"Fall Jagmetti" und Washingtoner Abkommen
- ShortId
-
97.3200
- Id
-
19973200
- Updated
-
10.04.2024 08:30
- Language
-
de
- Title
-
"Fall Jagmetti" und Washingtoner Abkommen
- AdditionalIndexing
-
diplomatischer Dienst;Rücktritt;bilaterales Abkommen;Zweiter Weltkrieg;Indiskretion;USA
- 1
-
- L06K100201020105, diplomatischer Dienst
- L04K08010310, Rücktritt
- L04K03050305, USA
- L06K120102020201, Indiskretion
- L05K1002020103, bilaterales Abkommen
- L05K0201010409, Zweiter Weltkrieg
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Mit Schreiben vom 27. Januar 1997 hat der damalige schweizerische Botschafter in den USA, Carlo Jagmetti, um die frühzeitige Aufgabe seiner Tätigkeit als Botschafter in Washington ersucht. Anlass zu diesem Ersuchen waren die in verschiedenen Zeitungen veröffentlichten Abzüge eines vertraulichen Berichtes von Botschafter Jagmetti vom 19. Dezember 1996. Mit Pressemitteilung vom 27. Januar 1997 hat der Vorsteher des EDA, Bundesrat Flavio Cotti, diese Indiskretion auf das schärfste verurteilt. Gleichzeitig hat er klargestellt, dass es zu den Aufgaben der schweizerischen Vertretungen im Ausland gehört, aufgrund ihrer Sicht der Dinge vor Ort Situationsanalysen zu verfassen, und dass die diplomatische Tätigkeit beeinträchtigt wird, wenn solche Berichte nicht mehr mit der notwendigen Vertraulichkeit behandelt werden. Der Bundesrat hat die Bundesanwaltschaft beauftragt, eine Untersuchung in der Angelegenheit durchzuführen.</p><p>Zu den einzelnen Fragen der Interpellation nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Bei der Bundesanwaltschaft ist in dieser Angelegenheit derzeit ein Ermittlungsverfahren im Gange. Wie lange die Ermittlungen dauern werden, ist im jetzigen Zeitpunkt nicht voraussehbar. Sobald Ergebnisse vorliegen, wird eine Information der Öffentlichkeit erfolgen.</p><p>2. Das Schreiben von Botschafter Jagmetti vom 19. Dezember 1996 war an die Task force EDA adressiert. Kopien davon gingen auf Veranlassung von Botschafter Jagmetti selbst an die anderen mit dem Thema befassten Stellen in Bern sowie an fünf Auslandsvertretungen. Zudem wurde es den Departementsvorstehern zugestellt.</p><p>3. Zu den Aufgaben der schweizerischen Botschaften gehört, wie erwähnt, auch das Verfassen von Situationsanalysen. Botschafter Jagmetti hat der Zentrale in Bern verschiedentlich Berichte über die Situation in den USA zukommen lassen. Dass die Berichte in Bern ernst genommen wurden, steht ausser Diskussion. In diesem Sinne wurde aber, bis zu dessen definitiver Verabschiedung im Dezember 1996, der Ausarbeitung des Bundesbeschlusses über die historische Untersuchung alleinige prioritäre Bedeutung beigemessen.</p><p>4. Im vergangenen Jahr bildete das OSZE-Präsidium bewusst eine Priorität des EDA. Allerdings handelte es sich dabei keineswegs um eine atypische Priorität. Dem Vorgehen des EDA stimmte im übrigen das Parlament zu. Auch von einer personellen Überbeanspruchung kann nicht die Rede sein: Zwar verlangte das OSZE-Präsidium ein äusserst grosses Engagement der Mitarbeiter des EDA. Die entsprechenden Erfolge dürfen aber nicht ausser acht gelassen werden. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass auch ohne schweizerisches OSZE-Präsidium die Problematik Schweiz/Zweiter Weltkrieg nicht anders beurteilt worden wäre.</p><p>5. Der Bundesrat hat seine Haltung zum Thema Indiskretionen in Beantwortung mehrerer parlamentarischer Vorstösse dargelegt (Einfache Anfrage Schmied Walter; Postulat Reimann; Interpellation Moser).</p><p>Für den Bundesrat sind Indiskretionen durch Personen, die dem Amtsgeheimnis unterstellt sind, nicht akzeptabel, und er ist bereit, gegen Schuldige Sanktionen zu ergreifen. Die Amtsgeheimnisträger innerhalb der Bundesverwaltung sind denn auch entsprechend sensibilisiert, und der Bundesrat setzt alles daran, den Grundsatz "Kenntnis nur wenn nötig", der den sorgfältigen und restriktiven Umgang mit schutzwürdigen Informationen gebietet, durchzusetzen.</p><p>Angesichts der Schwere des angesprochenen Falles hat der Bundesrat beschlossen, die Bundesanwaltschaft mit einer Strafuntersuchung zu beauftragen. Diese ist noch im Gange. Entsprechend kann der Bundesrat über den Stand der Abklärungen keine Angaben machen.</p><p>Je nach Resultat der Abklärungen wird der Bundesrat über weiter gehende Massnahmen befinden.</p><p>Über die Massnahmen, welche im EDA getroffen worden sind, um Indiskretionen zu verhindern, hat der Bundesrat anlässlich der Fragestunde vom 9. Juni 1997 (Frage 97.5081, Nabholz: "Lecks beim Fax-Verkehr zwischen der Schweizer Botschaft in den USA und dem EDA"; AB 1997 N 1052) eingehend informiert. Wie ausgeführt, wurde neben der Überprüfung der bestehenden Sicherheitsmassnahmen eine Sensibilisierung der Verantwortlichen unternommen. Des weiteren hat das EDA den Adressatenkreis noch weiter reduziert. Allgemein gilt es indes zu bemerken, dass alle möglichen technischen Massnahmen Indiskretionen nur dann verhindern können, wenn ein korrektes, berufsethisches Verhalten beim Umgang mit vertraulichen Informationen vorhanden ist.</p><p>6. Im Nachgang zur Veröffentlichung des Eizenstat-Berichtes am 7. Mai haben sich der Bundesrat gesamthaft sowie der Bundespräsident und der Departementsvorsteher des EDA zu dieser Frage mehrmals geäussert und deutlich unterstrichen, dass das Washingtoner Abkommen vollzogen bzw. abgelöst worden ist und daher kein Anlass besteht, über dieses 1946 geschlossene Abkommen wieder zu verhandeln.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Nachgang zum bedauernswerten vorzeitigen Rücktritt des schweizerischen Botschafters in den USA, Carlo Jagmetti, bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wann informiert der Bundesrat die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Untersuchungen in der Sache Amtsgeheimnisverletzung durch die "SonntagsZeitung"?</p><p>2. Trifft es zu, dass departementsintern rund 30 Kopien des internen/vertraulichen Berichtes Jagmetti erstellt worden sind, und, falls ja, wer hat dies veranlasst, und wie lautete der Verteiler?</p><p>3. Trifft es zu, dass Botschafter Jagmetti zuvor während Monaten mehrmals versucht hatte, das Departement über den Ernst der Lage in den USA zu informieren, aber die Zentrale in Bern den Berichten Jagmettis nicht die nötige Beachtung geschenkt hat?</p><p>4. War personelle Überbeanspruchung bzw. atypische Prioritätensetzung infolge der zusätzlichen Belastung des EDA durch das OSZE-Präsidium für die schwerwiegenden Unterlassungen mitverantwortlich?</p><p>5. Welche Konsequenzen hat der Bundesrat aus der Amtsgeheimnisverletzung im Fall Jagmetti gezogen? Ist gewährleistet, dass unsere diplomatischen Aussenposten künftig vertrauliche Informationen und Berichte nach Bern senden können, ohne dass mit unbefugter Weitergabe an Medien gerechnet werden muss?</p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, baldmöglichst eine Erklärung abzugeben, wonach die Schweiz überhaupt nicht daran denkt, Neuverhandlungen über das Washingtoner Abkommen von 1946 mit den westlichen Alliierten zu führen?</p>
- "Fall Jagmetti" und Washingtoner Abkommen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Mit Schreiben vom 27. Januar 1997 hat der damalige schweizerische Botschafter in den USA, Carlo Jagmetti, um die frühzeitige Aufgabe seiner Tätigkeit als Botschafter in Washington ersucht. Anlass zu diesem Ersuchen waren die in verschiedenen Zeitungen veröffentlichten Abzüge eines vertraulichen Berichtes von Botschafter Jagmetti vom 19. Dezember 1996. Mit Pressemitteilung vom 27. Januar 1997 hat der Vorsteher des EDA, Bundesrat Flavio Cotti, diese Indiskretion auf das schärfste verurteilt. Gleichzeitig hat er klargestellt, dass es zu den Aufgaben der schweizerischen Vertretungen im Ausland gehört, aufgrund ihrer Sicht der Dinge vor Ort Situationsanalysen zu verfassen, und dass die diplomatische Tätigkeit beeinträchtigt wird, wenn solche Berichte nicht mehr mit der notwendigen Vertraulichkeit behandelt werden. Der Bundesrat hat die Bundesanwaltschaft beauftragt, eine Untersuchung in der Angelegenheit durchzuführen.</p><p>Zu den einzelnen Fragen der Interpellation nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Bei der Bundesanwaltschaft ist in dieser Angelegenheit derzeit ein Ermittlungsverfahren im Gange. Wie lange die Ermittlungen dauern werden, ist im jetzigen Zeitpunkt nicht voraussehbar. Sobald Ergebnisse vorliegen, wird eine Information der Öffentlichkeit erfolgen.</p><p>2. Das Schreiben von Botschafter Jagmetti vom 19. Dezember 1996 war an die Task force EDA adressiert. Kopien davon gingen auf Veranlassung von Botschafter Jagmetti selbst an die anderen mit dem Thema befassten Stellen in Bern sowie an fünf Auslandsvertretungen. Zudem wurde es den Departementsvorstehern zugestellt.</p><p>3. Zu den Aufgaben der schweizerischen Botschaften gehört, wie erwähnt, auch das Verfassen von Situationsanalysen. Botschafter Jagmetti hat der Zentrale in Bern verschiedentlich Berichte über die Situation in den USA zukommen lassen. Dass die Berichte in Bern ernst genommen wurden, steht ausser Diskussion. In diesem Sinne wurde aber, bis zu dessen definitiver Verabschiedung im Dezember 1996, der Ausarbeitung des Bundesbeschlusses über die historische Untersuchung alleinige prioritäre Bedeutung beigemessen.</p><p>4. Im vergangenen Jahr bildete das OSZE-Präsidium bewusst eine Priorität des EDA. Allerdings handelte es sich dabei keineswegs um eine atypische Priorität. Dem Vorgehen des EDA stimmte im übrigen das Parlament zu. Auch von einer personellen Überbeanspruchung kann nicht die Rede sein: Zwar verlangte das OSZE-Präsidium ein äusserst grosses Engagement der Mitarbeiter des EDA. Die entsprechenden Erfolge dürfen aber nicht ausser acht gelassen werden. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass auch ohne schweizerisches OSZE-Präsidium die Problematik Schweiz/Zweiter Weltkrieg nicht anders beurteilt worden wäre.</p><p>5. Der Bundesrat hat seine Haltung zum Thema Indiskretionen in Beantwortung mehrerer parlamentarischer Vorstösse dargelegt (Einfache Anfrage Schmied Walter; Postulat Reimann; Interpellation Moser).</p><p>Für den Bundesrat sind Indiskretionen durch Personen, die dem Amtsgeheimnis unterstellt sind, nicht akzeptabel, und er ist bereit, gegen Schuldige Sanktionen zu ergreifen. Die Amtsgeheimnisträger innerhalb der Bundesverwaltung sind denn auch entsprechend sensibilisiert, und der Bundesrat setzt alles daran, den Grundsatz "Kenntnis nur wenn nötig", der den sorgfältigen und restriktiven Umgang mit schutzwürdigen Informationen gebietet, durchzusetzen.</p><p>Angesichts der Schwere des angesprochenen Falles hat der Bundesrat beschlossen, die Bundesanwaltschaft mit einer Strafuntersuchung zu beauftragen. Diese ist noch im Gange. Entsprechend kann der Bundesrat über den Stand der Abklärungen keine Angaben machen.</p><p>Je nach Resultat der Abklärungen wird der Bundesrat über weiter gehende Massnahmen befinden.</p><p>Über die Massnahmen, welche im EDA getroffen worden sind, um Indiskretionen zu verhindern, hat der Bundesrat anlässlich der Fragestunde vom 9. Juni 1997 (Frage 97.5081, Nabholz: "Lecks beim Fax-Verkehr zwischen der Schweizer Botschaft in den USA und dem EDA"; AB 1997 N 1052) eingehend informiert. Wie ausgeführt, wurde neben der Überprüfung der bestehenden Sicherheitsmassnahmen eine Sensibilisierung der Verantwortlichen unternommen. Des weiteren hat das EDA den Adressatenkreis noch weiter reduziert. Allgemein gilt es indes zu bemerken, dass alle möglichen technischen Massnahmen Indiskretionen nur dann verhindern können, wenn ein korrektes, berufsethisches Verhalten beim Umgang mit vertraulichen Informationen vorhanden ist.</p><p>6. Im Nachgang zur Veröffentlichung des Eizenstat-Berichtes am 7. Mai haben sich der Bundesrat gesamthaft sowie der Bundespräsident und der Departementsvorsteher des EDA zu dieser Frage mehrmals geäussert und deutlich unterstrichen, dass das Washingtoner Abkommen vollzogen bzw. abgelöst worden ist und daher kein Anlass besteht, über dieses 1946 geschlossene Abkommen wieder zu verhandeln.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Nachgang zum bedauernswerten vorzeitigen Rücktritt des schweizerischen Botschafters in den USA, Carlo Jagmetti, bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wann informiert der Bundesrat die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Untersuchungen in der Sache Amtsgeheimnisverletzung durch die "SonntagsZeitung"?</p><p>2. Trifft es zu, dass departementsintern rund 30 Kopien des internen/vertraulichen Berichtes Jagmetti erstellt worden sind, und, falls ja, wer hat dies veranlasst, und wie lautete der Verteiler?</p><p>3. Trifft es zu, dass Botschafter Jagmetti zuvor während Monaten mehrmals versucht hatte, das Departement über den Ernst der Lage in den USA zu informieren, aber die Zentrale in Bern den Berichten Jagmettis nicht die nötige Beachtung geschenkt hat?</p><p>4. War personelle Überbeanspruchung bzw. atypische Prioritätensetzung infolge der zusätzlichen Belastung des EDA durch das OSZE-Präsidium für die schwerwiegenden Unterlassungen mitverantwortlich?</p><p>5. Welche Konsequenzen hat der Bundesrat aus der Amtsgeheimnisverletzung im Fall Jagmetti gezogen? Ist gewährleistet, dass unsere diplomatischen Aussenposten künftig vertrauliche Informationen und Berichte nach Bern senden können, ohne dass mit unbefugter Weitergabe an Medien gerechnet werden muss?</p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, baldmöglichst eine Erklärung abzugeben, wonach die Schweiz überhaupt nicht daran denkt, Neuverhandlungen über das Washingtoner Abkommen von 1946 mit den westlichen Alliierten zu führen?</p>
- "Fall Jagmetti" und Washingtoner Abkommen
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