Bilaterale Verhandlungen und Bio-Verordnung

ShortId
97.3215
Id
19973215
Updated
25.06.2025 02:13
Language
de
Title
Bilaterale Verhandlungen und Bio-Verordnung
AdditionalIndexing
Europakompatibilität;Beziehungen Schweiz-EU;Europäische Union;Lebensmitteldeklaration;biologische Landwirtschaft;internationale Verhandlungen;Angleichung der Normen
1
  • L05K1401020201, biologische Landwirtschaft
  • L05K0105060601, Lebensmitteldeklaration
  • L04K09020206, Europakompatibilität
  • L06K070601020101, Angleichung der Normen
  • L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
  • L05K1002020102, internationale Verhandlungen
  • L02K0903, Europäische Union
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Wir ersuchen den Bundesrat, die geplante Bioverordnung eurokompatibel zu gestalten, am Vernehmlassungsentwurf festzuhalten und von einem unnötigen schweizerischen Sonderzüglein abzusehen. Die EU-Kompatibilität ist insbesondere gefährdet, wenn in der schweizerischen Verordnung, anders als in der EU-Verordnung, der Begriff "ökologisch" nicht mit "biologisch" gleichgesetzt und somit nicht geschützt wird. Ein Widerspruch zur EU-Regelung, welche grossen Wert auf den Ausschluss von Konsumententäuschungen legt, ist zu vermeiden.</p><p>Heute funktioniert der Handel mit Bioprodukten zwischen der Schweiz und der EU dank einer bilateralen Regelung (befristet) auf privatrechtlicher Basis. Die Schweiz darf diesen gesicherten Marktzugang nicht durch den Erlass einer widersprüchlichen staatlichen Regelung gefährden.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, beim Erlass der Bioverordnung namentlich auch die Gesamtinteressen der Schweiz an einer Verbesserung der Handelsbeziehungen zu Europa gebührend zu berücksichtigen und die laufenden bilateralen Verhandlungen in keiner Weise zu belasten.</p>
  • Bilaterale Verhandlungen und Bio-Verordnung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Wir ersuchen den Bundesrat, die geplante Bioverordnung eurokompatibel zu gestalten, am Vernehmlassungsentwurf festzuhalten und von einem unnötigen schweizerischen Sonderzüglein abzusehen. Die EU-Kompatibilität ist insbesondere gefährdet, wenn in der schweizerischen Verordnung, anders als in der EU-Verordnung, der Begriff "ökologisch" nicht mit "biologisch" gleichgesetzt und somit nicht geschützt wird. Ein Widerspruch zur EU-Regelung, welche grossen Wert auf den Ausschluss von Konsumententäuschungen legt, ist zu vermeiden.</p><p>Heute funktioniert der Handel mit Bioprodukten zwischen der Schweiz und der EU dank einer bilateralen Regelung (befristet) auf privatrechtlicher Basis. Die Schweiz darf diesen gesicherten Marktzugang nicht durch den Erlass einer widersprüchlichen staatlichen Regelung gefährden.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, beim Erlass der Bioverordnung namentlich auch die Gesamtinteressen der Schweiz an einer Verbesserung der Handelsbeziehungen zu Europa gebührend zu berücksichtigen und die laufenden bilateralen Verhandlungen in keiner Weise zu belasten.</p>
    • Bilaterale Verhandlungen und Bio-Verordnung

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