Langfristige Sicherung des Nationalstrassenunterhaltes
- ShortId
-
97.3230
- Id
-
19973230
- Updated
-
25.06.2025 02:12
- Language
-
de
- Title
-
Langfristige Sicherung des Nationalstrassenunterhaltes
- AdditionalIndexing
-
Autobahn;Nationalstrassenbau;Finanzierungsart;Unterhaltskosten;Betriebskosten;Instandhaltung
- 1
-
- L06K070503010401, Nationalstrassenbau
- L05K1803010201, Autobahn
- L05K0706020202, Instandhaltung
- L06K070302020114, Unterhaltskosten
- L06K070302020103, Betriebskosten
- L05K1109020102, Finanzierungsart
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>In einem Postulat vom 12. Juni 1996 (96.3258) wies die Kommission bereits auf das Problem des Werterhaltes beim Nationalstrassennetz hin. Nach der Herabsetzung der Beitragssätze für den baulichen Unterhalt und die Erneuerung der Nationalstrassen im Rahmen der Sanierungsmassnahmen 1994 sehen sich manche Kantone bei der Finanzierung der Unterhaltsarbeiten mit grossen Schwierigkeiten konfrontiert. Die Kommission ersuchte den Bundesrat, Massnahmen auszuarbeiten, um einem unter diesen Umständen schleichenden Substanzverlust entgegenzuwirken, wobei ihr ein stärkeres finanzielles Engagement des Bundes unausweichlich schien.</p><p>Mit zwei Standesinitiativen vom 15. Oktober bzw. 15. November 1996 (96.317, 96.322), welche die Kommission vorzuprüfen hatte, brachten die Kantone Zürich und Aargau dieses Problem direkt zur Sprache. Zusammenfassend verlangen diese Vorstösse, dass beim Bau, Unterhalt und Betrieb der Nationalstrassen die Beitragskürzungen des Sanierungspaketes 1994 rückgängig gemacht werden (Aargau) bzw. dass der Bund die vollen Kosten übernimmt (Zürich, Aargau).</p><p>Die Kommission stellt fest, dass Lösungsansätze im Sinne ihres Postulates sowie der Standesinitiativen vorhanden sind. Zum einen wird die Reduktion der Beitragssätze durch den Bundesbeschluss vom 30. April 1997 im Rahmen des Investitionsprogramms 1997 für die Jahre 1998 und 1999 ausgesetzt. Zum anderen wird im Umfeld der Neuordnung des Finanzausgleiches zwischen Bund und Kantonen der Finanzierungsschlüssel beim Bau, Unterhalt und Betrieb der Nationalstrassen gründlich überprüft mit dem Ziel, die Substanzerhaltung der Nationalstrassenbauwerke zu sichern.</p><p>Es gilt somit für die Kommission sicherzustellen, dass nach dem Ausserkrafttreten des Bundesbeschlusses über die Aussetzung der tieferen Beitragssätze im Nationalstrassenunterhalt am 31. Dezember 1999 und bis zum Inkrafttreten der Neuregelung des Finanzausgleiches keine gesetzliche Lücke entsteht. Wie die Finanzierung des Nationalstrassenbaus, -unterhalts und -betriebs zu gestalten ist, soll im Rahmen dieses umfangreichen Projektes bestimmt werden. Hier will die Kommission den Spielraum der zuständigen Organe nicht vorzeitig einschränken, um optimierte Lösungen bei der Finanzierung der Nationalstrassen nicht zu präjudizieren.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Vorlage zu unterbreiten, welche nach dem 31. Dezember 1999 (Ausserkrafttreten des neuen Bundesbeschlusses vom 30. April 1997 über die befristete Erhöhung der Beitragssätze im Nationalstrassenunterhalt) die Substanzerhaltung der Nationalstrassenbauwerke im gleichen Ausmass sichert wie der erwähnte Bundesbeschluss. Die Geltungsdauer der Vorlage ist so zu gestalten, dass ein nahtloser Übergang zu späteren Lösungen im Rahmen des Projektes "Neuer Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen" oder zu einer anderen Neuregelung der Substanzerhaltung der Nationalstrassenbauwerke ermöglicht wird.</p>
- Langfristige Sicherung des Nationalstrassenunterhaltes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In einem Postulat vom 12. Juni 1996 (96.3258) wies die Kommission bereits auf das Problem des Werterhaltes beim Nationalstrassennetz hin. Nach der Herabsetzung der Beitragssätze für den baulichen Unterhalt und die Erneuerung der Nationalstrassen im Rahmen der Sanierungsmassnahmen 1994 sehen sich manche Kantone bei der Finanzierung der Unterhaltsarbeiten mit grossen Schwierigkeiten konfrontiert. Die Kommission ersuchte den Bundesrat, Massnahmen auszuarbeiten, um einem unter diesen Umständen schleichenden Substanzverlust entgegenzuwirken, wobei ihr ein stärkeres finanzielles Engagement des Bundes unausweichlich schien.</p><p>Mit zwei Standesinitiativen vom 15. Oktober bzw. 15. November 1996 (96.317, 96.322), welche die Kommission vorzuprüfen hatte, brachten die Kantone Zürich und Aargau dieses Problem direkt zur Sprache. Zusammenfassend verlangen diese Vorstösse, dass beim Bau, Unterhalt und Betrieb der Nationalstrassen die Beitragskürzungen des Sanierungspaketes 1994 rückgängig gemacht werden (Aargau) bzw. dass der Bund die vollen Kosten übernimmt (Zürich, Aargau).</p><p>Die Kommission stellt fest, dass Lösungsansätze im Sinne ihres Postulates sowie der Standesinitiativen vorhanden sind. Zum einen wird die Reduktion der Beitragssätze durch den Bundesbeschluss vom 30. April 1997 im Rahmen des Investitionsprogramms 1997 für die Jahre 1998 und 1999 ausgesetzt. Zum anderen wird im Umfeld der Neuordnung des Finanzausgleiches zwischen Bund und Kantonen der Finanzierungsschlüssel beim Bau, Unterhalt und Betrieb der Nationalstrassen gründlich überprüft mit dem Ziel, die Substanzerhaltung der Nationalstrassenbauwerke zu sichern.</p><p>Es gilt somit für die Kommission sicherzustellen, dass nach dem Ausserkrafttreten des Bundesbeschlusses über die Aussetzung der tieferen Beitragssätze im Nationalstrassenunterhalt am 31. Dezember 1999 und bis zum Inkrafttreten der Neuregelung des Finanzausgleiches keine gesetzliche Lücke entsteht. Wie die Finanzierung des Nationalstrassenbaus, -unterhalts und -betriebs zu gestalten ist, soll im Rahmen dieses umfangreichen Projektes bestimmt werden. Hier will die Kommission den Spielraum der zuständigen Organe nicht vorzeitig einschränken, um optimierte Lösungen bei der Finanzierung der Nationalstrassen nicht zu präjudizieren.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Vorlage zu unterbreiten, welche nach dem 31. Dezember 1999 (Ausserkrafttreten des neuen Bundesbeschlusses vom 30. April 1997 über die befristete Erhöhung der Beitragssätze im Nationalstrassenunterhalt) die Substanzerhaltung der Nationalstrassenbauwerke im gleichen Ausmass sichert wie der erwähnte Bundesbeschluss. Die Geltungsdauer der Vorlage ist so zu gestalten, dass ein nahtloser Übergang zu späteren Lösungen im Rahmen des Projektes "Neuer Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen" oder zu einer anderen Neuregelung der Substanzerhaltung der Nationalstrassenbauwerke ermöglicht wird.</p>
- Langfristige Sicherung des Nationalstrassenunterhaltes
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