Stellenmarkt. Diskriminierung von älteren Arbeitnehmern

ShortId
97.3324
Id
19973324
Updated
10.04.2024 09:50
Language
de
Title
Stellenmarkt. Diskriminierung von älteren Arbeitnehmern
AdditionalIndexing
ältere/r Arbeitnehmer/in;Stellenangebot;wirtschaftliche Diskriminierung;Einstellung;Altersgliederung;Bundespersonal
1
  • L05K0702020308, Stellenangebot
  • L04K05020411, wirtschaftliche Diskriminierung
  • L05K0702020101, ältere/r Arbeitnehmer/in
  • L05K0702010204, Einstellung
  • L05K0806010301, Bundespersonal
  • L04K01070102, Altersgliederung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Organisationseinheiten des Bundes können sich bei der Ausschreibung und bei der Rekrutierung auf bestehende gesetzliche Grundlagen stützen. Das Beamtengesetz besagt beispielsweise zur Wahl, dass diese von bestimmten Erfordernissen abhängig gemacht werden kann, wie z. B. von Alter, Vorbildung usw. Die Auswahlkriterien richten sich nach dem Anforderungsprofil der Stelle und der Struktur der Organisationseinheit. So sind bei der Beurteilung, welche Person für die ausgeschriebene Stelle in Frage kommt - gemäss bestehenden Beförderungsvorschriften - vor allem Fähigkeiten, Berufs- und Lebenserfahrung massgebend, bei Vorgesetztenfunktionen ausserdem Führungseigenschaften, und wenn möglich -erfahrung. Zur Ausschreibungspraxis schliesslich ist zu bemerken, dass die Wegleitung des Eidgenössischen Personalamtes für Stellenausschreibungen darauf hinweist, dass im Stellenbeschrieb in der Regel auf Altersbeschränkungen zu verzichten ist.</p><p>Daraus kann abgeleitet werden, dass der Bund eine altersselektive Einstellungspolitik weder betreibt noch eine solche anstrebt.</p><p>2. Stellenausschreibungen, die zentral im offiziellen Stellenanzeiger des Bundes der allgemeinen Bundesverwaltung sowie auszugsweise als Sammelinserat in der Tagespresse aller Landesteile erscheinen, weisen in der Regel keine Altersangaben aus. Hingegen werden Monopolberufsausbildungen (Zoll, SBB und PTT usw.) sowie Nachwuchsstellen aus dem EDA-Bereich (Diplomaten- oder Konsularkarriere) immer mit Altersangaben ausgeschrieben. Wenn nebst diesen Sonderfällen im Stellenanzeiger doch ausnahmsweise "jüngere" Mitarbeitende gesucht werden, dann handelt es sich um gezielte Nachwuchsförderung oder Rücksichtnahme auf eine angemessene Altersstruktur innerhalb einer Organisationseinheit.</p><p>3. Bei den 2078 Personen (ohne EDA, PTT und SBB), die 1996 neu zur allgemeinen Bundesverwaltung gestossen sind, sieht die Altersstruktur folgendermassen aus: 42,58 Prozent sind zwischen 20 und 29 Jahre alt, 34,40 Prozent zwischen 30 und 39 Jahre und 13,90 Prozent zwischen 40 bis 49 Jahre. Die verbleibenden knapp 10 Prozent setzen sich aus unter 20jährigen und über 50jährigen zusammen, wobei der Anteil an unter 20jährigen überaus gering ist im Vergleich zu den über 50jährigen Mitarbeitenden.</p><p>4. Die geltenden Rechtsgrundlagen und die daraus abgeleiteten Personalvorschriften ermöglichen es den Bundesverwaltungen und -betrieben, die ihren Bedürfnissen entsprechende Personalauslese zu treffen. Gleichzeitig bieten sie Gewähr für eine ausgewogene Vertretung aller Altersstufen innerhalb des Personalkörpers. Der Bundesrat sieht keine Notwendigkeit für zusätzliche (eingehende) Bestimmungen auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In vielen Stelleninseraten erscheint unter den Anforderungskriterien ein erwünschtes Alter. Gesucht werden zumeist "jüngere" Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Damit wird oft unterstellt, dass ältere Mitarbeiter den Anforderungen nicht gerecht bzw. nicht die gleichen Anstellungsbedingungen wie jüngere akzeptieren würden. Dabei ist erwiesen, dass insbesondere bei geistigen Tätigkeiten die Leistungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer jener der jüngeren nicht nachsteht. Stossend erscheint, dass Führungskräfte, die mit Vorliebe jüngere Mitarbeiter einstellen, oft die selbst formulierten Kriterien hinsichtlich Lebensalter nicht erfüllen.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, zur Situation im Bund und bei den bundeseigenen Unternehmungen folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Betreibt der Bund eine altersselektive Einstellungspolitik?</p><p>2. Erscheinen in den Stelleninseraten des Bundes Angaben über ein erwünschtes Alter?</p><p>3. Welche Altersstruktur hatten die im Jahr 1996 neu eingestellten Personen?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, welche zum Ziel hat, Altersangaben in Stelleninseraten generell zu verbieten?</p>
  • Stellenmarkt. Diskriminierung von älteren Arbeitnehmern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Organisationseinheiten des Bundes können sich bei der Ausschreibung und bei der Rekrutierung auf bestehende gesetzliche Grundlagen stützen. Das Beamtengesetz besagt beispielsweise zur Wahl, dass diese von bestimmten Erfordernissen abhängig gemacht werden kann, wie z. B. von Alter, Vorbildung usw. Die Auswahlkriterien richten sich nach dem Anforderungsprofil der Stelle und der Struktur der Organisationseinheit. So sind bei der Beurteilung, welche Person für die ausgeschriebene Stelle in Frage kommt - gemäss bestehenden Beförderungsvorschriften - vor allem Fähigkeiten, Berufs- und Lebenserfahrung massgebend, bei Vorgesetztenfunktionen ausserdem Führungseigenschaften, und wenn möglich -erfahrung. Zur Ausschreibungspraxis schliesslich ist zu bemerken, dass die Wegleitung des Eidgenössischen Personalamtes für Stellenausschreibungen darauf hinweist, dass im Stellenbeschrieb in der Regel auf Altersbeschränkungen zu verzichten ist.</p><p>Daraus kann abgeleitet werden, dass der Bund eine altersselektive Einstellungspolitik weder betreibt noch eine solche anstrebt.</p><p>2. Stellenausschreibungen, die zentral im offiziellen Stellenanzeiger des Bundes der allgemeinen Bundesverwaltung sowie auszugsweise als Sammelinserat in der Tagespresse aller Landesteile erscheinen, weisen in der Regel keine Altersangaben aus. Hingegen werden Monopolberufsausbildungen (Zoll, SBB und PTT usw.) sowie Nachwuchsstellen aus dem EDA-Bereich (Diplomaten- oder Konsularkarriere) immer mit Altersangaben ausgeschrieben. Wenn nebst diesen Sonderfällen im Stellenanzeiger doch ausnahmsweise "jüngere" Mitarbeitende gesucht werden, dann handelt es sich um gezielte Nachwuchsförderung oder Rücksichtnahme auf eine angemessene Altersstruktur innerhalb einer Organisationseinheit.</p><p>3. Bei den 2078 Personen (ohne EDA, PTT und SBB), die 1996 neu zur allgemeinen Bundesverwaltung gestossen sind, sieht die Altersstruktur folgendermassen aus: 42,58 Prozent sind zwischen 20 und 29 Jahre alt, 34,40 Prozent zwischen 30 und 39 Jahre und 13,90 Prozent zwischen 40 bis 49 Jahre. Die verbleibenden knapp 10 Prozent setzen sich aus unter 20jährigen und über 50jährigen zusammen, wobei der Anteil an unter 20jährigen überaus gering ist im Vergleich zu den über 50jährigen Mitarbeitenden.</p><p>4. Die geltenden Rechtsgrundlagen und die daraus abgeleiteten Personalvorschriften ermöglichen es den Bundesverwaltungen und -betrieben, die ihren Bedürfnissen entsprechende Personalauslese zu treffen. Gleichzeitig bieten sie Gewähr für eine ausgewogene Vertretung aller Altersstufen innerhalb des Personalkörpers. Der Bundesrat sieht keine Notwendigkeit für zusätzliche (eingehende) Bestimmungen auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In vielen Stelleninseraten erscheint unter den Anforderungskriterien ein erwünschtes Alter. Gesucht werden zumeist "jüngere" Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Damit wird oft unterstellt, dass ältere Mitarbeiter den Anforderungen nicht gerecht bzw. nicht die gleichen Anstellungsbedingungen wie jüngere akzeptieren würden. Dabei ist erwiesen, dass insbesondere bei geistigen Tätigkeiten die Leistungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer jener der jüngeren nicht nachsteht. Stossend erscheint, dass Führungskräfte, die mit Vorliebe jüngere Mitarbeiter einstellen, oft die selbst formulierten Kriterien hinsichtlich Lebensalter nicht erfüllen.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, zur Situation im Bund und bei den bundeseigenen Unternehmungen folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Betreibt der Bund eine altersselektive Einstellungspolitik?</p><p>2. Erscheinen in den Stelleninseraten des Bundes Angaben über ein erwünschtes Alter?</p><p>3. Welche Altersstruktur hatten die im Jahr 1996 neu eingestellten Personen?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, welche zum Ziel hat, Altersangaben in Stelleninseraten generell zu verbieten?</p>
    • Stellenmarkt. Diskriminierung von älteren Arbeitnehmern

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