Schutz vor Elektrosmog

ShortId
97.3342
Id
19973342
Updated
25.06.2025 02:14
Language
de
Title
Schutz vor Elektrosmog
AdditionalIndexing
elektromagnetische schädliche Auswirkung;Kurzwellenradio;Verhütung von Umweltbelastungen
1
  • L04K06020103, elektromagnetische schädliche Auswirkung
  • L04K06010416, Verhütung von Umweltbelastungen
  • L06K120205010301, Kurzwellenradio
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung ist seit einigen Jahren in Bearbeitung. Aufgrund der verschiedenen Studien und Berichte ist anzunehmen, dass die Verordnung lediglich einen Sicherheitsgrenzwert für eine kurzfristige, akute Belastung durch nichtionisierende Strahlung enthalten wird. Für die abschliessende Festlegung eines Grenzwertes, welcher auch die Langzeitexposition berücksichtigt, fehlen im Moment zwar breit abgestützte wissenschaftliche Erkenntnisse. Dennoch ist ein solcher Grenzwert dringend nötig, leiden doch viele Menschen, welche in der Nähe von Hochspannungsleitungen oder von elektrischen Oberleitungen von Eisenbahnen, Radiosendern und Radaranlagen wohnen, an Schlafstörungen und anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, obwohl der Sicherheitsgrenzwert von 10 000 nT (Nanotesla) nie überschritten wird. Dieser Wert ist allerdings 500mal höher, als es ein sinnvoller Grenzwert für längerfristige Belastung wäre, wie dies z. B. in einer amerikanischen Studie nachgewiesen wurde.</p><p>Es erstaunt daher nicht, dass z. B. in der Standortgemeinde Wahlern des Kurzwellensenders Schwarzenburg sowohl der Widerstand als auch die Verunsicherung der betroffenen Bevölkerung und der Behörden stetig wachsen. Es ist deshalb dringend notwendig, wirksame Massnahmen zu ergreifen, welche einen umfassenden Schutz der Gesundheit der von nichtionisierender Strahlung betroffenen Bevölkerung garantieren, auch wenn die bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnisse noch nicht absolut schlüssig und breit abgestützt sind.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen, durch welche gezielte und sofortige Massnahmen der Schutz der Bevölkerung vor chronischer Belastung durch nichtionisierende Strahlung (Elektrosmog) vorangetrieben werden kann. In diesem Zusammenhang soll er abklären, wie das im Umweltschutzgesetz festgeschriebene Vorsorgeprinzip (Art. 11 Abs. 2 USG) besser umzusetzen ist. Zudem soll er veranlassen, dass bessere Grundlagen für die Festlegung von wirksamen Grenzwerten bei Langzeitexposition geschaffen werden können.</p>
  • Schutz vor Elektrosmog
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung ist seit einigen Jahren in Bearbeitung. Aufgrund der verschiedenen Studien und Berichte ist anzunehmen, dass die Verordnung lediglich einen Sicherheitsgrenzwert für eine kurzfristige, akute Belastung durch nichtionisierende Strahlung enthalten wird. Für die abschliessende Festlegung eines Grenzwertes, welcher auch die Langzeitexposition berücksichtigt, fehlen im Moment zwar breit abgestützte wissenschaftliche Erkenntnisse. Dennoch ist ein solcher Grenzwert dringend nötig, leiden doch viele Menschen, welche in der Nähe von Hochspannungsleitungen oder von elektrischen Oberleitungen von Eisenbahnen, Radiosendern und Radaranlagen wohnen, an Schlafstörungen und anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, obwohl der Sicherheitsgrenzwert von 10 000 nT (Nanotesla) nie überschritten wird. Dieser Wert ist allerdings 500mal höher, als es ein sinnvoller Grenzwert für längerfristige Belastung wäre, wie dies z. B. in einer amerikanischen Studie nachgewiesen wurde.</p><p>Es erstaunt daher nicht, dass z. B. in der Standortgemeinde Wahlern des Kurzwellensenders Schwarzenburg sowohl der Widerstand als auch die Verunsicherung der betroffenen Bevölkerung und der Behörden stetig wachsen. Es ist deshalb dringend notwendig, wirksame Massnahmen zu ergreifen, welche einen umfassenden Schutz der Gesundheit der von nichtionisierender Strahlung betroffenen Bevölkerung garantieren, auch wenn die bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnisse noch nicht absolut schlüssig und breit abgestützt sind.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen, durch welche gezielte und sofortige Massnahmen der Schutz der Bevölkerung vor chronischer Belastung durch nichtionisierende Strahlung (Elektrosmog) vorangetrieben werden kann. In diesem Zusammenhang soll er abklären, wie das im Umweltschutzgesetz festgeschriebene Vorsorgeprinzip (Art. 11 Abs. 2 USG) besser umzusetzen ist. Zudem soll er veranlassen, dass bessere Grundlagen für die Festlegung von wirksamen Grenzwerten bei Langzeitexposition geschaffen werden können.</p>
    • Schutz vor Elektrosmog

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