Duty-free-Regelung in Europa

ShortId
97.3273
Id
19973273
Updated
14.11.2025 07:32
Language
de
Title
Duty-free-Regelung in Europa
AdditionalIndexing
Europäischer Wirtschaftsraum;Binnenmarkt EG;abgabenfreier Verkauf;Angleichung der Rechtsvorschriften
1
  • L06K070101020101, abgabenfreier Verkauf
  • L03K090205, Europäischer Wirtschaftsraum
  • L04K09010103, Angleichung der Rechtsvorschriften
  • L04K09020202, Binnenmarkt EG
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die EU hat bereits vor zehn Jahren festgestellt, dass der Duty-free-Handel innerhalb von Europa der Systematik eines einheitlichen Europamarktes widerspreche (Art. 7a des EG-Vertrages). Bereits auf 1993 war daher beabsichtigt, den Duty-free-Handel an die EU-Grenze zu verweisen. Schliesslich wurde aber aufgrund zahlreicher Interventionen interessierter Kreise noch eine sechsjährige "Gnadenfrist" eingeräumt, die bis Mitte 1999 dauert.</p><p>Schon 1974, als in der EU dieses Problem erörtert wurde, wurde der Bundesrat auf dem Postulatsweg gebeten, gegebenenfalls autonom einen Entscheid zu treffen, der auf der Linie der EU-Politik liegen würde. Der Bundesrat lehnte in der Folge das Postulat aber ab. Der Nationalrat erklärte es indessen erheblich. Wie üblich wurde es nach drei Jahren abgeschrieben, zumal die EU die dann erwähnte "Gnadenfrist" ins Gespräch brachte.</p><p>In EU-Kreisen wird nun die Meinung geäussert, dass trotz der - erwartungsgemäss - erneut einsetzenden Interventionen diese Frist nicht verlängert werden sollte. Demnach würde die geltende Duty-free-Ordnung Mitte 1999 definitiv und einheitlich an die Grenzen der EU verwiesen. Das bisherige Präferenzsystem in EU-Europa, d. h. die Abgabenbefreiung für bestimmte und in der Regel hochwertige Konsumgüter im Personenflugverkehr von und nach europäischen Destinationen, würde aufgehoben. Die Neuregelung würde sich aber auch auf die Passagierfahrten von Fähren und Schiffen (sogenannte Butterfahrten) auf europäischen Gewässern beziehen.</p><p>Das Duty-free-Geschäft müsste sachlich heute zwar Tax-free-Geschäft genannt werden. Denn die Zölle, soweit solche überhaupt noch bestehen, werden auf den Waren mit Präferenzen bezahlt, nicht aber die viel bedeutenderen anderen Abgaben wie Monopolgebühren, Umsatz- und Sondersteuern usw. Den Staaten erwachsen hier nicht unerhebliche Einnahmeverluste. Sodann können aus dem Präferenzsystem gegenüber der Inlandwirtschaft Wettbewerbsverzerrungen resultieren. Weltweit soll dieser Handel immerhin 30 Milliarden Franken übersteigen. Zahlen über den Umfang der Schweizer Geschäfte sind nicht bekannt.</p><p>Es interessiert im Lichte dieser Entwicklungen deshalb, die Vorstellungen des Bundesrates über die künftige Gestaltung der Duty-free-Politik in der Schweiz rechtzeitig kennenzulernen.</p>
  • <p>In der Tat ist im Rahmen der Verwirklichung des EU-Binnenmarktes aufgrund einstimmiger Beschlüsse des Ministerrates vom 16. Dezember 1991 und 25. Februar 1992 (Richtlinien 91/680/EWG, 29/12/EWG) geplant, im Reisendenverkehr unter den EU-Mitgliedstaaten die bestehende Tätigkeit der Duty-free-Shops per Ende Juni 1999 zu beenden. Duty-free-Shops innerhalb der EU werden lediglich im Reisendenverkehr mit Drittländern, zu denen auch die Schweiz gehört, weitergeführt. Dabei hält die EU auch die relativ bescheidenen Freimengen für Einfuhren im Reisendenverkehr aus Drittländern, etwa von verbrauchssteuerbelasteten Erzeugnissen wie Zigaretten und Spirituosen, einschliesslich entsprechender Grenzkontrollen aufrecht.</p><p>Die Beschlüsse des Ministerrates sind im Zusammenhang mit der Vollendung der Zollunion und des Binnenmarktes der EU ohne physische Warenkontrollen an den internen Grenzen und mit teilweiser Harmonisierung der indirekten Besteuerung zu sehen. Innerhalb dieses Marktes wird den Konsumenten der Kauf von Gütern zum privaten Gebrauch (mit Ausnahme von wenigen Produkten wie Autos) in anderen Mitgliedstaaten mit tieferen Mehrwert- oder Verbrauchssteuersätzen ohne Rückerstattung oder Differenzbesteuerung ermöglicht.</p><p>Nachdem die Schweiz nicht Mitglied des EU-Binnenmarktes ist, erscheint es angesichts des heutigen Integrationsstandes nicht angezeigt, einseitig die bestehenden fiskalischen und zollmässigen Lösungen für Duty-free-Geschäfte aufzuheben. Dies insbesondere, weil im Gegenzug die EU solche im Reisendenverkehr mit einem Drittland wie der Schweiz ausdrücklich beibehält. Bekanntlich kaufen in schweizerischen Zollfreiläden nur Reisende ein, die nach dem Ausland fliegen. Demgegenüber tätigen Inländer ihre Käufe in der Regel in ausländischen Zollfreiläden und führen Waren sodann im Rahmen der Zollfreimengen ein. Im übrigen hätte die Abschaffung von Duty-free-Geschäften beträchtliche Einnahmeverluste für die betroffenen Unternehmen und Flughäfen sowie die Flughafenkantone zur Folge.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die EU plant, auf Mitte 1999 die bisherige Duty-free-Präferenzordnung für ihren Wirtschaftsraum aufzugeben. Ich frage den Bundesrat an, wie er diese Entwicklung im Hinblick auf das bestehende Duty-free-Geschäft in der Schweiz beurteilt und ob er die Absicht hat, diesen Bereich in unserem Lande einer allfälligen Harmonisierung der Handelsregeln in Europa anzupassen.</p>
  • Duty-free-Regelung in Europa
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die EU hat bereits vor zehn Jahren festgestellt, dass der Duty-free-Handel innerhalb von Europa der Systematik eines einheitlichen Europamarktes widerspreche (Art. 7a des EG-Vertrages). Bereits auf 1993 war daher beabsichtigt, den Duty-free-Handel an die EU-Grenze zu verweisen. Schliesslich wurde aber aufgrund zahlreicher Interventionen interessierter Kreise noch eine sechsjährige "Gnadenfrist" eingeräumt, die bis Mitte 1999 dauert.</p><p>Schon 1974, als in der EU dieses Problem erörtert wurde, wurde der Bundesrat auf dem Postulatsweg gebeten, gegebenenfalls autonom einen Entscheid zu treffen, der auf der Linie der EU-Politik liegen würde. Der Bundesrat lehnte in der Folge das Postulat aber ab. Der Nationalrat erklärte es indessen erheblich. Wie üblich wurde es nach drei Jahren abgeschrieben, zumal die EU die dann erwähnte "Gnadenfrist" ins Gespräch brachte.</p><p>In EU-Kreisen wird nun die Meinung geäussert, dass trotz der - erwartungsgemäss - erneut einsetzenden Interventionen diese Frist nicht verlängert werden sollte. Demnach würde die geltende Duty-free-Ordnung Mitte 1999 definitiv und einheitlich an die Grenzen der EU verwiesen. Das bisherige Präferenzsystem in EU-Europa, d. h. die Abgabenbefreiung für bestimmte und in der Regel hochwertige Konsumgüter im Personenflugverkehr von und nach europäischen Destinationen, würde aufgehoben. Die Neuregelung würde sich aber auch auf die Passagierfahrten von Fähren und Schiffen (sogenannte Butterfahrten) auf europäischen Gewässern beziehen.</p><p>Das Duty-free-Geschäft müsste sachlich heute zwar Tax-free-Geschäft genannt werden. Denn die Zölle, soweit solche überhaupt noch bestehen, werden auf den Waren mit Präferenzen bezahlt, nicht aber die viel bedeutenderen anderen Abgaben wie Monopolgebühren, Umsatz- und Sondersteuern usw. Den Staaten erwachsen hier nicht unerhebliche Einnahmeverluste. Sodann können aus dem Präferenzsystem gegenüber der Inlandwirtschaft Wettbewerbsverzerrungen resultieren. Weltweit soll dieser Handel immerhin 30 Milliarden Franken übersteigen. Zahlen über den Umfang der Schweizer Geschäfte sind nicht bekannt.</p><p>Es interessiert im Lichte dieser Entwicklungen deshalb, die Vorstellungen des Bundesrates über die künftige Gestaltung der Duty-free-Politik in der Schweiz rechtzeitig kennenzulernen.</p>
    • <p>In der Tat ist im Rahmen der Verwirklichung des EU-Binnenmarktes aufgrund einstimmiger Beschlüsse des Ministerrates vom 16. Dezember 1991 und 25. Februar 1992 (Richtlinien 91/680/EWG, 29/12/EWG) geplant, im Reisendenverkehr unter den EU-Mitgliedstaaten die bestehende Tätigkeit der Duty-free-Shops per Ende Juni 1999 zu beenden. Duty-free-Shops innerhalb der EU werden lediglich im Reisendenverkehr mit Drittländern, zu denen auch die Schweiz gehört, weitergeführt. Dabei hält die EU auch die relativ bescheidenen Freimengen für Einfuhren im Reisendenverkehr aus Drittländern, etwa von verbrauchssteuerbelasteten Erzeugnissen wie Zigaretten und Spirituosen, einschliesslich entsprechender Grenzkontrollen aufrecht.</p><p>Die Beschlüsse des Ministerrates sind im Zusammenhang mit der Vollendung der Zollunion und des Binnenmarktes der EU ohne physische Warenkontrollen an den internen Grenzen und mit teilweiser Harmonisierung der indirekten Besteuerung zu sehen. Innerhalb dieses Marktes wird den Konsumenten der Kauf von Gütern zum privaten Gebrauch (mit Ausnahme von wenigen Produkten wie Autos) in anderen Mitgliedstaaten mit tieferen Mehrwert- oder Verbrauchssteuersätzen ohne Rückerstattung oder Differenzbesteuerung ermöglicht.</p><p>Nachdem die Schweiz nicht Mitglied des EU-Binnenmarktes ist, erscheint es angesichts des heutigen Integrationsstandes nicht angezeigt, einseitig die bestehenden fiskalischen und zollmässigen Lösungen für Duty-free-Geschäfte aufzuheben. Dies insbesondere, weil im Gegenzug die EU solche im Reisendenverkehr mit einem Drittland wie der Schweiz ausdrücklich beibehält. Bekanntlich kaufen in schweizerischen Zollfreiläden nur Reisende ein, die nach dem Ausland fliegen. Demgegenüber tätigen Inländer ihre Käufe in der Regel in ausländischen Zollfreiläden und führen Waren sodann im Rahmen der Zollfreimengen ein. Im übrigen hätte die Abschaffung von Duty-free-Geschäften beträchtliche Einnahmeverluste für die betroffenen Unternehmen und Flughäfen sowie die Flughafenkantone zur Folge.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die EU plant, auf Mitte 1999 die bisherige Duty-free-Präferenzordnung für ihren Wirtschaftsraum aufzugeben. Ich frage den Bundesrat an, wie er diese Entwicklung im Hinblick auf das bestehende Duty-free-Geschäft in der Schweiz beurteilt und ob er die Absicht hat, diesen Bereich in unserem Lande einer allfälligen Harmonisierung der Handelsregeln in Europa anzupassen.</p>
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