Ratifikation der Bioethik-Konvention des Europarates

ShortId
97.3302
Id
19973302
Updated
10.04.2024 12:17
Language
de
Title
Ratifikation der Bioethik-Konvention des Europarates
AdditionalIndexing
Bioethik;Europäische Konvention;Ratifizierung eines Abkommens
1
  • L05K1603010401, Bioethik
  • L05K1002020108, Ratifizierung eines Abkommens
  • L05K1002020204, Europäische Konvention
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat beurteilt die Bemühungen des Europarates, welche zum Abschluss der Bioethik-Konvention geführt haben, grundsätzlich positiv, zumal die Vertragsparteien frei bleiben, einen ausgebauteren Schutz zu gewährleisten. Das schweizerische Recht dürfte im grossen und ganzen auf der Linie der Konvention liegen. Im Hinblick auf die Ratifikation muss die Übereinstimmung aber noch vertieft abgeklärt werden. Der Bundesrat hat bis jetzt von einer Unterzeichnung des Übereinkommens auch abgesehen, weil die Konvention in verschiedenen Punkten kantonale Kompetenzen berührt, so dass die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens sinnvoll erscheint. In diesem Rahmen sollte zweckmässigerweise nicht nur die Frage nach der Unterzeichnung, sondern auch jene nach der Ratifikation gestellt werden. Die Vorbereitung des Vernehmlassungsverfahrens benötigt dementsprechend Zeit; mit der Eröffnung kann aber für 1998 gerechnet werden. Über das weitere Vorgehen ist erst zu entscheiden, wenn die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens vorliegen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Europarat hat im Herbst 1996 seine Bioethik-Konvention verabschiedet. Die ersten 21 Staaten haben Anfang April ihre Unterschrift daruntergesetzt. Die Schweiz war nicht vertreten, obwohl ihre Vertreter bei der Ausarbeitung und Verabschiedung der Konvention eine grosse Rolle gespielt haben.</p><p>Ich frage den Bundesrat deshalb an:</p><p>- Wie beurteilt er die Konvention inhaltlich?</p><p>- Wie beurteilt er ihre Übereinstimmung mit dem Schweizer Recht?</p><p>- Wann gedenkt der Bundesrat die Konvention zu unterzeichnen?</p><p>- Welche gesetzgeberischen Arbeiten sind nötig, damit auch die Schweiz die Konvention ratifizieren kann?</p><p>- Wann kann mit einer Ratifikationsvorlage gerechnet werden?</p>
  • Ratifikation der Bioethik-Konvention des Europarates
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat beurteilt die Bemühungen des Europarates, welche zum Abschluss der Bioethik-Konvention geführt haben, grundsätzlich positiv, zumal die Vertragsparteien frei bleiben, einen ausgebauteren Schutz zu gewährleisten. Das schweizerische Recht dürfte im grossen und ganzen auf der Linie der Konvention liegen. Im Hinblick auf die Ratifikation muss die Übereinstimmung aber noch vertieft abgeklärt werden. Der Bundesrat hat bis jetzt von einer Unterzeichnung des Übereinkommens auch abgesehen, weil die Konvention in verschiedenen Punkten kantonale Kompetenzen berührt, so dass die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens sinnvoll erscheint. In diesem Rahmen sollte zweckmässigerweise nicht nur die Frage nach der Unterzeichnung, sondern auch jene nach der Ratifikation gestellt werden. Die Vorbereitung des Vernehmlassungsverfahrens benötigt dementsprechend Zeit; mit der Eröffnung kann aber für 1998 gerechnet werden. Über das weitere Vorgehen ist erst zu entscheiden, wenn die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens vorliegen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Europarat hat im Herbst 1996 seine Bioethik-Konvention verabschiedet. Die ersten 21 Staaten haben Anfang April ihre Unterschrift daruntergesetzt. Die Schweiz war nicht vertreten, obwohl ihre Vertreter bei der Ausarbeitung und Verabschiedung der Konvention eine grosse Rolle gespielt haben.</p><p>Ich frage den Bundesrat deshalb an:</p><p>- Wie beurteilt er die Konvention inhaltlich?</p><p>- Wie beurteilt er ihre Übereinstimmung mit dem Schweizer Recht?</p><p>- Wann gedenkt der Bundesrat die Konvention zu unterzeichnen?</p><p>- Welche gesetzgeberischen Arbeiten sind nötig, damit auch die Schweiz die Konvention ratifizieren kann?</p><p>- Wann kann mit einer Ratifikationsvorlage gerechnet werden?</p>
    • Ratifikation der Bioethik-Konvention des Europarates

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