Anwendung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes
- ShortId
-
97.3209
- Id
-
19973209
- Updated
-
10.04.2024 14:02
- Language
-
de
- Title
-
Anwendung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes
- AdditionalIndexing
-
Rechte des Kindes;internationales Übereinkommen;Entwicklungszusammenarbeit
- 1
-
- L03K100202, internationales Übereinkommen
- L04K05020508, Rechte des Kindes
- L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. In seiner Botschaft vom 29. Juni 1994 betreffend die Ratifikation des Übereinkommens von 1989 über die Rechte des Kindes durch die Schweiz hat der Bundesrat die Tragweite der im Übereinkommen enthaltenen Verpflichtungen untersucht und Hinweise darauf gegeben, wie er sich deren Umsetzung in der Praxis vorstellt. Die Botschaft des Bundesrates wurde, zusammen mit dem Wortlaut des Übereinkommens, im Bundesblatt veröffentlicht (BBl 1994 V 1). Das Genehmigungsverfahren in den eidgenössischen Räten sowie die Reaktionen verschiedener Kreise auf diese Ratifikation haben ebenfalls Gelegenheit gegeben, die im Übereinkommen enthaltenen Grundsätze bekannt zu machen. Weitere Öffentlichkeitsarbeit wird dennoch nötig sein, namentlich gegenüber den Kindern, den Trägern der in diesem internationalen Instrument anerkannten Rechte. Den Schulbehörden der Kantone kommt in diesem Zusammenhang natürlich eine besondere Rolle zu. Die Eidgenossenschaft ist sich dennoch der besonderen Pflicht zur Bekanntmachung, die aus Artikel 42 des Übereinkommens fliesst, bewusst und beabsichtigt, in dieser Angelegenheit mit den Kantonen und den interessierten Kreisen zusammenzuarbeiten. Bereits heute unterstützt sie mit finanziellen Mitteln Nichtregierungsorganisationen, die sich für den Schutz der Kinder einsetzen und die in ihrer Tätigkeit die Rechte des Kindes bekanntmachen oder zu deren Bekanntmachung beitragen.</p><p></p><p>Anlässlich der Erarbeitung des ersten Berichtes über die Umsetzung des Übereinkommens, den die Schweiz dem Ausschuss für die Rechte des Kindes unterbreiten wird (Artikel 44 des Übereinkommens), müssen die Kantone und die interessierten Kreise miteinbezogen werden. Dies wird zur Bekanntmachung der Prinzipien des Übereinkommens beitragen. Darüber hinaus wird dieser Bericht auf Deutsch, Französisch und Italienisch übersetzt und den interessierten Personen zur Verfügung gestellt. </p><p></p><p>Hinsichtlich der Kindesmisshandlung übt die Zentralstelle für Familienfragen, die an das Bundesamt für Sozialversicherung angegliedert ist, gemäss Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Juni 1995 im Rahmen ihrer beschränkten Mittel gewisse Koordinationsfunktionen aus. Seit 1996 verfügt die Zentralstelle für Familienfragen über ein zusätzliches Budget von 150'000.- Franken, das vollumfänglich für verschiedene Präventions-, Ausbildungs- und Informationsprojekte verwendet wurde. Es können insbesondere die folgenden Projekte erwähnt werden:</p><p></p><p>* Veröffentlichung (1996) in grosser Auflage eines Verzeichnisses von Hilfs- und Beratungsstellen im Zusammenhang mit Kindesmisshandlung und eines Verzeichnisses der Beratungsstellen, Organisationen und Institutionen im Bereich der gewaltfreien Erziehung;</p><p></p><p>* Vorbereitung des Aufbaues einer Informations- und Sensibilisierungskampagne über Kindesmisshandlung (Postulat RK-N 96.3180);</p><p></p><p>* Erarbeitung eines globalen Konzeptes zur Verhütung von Misshandlung und sexuellem Missbrauch zuhanden des Bundes, der Kantone, der Gemeinden und privater Organisationen (Postulat RK-N 96.3178);</p><p></p><p>* im Bereich der Weiterbildung: Aufbau eines Kurses in der Deutschschweiz (im Herbst 1997) für Spezialisten, die vom Problem der Kindesmisshandlung betroffen sind (Ärzte/innen, Vormundschaftsbehörden, Richter/innen, Sozialarbeiter/innen, Lehrer/innen, Polizisten/innen). Dieser Kurs bildet das Gegenstück zu Weiterbildungskursen, die in der Westschweiz und insbesondere in Lausanne schon angeboten werden.</p><p></p><p>2. Der Bundesrat ist sich der drängenden Probleme, denen Kinder vor allem in Entwicklungsländern ausgesetzt sind, vollkommen bewusst. Er ist auch bereit, dem Schutz der Kinderrechte in seiner zukünftigen Politik bezüglich der Entwicklungs-zusammenarbeit noch gezieltere Beachtung zu schenken. Es ist jedoch zu unterstreichen, dass sich mehrere Bundesämter seit langer Zeit an den internationalen Bemühungen um eine Linderung dieser Probleme beteiligen. So bemüht sich zum Beispiel die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) seit drei Jahrzehnten auf die Armut im Umfeld der Kinder einzuwirken und so eine dauerhafte Verbesserung ihrer Lebensbedingungen zu erreichen. Ernsthafte Fortschritte im Kampf gegen die Kinderarbeit lassen sich nicht verwirklichen ohne gleichzeitige Verbesserung des Lebensstandards der Familien. Ein nur schwer zu beziffernder, aber doch beträchtlicher Anteil der gesamten DEZA-Programme zur Verbesserung der Ernährungs-, Gesundheits-, Behausungs- und Einkommens-situation in den Partnerländern des Südens beeinflusst die Situation von Kindern aus benachteiligten Bevölkerungsschichten in positivem Sinne.</p><p></p><p>Einen finanziell substantiellen Aufwand zur Verbesserung der Lage von Kindern in Entwicklungsländern leistet die DEZA über die Mitfinanzierung von Programmen internationaler Organisationen. Im Vordergrund steht dabei seit langem der Jahresbeitrag an das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF), welcher im Verlauf der letzten Jahre zwischen 16 und 18 Mio. Fr. pendelte. Nach Konsultationen zwischen dem BIGA und der DEZA, hat die DEZA vor kurzem beschlossen, das Internationale Programm zur Abschaffung der Kinderarbeit (IPEC) der Internationalen Arbeitsorganisation finanziell zu unterstützen und prüft zur Zeit, auf welches Schwerpunktland der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit sich diese finanzielle Teilnahme konzentrieren sollte.</p><p></p><p>Im bilateralen Bereich unterstützt die Schweiz Aktivitäten im Zusammenhang mit der Unterstützung von Kindern mehrheitlich über schweizerische private Hilfswerke. Zusammen mit einschlägig interessierten Privatorganisationen erarbeitete die DEZA im Verlauf der letzten beiden Jahre eine Plattform "Kinder der Welt; die Zukunft beginnt jetzt", welche im Juni der Öffentlichkeit vorgestellt werden wird, und die als gemeinsame Grundlage für eine verbesserte Einbettung des Kinderschutzes in die soziale Entwicklungsstrategie der beteiligten Organisationen dienen soll.</p><p></p><p>Die Schweiz nimmt auch aktiv an den multilateralen Bemühungen in diesem Bereich teil. Für die letzten zwölf Monate sind der Stockholmer Kongress vom August 1996 gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern sowie die Amsterdamer Konferenz zur Frage der Kinderarbeit vom Februar 1997 zu erwähnen. Auch an der im Oktober dieses Jahres in Oslo stattfindenden Internationalen Konferenz über Kinderarbeit wird sich unser Land beteiligen. In Ausübung ihres Mandats "Menschliche Dimension" im Rahmen des multilateralen Friedensprozesses im Nahen Osten bemüht sich die Schweiz ebenfalls, die praktische Umsetzung der Rechte des Kindes zu fördern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweiz hat das Internationale Übereinkommen über die Rechte des Kindes endlich ratifiziert. Es ist nun entscheidend, den Schritt von der Theorie zur Praxis zu machen, und zwar sowohl in der Schweiz wie im Ausland. Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Welche konkreten Massnahmen gedenkt er in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu ergreifen, damit in unserem Land die Grundsätze dieses Übereinkommens im Hinblick auf ihre Umsetzung propagiert werden?</p><p>2. Ist er bereit, die Achtung der Rechte des Kindes zu einem Bestandteil seiner künftigen Politik der Entwicklungszusammenarbeit zu machen?</p>
- Anwendung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. In seiner Botschaft vom 29. Juni 1994 betreffend die Ratifikation des Übereinkommens von 1989 über die Rechte des Kindes durch die Schweiz hat der Bundesrat die Tragweite der im Übereinkommen enthaltenen Verpflichtungen untersucht und Hinweise darauf gegeben, wie er sich deren Umsetzung in der Praxis vorstellt. Die Botschaft des Bundesrates wurde, zusammen mit dem Wortlaut des Übereinkommens, im Bundesblatt veröffentlicht (BBl 1994 V 1). Das Genehmigungsverfahren in den eidgenössischen Räten sowie die Reaktionen verschiedener Kreise auf diese Ratifikation haben ebenfalls Gelegenheit gegeben, die im Übereinkommen enthaltenen Grundsätze bekannt zu machen. Weitere Öffentlichkeitsarbeit wird dennoch nötig sein, namentlich gegenüber den Kindern, den Trägern der in diesem internationalen Instrument anerkannten Rechte. Den Schulbehörden der Kantone kommt in diesem Zusammenhang natürlich eine besondere Rolle zu. Die Eidgenossenschaft ist sich dennoch der besonderen Pflicht zur Bekanntmachung, die aus Artikel 42 des Übereinkommens fliesst, bewusst und beabsichtigt, in dieser Angelegenheit mit den Kantonen und den interessierten Kreisen zusammenzuarbeiten. Bereits heute unterstützt sie mit finanziellen Mitteln Nichtregierungsorganisationen, die sich für den Schutz der Kinder einsetzen und die in ihrer Tätigkeit die Rechte des Kindes bekanntmachen oder zu deren Bekanntmachung beitragen.</p><p></p><p>Anlässlich der Erarbeitung des ersten Berichtes über die Umsetzung des Übereinkommens, den die Schweiz dem Ausschuss für die Rechte des Kindes unterbreiten wird (Artikel 44 des Übereinkommens), müssen die Kantone und die interessierten Kreise miteinbezogen werden. Dies wird zur Bekanntmachung der Prinzipien des Übereinkommens beitragen. Darüber hinaus wird dieser Bericht auf Deutsch, Französisch und Italienisch übersetzt und den interessierten Personen zur Verfügung gestellt. </p><p></p><p>Hinsichtlich der Kindesmisshandlung übt die Zentralstelle für Familienfragen, die an das Bundesamt für Sozialversicherung angegliedert ist, gemäss Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Juni 1995 im Rahmen ihrer beschränkten Mittel gewisse Koordinationsfunktionen aus. Seit 1996 verfügt die Zentralstelle für Familienfragen über ein zusätzliches Budget von 150'000.- Franken, das vollumfänglich für verschiedene Präventions-, Ausbildungs- und Informationsprojekte verwendet wurde. Es können insbesondere die folgenden Projekte erwähnt werden:</p><p></p><p>* Veröffentlichung (1996) in grosser Auflage eines Verzeichnisses von Hilfs- und Beratungsstellen im Zusammenhang mit Kindesmisshandlung und eines Verzeichnisses der Beratungsstellen, Organisationen und Institutionen im Bereich der gewaltfreien Erziehung;</p><p></p><p>* Vorbereitung des Aufbaues einer Informations- und Sensibilisierungskampagne über Kindesmisshandlung (Postulat RK-N 96.3180);</p><p></p><p>* Erarbeitung eines globalen Konzeptes zur Verhütung von Misshandlung und sexuellem Missbrauch zuhanden des Bundes, der Kantone, der Gemeinden und privater Organisationen (Postulat RK-N 96.3178);</p><p></p><p>* im Bereich der Weiterbildung: Aufbau eines Kurses in der Deutschschweiz (im Herbst 1997) für Spezialisten, die vom Problem der Kindesmisshandlung betroffen sind (Ärzte/innen, Vormundschaftsbehörden, Richter/innen, Sozialarbeiter/innen, Lehrer/innen, Polizisten/innen). Dieser Kurs bildet das Gegenstück zu Weiterbildungskursen, die in der Westschweiz und insbesondere in Lausanne schon angeboten werden.</p><p></p><p>2. Der Bundesrat ist sich der drängenden Probleme, denen Kinder vor allem in Entwicklungsländern ausgesetzt sind, vollkommen bewusst. Er ist auch bereit, dem Schutz der Kinderrechte in seiner zukünftigen Politik bezüglich der Entwicklungs-zusammenarbeit noch gezieltere Beachtung zu schenken. Es ist jedoch zu unterstreichen, dass sich mehrere Bundesämter seit langer Zeit an den internationalen Bemühungen um eine Linderung dieser Probleme beteiligen. So bemüht sich zum Beispiel die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) seit drei Jahrzehnten auf die Armut im Umfeld der Kinder einzuwirken und so eine dauerhafte Verbesserung ihrer Lebensbedingungen zu erreichen. Ernsthafte Fortschritte im Kampf gegen die Kinderarbeit lassen sich nicht verwirklichen ohne gleichzeitige Verbesserung des Lebensstandards der Familien. Ein nur schwer zu beziffernder, aber doch beträchtlicher Anteil der gesamten DEZA-Programme zur Verbesserung der Ernährungs-, Gesundheits-, Behausungs- und Einkommens-situation in den Partnerländern des Südens beeinflusst die Situation von Kindern aus benachteiligten Bevölkerungsschichten in positivem Sinne.</p><p></p><p>Einen finanziell substantiellen Aufwand zur Verbesserung der Lage von Kindern in Entwicklungsländern leistet die DEZA über die Mitfinanzierung von Programmen internationaler Organisationen. Im Vordergrund steht dabei seit langem der Jahresbeitrag an das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF), welcher im Verlauf der letzten Jahre zwischen 16 und 18 Mio. Fr. pendelte. Nach Konsultationen zwischen dem BIGA und der DEZA, hat die DEZA vor kurzem beschlossen, das Internationale Programm zur Abschaffung der Kinderarbeit (IPEC) der Internationalen Arbeitsorganisation finanziell zu unterstützen und prüft zur Zeit, auf welches Schwerpunktland der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit sich diese finanzielle Teilnahme konzentrieren sollte.</p><p></p><p>Im bilateralen Bereich unterstützt die Schweiz Aktivitäten im Zusammenhang mit der Unterstützung von Kindern mehrheitlich über schweizerische private Hilfswerke. Zusammen mit einschlägig interessierten Privatorganisationen erarbeitete die DEZA im Verlauf der letzten beiden Jahre eine Plattform "Kinder der Welt; die Zukunft beginnt jetzt", welche im Juni der Öffentlichkeit vorgestellt werden wird, und die als gemeinsame Grundlage für eine verbesserte Einbettung des Kinderschutzes in die soziale Entwicklungsstrategie der beteiligten Organisationen dienen soll.</p><p></p><p>Die Schweiz nimmt auch aktiv an den multilateralen Bemühungen in diesem Bereich teil. Für die letzten zwölf Monate sind der Stockholmer Kongress vom August 1996 gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern sowie die Amsterdamer Konferenz zur Frage der Kinderarbeit vom Februar 1997 zu erwähnen. Auch an der im Oktober dieses Jahres in Oslo stattfindenden Internationalen Konferenz über Kinderarbeit wird sich unser Land beteiligen. In Ausübung ihres Mandats "Menschliche Dimension" im Rahmen des multilateralen Friedensprozesses im Nahen Osten bemüht sich die Schweiz ebenfalls, die praktische Umsetzung der Rechte des Kindes zu fördern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweiz hat das Internationale Übereinkommen über die Rechte des Kindes endlich ratifiziert. Es ist nun entscheidend, den Schritt von der Theorie zur Praxis zu machen, und zwar sowohl in der Schweiz wie im Ausland. Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Welche konkreten Massnahmen gedenkt er in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu ergreifen, damit in unserem Land die Grundsätze dieses Übereinkommens im Hinblick auf ihre Umsetzung propagiert werden?</p><p>2. Ist er bereit, die Achtung der Rechte des Kindes zu einem Bestandteil seiner künftigen Politik der Entwicklungszusammenarbeit zu machen?</p>
- Anwendung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes
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