Erfüllung des Transitabkommens durch die EU
- ShortId
-
97.3267
- Id
-
19973267
- Updated
-
10.04.2024 15:04
- Language
-
de
- Title
-
Erfüllung des Transitabkommens durch die EU
- AdditionalIndexing
-
Durchgangsverkehr;Vertrag mit der EU;bilaterales Abkommen;Vertrag des Privatrechts
- 1
-
- L05K1002020103, bilaterales Abkommen
- L04K18010101, Durchgangsverkehr
- L04K09020101, Vertrag mit der EU
- L04K05070201, Vertrag des Privatrechts
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Zu den Fragen der Interpellantin nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Verpflichtungen der EU</p><p>1.1 In Artikel 6 und Anhang 4 des Transitabkommens sind Kapazitätsausbauten und in Italien zusätzlich Profilerweiterungen der Strecken vorgesehen, des weiteren der Bau neuer und die Verbesserung bestehender Terminalanlagen für den kombinierten Verkehr. Zurzeit wird das Netz der Terminals laufend ergänzt und kapazitätsmässig erweitert.</p><p>Die Kapazitätserhöhungen der nördlichen Zulaufstrecken zur Neat, insbesondere der durchgehende vierspurige Ausbau der Strecke Mannheim-Basel, wurden von Deutschland in der bilateralen Vereinbarung zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der nördlichen Zulaufstrecken zur Neat vertraglich zugesichert. Diese Vereinbarung ist jedoch von der Schweiz bisher noch nicht ratifiziert worden. Die Ausbauten erfolgen stufenweise und schritthaltend mit der Nachfrage. Betriebliche Massnahmen zur Leistungssteigerung werden bereits realisiert, der Ausbau in Etappen der Strecken Mannheim-Basel auf vier Spuren ist teilweise realisiert, teilweise in Planung. Das Profil P 80 zur Beförderung von Lastwagen mit vier Metern Eckhöhe ist von der Deutschen Bahn zwischen dem Terminal Freiburg im Breisgau und Basel seit längerer Zeit hergestellt.</p><p>In bezug auf die südlichen Ausbauten haben die Arbeiten für die Einrichtung des Huckepackkorridors für Lastwagen mit vier Metern Eckhöhe auf der Südseite des Simplons (Iselle-Novara) Anfang Juli 1997 begonnen. Bis dahin wurden vor allem Planungsarbeiten und Arbeiten an den Signalanlagen sowie Sondierarbeiten ausgeführt. Die Inbetriebnahme des Huckepackkorridors Freiburg im Breisgau-Lötschberg-Simplon-Novara ist für 1999 vorgesehen. Sie ist gewährleistet, sofern bei den Bauarbeiten keine Verzögerungen auftreten. Der Huckepackkorridor über den Gotthard für Lastwagen mit 3,8 Metern Eckhöhe ist seit 1995 fertiggestellt.</p><p>1.2 Die EU hat zur Förderung des kombinierten Verkehrs bereits Vorarbeiten geleistet. Zum Beispiel wird mittels der Richtlinie 92/106 der kombinierte Verkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten von jeglicher Kontingentierung und Genehmigungspflicht befreit, und den in diesem Bereich tätigen Unternehmen können Steuerreduktionen gewährt werden. Die Richtlinie 1107/70 erlaubt eine Subventionierung von Infrastrukturbauten, u. a. auch für Linien auf EU-Territorium, die in die Schweiz führen. Zudem engagiert sich die EU in verschiedenen Kombiverkehrsprojekten, z. B. in PACT (finanzielle Unterstützung für Studien und Projekte im Bereich kombinierter Verkehr). Weitere betriebliche und infrastrukturelle Verbesserungen im kombinierten Verkehr dürften die Projekte Trans European Rail Freight Freeways (Güterverkehrskorridore auf der Schiene im Verkehr Nord-Süd) sowie TEN (Transeuropäische Verkehrsnetze) auslösen.</p><p>1.3 Ebenso wie in der Schweiz wurden in der EU in den letzten Jahren vermehrt Anstrengungen unternommen, um eine umweltorientierte Verkehrspolitik zu fördern. Als jüngste Beispiele seien genannt: Weissbuch "Eine Strategie zur Revitalisierung der Eisenbahn in der Gemeinschaft", Grünbuch "Lärmschutz", Grünbuch "Faire und effiziente Preise im Verkehr", Richtlinie 96/49 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter, Inkraftsetzung der Euro-II-Emissionsnorm für Lastwagen auf 1. Oktober 1996.</p><p>Insbesondere die stetige technische Verbesserung der Strassenfahrzeuge (Euro I, Euro II; bereits wird auch an Euro-III-Normen gearbeitet) bringen beträchtliche Fortschritte: Euro-II-Motoren emittieren 60 bis 80 Prozent weniger Schadstoffe als Motoren von vor 1987. Dies ist auch der Grund, weshalb in der EU eine differenzierte Fiskalität für die verschiedenen Euro-Stufen angestrebt wird. Je emissionsärmer ein Fahrzeug ist, desto weniger Gebühren sollen dafür entrichtet werden müssen.</p><p>Die Schweiz hat mittlerweile die in der EU geltenden Werte für die Emissionsnormen übernommen.</p><p>1.4 Wie bereits oben erwähnt, hat die Kommission der EU Ende 1995 das Grünbuch "Faire und effiziente Preise im Verkehr" herausgegeben und sich darin für die Anlastung der externen Kosten des Strassenverkehrs ausgesprochen. Im übrigen wird die Frage einer zwischen den verschiedenen Alpenländern abgestimmten Gebührenregelung für den Alpenraum im Rahmen der bilateralen Verhandlungen Schweiz/EU intensiv erörtert. Dennoch darf nicht übersehen werden, dass die EU-internen Diskussionen über die Revision der Wegekostenrichtlinie (Eurovignette) wegen der verschiedenen Interessen der Mitgliedstaaten nur schleppend vorankommen und dass zwischen dieser Debatte (im Zusammenhang mit der sogenannten Alpenklausel) und den bilateralen Verhandlungen mit der Schweiz ein enger thematischer Zusammenhang besteht.</p><p>2. Neues Abkommen mit der EU</p><p>Im geplanten Abkommen mit der EU sollen die Verpflichtungen aus dem Transitabkommen übernommen, allenfalls an veränderte Umstände angepasst werden. So ist z. B. vorgesehen, einen Artikel zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Neat-Zulaufstrecken im Norden sowie im Süden der Schweiz aufzunehmen. Einige Regelungen bezüglich der Infrastrukturarbeiten werden jedoch bis zum geplanten Vertragsabschluss obsolet sein, weil die im Transitabkommen genannten Verpflichtungen erfüllt sein werden.</p><p>Im Bereich der Förderung des kombinierten Verkehrs wird voraussichtlich ein grosser Teil der Verpflichtungen aus dem Transitabkommen übernommen.</p><p>Ein weiteres Beispiel für die Übernahme von Bestimmungen ist Artikel 11 des Transitabkommens ("Umweltschutz"), der zumindest sinngemäss auch im neuen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU figurieren soll.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im "Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über den Güterverkehr auf der Strasse und Schiene" vom 21. Oktober 1991 bzw. vom 2. Mai 1992 ist die EU gegenüber der Schweiz eine Anzahl Verpflichtungen eingegangen.</p><p>1. Ich bitte den Bundesrat um Auskunft darüber, wie weit die EU diesen Verpflichtungen bis jetzt nachgekommen ist:</p><p>- bezüglich Infrastrukturarbeiten gemäss Artikel 6 bzw. Anhang 4 und trilateralem Abkommen Deutschland/Schweiz/Italien (Terminals, Lichtraumprofile, Linienkapazitäten);</p><p>- bezüglich Begleitmassnahmen nach Artikel 7 (Wettbewerbsfähigkeit des Kombiverkehrs, Förderung der Kombitechnik, Vereinheitlichung der Masse und Gewichte, Befreiung des Vor- und Nachlaufes von der Bewilligungspflicht, Haftungsbestimmungen, Nichtdiskriminierung, Ganzzüge, Zuverlässigkeit, Koordination bei Bestellungen, Leistungsangebot der Terminals, garantierte Beförderungszeiten, neue Verbindungen);</p><p>- bezüglich Umweltschutz nach Artikel 11 (Umweltnormen, gegenseitige Konsultation, gegenseitige Anerkennung von Emissionsnormen);</p><p>- bezüglich Steuerfragen nach Artikel 12 (Kostenwahrheit, gegenseitige Konsultation, Verhandlungen über ein Besteuerungsabkommen).</p><p>2. Welche der oben genannten Verpflichtungen sollen in den noch auszuhandelnden Vertrag mit der EU übernommen werden?</p>
- Erfüllung des Transitabkommens durch die EU
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Zu den Fragen der Interpellantin nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Verpflichtungen der EU</p><p>1.1 In Artikel 6 und Anhang 4 des Transitabkommens sind Kapazitätsausbauten und in Italien zusätzlich Profilerweiterungen der Strecken vorgesehen, des weiteren der Bau neuer und die Verbesserung bestehender Terminalanlagen für den kombinierten Verkehr. Zurzeit wird das Netz der Terminals laufend ergänzt und kapazitätsmässig erweitert.</p><p>Die Kapazitätserhöhungen der nördlichen Zulaufstrecken zur Neat, insbesondere der durchgehende vierspurige Ausbau der Strecke Mannheim-Basel, wurden von Deutschland in der bilateralen Vereinbarung zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der nördlichen Zulaufstrecken zur Neat vertraglich zugesichert. Diese Vereinbarung ist jedoch von der Schweiz bisher noch nicht ratifiziert worden. Die Ausbauten erfolgen stufenweise und schritthaltend mit der Nachfrage. Betriebliche Massnahmen zur Leistungssteigerung werden bereits realisiert, der Ausbau in Etappen der Strecken Mannheim-Basel auf vier Spuren ist teilweise realisiert, teilweise in Planung. Das Profil P 80 zur Beförderung von Lastwagen mit vier Metern Eckhöhe ist von der Deutschen Bahn zwischen dem Terminal Freiburg im Breisgau und Basel seit längerer Zeit hergestellt.</p><p>In bezug auf die südlichen Ausbauten haben die Arbeiten für die Einrichtung des Huckepackkorridors für Lastwagen mit vier Metern Eckhöhe auf der Südseite des Simplons (Iselle-Novara) Anfang Juli 1997 begonnen. Bis dahin wurden vor allem Planungsarbeiten und Arbeiten an den Signalanlagen sowie Sondierarbeiten ausgeführt. Die Inbetriebnahme des Huckepackkorridors Freiburg im Breisgau-Lötschberg-Simplon-Novara ist für 1999 vorgesehen. Sie ist gewährleistet, sofern bei den Bauarbeiten keine Verzögerungen auftreten. Der Huckepackkorridor über den Gotthard für Lastwagen mit 3,8 Metern Eckhöhe ist seit 1995 fertiggestellt.</p><p>1.2 Die EU hat zur Förderung des kombinierten Verkehrs bereits Vorarbeiten geleistet. Zum Beispiel wird mittels der Richtlinie 92/106 der kombinierte Verkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten von jeglicher Kontingentierung und Genehmigungspflicht befreit, und den in diesem Bereich tätigen Unternehmen können Steuerreduktionen gewährt werden. Die Richtlinie 1107/70 erlaubt eine Subventionierung von Infrastrukturbauten, u. a. auch für Linien auf EU-Territorium, die in die Schweiz führen. Zudem engagiert sich die EU in verschiedenen Kombiverkehrsprojekten, z. B. in PACT (finanzielle Unterstützung für Studien und Projekte im Bereich kombinierter Verkehr). Weitere betriebliche und infrastrukturelle Verbesserungen im kombinierten Verkehr dürften die Projekte Trans European Rail Freight Freeways (Güterverkehrskorridore auf der Schiene im Verkehr Nord-Süd) sowie TEN (Transeuropäische Verkehrsnetze) auslösen.</p><p>1.3 Ebenso wie in der Schweiz wurden in der EU in den letzten Jahren vermehrt Anstrengungen unternommen, um eine umweltorientierte Verkehrspolitik zu fördern. Als jüngste Beispiele seien genannt: Weissbuch "Eine Strategie zur Revitalisierung der Eisenbahn in der Gemeinschaft", Grünbuch "Lärmschutz", Grünbuch "Faire und effiziente Preise im Verkehr", Richtlinie 96/49 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter, Inkraftsetzung der Euro-II-Emissionsnorm für Lastwagen auf 1. Oktober 1996.</p><p>Insbesondere die stetige technische Verbesserung der Strassenfahrzeuge (Euro I, Euro II; bereits wird auch an Euro-III-Normen gearbeitet) bringen beträchtliche Fortschritte: Euro-II-Motoren emittieren 60 bis 80 Prozent weniger Schadstoffe als Motoren von vor 1987. Dies ist auch der Grund, weshalb in der EU eine differenzierte Fiskalität für die verschiedenen Euro-Stufen angestrebt wird. Je emissionsärmer ein Fahrzeug ist, desto weniger Gebühren sollen dafür entrichtet werden müssen.</p><p>Die Schweiz hat mittlerweile die in der EU geltenden Werte für die Emissionsnormen übernommen.</p><p>1.4 Wie bereits oben erwähnt, hat die Kommission der EU Ende 1995 das Grünbuch "Faire und effiziente Preise im Verkehr" herausgegeben und sich darin für die Anlastung der externen Kosten des Strassenverkehrs ausgesprochen. Im übrigen wird die Frage einer zwischen den verschiedenen Alpenländern abgestimmten Gebührenregelung für den Alpenraum im Rahmen der bilateralen Verhandlungen Schweiz/EU intensiv erörtert. Dennoch darf nicht übersehen werden, dass die EU-internen Diskussionen über die Revision der Wegekostenrichtlinie (Eurovignette) wegen der verschiedenen Interessen der Mitgliedstaaten nur schleppend vorankommen und dass zwischen dieser Debatte (im Zusammenhang mit der sogenannten Alpenklausel) und den bilateralen Verhandlungen mit der Schweiz ein enger thematischer Zusammenhang besteht.</p><p>2. Neues Abkommen mit der EU</p><p>Im geplanten Abkommen mit der EU sollen die Verpflichtungen aus dem Transitabkommen übernommen, allenfalls an veränderte Umstände angepasst werden. So ist z. B. vorgesehen, einen Artikel zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Neat-Zulaufstrecken im Norden sowie im Süden der Schweiz aufzunehmen. Einige Regelungen bezüglich der Infrastrukturarbeiten werden jedoch bis zum geplanten Vertragsabschluss obsolet sein, weil die im Transitabkommen genannten Verpflichtungen erfüllt sein werden.</p><p>Im Bereich der Förderung des kombinierten Verkehrs wird voraussichtlich ein grosser Teil der Verpflichtungen aus dem Transitabkommen übernommen.</p><p>Ein weiteres Beispiel für die Übernahme von Bestimmungen ist Artikel 11 des Transitabkommens ("Umweltschutz"), der zumindest sinngemäss auch im neuen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU figurieren soll.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im "Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über den Güterverkehr auf der Strasse und Schiene" vom 21. Oktober 1991 bzw. vom 2. Mai 1992 ist die EU gegenüber der Schweiz eine Anzahl Verpflichtungen eingegangen.</p><p>1. Ich bitte den Bundesrat um Auskunft darüber, wie weit die EU diesen Verpflichtungen bis jetzt nachgekommen ist:</p><p>- bezüglich Infrastrukturarbeiten gemäss Artikel 6 bzw. Anhang 4 und trilateralem Abkommen Deutschland/Schweiz/Italien (Terminals, Lichtraumprofile, Linienkapazitäten);</p><p>- bezüglich Begleitmassnahmen nach Artikel 7 (Wettbewerbsfähigkeit des Kombiverkehrs, Förderung der Kombitechnik, Vereinheitlichung der Masse und Gewichte, Befreiung des Vor- und Nachlaufes von der Bewilligungspflicht, Haftungsbestimmungen, Nichtdiskriminierung, Ganzzüge, Zuverlässigkeit, Koordination bei Bestellungen, Leistungsangebot der Terminals, garantierte Beförderungszeiten, neue Verbindungen);</p><p>- bezüglich Umweltschutz nach Artikel 11 (Umweltnormen, gegenseitige Konsultation, gegenseitige Anerkennung von Emissionsnormen);</p><p>- bezüglich Steuerfragen nach Artikel 12 (Kostenwahrheit, gegenseitige Konsultation, Verhandlungen über ein Besteuerungsabkommen).</p><p>2. Welche der oben genannten Verpflichtungen sollen in den noch auszuhandelnden Vertrag mit der EU übernommen werden?</p>
- Erfüllung des Transitabkommens durch die EU
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