Menschenrechte im Sudan. Beitrag der Schweiz
- ShortId
-
97.3343
- Id
-
19973343
- Updated
-
10.04.2024 12:48
- Language
-
de
- Title
-
Menschenrechte im Sudan. Beitrag der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
Kulturvielfalt;Sudan;Entwicklungszusammenarbeit;Menschenrechte;Friedenspolitik
- 1
-
- L03K050202, Menschenrechte
- L04K03040408, Sudan
- L04K01060106, Kulturvielfalt
- L03K040103, Friedenspolitik
- L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Sudan befindet sich - mit einem Unterbruch von 11 Jahren - seit 1956 im Bürgerkrieg. Der Krieg hat über 1,5 Millionen Tote gefordert, mehrere Millionen Menschen in die Flucht getrieben, die sozialen und ökonomischen Strukturen zerstört. Der Krieg hat jegliche Entwicklungsanstrengung zunichte gemacht; und die Hilfe der schweizerischen Hilfswerke Basler Mission, Caritas, CVJM/CVJF, HEKS, aber auch der Deza und des IKRK (Budget 1955: 30 Millionen Franken) bleibt wegen des Krieges wirkungslos. Der Krieg hat das Land entzweit, den Rassismus und den Hass zwischen den mehrheitlich arabischen Völkern des Nordens und den schwarzen Völkern des Südens geschürt, kriegerische Auseinandersetzungen zwischen den Ethnien des Südens ausgelöst. Die islamische Militärdiktatur hat den Krieg um wirtschaftliche Ressourcen und politische Macht in einen Krieg zwischen Religionen und Kulturen umgebogen, und das Land hat seine Brückenfunktion verloren.</p><p>Der Bürgerkrieg destabilisiert die gesamte Region, und kriegerische Auseinandersetzungen zwischen der sudanesischen Regierungsarmee und den Nachbarstaaten Eritrea, Äthiopien und Uganda können nicht mehr ausgeschlossen werden.</p><p>2. Die Uno-Vollversammlung, die Uno-Menschenrechtskommission und die Unicef, verschiedene Parlamente europäischer Staaten und insbesondere die Nachbarstaaten haben im Rahmen der Intergovernmental Authority on Development (Igad) verschiedene Friedensinitiativen lanciert oder unterstützt. Die islamische Zentralregierung, aber auch der frühere Präsident Sadik el Madhi, der sich in der Opposition befindet, haben - anlässlich einer "fact finding mission" von Schweizer Parlamentariern - die Schweiz aufgefordert, sich aktiv im Friedensprozess zu engagieren. Die Partnerorganisationen der Schweizer Hilfswerke betonen, dass das Engagement für den Frieden wichtiger als die materielle Hilfe sei.</p><p>3. Die Menschenrechtskommission hat in der Resolution vom 10. April 1997 wiederum die Menschenrechtsverletzungen im Sudan verurteilt und empfohlen, dass die Stationierung von Menschenrechtsbeobachtern im Sudan gemäss dem Vorschlag des Sonderbeauftragten Gaspar Biro sofort umgesetzt wird (Ziff. 25 der Resolution). Der Sonderbeauftragte plant, Menschenrechtsbeobachter in Asmara (Eritrea), Lokichokio (Kenia) und Pakelle (Uganda) zu stationieren, um von dort aus die Menschenrechtssituation im Sudan zu beobachten. Die Menschenrechtsbeobachter müssen im Ausland stationiert werden, weil die Zentralregierung gegen Menschenrechtsbeobachter ist.</p><p>Die NDA und die SPLA hingegen akzeptieren Menschenrechtsbeobachter in ihrem Gebiet. Da alle Kriegsparteien, auch die SPLA und die davon abgesplitterten Kriegsfraktionen des Südens schwerste Menschenrechtsverletzungen begangen haben, ist auch dieses reduzierte Programm unterstützungswürdig. Dies gilt um so mehr, als die SPLA zusammen mit der NDA in letzter Zeit mehrere Garnisonsstädte im Süden und Osten des Landes eingenommen hat und dort auch die Haltung der Regierungsarmee betreffend Menschenrechtsverletzungen untersucht werden kann. Die Ausbildung der Rebellenarmee in bezug auf Menschenrechte ist auch im Hinblick auf die Zukunft von grosser Bedeutung.</p><p>4. Die Menschen des Südsudans überlebten während Jahren nur dank der internationalen humanitären Hilfe. Die SPLA hat in den letzten Monaten wichtige Garnisonsstädte der Regierungsarmee eingenommen (Yei, Mundri, Rumbeck, Yirol usw.) und beherrscht jetzt mit Ausnahme der Städte Wau, Malakal, Juba, Torit und Kapoeta sowie einiger kleiner Orte den ganzen Südsudan. Der Regierungsarmee sind aber auch im östlichen Nordsudan empfindliche Niederlagen bereitet worden.</p><p>Der Wiederaufbau hat in den von der SPLA "befreiten" Gebieten bereits vor Monaten begonnen (auch das Schweizerische Katastrophenhilfekorps ist dabei mit dem Bohren von Trinkwasserbrunnen engagiert). Nachdem sich die Bürgerkriegssituation seit Jahrzehnten erstmals wirklich geändert hat und der Krieg im Süden an Stärke und Grausamkeit verloren hat, ist es an der Zeit, dass die Schweiz über die DEZA/HH und über die Finanzierung der Projekte der privaten NGO den Wiederaufbau und den Ausbau der Infrastruktur und die Stärkung der zivilgesellschaftlichen Institutionen im Süden vorantreibt; denn letztere wurden durch den Bürgerkrieg vollständig zerstört.</p><p>5. In der NDA sind inzwischen alle wichtigen politischen Akteure des Nord- und Südsudans, mit Ausnahme der islamistischen Kreise der National Islamic Front (NIF), der Regierungsarmee und der wenigen, einflussarmen Kollaborateure aus dem Süden, vertreten. Die NDA hat in den letzten Monaten nicht nur militärische Gewinne erzielt, sondern insbesondere im Horn von Afrika auch eine starke politische Unterstützung erhalten.</p><p>Jegliche humanitäre Hilfe und jegliche Projektarbeit wird im Südsudan in den nächsten Monaten nur in enger Zusammenarbeit mit der NDA/SPLA möglich sein. Dies gilt vor allem auch für den Aufbau zivilgesellschaftlicher Strukturen. Voraussetzung für den Erfolg ist demnach eine enge Zusammenarbeit mit der NDA und deren Institutionen, die sich erst im Aufbau befinden.</p>
- <p>1. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Interpellantin, dass der Sudan mit seiner arabischen und schwarzen Bevölkerung islamischen, christlichen oder animistischen Glaubens eine Brückenfunktion einerseits zwischen dem Mittelmeerraum und Schwarzafrika und andererseits zwischen den Religionen bilden könnte. Die Voraussetzungen dafür dürften dann gegeben sein, wenn das machtpolitische Partizipationsproblem innerhalb der ethnisch-kulturellen Vielfalt zwischen den Muslimen, hauptsächlich im Norden, und den nichtislamischen und nichtarabischen Südsudanesen sowie das Problem der regionalen Einbindung des neugestalteten Sudans in die verschiedenen Regionen gelöst sind. Letztere setzen sich gegen die Hegemoniebestrebungen des arabisch-muslimisch geprägten Nordens mit allen Mitteln zur Wehr. Nicht zuletzt bleibt das wirtschaftliche Verteilungsproblem im Vordergrund. Eine dauerhafte Lösung des Nord-Süd-Konfliktes im Sudan, der seinem Wesen nach ein Problem der angemessenen, gerechten Verteilung der Ressourcen und der Macht in einem riesigen multikulturellen Staatsgebiet darstellt, dürfte dazu beitragen, die in Frage stehende Brückenfunktion zu ermöglichen.</p><p>2. Wie von der Interpellantin in der Begründung ihres Vorstosses erörtert, destabilisiert der Sudankonflikt die gesamte Region im Horn von Afrika. Der langjährige Bürgerkrieg im Sudan und die kriegsähnlichen Auseinandersetzungen zwischen der Volksarmee unter der Anführung der Mudschaheddin (People's Defence Forces) und den Nachbarn Eritrea, Äthiopien und Uganda verhindern ein engeres Zusammengehen der Länder der Region. Die Feststellung der Interpellantin in ihrer Begründung, wonach der Krieg im Süden an Stärke und vor allem Grausamkeit verloren habe, trifft gemäss unserem Geschäftsträger in Khartum nicht zu. Das schweizerische Interesse an einer Befriedung und Entwicklung ist sodann nicht nur auf den Sudan beschränkt, sondern schliesst dessen Nachbarn mit ein.</p><p>Der Bundesrat ist nicht gewillt, diesem Konflikt, dessen Ausmasse nur durch die Dimension zeitweiligen Vergessens seitens der internationalen Staatengemeinschaft in der Wahrnehmung beeinträchtigt werden, tatenlos zuzusehen. Schon über einen längeren Zeitraum sind seitens der Schweiz Kontakte mit Vertretern der wichtigsten Gruppierungen im Sudan geknüpft mit dem Ziel, zur Lösung des Konfliktes beizutragen.</p><p>Daneben misst die Schweiz in multilateraler Hinsicht der Igad besondere Bedeutung bei. Dieser regionale Zusammenschluss der Staaten Kenia, Uganda, Äthiopien, Eritrea, Dschibuti, Sudan und Somalia strebt eine regionale Kooperation auf den Gebieten Nahrungsmittelsicherung, Umweltschutz, Entwicklung der Infrastruktur sowie vor allem auch Konfliktprävention und -schlichtung in der Region an. Letzteren Aspekt hat die Igad 1995 betont in ihren Aufgabenkreis unter dem Titel "revitalized Igad" aufgenommen. Die Schweiz nahm an der entsprechenden Igad-Ministerkonferenz in Addis Abeba im Juni 1995 teil und setzte sich für die Schaffung einer Art Konsultativgruppe der Geberländer zum Zweck des fortgesetzten Gesprächs mit den Igad-Staaten ein, namentlich auch auf den Gebieten Konfliktprävention und -schlichtung in der Region.</p><p>In der Zwischenzeit wurde die vorgenannte Zusammenarbeit in Form des Igad Partners' Forum (nur Geberländer), des Joint Igad Partners' Forum (Igad-Länder und Anzahl Geberstaaten) sowie spezifisch des Igad Partners' Forum Committee on Sudan geschaffen. Die Schweiz ist Mitglied dieser Foren.</p><p>Die Schweiz als Geberstaat in der Region nahm auch nach der Igad-Ministerkonferenz in Addis Abeba im Juni 1995 an allen folgenden Igad-Treffen teil (in Den Haag im November 1995, am Gipfeltreffen vom 25./26. November 1996 in Dschibuti, am Igad Partners' Forum am 25. Februar 1997 in Rom und zuletzt am Igad Partners' Forum Committee on Sudan am 7. Mai 1997 wiederum in Rom).</p><p>Am Sudan-Treffen in Rom vom 7. Mai 1997 wurde beschlossen, den Dialog im Hinblick auf eine Friedenslösung im Sudan unter Einbezug aller sudanesischen Oppositionsparteien im Rahmen der Igad zu intensivieren. Die damals ebenso beschlossene "fact finding mission", bestehend aus hochrangigen Beamten Italiens, Hollands, der USA und Kanadas, ist inzwischen, Anfang Juli, in der Region mit dem erklärten Willen durchgeführt worden, die Igad-Initiative zu unterstützen. Wie bekannt, hat der Igad-Gipfel vom 8./9. Juli 1997 in Nairobi unter der Leitung von Präsident Arap Moi stattgefunden, wobei ein als "grösserer Durchbruch" bezeichnetes Kommuniqué des Gipfels verabschiedet wurde, welches neue Verhandlungen aufgrund der Declaration of Principles der Igad in bezug auf den Sudan vorsieht.</p><p>Die Deza folgte einem Aufruf des Igad-Sekretariates in Dschibuti und finanziert mit einem Betrag von 15 000 US-Dollar den neugeschaffenen Igad Peace Fund mit.</p><p>Im übrigen bespricht die Schweiz mit den Behörden des Sudans regelmässig Fragen des Schutzes der Menschenrechte und der Verpflichtung, die Leistung humanitärer Hilfe zu erlauben.</p><p>3. Die Schweiz hat im letzten April eine Resolution der Uno-Menschenrechtskommission mitunterzeichnet, welche der tiefen Besorgnis der internationalen Gemeinschaft über die schweren Menschenrechtsverletzungen durch beide Konfliktparteien im Sudan Ausdruck gibt. Die Resolution empfiehlt, dem Einsatz von Menschenrechtsbeobachtern im Sudan Priorität zuzumessen. Die Modalitäten eines solchen Einsatzes sollen vom Sonderberichterstatter der Menschenrechtskommission für den Sudan vorgeschlagen werden. Die Beobachter könnten in den Sudan oder in die Nachbarländer entsandt werden, sofern sich die betroffenen Regierungen mit der Stationierung von Beobachtern auf ihrem Territorium einverstanden erklärten. Die Schweiz wäre bereit, die Unterstützung einer solchen Mission durch finanzielle und/oder personelle Mittel wohlwollend, im Rahmen der aktuellen finanziellen Möglichkeiten, zu prüfen. Es versteht sich, dass das Ausmass einer eventuellen Schweizer Beteiligung von den konkreten Vorschlägen zur Umsetzung der Resolution seitens des Zentrums für Menschenrechte der Uno abhängen wird.</p><p>4. Der Bundesrat ist zu einem verstärkten Engagement im Sudan bereit, auch im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Dass er in seiner Politik auch der Menschenrechtslage Rechnung trägt, versteht sich. Bisher steht die humanitäre Hilfe der Schweiz im Bereich Wiederaufbau im Vordergrund.</p><p>5. Es wird auf die Antworten auf die Fragen 2 und 4 verwiesen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass der Sudan mit seiner arabischen und schwarzen Bevölkerung islamischen, christlichen oder animistischen Glaubens eine wichtige Brückenfunktion einerseits zwischen dem Mittelmeerraum und Schwarzafrika und andererseits zwischen den Religionen bilden könnte?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, aktiv zum langfristigen Frieden im Sudan beizutragen und alle ihm wichtig erscheinenden Massnahmen finanziell und personell zu unterstützen? Was hat der Bundesrat zu diesem Zweck bis jetzt unternommen, und welche Massnahmen will er für die Zukunft ergreifen?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, die von der Uno-Menschenrechtskommission im letzten April beschlossene Stationierung von Menschenrechtsbeobachtern im Sudan personell und finanziell zu unterstützen?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, sich schwerpunktmässig beim Wiederaufbau, bei der technischen Entwicklungszusammenarbeit und insbesondere beim Aufbau der zivilen Gesellschaft in den sogenannten befreiten Gebieten zu engagieren?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, mit der National Democratic Alliance (NDA), in der die gesamte Opposition zusammengeschlossen ist, Kontakt aufzunehmen und ihre Bestrebungen zum Aufbau einer zivilen Gesellschaft und demokratischer Institutionen zu unterstützen?</p>
- Menschenrechte im Sudan. Beitrag der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Der Sudan befindet sich - mit einem Unterbruch von 11 Jahren - seit 1956 im Bürgerkrieg. Der Krieg hat über 1,5 Millionen Tote gefordert, mehrere Millionen Menschen in die Flucht getrieben, die sozialen und ökonomischen Strukturen zerstört. Der Krieg hat jegliche Entwicklungsanstrengung zunichte gemacht; und die Hilfe der schweizerischen Hilfswerke Basler Mission, Caritas, CVJM/CVJF, HEKS, aber auch der Deza und des IKRK (Budget 1955: 30 Millionen Franken) bleibt wegen des Krieges wirkungslos. Der Krieg hat das Land entzweit, den Rassismus und den Hass zwischen den mehrheitlich arabischen Völkern des Nordens und den schwarzen Völkern des Südens geschürt, kriegerische Auseinandersetzungen zwischen den Ethnien des Südens ausgelöst. Die islamische Militärdiktatur hat den Krieg um wirtschaftliche Ressourcen und politische Macht in einen Krieg zwischen Religionen und Kulturen umgebogen, und das Land hat seine Brückenfunktion verloren.</p><p>Der Bürgerkrieg destabilisiert die gesamte Region, und kriegerische Auseinandersetzungen zwischen der sudanesischen Regierungsarmee und den Nachbarstaaten Eritrea, Äthiopien und Uganda können nicht mehr ausgeschlossen werden.</p><p>2. Die Uno-Vollversammlung, die Uno-Menschenrechtskommission und die Unicef, verschiedene Parlamente europäischer Staaten und insbesondere die Nachbarstaaten haben im Rahmen der Intergovernmental Authority on Development (Igad) verschiedene Friedensinitiativen lanciert oder unterstützt. Die islamische Zentralregierung, aber auch der frühere Präsident Sadik el Madhi, der sich in der Opposition befindet, haben - anlässlich einer "fact finding mission" von Schweizer Parlamentariern - die Schweiz aufgefordert, sich aktiv im Friedensprozess zu engagieren. Die Partnerorganisationen der Schweizer Hilfswerke betonen, dass das Engagement für den Frieden wichtiger als die materielle Hilfe sei.</p><p>3. Die Menschenrechtskommission hat in der Resolution vom 10. April 1997 wiederum die Menschenrechtsverletzungen im Sudan verurteilt und empfohlen, dass die Stationierung von Menschenrechtsbeobachtern im Sudan gemäss dem Vorschlag des Sonderbeauftragten Gaspar Biro sofort umgesetzt wird (Ziff. 25 der Resolution). Der Sonderbeauftragte plant, Menschenrechtsbeobachter in Asmara (Eritrea), Lokichokio (Kenia) und Pakelle (Uganda) zu stationieren, um von dort aus die Menschenrechtssituation im Sudan zu beobachten. Die Menschenrechtsbeobachter müssen im Ausland stationiert werden, weil die Zentralregierung gegen Menschenrechtsbeobachter ist.</p><p>Die NDA und die SPLA hingegen akzeptieren Menschenrechtsbeobachter in ihrem Gebiet. Da alle Kriegsparteien, auch die SPLA und die davon abgesplitterten Kriegsfraktionen des Südens schwerste Menschenrechtsverletzungen begangen haben, ist auch dieses reduzierte Programm unterstützungswürdig. Dies gilt um so mehr, als die SPLA zusammen mit der NDA in letzter Zeit mehrere Garnisonsstädte im Süden und Osten des Landes eingenommen hat und dort auch die Haltung der Regierungsarmee betreffend Menschenrechtsverletzungen untersucht werden kann. Die Ausbildung der Rebellenarmee in bezug auf Menschenrechte ist auch im Hinblick auf die Zukunft von grosser Bedeutung.</p><p>4. Die Menschen des Südsudans überlebten während Jahren nur dank der internationalen humanitären Hilfe. Die SPLA hat in den letzten Monaten wichtige Garnisonsstädte der Regierungsarmee eingenommen (Yei, Mundri, Rumbeck, Yirol usw.) und beherrscht jetzt mit Ausnahme der Städte Wau, Malakal, Juba, Torit und Kapoeta sowie einiger kleiner Orte den ganzen Südsudan. Der Regierungsarmee sind aber auch im östlichen Nordsudan empfindliche Niederlagen bereitet worden.</p><p>Der Wiederaufbau hat in den von der SPLA "befreiten" Gebieten bereits vor Monaten begonnen (auch das Schweizerische Katastrophenhilfekorps ist dabei mit dem Bohren von Trinkwasserbrunnen engagiert). Nachdem sich die Bürgerkriegssituation seit Jahrzehnten erstmals wirklich geändert hat und der Krieg im Süden an Stärke und Grausamkeit verloren hat, ist es an der Zeit, dass die Schweiz über die DEZA/HH und über die Finanzierung der Projekte der privaten NGO den Wiederaufbau und den Ausbau der Infrastruktur und die Stärkung der zivilgesellschaftlichen Institutionen im Süden vorantreibt; denn letztere wurden durch den Bürgerkrieg vollständig zerstört.</p><p>5. In der NDA sind inzwischen alle wichtigen politischen Akteure des Nord- und Südsudans, mit Ausnahme der islamistischen Kreise der National Islamic Front (NIF), der Regierungsarmee und der wenigen, einflussarmen Kollaborateure aus dem Süden, vertreten. Die NDA hat in den letzten Monaten nicht nur militärische Gewinne erzielt, sondern insbesondere im Horn von Afrika auch eine starke politische Unterstützung erhalten.</p><p>Jegliche humanitäre Hilfe und jegliche Projektarbeit wird im Südsudan in den nächsten Monaten nur in enger Zusammenarbeit mit der NDA/SPLA möglich sein. Dies gilt vor allem auch für den Aufbau zivilgesellschaftlicher Strukturen. Voraussetzung für den Erfolg ist demnach eine enge Zusammenarbeit mit der NDA und deren Institutionen, die sich erst im Aufbau befinden.</p>
- <p>1. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Interpellantin, dass der Sudan mit seiner arabischen und schwarzen Bevölkerung islamischen, christlichen oder animistischen Glaubens eine Brückenfunktion einerseits zwischen dem Mittelmeerraum und Schwarzafrika und andererseits zwischen den Religionen bilden könnte. Die Voraussetzungen dafür dürften dann gegeben sein, wenn das machtpolitische Partizipationsproblem innerhalb der ethnisch-kulturellen Vielfalt zwischen den Muslimen, hauptsächlich im Norden, und den nichtislamischen und nichtarabischen Südsudanesen sowie das Problem der regionalen Einbindung des neugestalteten Sudans in die verschiedenen Regionen gelöst sind. Letztere setzen sich gegen die Hegemoniebestrebungen des arabisch-muslimisch geprägten Nordens mit allen Mitteln zur Wehr. Nicht zuletzt bleibt das wirtschaftliche Verteilungsproblem im Vordergrund. Eine dauerhafte Lösung des Nord-Süd-Konfliktes im Sudan, der seinem Wesen nach ein Problem der angemessenen, gerechten Verteilung der Ressourcen und der Macht in einem riesigen multikulturellen Staatsgebiet darstellt, dürfte dazu beitragen, die in Frage stehende Brückenfunktion zu ermöglichen.</p><p>2. Wie von der Interpellantin in der Begründung ihres Vorstosses erörtert, destabilisiert der Sudankonflikt die gesamte Region im Horn von Afrika. Der langjährige Bürgerkrieg im Sudan und die kriegsähnlichen Auseinandersetzungen zwischen der Volksarmee unter der Anführung der Mudschaheddin (People's Defence Forces) und den Nachbarn Eritrea, Äthiopien und Uganda verhindern ein engeres Zusammengehen der Länder der Region. Die Feststellung der Interpellantin in ihrer Begründung, wonach der Krieg im Süden an Stärke und vor allem Grausamkeit verloren habe, trifft gemäss unserem Geschäftsträger in Khartum nicht zu. Das schweizerische Interesse an einer Befriedung und Entwicklung ist sodann nicht nur auf den Sudan beschränkt, sondern schliesst dessen Nachbarn mit ein.</p><p>Der Bundesrat ist nicht gewillt, diesem Konflikt, dessen Ausmasse nur durch die Dimension zeitweiligen Vergessens seitens der internationalen Staatengemeinschaft in der Wahrnehmung beeinträchtigt werden, tatenlos zuzusehen. Schon über einen längeren Zeitraum sind seitens der Schweiz Kontakte mit Vertretern der wichtigsten Gruppierungen im Sudan geknüpft mit dem Ziel, zur Lösung des Konfliktes beizutragen.</p><p>Daneben misst die Schweiz in multilateraler Hinsicht der Igad besondere Bedeutung bei. Dieser regionale Zusammenschluss der Staaten Kenia, Uganda, Äthiopien, Eritrea, Dschibuti, Sudan und Somalia strebt eine regionale Kooperation auf den Gebieten Nahrungsmittelsicherung, Umweltschutz, Entwicklung der Infrastruktur sowie vor allem auch Konfliktprävention und -schlichtung in der Region an. Letzteren Aspekt hat die Igad 1995 betont in ihren Aufgabenkreis unter dem Titel "revitalized Igad" aufgenommen. Die Schweiz nahm an der entsprechenden Igad-Ministerkonferenz in Addis Abeba im Juni 1995 teil und setzte sich für die Schaffung einer Art Konsultativgruppe der Geberländer zum Zweck des fortgesetzten Gesprächs mit den Igad-Staaten ein, namentlich auch auf den Gebieten Konfliktprävention und -schlichtung in der Region.</p><p>In der Zwischenzeit wurde die vorgenannte Zusammenarbeit in Form des Igad Partners' Forum (nur Geberländer), des Joint Igad Partners' Forum (Igad-Länder und Anzahl Geberstaaten) sowie spezifisch des Igad Partners' Forum Committee on Sudan geschaffen. Die Schweiz ist Mitglied dieser Foren.</p><p>Die Schweiz als Geberstaat in der Region nahm auch nach der Igad-Ministerkonferenz in Addis Abeba im Juni 1995 an allen folgenden Igad-Treffen teil (in Den Haag im November 1995, am Gipfeltreffen vom 25./26. November 1996 in Dschibuti, am Igad Partners' Forum am 25. Februar 1997 in Rom und zuletzt am Igad Partners' Forum Committee on Sudan am 7. Mai 1997 wiederum in Rom).</p><p>Am Sudan-Treffen in Rom vom 7. Mai 1997 wurde beschlossen, den Dialog im Hinblick auf eine Friedenslösung im Sudan unter Einbezug aller sudanesischen Oppositionsparteien im Rahmen der Igad zu intensivieren. Die damals ebenso beschlossene "fact finding mission", bestehend aus hochrangigen Beamten Italiens, Hollands, der USA und Kanadas, ist inzwischen, Anfang Juli, in der Region mit dem erklärten Willen durchgeführt worden, die Igad-Initiative zu unterstützen. Wie bekannt, hat der Igad-Gipfel vom 8./9. Juli 1997 in Nairobi unter der Leitung von Präsident Arap Moi stattgefunden, wobei ein als "grösserer Durchbruch" bezeichnetes Kommuniqué des Gipfels verabschiedet wurde, welches neue Verhandlungen aufgrund der Declaration of Principles der Igad in bezug auf den Sudan vorsieht.</p><p>Die Deza folgte einem Aufruf des Igad-Sekretariates in Dschibuti und finanziert mit einem Betrag von 15 000 US-Dollar den neugeschaffenen Igad Peace Fund mit.</p><p>Im übrigen bespricht die Schweiz mit den Behörden des Sudans regelmässig Fragen des Schutzes der Menschenrechte und der Verpflichtung, die Leistung humanitärer Hilfe zu erlauben.</p><p>3. Die Schweiz hat im letzten April eine Resolution der Uno-Menschenrechtskommission mitunterzeichnet, welche der tiefen Besorgnis der internationalen Gemeinschaft über die schweren Menschenrechtsverletzungen durch beide Konfliktparteien im Sudan Ausdruck gibt. Die Resolution empfiehlt, dem Einsatz von Menschenrechtsbeobachtern im Sudan Priorität zuzumessen. Die Modalitäten eines solchen Einsatzes sollen vom Sonderberichterstatter der Menschenrechtskommission für den Sudan vorgeschlagen werden. Die Beobachter könnten in den Sudan oder in die Nachbarländer entsandt werden, sofern sich die betroffenen Regierungen mit der Stationierung von Beobachtern auf ihrem Territorium einverstanden erklärten. Die Schweiz wäre bereit, die Unterstützung einer solchen Mission durch finanzielle und/oder personelle Mittel wohlwollend, im Rahmen der aktuellen finanziellen Möglichkeiten, zu prüfen. Es versteht sich, dass das Ausmass einer eventuellen Schweizer Beteiligung von den konkreten Vorschlägen zur Umsetzung der Resolution seitens des Zentrums für Menschenrechte der Uno abhängen wird.</p><p>4. Der Bundesrat ist zu einem verstärkten Engagement im Sudan bereit, auch im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Dass er in seiner Politik auch der Menschenrechtslage Rechnung trägt, versteht sich. Bisher steht die humanitäre Hilfe der Schweiz im Bereich Wiederaufbau im Vordergrund.</p><p>5. Es wird auf die Antworten auf die Fragen 2 und 4 verwiesen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass der Sudan mit seiner arabischen und schwarzen Bevölkerung islamischen, christlichen oder animistischen Glaubens eine wichtige Brückenfunktion einerseits zwischen dem Mittelmeerraum und Schwarzafrika und andererseits zwischen den Religionen bilden könnte?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, aktiv zum langfristigen Frieden im Sudan beizutragen und alle ihm wichtig erscheinenden Massnahmen finanziell und personell zu unterstützen? Was hat der Bundesrat zu diesem Zweck bis jetzt unternommen, und welche Massnahmen will er für die Zukunft ergreifen?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, die von der Uno-Menschenrechtskommission im letzten April beschlossene Stationierung von Menschenrechtsbeobachtern im Sudan personell und finanziell zu unterstützen?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, sich schwerpunktmässig beim Wiederaufbau, bei der technischen Entwicklungszusammenarbeit und insbesondere beim Aufbau der zivilen Gesellschaft in den sogenannten befreiten Gebieten zu engagieren?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, mit der National Democratic Alliance (NDA), in der die gesamte Opposition zusammengeschlossen ist, Kontakt aufzunehmen und ihre Bestrebungen zum Aufbau einer zivilen Gesellschaft und demokratischer Institutionen zu unterstützen?</p>
- Menschenrechte im Sudan. Beitrag der Schweiz
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