Erfahrungen mit Vermögenswerten aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges. Rechtliche Konsequenzen

ShortId
97.3306
Id
19973306
Updated
25.06.2025 02:14
Language
de
Title
Erfahrungen mit Vermögenswerten aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges. Rechtliche Konsequenzen
AdditionalIndexing
Rechtsquelle;Bankrecht;Bankeinlage;Zweiter Weltkrieg;internationales Wirtschaftsrecht
1
  • L04K11040209, Bankrecht
  • L04K11040205, Bankeinlage
  • L03K050603, internationales Wirtschaftsrecht
  • L03K050301, Rechtsquelle
  • L05K0201010409, Zweiter Weltkrieg
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Neue Arbeiten von Spezialisten (Prof. H. U. Walder, Rechtliches zur Frage der nachrichtenlosen Vermögenswerte auf Schweizer Banken; PD Daniel Girsberger, Antrittsvorlesung vom 26. Mai 1997 zum Thema "Das internationale Privatrecht der nachrichtenlosen Vermögen in der Schweiz") bestätigen den bereits aus dem Bericht Hug/Perrenoud ("In der Schweiz liegende Vermögenswerte von Naziopfern und Entschädigungsabkommen mit Oststaaten") abzuleitenden Befund, wonach aus den Regeln des schweizerischen Rechtes nicht immer eine angemessene Antwort auf die Problematik der so genannten nachrichtenlosen Vermögenswerte abzuleiten ist. Dies gilt beispielsweise internationalprivatrechtlich für die Frage des Kollisionsrechtes bzw. des für die Rechtsnachfolge anwendbaren Rechtes (Auswirkungen z. B. hinsichtlich der Vermögenswerte von jüdischen KZ-Opfern, welche zuletzt in Polen wohnhaft waren), aber auch für die Frage der Durchführung von Verschollenheitsverfahren und die anwendbaren zivilprozessualen Normen (Prof. Walder schlägt eine eigene Zivilprozessordnung für Fälle nachrichtenloser Vermögen vor). Unangemessen sind angesichts des Tatbestandes des Völkermordes jedenfalls Verjährungs- und Verwirkungsfolgen bzw. die entsprechenden Regeln, soweit sie diese zulassen. Dies gilt auch hinsichtlich allfälliger Verantwortlichkeitsansprüche bei staatlichem Fehlverhalten.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die Rechtsgrundlagen für die Behandlung nachrichtenloser Vermögenswerte anhand der jüngsten Erfahrungen zu überprüfen und den eidgenössischen Räten Vorschläge für die Änderung oder den Erlass entsprechender Regeln zu unterbreiten, wobei die Vorschläge rechtspolitisch einem international wünschbaren Standard entsprechen sollen.</p>
  • Erfahrungen mit Vermögenswerten aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges. Rechtliche Konsequenzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Neue Arbeiten von Spezialisten (Prof. H. U. Walder, Rechtliches zur Frage der nachrichtenlosen Vermögenswerte auf Schweizer Banken; PD Daniel Girsberger, Antrittsvorlesung vom 26. Mai 1997 zum Thema "Das internationale Privatrecht der nachrichtenlosen Vermögen in der Schweiz") bestätigen den bereits aus dem Bericht Hug/Perrenoud ("In der Schweiz liegende Vermögenswerte von Naziopfern und Entschädigungsabkommen mit Oststaaten") abzuleitenden Befund, wonach aus den Regeln des schweizerischen Rechtes nicht immer eine angemessene Antwort auf die Problematik der so genannten nachrichtenlosen Vermögenswerte abzuleiten ist. Dies gilt beispielsweise internationalprivatrechtlich für die Frage des Kollisionsrechtes bzw. des für die Rechtsnachfolge anwendbaren Rechtes (Auswirkungen z. B. hinsichtlich der Vermögenswerte von jüdischen KZ-Opfern, welche zuletzt in Polen wohnhaft waren), aber auch für die Frage der Durchführung von Verschollenheitsverfahren und die anwendbaren zivilprozessualen Normen (Prof. Walder schlägt eine eigene Zivilprozessordnung für Fälle nachrichtenloser Vermögen vor). Unangemessen sind angesichts des Tatbestandes des Völkermordes jedenfalls Verjährungs- und Verwirkungsfolgen bzw. die entsprechenden Regeln, soweit sie diese zulassen. Dies gilt auch hinsichtlich allfälliger Verantwortlichkeitsansprüche bei staatlichem Fehlverhalten.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die Rechtsgrundlagen für die Behandlung nachrichtenloser Vermögenswerte anhand der jüngsten Erfahrungen zu überprüfen und den eidgenössischen Räten Vorschläge für die Änderung oder den Erlass entsprechender Regeln zu unterbreiten, wobei die Vorschläge rechtspolitisch einem international wünschbaren Standard entsprechen sollen.</p>
    • Erfahrungen mit Vermögenswerten aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges. Rechtliche Konsequenzen

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