erzeugnisse einer näheren Prüfung unterzogen. Die Überprüfung wird sich somit nicht nur auf die heutige Regelung der Beschwerdelegitimation, sondern darüber hinaus auch auf diejenige der Rechtsmittelwege und der Rechtsmittelinstanzen erstrecken. Der Bundesrat hat den eidgenössischen Räten bis Ende 1997 in einem Bericht das Ergebnis der Überprüfung des Standes der Rechtsetzung darzulegen und Rechenschaft über die in die Wege geleiteten gesetzgeberischen Vorhaben abzulegen. Es erscheint somit wenig sinnvoll, über die Einführung eines Verbandsbeschwerderechtes gegen Verfügungen und Erlasse im Zusammenhang mit der Einführung gentechnisch veränderter Lebensmittel und Futtermittel zu befinden, bevor der bis Ende 1997 abzufassende Bericht vorliegt. Der Bundesrat zieht es vor, die Bewilligungs- und Beschwerdeverfahren und die entsprechenden Bestimmungen in einer ganzheitlichen Sicht zu diskutieren und dem Parlament vorzulegen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, möglichst bald eine Revision des Lebensmittelgesetzes vorzulegen, welche gesamtschweizerischen Vereinigungen, die sich aus ideellen Gründen für den Schutz der Konsumenten- und Konsumentinnen-Bedürfnisse, den präventiven Gesundheitsschutz sowie die Förderung von naturnah hergestellten Lebensmitteln einsetzen, ein Beschwerderecht gegen Verfügungen und Erlasse in Zusammenhang mit der Einführung von Gentech-Lebensmitteln einräumt. Das gleiche Recht soll auch für die Zulassung von Futtermitteln eingeführt werden.</p>
- Beschwerderecht bei der Einführung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln
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