Sozialversicherungen. Finanzierung
- ShortId
-
97.3318
- Id
-
19973318
- Updated
-
10.04.2024 12:06
- Language
-
de
- Title
-
Sozialversicherungen. Finanzierung
- AdditionalIndexing
-
Sparmassnahme;Mehrwertsteuer;Sozialversicherung;Finanzierung
- 1
-
- L03K010401, Sozialversicherung
- L03K110902, Finanzierung
- L04K11070103, Mehrwertsteuer
- L04K11080108, Sparmassnahme
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die vom Bundesrat am 1. Mai 1997 verabschiedete Botschaft zur Erhöhung der Mehrwertsteuersätze steht nicht in Widerspruch zu Aussagen von Frau Bundesrätin Dreifuss. Die Ausführungen in der Botschaft in bezug auf die demographische Entwicklung decken sich vollkommen mit früheren Aussagen. Die Botschaft zeigt in Ziffer 121 auf, dass die Voraussetzungen für die Erhöhung der Mehrwertsteuer aus Gründen des Altersaufbaus im Jahre 1999 erfüllt sind. Dass die Mehrwertsteuer ein Jahr früher erhöht werden soll als im Bericht der Arbeitsgruppe IDA-Fiso 1 angetönt worden ist, hängt allerdings mit der schlechteren finanziellen Lage der AHV zusammen. Dies ist auf die wirtschaftliche Entwicklung zurückzuführen, die in der Tat ungünstiger ist, als dies noch vor kurzer Zeit erwartet wurde.</p><p>Im einzelnen nimmt der Bundesrat zu den Fragen wie folgt Stellung.</p><p>1. Der künftige Finanzierungsbedarf der obligatorischen Sozialversicherungen wurde im Bericht IDA-Fiso 1 anhand verschiedener Szenarien illustriert. Diese Szenarien zeigen in einer längerfristigen Optik das Spektrum von Entwicklungen bei verschiedenen Annahmen. Während z. B. das Referenzszenario von einer Reallohnerhöhung von 1 Prozent pro Jahr ausgeht, basiert das Szenario "tieferes Wachstum" auf einer Reallohnentwicklung von 0,5 Prozent pro Jahr. Auf eine Abstimmung dieser Szenarien mit den Annahmen des kürzerfristigen Finanzierungsplans des Bundes wurde bewusst verzichtet. Der Bericht erwähnt diesen Umstand auf Seite 14.</p><p>Die in der Botschaft des Bundesrates zur Einführung des AHV-Mehrwertsteuerprozentes angenommene Entwicklung entspricht bis zum Jahre 2001 dem neuesten, nach unten korrigierten Finanzplan des Bundes. Im Durchschnitt geht der Finanzplan für die Jahre 1997-2001 von einem Nullwachstum bezüglich Reallohn aus. Ab dem Jahre 2002 ist dem Finanzhaushalt dann eine Reallohnentwicklung von 1 Prozent unterstellt. Betrachtet man die ganze Periode bis zum Jahre 2005, liegt die Reallohnentwicklung im Durchschnitt im Bereiche des Szenarios "tieferes Wachstum".</p><p>Für längerfristige Betrachtungen kann aber daraus nicht geschlossen werden, dass wir uns nun auf dem Pfad "tieferes Wachstum" befinden. Besonders deutlich wird dies in der Arbeitslosenversicherung; aufgrund der heutigen Arbeitslosenzahlen lässt sich nicht auf die Zahl der Arbeitslosen im Jahre 2010 schliessen. Aus diesem Grunde variieren die Annahmen über die Arbeitslosenquote im Jahre 2010 in den verschiedenen Szenarien des IDA-Fiso-1-Berichtes zwischen 2 Prozent (höheres Wachstum), 2,5 Prozent (Referenzszenario) und 5 Prozent (tieferes Wachstum). Dabei ist zu beachten, dass das Biga durchaus mit einem Rückgang der Arbeitslosenzahlen in den nächsten Jahren rechnet.</p><p>2. Die Frage nach dem finanziellen Mehrbedarf im Jahre 2010 im Vergleich mit der Situation 1995 kann deshalb nicht im Sinne einer Prognose beantwortet werden. Die Schlussfolgerung des Berichtes der IDA-Fiso 1, wonach der Mehrbedarf für alle obligatorischen Sozialversicherungen im Jahre 2010 unter Beibehaltung des heutigen Leistungssystems als Gegenwert von 4,9 bis 11,2 Mehrwertsteuerprozenten veranschaulicht werden kann, ist nach wie vor gültig. Ein Ergebnis in der Grössenordnung von 6,8 Mehrwertsteuerprozenten (Referenzszenario des IDA-Fiso-Berichtes) liegt nach wie vor durchaus im Bereich des Möglichen. Für die AHV allein ergibt sich ein Mehrbedarf zwischen 2,0 und 3,1 Mehrwertsteuerprozenten (Referenzszenario 2,5 Mehrwertsteuerprozente).</p><p>3. Der Bundesrat hat, gestützt auf Artikel 41ter der Bundesverfassung, dem Parlament eine Botschaft unterbreitet, nach welcher die Mehrwertsteuer für die Finanzierung der Demographiekosten in der AHV und in der IV herangezogen werden soll. Ob die Mehrwertsteuer mittelfristig generell als Instrument zur Finanzierung der Sozialversicherungen eingesetzt werden soll, wird der Bundesrat erst nach Abschluss der Arbeiten von IDA-Fiso 2 prüfen.</p><p>4./5. Der Bundesrat hat die interdepartementale Arbeitsgruppe IDA-Fiso 2 damit beauftragt, unter anderem auch Einsparungsszenarien für AHV, IV, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung auszuarbeiten. Der Bericht dieser Arbeitsgruppe wird gegen Ende dieses Jahres vorliegen. Der Bundesrat hat im übrigen in seiner Botschaft vom 25. Juni 1997 über die 4. IV-Revision schon vor Vorliegen des Schlussberichtes der IDA-Fiso 2 Sparmassnahmen in der IV vorgeschlagen (Aufhebung der Zusatzrente und der Viertelsrente).</p><p>6. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der nunmehr über 50 Jahre alte Verfassungsauftrag zur Einführung einer Mutterschaftsversicherung nun endlich erfüllt werden muss. Der Bundesrat hält die Behandlung seiner Vorlage für die Mutterschaftsversicherung vor dem Abschluss der Arbeiten der IDA-Fiso 2 aber auch deshalb für gerechtfertigt, weil die Wirtschaft insgesamt im Falle einer Einführung der Mutterschaftsversicherung nicht stärker belastet würde als heute, entfallen doch damit die nach OR oder Gesamtarbeitsvertrag geschuldeten Leistungen der Arbeitgeber bei der Mutterschaft.</p><p>7. Mitte 1999 wird die bestehende Regelung des dritten Lohnprozentes aufgehoben werden müssen, da bis zu diesem Zeitpunkt die bis Ende 1995 aufgelaufenen Schulden zurückbezahlt sein werden. Auf der anderen Seite häuft der Fonds der Arbeitslosenversicherung zurzeit sogenannte neue Schulden an, da die Einnahmen aus 2 Lohnprozenten in keiner Weise ausreichen, um die laufenden Ausgaben zu decken. Aus diesem Grund hat das Biga Anfang Juli einen Botschaftsentwurf zu einem Bundesbeschluss zur Finanzierung der Arbeitslosenversicherung nach 1999 ausgearbeitet. Der Bundesrat wird sich demnächst mit diesem Geschäft befassen.</p><p>Ende 1996 hat das Parlament bereits eine Sparvorlage im Bereich der Arbeitslosenversicherung beschlossen (Kürzung der Taggelder um 1 Prozent bzw. 3 Prozent, Streichung des A-fonds-perdu-Beitrages), gegen die nun das Referendum ergriffen wurde. Das Volk wird sich Ende September zu dieser Vorlage äussern können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Vor kurzem hat der Bundesrat die Botschaft über die Anhebung der Mehrwertsteuersätze für die AHV/IV verabschiedet. Er schlägt darin dem Parlament vor, den ordentlichen Mehrwertsteuersatz bereits auf Anfang 1999 um einen Prozentpunkt zu erhöhen. Dieser Schritt steht allerdings krass im Widerspruch zu den bisher gemachten Aussagen von Bundesrätin Ruth Dreifuss zur AHV. Anscheinend haben wesentliche Veränderungen der Ausgangslage den Bundesrat zu diesem Schritt bewogen.</p><p>Wir ersuchen den Bundesrat, zu folgende Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Der Botschaft der Bundesrates zur Einführung des AHV-Mehrwertsteuerprozentes liegen neue wirtschaftliche Annahmen zugrunde, die wesentlich pessimistischer sind als alle Szenarien im IDA-Fiso-1-Bericht. Was bedeutet dies für die anderen Sozialversicherungszweige, insbesondere die Invalidenversicherung und die Arbeitslosenversicherung?</p><p>2. Mit wieviel zusätzlichen Mehrwertsteuerprozenten ist bis ins Jahr 2010 zu rechnen?</p><p>3. Welche Sozialversicherungszweige gedenkt der Bundesrat zudem in Zukunft über die Mehrwertsteuer zu finanzieren?</p><p>4. Wann müssten ohne Sparmassnahmen für die anderen Sozialversicherungszweige Zusatzeinnahmen eingeführt werden?</p><p>5. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die zu erwartenden Einnahmenausfälle dringliche Sparmassnahmen zwingend erfordern?</p><p>6. Ist der Bundesrat immer noch der Meinung, angesichts der sich immer drastischer entwickelnden Lage der Sozialversicherungen könnte auch noch eine Mutterschaftsversicherung eingeführt werden?</p><p>7. Sollte angesichts der Verschuldungssituation in der Arbeitslosenversicherung und der Notwendigkeit, Mitte 1999 das dritte Lohnprozent zu streichen, nicht dringendst eine Sparvorlage ausgearbeitet werden?</p>
- Sozialversicherungen. Finanzierung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die vom Bundesrat am 1. Mai 1997 verabschiedete Botschaft zur Erhöhung der Mehrwertsteuersätze steht nicht in Widerspruch zu Aussagen von Frau Bundesrätin Dreifuss. Die Ausführungen in der Botschaft in bezug auf die demographische Entwicklung decken sich vollkommen mit früheren Aussagen. Die Botschaft zeigt in Ziffer 121 auf, dass die Voraussetzungen für die Erhöhung der Mehrwertsteuer aus Gründen des Altersaufbaus im Jahre 1999 erfüllt sind. Dass die Mehrwertsteuer ein Jahr früher erhöht werden soll als im Bericht der Arbeitsgruppe IDA-Fiso 1 angetönt worden ist, hängt allerdings mit der schlechteren finanziellen Lage der AHV zusammen. Dies ist auf die wirtschaftliche Entwicklung zurückzuführen, die in der Tat ungünstiger ist, als dies noch vor kurzer Zeit erwartet wurde.</p><p>Im einzelnen nimmt der Bundesrat zu den Fragen wie folgt Stellung.</p><p>1. Der künftige Finanzierungsbedarf der obligatorischen Sozialversicherungen wurde im Bericht IDA-Fiso 1 anhand verschiedener Szenarien illustriert. Diese Szenarien zeigen in einer längerfristigen Optik das Spektrum von Entwicklungen bei verschiedenen Annahmen. Während z. B. das Referenzszenario von einer Reallohnerhöhung von 1 Prozent pro Jahr ausgeht, basiert das Szenario "tieferes Wachstum" auf einer Reallohnentwicklung von 0,5 Prozent pro Jahr. Auf eine Abstimmung dieser Szenarien mit den Annahmen des kürzerfristigen Finanzierungsplans des Bundes wurde bewusst verzichtet. Der Bericht erwähnt diesen Umstand auf Seite 14.</p><p>Die in der Botschaft des Bundesrates zur Einführung des AHV-Mehrwertsteuerprozentes angenommene Entwicklung entspricht bis zum Jahre 2001 dem neuesten, nach unten korrigierten Finanzplan des Bundes. Im Durchschnitt geht der Finanzplan für die Jahre 1997-2001 von einem Nullwachstum bezüglich Reallohn aus. Ab dem Jahre 2002 ist dem Finanzhaushalt dann eine Reallohnentwicklung von 1 Prozent unterstellt. Betrachtet man die ganze Periode bis zum Jahre 2005, liegt die Reallohnentwicklung im Durchschnitt im Bereiche des Szenarios "tieferes Wachstum".</p><p>Für längerfristige Betrachtungen kann aber daraus nicht geschlossen werden, dass wir uns nun auf dem Pfad "tieferes Wachstum" befinden. Besonders deutlich wird dies in der Arbeitslosenversicherung; aufgrund der heutigen Arbeitslosenzahlen lässt sich nicht auf die Zahl der Arbeitslosen im Jahre 2010 schliessen. Aus diesem Grunde variieren die Annahmen über die Arbeitslosenquote im Jahre 2010 in den verschiedenen Szenarien des IDA-Fiso-1-Berichtes zwischen 2 Prozent (höheres Wachstum), 2,5 Prozent (Referenzszenario) und 5 Prozent (tieferes Wachstum). Dabei ist zu beachten, dass das Biga durchaus mit einem Rückgang der Arbeitslosenzahlen in den nächsten Jahren rechnet.</p><p>2. Die Frage nach dem finanziellen Mehrbedarf im Jahre 2010 im Vergleich mit der Situation 1995 kann deshalb nicht im Sinne einer Prognose beantwortet werden. Die Schlussfolgerung des Berichtes der IDA-Fiso 1, wonach der Mehrbedarf für alle obligatorischen Sozialversicherungen im Jahre 2010 unter Beibehaltung des heutigen Leistungssystems als Gegenwert von 4,9 bis 11,2 Mehrwertsteuerprozenten veranschaulicht werden kann, ist nach wie vor gültig. Ein Ergebnis in der Grössenordnung von 6,8 Mehrwertsteuerprozenten (Referenzszenario des IDA-Fiso-Berichtes) liegt nach wie vor durchaus im Bereich des Möglichen. Für die AHV allein ergibt sich ein Mehrbedarf zwischen 2,0 und 3,1 Mehrwertsteuerprozenten (Referenzszenario 2,5 Mehrwertsteuerprozente).</p><p>3. Der Bundesrat hat, gestützt auf Artikel 41ter der Bundesverfassung, dem Parlament eine Botschaft unterbreitet, nach welcher die Mehrwertsteuer für die Finanzierung der Demographiekosten in der AHV und in der IV herangezogen werden soll. Ob die Mehrwertsteuer mittelfristig generell als Instrument zur Finanzierung der Sozialversicherungen eingesetzt werden soll, wird der Bundesrat erst nach Abschluss der Arbeiten von IDA-Fiso 2 prüfen.</p><p>4./5. Der Bundesrat hat die interdepartementale Arbeitsgruppe IDA-Fiso 2 damit beauftragt, unter anderem auch Einsparungsszenarien für AHV, IV, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung auszuarbeiten. Der Bericht dieser Arbeitsgruppe wird gegen Ende dieses Jahres vorliegen. Der Bundesrat hat im übrigen in seiner Botschaft vom 25. Juni 1997 über die 4. IV-Revision schon vor Vorliegen des Schlussberichtes der IDA-Fiso 2 Sparmassnahmen in der IV vorgeschlagen (Aufhebung der Zusatzrente und der Viertelsrente).</p><p>6. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der nunmehr über 50 Jahre alte Verfassungsauftrag zur Einführung einer Mutterschaftsversicherung nun endlich erfüllt werden muss. Der Bundesrat hält die Behandlung seiner Vorlage für die Mutterschaftsversicherung vor dem Abschluss der Arbeiten der IDA-Fiso 2 aber auch deshalb für gerechtfertigt, weil die Wirtschaft insgesamt im Falle einer Einführung der Mutterschaftsversicherung nicht stärker belastet würde als heute, entfallen doch damit die nach OR oder Gesamtarbeitsvertrag geschuldeten Leistungen der Arbeitgeber bei der Mutterschaft.</p><p>7. Mitte 1999 wird die bestehende Regelung des dritten Lohnprozentes aufgehoben werden müssen, da bis zu diesem Zeitpunkt die bis Ende 1995 aufgelaufenen Schulden zurückbezahlt sein werden. Auf der anderen Seite häuft der Fonds der Arbeitslosenversicherung zurzeit sogenannte neue Schulden an, da die Einnahmen aus 2 Lohnprozenten in keiner Weise ausreichen, um die laufenden Ausgaben zu decken. Aus diesem Grund hat das Biga Anfang Juli einen Botschaftsentwurf zu einem Bundesbeschluss zur Finanzierung der Arbeitslosenversicherung nach 1999 ausgearbeitet. Der Bundesrat wird sich demnächst mit diesem Geschäft befassen.</p><p>Ende 1996 hat das Parlament bereits eine Sparvorlage im Bereich der Arbeitslosenversicherung beschlossen (Kürzung der Taggelder um 1 Prozent bzw. 3 Prozent, Streichung des A-fonds-perdu-Beitrages), gegen die nun das Referendum ergriffen wurde. Das Volk wird sich Ende September zu dieser Vorlage äussern können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Vor kurzem hat der Bundesrat die Botschaft über die Anhebung der Mehrwertsteuersätze für die AHV/IV verabschiedet. Er schlägt darin dem Parlament vor, den ordentlichen Mehrwertsteuersatz bereits auf Anfang 1999 um einen Prozentpunkt zu erhöhen. Dieser Schritt steht allerdings krass im Widerspruch zu den bisher gemachten Aussagen von Bundesrätin Ruth Dreifuss zur AHV. Anscheinend haben wesentliche Veränderungen der Ausgangslage den Bundesrat zu diesem Schritt bewogen.</p><p>Wir ersuchen den Bundesrat, zu folgende Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Der Botschaft der Bundesrates zur Einführung des AHV-Mehrwertsteuerprozentes liegen neue wirtschaftliche Annahmen zugrunde, die wesentlich pessimistischer sind als alle Szenarien im IDA-Fiso-1-Bericht. Was bedeutet dies für die anderen Sozialversicherungszweige, insbesondere die Invalidenversicherung und die Arbeitslosenversicherung?</p><p>2. Mit wieviel zusätzlichen Mehrwertsteuerprozenten ist bis ins Jahr 2010 zu rechnen?</p><p>3. Welche Sozialversicherungszweige gedenkt der Bundesrat zudem in Zukunft über die Mehrwertsteuer zu finanzieren?</p><p>4. Wann müssten ohne Sparmassnahmen für die anderen Sozialversicherungszweige Zusatzeinnahmen eingeführt werden?</p><p>5. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die zu erwartenden Einnahmenausfälle dringliche Sparmassnahmen zwingend erfordern?</p><p>6. Ist der Bundesrat immer noch der Meinung, angesichts der sich immer drastischer entwickelnden Lage der Sozialversicherungen könnte auch noch eine Mutterschaftsversicherung eingeführt werden?</p><p>7. Sollte angesichts der Verschuldungssituation in der Arbeitslosenversicherung und der Notwendigkeit, Mitte 1999 das dritte Lohnprozent zu streichen, nicht dringendst eine Sparvorlage ausgearbeitet werden?</p>
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