Xenotransplantationen. Regelung
- ShortId
-
97.3251
- Id
-
19973251
- Updated
-
25.06.2025 02:18
- Language
-
de
- Title
-
Xenotransplantationen. Regelung
- AdditionalIndexing
-
Tierwelt;Organverpflanzung;Chirurgie;Gesetz
- 1
-
- L04K01050516, Organverpflanzung
- L04K01050204, Chirurgie
- L04K06030307, Tierwelt
- L05K0503010102, Gesetz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Xenotransplantationen stellen eine neue und komplexe Technologie dar, die heute aus fachlichen, politischen, ethischen und emotionalen Gründen kontrovers diskutiert wird. Obwohl die Nachfrage nach Spendeorganen heute bei weitem nicht gedeckt werden kann, ja sogar die Bereitschaft zur Organspende rückläufig ist, sind Xenotransplantationen aus wissenschaftlichen und medizinisch-ethischen Gründen noch nicht verantwortbar.</p><p>In wissenschaftlicher Hinsicht sind einerseits die durch den Einsatz transgener Tiere angestrebte Wirksamkeit, die Unterdrückung der Fremdabstossung und die physiologische Organverträglichkeit und andererseits die speziellen Infektionsrisiken noch näher zu untersuchen. Diese Forschungsarbeiten werden noch einige Jahre in Anspruch nehmen, bevor eine hinreichende Sicherheit für den Organempfänger gewährleistet werden kann. Aber auch die medizinisch-ethische wie die auf den Tierschutz bezogene Diskussion über die Übertragung von lebenswichtigen Organen vom Tier auf den Menschen steht erst am Anfang.</p><p>Aus diesen Gründen will die Mehrheit der WBK die heute bestehende Regelungslücke im Bereich der Xenotransplantationen rasch schliessen und dazu eine vorgezogene Bewilligungspflicht einführen. Denn gemäss den Aussagen von Vertretern des BAG ist mit der bundesrätlichen Botschaft zum Transplantationsgesetz nicht vor Mitte 1999 zu rechnen.</p><p>Konkret bedeutet dies, dass bis zum Inkrafttreten einer entsprechenden Verordnung mit einer Zeitspanne von mindestens fünf Jahren gerechnet werden muss. Wenn auch die Forschung noch Jahre in Anspruch nehmen wird, bis mit hinreichender Sicherheit die Schutzkriterien für den Organempfänger erfüllt werden können, so beurteilt die WBK die Zeitspanne bis zum Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes und der entsprechenden Verordnung als eindeutig zu lang. Deshalb kommt sie zum Schluss, es sei eine vorgezogene Bewilligungspflicht gestützt auf heute geltende Gesetze, wie z. B. das Epidemiengesetz, oder den Bundesbeschluss über die Kontrolle von Blut, Blutprodukten und Transplantaten, einzuführen.</p><p>Diese Praxis erlaubt es dem Bundesrat, Xenotransplantationen erst dann freizugeben, wenn auf der Basis von wissenschaftlich abgestützten Bewilligungskriterien die Wirksamkeit und eine optimale Sicherheit gewährleistet sind. Der Bundesrat hat es ausserdem in der Hand, dem Stand der Diskussion in der Gesellschaft über politische wie ethische Fragen in seinen Entscheiden das notwendige Gewicht zu verleihen.</p><p>Die Mehrheit der WBK ist deshalb davon überzeugt, dass auf diese Weise eine sach- und zeitgerechte wie auch politisch konstruktive Lösung gefunden wurde.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen. Er weist darauf hin, dass die Einführung einer Bewilligungspflicht für Xenotransplantationen eine Änderung des Bundesbeschlusses vom 22. März 1996 über die Kontrolle von Blut, Blutprodukten und Transplantaten bedingt. Das Anliegen der Motion, die heute bestehende Regelungslücke im Bereich der Xenotransplantation rasch zu schliessen, kann damit erstr mittelfristig erfüllt werden.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Xenotransplantationen zu regeln und vorläufig einer Bewilligung zu unterstellen.</p>
- Xenotransplantationen. Regelung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Xenotransplantationen stellen eine neue und komplexe Technologie dar, die heute aus fachlichen, politischen, ethischen und emotionalen Gründen kontrovers diskutiert wird. Obwohl die Nachfrage nach Spendeorganen heute bei weitem nicht gedeckt werden kann, ja sogar die Bereitschaft zur Organspende rückläufig ist, sind Xenotransplantationen aus wissenschaftlichen und medizinisch-ethischen Gründen noch nicht verantwortbar.</p><p>In wissenschaftlicher Hinsicht sind einerseits die durch den Einsatz transgener Tiere angestrebte Wirksamkeit, die Unterdrückung der Fremdabstossung und die physiologische Organverträglichkeit und andererseits die speziellen Infektionsrisiken noch näher zu untersuchen. Diese Forschungsarbeiten werden noch einige Jahre in Anspruch nehmen, bevor eine hinreichende Sicherheit für den Organempfänger gewährleistet werden kann. Aber auch die medizinisch-ethische wie die auf den Tierschutz bezogene Diskussion über die Übertragung von lebenswichtigen Organen vom Tier auf den Menschen steht erst am Anfang.</p><p>Aus diesen Gründen will die Mehrheit der WBK die heute bestehende Regelungslücke im Bereich der Xenotransplantationen rasch schliessen und dazu eine vorgezogene Bewilligungspflicht einführen. Denn gemäss den Aussagen von Vertretern des BAG ist mit der bundesrätlichen Botschaft zum Transplantationsgesetz nicht vor Mitte 1999 zu rechnen.</p><p>Konkret bedeutet dies, dass bis zum Inkrafttreten einer entsprechenden Verordnung mit einer Zeitspanne von mindestens fünf Jahren gerechnet werden muss. Wenn auch die Forschung noch Jahre in Anspruch nehmen wird, bis mit hinreichender Sicherheit die Schutzkriterien für den Organempfänger erfüllt werden können, so beurteilt die WBK die Zeitspanne bis zum Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes und der entsprechenden Verordnung als eindeutig zu lang. Deshalb kommt sie zum Schluss, es sei eine vorgezogene Bewilligungspflicht gestützt auf heute geltende Gesetze, wie z. B. das Epidemiengesetz, oder den Bundesbeschluss über die Kontrolle von Blut, Blutprodukten und Transplantaten, einzuführen.</p><p>Diese Praxis erlaubt es dem Bundesrat, Xenotransplantationen erst dann freizugeben, wenn auf der Basis von wissenschaftlich abgestützten Bewilligungskriterien die Wirksamkeit und eine optimale Sicherheit gewährleistet sind. Der Bundesrat hat es ausserdem in der Hand, dem Stand der Diskussion in der Gesellschaft über politische wie ethische Fragen in seinen Entscheiden das notwendige Gewicht zu verleihen.</p><p>Die Mehrheit der WBK ist deshalb davon überzeugt, dass auf diese Weise eine sach- und zeitgerechte wie auch politisch konstruktive Lösung gefunden wurde.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen. Er weist darauf hin, dass die Einführung einer Bewilligungspflicht für Xenotransplantationen eine Änderung des Bundesbeschlusses vom 22. März 1996 über die Kontrolle von Blut, Blutprodukten und Transplantaten bedingt. Das Anliegen der Motion, die heute bestehende Regelungslücke im Bereich der Xenotransplantation rasch zu schliessen, kann damit erstr mittelfristig erfüllt werden.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Xenotransplantationen zu regeln und vorläufig einer Bewilligung zu unterstellen.</p>
- Xenotransplantationen. Regelung
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