Stellenwert der baltischen Staaten in der Osteuropapolitik der Schweiz

ShortId
97.3354
Id
19973354
Updated
10.04.2024 08:32
Language
de
Title
Stellenwert der baltischen Staaten in der Osteuropapolitik der Schweiz
AdditionalIndexing
polizeiliche Zusammenarbeit;Lettland;handelspolitische Zusammenarbeit;wirtschaftliche Zusammenarbeit;Litauen;Zusammenarbeit mit osteuropäischen Staaten;militärische Zusammenarbeit;Estland
1
  • L04K10010218, Zusammenarbeit mit osteuropäischen Staaten
  • L04K03010401, Estland
  • L04K03010403, Lettland
  • L04K03010404, Litauen
  • L04K10010215, wirtschaftliche Zusammenarbeit
  • L04K10010205, polizeiliche Zusammenarbeit
  • L04K10010208, handelspolitische Zusammenarbeit
  • L04K10010210, militärische Zusammenarbeit
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Seit die drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen nach über 50 Jahren sowjetischer Okkupation 1991 ihre nationale Unabhängigkeit wiedererlangt haben, haben sie bei verschiedensten Gelegenheiten die Dauerhaftigkeit ihrer demokratischen Grundlagen sowie die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte bewiesen. Dies einerseits und die immer wieder auch von höchsten russischen Politikern geäusserten Drohungen gegenüber dem "nahen Ausland" sowie die zaudernde Sicherheitspolitik der Nato andererseits rechtfertigen und machen es nötig, dass gerade die Schweiz als neutraler Kleinstaat diese drei kleinen Länder auf ihrem Weg in die Gemeinschaft der freien Völker politisch und wirtschaftlich ganz besonders unterstützt. Mit den per 1. April 1993 in Kraft gesetzten Freihandelsabkommen wurde ein guter Markstein gesetzt.</p><p>Unverständlich und diskriminierend ist jedoch das - mindestens in bezug auf Litauen einseitige - Festhalten an der Visumpflicht, welche neben den wirtschaftlichen auch die kulturellen, wissenschaftlichen und politischen Kontakte und Verbindungen massiv behindert.</p>
  • <p>1. Seit der Wiedererlangung der Unabhängigkeit im Jahre 1990 hat die Schweiz die drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen mit zahlreichen Programmen und Massnahmen unterstützt. Im Rahmen der schweizerischen Aussenpolitik in Mittel- und Osteuropa nahm das Baltikum in den ersten Jahren nach der Wiedererlangung der Unabhängigkeit eine hohe Priorität ein, was auch mit der Errichtung einer diplomatischen Vertretung in Riga dokumentiert wurde.</p><p>Mit der Normalisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und den baltischen Staaten und den Fortschritten im Reformations- und Transformationsprozess in Estland, Lettland und Litauen hat sich die Notwendigkeit einer besonderen Prioritätensetzung vermindert. Gleichwohl verfolgt der Bundesrat mit Interesse die weitere Entwicklung in den baltischen Staaten und ist gewillt, die guten bilateralen Beziehungen auf allen Ebenen fortzusetzen.</p><p>2. Die Visumpflicht ist grundsätzlich weder diskriminierend, noch stellt sie eine massive Behinderung der wirtschaftlichen, kulturellen, wissenschaftlichen und politischen Kontakte dar. Der Bundesrat ist aber bereit, gegenüber den baltischen Staaten auf diese Formalität zu verzichten. Zu diesem Zweck hat er 1995 die Voraussetzungen für einen solchen Schritt definiert: enge Abstimmung zur Politik der Schengener Vertragsstaaten und Abschluss von bilateralen Rückübernahmeabkommen. Diese Voraussetzungen werden bald erfüllt sein. Das Rückübernahmeabkommen mit Litauen ist seit dem 1. November 1996 in Kraft, und jenes mit Lettland wurde am 26. Juni 1997 paraphiert. Mit Estland stehen die Vertragsverhandlungen kurz vor dem Abschluss. Mit allen drei Staaten wurden die Entwürfe für eine Vereinbarung über die gegenseitige Aufhebung der Visumpflicht kürzlich paraphiert. Die Unterzeichnung der einzelnen Abkommen ist für die zweite Jahreshälfte 1997 vorgesehen.</p><p>3.1 Finanzhilfe</p><p>Im Rahmen ihrer finanziellen Zusammenarbeit mit den mittel- und osteuropäischen Staaten unter dem zweiten Rahmenkredit realisiert die Schweiz in Litauen, Lettland und Estland seit fünf Jahren zahlreiche Projekte in den Sektoren Umwelt, Gesundheit und Infrastruktur. Pro Land belaufen sich die Kosten dieser Unterstützungsmassnahmen auf 20 Millionen Franken. Gemessen an der Bevölkerungszahl sind die drei baltischen Staaten von der schweizerischen Finanzhilfe stärker berücksichtigt worden als die Mehrheit der übrigen mittel- und osteuropäischen Staaten. Die beträchtliche Finanzhilfe der Schweiz als Nichtnachbar und die hohe Effizienz der Projekte werden von offizieller Seite und von den Medien ausdrücklich gewürdigt.</p><p>Da die Verpflichtungsmittel aus dem zweiten Rahmenkredit ausgeschöpft sind, wird der Bundesrat den eidgenössischen Räten Anfang 1998 einen neuen Rahmenkredit zur Fortführung der Zusammenarbeit mit Osteuropa und der GUS unterbreiten. Weil die aktuelle Finanzplanung 1997-2000 keine Ausweitung der Mittel für die Osthilfe vorsieht bzw. die heute für diese Aufgabe vorhandenen Mittel im Vergleich zur Planung von 1994 bereits um 50 Prozent gekürzt wurden, ist der Bundesrat gezwungen, die verbleibenden knappen Ressourcen äusserst gezielt einzusetzen. Der Bundesrat hat aber nicht vor, die Unterstützung des Baltikums im Rahmen der Osthilfe aufzugeben. Art und Umfang der weiteren Unterstützung der baltischen Staaten werden aber stark von der Höhe der insgesamt verfügbaren Mittel und der Bedürfnislage in den rückständigsten Reformländern abhängen. Aufgrund ihres fortgeschrittenen Entwicklungsstandes werden in den baltischen Staaten in Zukunft neben allenfalls neuen Projekten im Gesundheits- und im Umweltsektor vermehrt die handels- und investitionsfördernden Instrumente im Vordergrund stehen.</p><p>3.2 Technische Zusammenarbeit</p><p>Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten begann seine technische Zusammenarbeit mit den baltischen Staaten im Jahre 1992 mit dem zweiten Rahmenkredit zur Osteuropazusammenarbeit. In den folgenden fünf Jahren wurden Projekte für rund 12 Millionen Franken verwirklicht. Es konnten dabei einige beachtliche Erfolge, namentlich im Bankensektor in Lettland und Litauen, erzielt werden.</p><p>Aufgrund der Konzentration der Ostzusammenarbeit auf Südosteuropa und ausgewählte GUS-Staaten wurde die technische Zusammenarbeit - abgesehen von kleineren Projekten - mit den baltischen Staaten Ende 1996 abgeschlossen. Im Vergleich zu diesen Regionen ist das Baltikum in seinem Reformprozess weit fortgeschritten. Die baltischen Staaten erhalten zudem von den skandinavischen Nachbarländern weiterhin substantielle Unterstützung. Aufgrund der weiterhin bestehenden Notwendigkeit der Konzentration und des Drucks auf die beschränkten Mittel sieht der Bundesrat keinen Anlass, dem Baltikum wieder in verstärktem Mass Unterstützung zukommen zu lassen.</p><p>4. Die Schweiz offeriert regelmässig Hochschulstipendien für die drei baltischen Staaten auf der Basis der Gegenseitigkeit (jährlich je zwei Stipendien für Estland, Lettland und Litauen) sowie zusätzliche Stipendienmöglichkeiten aus einem Spezialkontingent für Kandidaten aus Mittel- und Osteuropa. Diese Stipendien sollen auch in Zukunft weitergeführt werden.</p><p>Das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Biga) hat seit vielen Jahren Praktikantenaustauschprogramme privater oder staatlicher Institutionen mit osteuropäischen Staaten (inklusive baltische Staaten) ermöglicht. Die geltenden ausländerrechtlichen Bestimmungen erlauben es den zuständigen Behörden, ausgewogene, inhaltlich klar definierte Projekte, welche von vertrauenswürdigen Institutionen oder Interessengemeinschaften getragen werden, zu unterstützen. Als jüngstes Beispiel dafür kann das Projekt der Gesellschaft Schweiz-Lettland genannt werden, bei dem das Biga im Juli 1997 seine Bereitschaft bekundet hat, die für den Praktikumsaufenthalt notwendigen Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen zu gewähren.</p><p>5. Mit dem Besuch des Vorstehers des Eidgenössischen Militärdepartementes bei seinem estnischen Amtskollegen im April 1997 und den verschiedenen materiellen Hilfeleistungen für die estnische Armee hat der Bundesrat das enger gewordene Verhältnis zwischen den beiden Verteidigungsministerien bereits deutlich zum Ausdruck gebracht.</p><p>Um diese Hilfeleistungen auf möglichst alle drei baltischen Staaten auszuweiten, hat sich die Schweiz in diesem Kontext seit Anfang dieses Jahres auch der informellen Gruppe von derzeit 16 Staaten, welche das "Koordinationsforum für sicherheits- und verteidigungsorientierte Unterstützung der baltischen Staaten" bildet, angenähert.</p><p>An schweizerischen Kursen im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden, des Genfer Zentrums für Sicherheitspolitik sowie des EMD haben Personen aus den drei baltischen Staaten teilgenommen. Zudem hat das EMD vereinbart, militärische Vertreter dieser Staaten in Bereichen wie demokratische Kontrolle der Streitkräfte, Rechtsetzung und Militärstrafrecht auszubilden. Der Bundesrat beabsichtigt, diese Art der Zusammenarbeit mit den baltischen Staaten zu verstärken.</p><p>Aufgrund der Internationalität des organisierten Verbrechens und seiner wachsenden Bedeutung zwischen West- und Osteuropa steht ausser Zweifel, dass die Zusammenarbeit mit den baltischen Staaten intensiviert werden muss. Es bedarf aber einer diesbezüglichen Koordination mit den übrigen westlichen Staaten.</p><p>6. Der Bundesrat unterstützt den Beitritt der baltischen Staaten zur WTO. Die im Rahmen der WTO-Beitrittsverhandlungen geführten bilateralen Gespräche der Schweiz (und anderer WTO-Mitglieder) mit den drei baltischen Staaten sind zurzeit noch im Gange. Mit dem Abschluss aller bilateralen Verhandlungen erfolgt für jeden der drei Staaten die Fertigstellung eines Beitrittsprotokolls, in welchem die Beitrittsbedingungen spezifiziert werden. Sobald diese Protokolle für alle WTO-Mitglieder zufriedenstellend ausfallen, werden Estland, Lettland und Litauen der WTO beitreten können.</p><p>7. Das Bedürfnis nach einer offiziellen Vertretung in Litauen stand für das EDA und die Botschaft in Riga bereits nach deren Eröffnung fest. Im Oktober 1994 hat das EDA die Botschaft in Riga im Hinblick auf eine Honorarvertretung mit der Suche einer geeigneten Persönlichkeit als Honorarkonsul beauftragt. Bis heute besteht in Litauen keine etablierte Schweizerkolonie als Reservoir für geeignete Kandidatinnen oder Kandidaten. Es zeigte sich auch, dass qualifizierte Nichtschweizer in diesem sich immer noch in der Reform befindlichen Land oft gewissen Interessenkonflikten ausgesetzt sind. Die bisher leider ergebnislose Suche nach einem Honorarvertreter seitens unserer Botschaft in Riga - wie übrigens auch der Handelskammer Schweiz-Baltikum - wird jedoch zielstrebig fortgesetzt. Die Botschaft prüft zurzeit ebenfalls die Möglichkeit des Errichtens eines "Swiss Information Desk" in Vilnius, welches vor allem schweizerischen und lokalen Geschäftsleuten als Anlaufstelle dienen soll. Das EDA wird seinerseits alles unternehmen, um den Plan zur Errichtung einer Honorarvertretung in Litauen baldmöglichst zu verwirklichen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Bundesrat Flavio Cotti hat anlässlich der Behandlung des Geschäftsberichtes 1996 im Nationalrat am 10. Juni 1997 ausgeführt, das Konzept des Bundesrates für die Osteuropapolitik müsse überarbeitet werden. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, den Beziehungen der Schweiz zu den drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen generell hohe Priorität einzuräumen?</p><p>2. Wann wird die Visumpflicht gegenüber den baltischen Staaten aufgehoben?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, die baltischen Staaten in seinen Osthilfeprogrammen wieder in die Kategorie der ersten Priorität aufzunehmen?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, wenn auch im Rahmen knapp bemessener Mittel, Praktikanten- und Studentenaustauschprogramme mit den baltischen Staaten zu fördern?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, die äussere und innere Sicherheit der baltischen Staaten durch enge Kooperation - im Rahmen unserer Neutralitätspolitik - in militärischen und polizeilichen Fragen zu fördern?</p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, die baltischen Staaten in ihrem Streben nach baldigem Beitritt zur WTO zu unterstützen?</p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, baldmöglichst auch in Litauen mindestens eine konsularische Vertretung einzurichten?</p>
  • Stellenwert der baltischen Staaten in der Osteuropapolitik der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit die drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen nach über 50 Jahren sowjetischer Okkupation 1991 ihre nationale Unabhängigkeit wiedererlangt haben, haben sie bei verschiedensten Gelegenheiten die Dauerhaftigkeit ihrer demokratischen Grundlagen sowie die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte bewiesen. Dies einerseits und die immer wieder auch von höchsten russischen Politikern geäusserten Drohungen gegenüber dem "nahen Ausland" sowie die zaudernde Sicherheitspolitik der Nato andererseits rechtfertigen und machen es nötig, dass gerade die Schweiz als neutraler Kleinstaat diese drei kleinen Länder auf ihrem Weg in die Gemeinschaft der freien Völker politisch und wirtschaftlich ganz besonders unterstützt. Mit den per 1. April 1993 in Kraft gesetzten Freihandelsabkommen wurde ein guter Markstein gesetzt.</p><p>Unverständlich und diskriminierend ist jedoch das - mindestens in bezug auf Litauen einseitige - Festhalten an der Visumpflicht, welche neben den wirtschaftlichen auch die kulturellen, wissenschaftlichen und politischen Kontakte und Verbindungen massiv behindert.</p>
    • <p>1. Seit der Wiedererlangung der Unabhängigkeit im Jahre 1990 hat die Schweiz die drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen mit zahlreichen Programmen und Massnahmen unterstützt. Im Rahmen der schweizerischen Aussenpolitik in Mittel- und Osteuropa nahm das Baltikum in den ersten Jahren nach der Wiedererlangung der Unabhängigkeit eine hohe Priorität ein, was auch mit der Errichtung einer diplomatischen Vertretung in Riga dokumentiert wurde.</p><p>Mit der Normalisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und den baltischen Staaten und den Fortschritten im Reformations- und Transformationsprozess in Estland, Lettland und Litauen hat sich die Notwendigkeit einer besonderen Prioritätensetzung vermindert. Gleichwohl verfolgt der Bundesrat mit Interesse die weitere Entwicklung in den baltischen Staaten und ist gewillt, die guten bilateralen Beziehungen auf allen Ebenen fortzusetzen.</p><p>2. Die Visumpflicht ist grundsätzlich weder diskriminierend, noch stellt sie eine massive Behinderung der wirtschaftlichen, kulturellen, wissenschaftlichen und politischen Kontakte dar. Der Bundesrat ist aber bereit, gegenüber den baltischen Staaten auf diese Formalität zu verzichten. Zu diesem Zweck hat er 1995 die Voraussetzungen für einen solchen Schritt definiert: enge Abstimmung zur Politik der Schengener Vertragsstaaten und Abschluss von bilateralen Rückübernahmeabkommen. Diese Voraussetzungen werden bald erfüllt sein. Das Rückübernahmeabkommen mit Litauen ist seit dem 1. November 1996 in Kraft, und jenes mit Lettland wurde am 26. Juni 1997 paraphiert. Mit Estland stehen die Vertragsverhandlungen kurz vor dem Abschluss. Mit allen drei Staaten wurden die Entwürfe für eine Vereinbarung über die gegenseitige Aufhebung der Visumpflicht kürzlich paraphiert. Die Unterzeichnung der einzelnen Abkommen ist für die zweite Jahreshälfte 1997 vorgesehen.</p><p>3.1 Finanzhilfe</p><p>Im Rahmen ihrer finanziellen Zusammenarbeit mit den mittel- und osteuropäischen Staaten unter dem zweiten Rahmenkredit realisiert die Schweiz in Litauen, Lettland und Estland seit fünf Jahren zahlreiche Projekte in den Sektoren Umwelt, Gesundheit und Infrastruktur. Pro Land belaufen sich die Kosten dieser Unterstützungsmassnahmen auf 20 Millionen Franken. Gemessen an der Bevölkerungszahl sind die drei baltischen Staaten von der schweizerischen Finanzhilfe stärker berücksichtigt worden als die Mehrheit der übrigen mittel- und osteuropäischen Staaten. Die beträchtliche Finanzhilfe der Schweiz als Nichtnachbar und die hohe Effizienz der Projekte werden von offizieller Seite und von den Medien ausdrücklich gewürdigt.</p><p>Da die Verpflichtungsmittel aus dem zweiten Rahmenkredit ausgeschöpft sind, wird der Bundesrat den eidgenössischen Räten Anfang 1998 einen neuen Rahmenkredit zur Fortführung der Zusammenarbeit mit Osteuropa und der GUS unterbreiten. Weil die aktuelle Finanzplanung 1997-2000 keine Ausweitung der Mittel für die Osthilfe vorsieht bzw. die heute für diese Aufgabe vorhandenen Mittel im Vergleich zur Planung von 1994 bereits um 50 Prozent gekürzt wurden, ist der Bundesrat gezwungen, die verbleibenden knappen Ressourcen äusserst gezielt einzusetzen. Der Bundesrat hat aber nicht vor, die Unterstützung des Baltikums im Rahmen der Osthilfe aufzugeben. Art und Umfang der weiteren Unterstützung der baltischen Staaten werden aber stark von der Höhe der insgesamt verfügbaren Mittel und der Bedürfnislage in den rückständigsten Reformländern abhängen. Aufgrund ihres fortgeschrittenen Entwicklungsstandes werden in den baltischen Staaten in Zukunft neben allenfalls neuen Projekten im Gesundheits- und im Umweltsektor vermehrt die handels- und investitionsfördernden Instrumente im Vordergrund stehen.</p><p>3.2 Technische Zusammenarbeit</p><p>Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten begann seine technische Zusammenarbeit mit den baltischen Staaten im Jahre 1992 mit dem zweiten Rahmenkredit zur Osteuropazusammenarbeit. In den folgenden fünf Jahren wurden Projekte für rund 12 Millionen Franken verwirklicht. Es konnten dabei einige beachtliche Erfolge, namentlich im Bankensektor in Lettland und Litauen, erzielt werden.</p><p>Aufgrund der Konzentration der Ostzusammenarbeit auf Südosteuropa und ausgewählte GUS-Staaten wurde die technische Zusammenarbeit - abgesehen von kleineren Projekten - mit den baltischen Staaten Ende 1996 abgeschlossen. Im Vergleich zu diesen Regionen ist das Baltikum in seinem Reformprozess weit fortgeschritten. Die baltischen Staaten erhalten zudem von den skandinavischen Nachbarländern weiterhin substantielle Unterstützung. Aufgrund der weiterhin bestehenden Notwendigkeit der Konzentration und des Drucks auf die beschränkten Mittel sieht der Bundesrat keinen Anlass, dem Baltikum wieder in verstärktem Mass Unterstützung zukommen zu lassen.</p><p>4. Die Schweiz offeriert regelmässig Hochschulstipendien für die drei baltischen Staaten auf der Basis der Gegenseitigkeit (jährlich je zwei Stipendien für Estland, Lettland und Litauen) sowie zusätzliche Stipendienmöglichkeiten aus einem Spezialkontingent für Kandidaten aus Mittel- und Osteuropa. Diese Stipendien sollen auch in Zukunft weitergeführt werden.</p><p>Das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Biga) hat seit vielen Jahren Praktikantenaustauschprogramme privater oder staatlicher Institutionen mit osteuropäischen Staaten (inklusive baltische Staaten) ermöglicht. Die geltenden ausländerrechtlichen Bestimmungen erlauben es den zuständigen Behörden, ausgewogene, inhaltlich klar definierte Projekte, welche von vertrauenswürdigen Institutionen oder Interessengemeinschaften getragen werden, zu unterstützen. Als jüngstes Beispiel dafür kann das Projekt der Gesellschaft Schweiz-Lettland genannt werden, bei dem das Biga im Juli 1997 seine Bereitschaft bekundet hat, die für den Praktikumsaufenthalt notwendigen Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen zu gewähren.</p><p>5. Mit dem Besuch des Vorstehers des Eidgenössischen Militärdepartementes bei seinem estnischen Amtskollegen im April 1997 und den verschiedenen materiellen Hilfeleistungen für die estnische Armee hat der Bundesrat das enger gewordene Verhältnis zwischen den beiden Verteidigungsministerien bereits deutlich zum Ausdruck gebracht.</p><p>Um diese Hilfeleistungen auf möglichst alle drei baltischen Staaten auszuweiten, hat sich die Schweiz in diesem Kontext seit Anfang dieses Jahres auch der informellen Gruppe von derzeit 16 Staaten, welche das "Koordinationsforum für sicherheits- und verteidigungsorientierte Unterstützung der baltischen Staaten" bildet, angenähert.</p><p>An schweizerischen Kursen im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden, des Genfer Zentrums für Sicherheitspolitik sowie des EMD haben Personen aus den drei baltischen Staaten teilgenommen. Zudem hat das EMD vereinbart, militärische Vertreter dieser Staaten in Bereichen wie demokratische Kontrolle der Streitkräfte, Rechtsetzung und Militärstrafrecht auszubilden. Der Bundesrat beabsichtigt, diese Art der Zusammenarbeit mit den baltischen Staaten zu verstärken.</p><p>Aufgrund der Internationalität des organisierten Verbrechens und seiner wachsenden Bedeutung zwischen West- und Osteuropa steht ausser Zweifel, dass die Zusammenarbeit mit den baltischen Staaten intensiviert werden muss. Es bedarf aber einer diesbezüglichen Koordination mit den übrigen westlichen Staaten.</p><p>6. Der Bundesrat unterstützt den Beitritt der baltischen Staaten zur WTO. Die im Rahmen der WTO-Beitrittsverhandlungen geführten bilateralen Gespräche der Schweiz (und anderer WTO-Mitglieder) mit den drei baltischen Staaten sind zurzeit noch im Gange. Mit dem Abschluss aller bilateralen Verhandlungen erfolgt für jeden der drei Staaten die Fertigstellung eines Beitrittsprotokolls, in welchem die Beitrittsbedingungen spezifiziert werden. Sobald diese Protokolle für alle WTO-Mitglieder zufriedenstellend ausfallen, werden Estland, Lettland und Litauen der WTO beitreten können.</p><p>7. Das Bedürfnis nach einer offiziellen Vertretung in Litauen stand für das EDA und die Botschaft in Riga bereits nach deren Eröffnung fest. Im Oktober 1994 hat das EDA die Botschaft in Riga im Hinblick auf eine Honorarvertretung mit der Suche einer geeigneten Persönlichkeit als Honorarkonsul beauftragt. Bis heute besteht in Litauen keine etablierte Schweizerkolonie als Reservoir für geeignete Kandidatinnen oder Kandidaten. Es zeigte sich auch, dass qualifizierte Nichtschweizer in diesem sich immer noch in der Reform befindlichen Land oft gewissen Interessenkonflikten ausgesetzt sind. Die bisher leider ergebnislose Suche nach einem Honorarvertreter seitens unserer Botschaft in Riga - wie übrigens auch der Handelskammer Schweiz-Baltikum - wird jedoch zielstrebig fortgesetzt. Die Botschaft prüft zurzeit ebenfalls die Möglichkeit des Errichtens eines "Swiss Information Desk" in Vilnius, welches vor allem schweizerischen und lokalen Geschäftsleuten als Anlaufstelle dienen soll. Das EDA wird seinerseits alles unternehmen, um den Plan zur Errichtung einer Honorarvertretung in Litauen baldmöglichst zu verwirklichen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Bundesrat Flavio Cotti hat anlässlich der Behandlung des Geschäftsberichtes 1996 im Nationalrat am 10. Juni 1997 ausgeführt, das Konzept des Bundesrates für die Osteuropapolitik müsse überarbeitet werden. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, den Beziehungen der Schweiz zu den drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen generell hohe Priorität einzuräumen?</p><p>2. Wann wird die Visumpflicht gegenüber den baltischen Staaten aufgehoben?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, die baltischen Staaten in seinen Osthilfeprogrammen wieder in die Kategorie der ersten Priorität aufzunehmen?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, wenn auch im Rahmen knapp bemessener Mittel, Praktikanten- und Studentenaustauschprogramme mit den baltischen Staaten zu fördern?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, die äussere und innere Sicherheit der baltischen Staaten durch enge Kooperation - im Rahmen unserer Neutralitätspolitik - in militärischen und polizeilichen Fragen zu fördern?</p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, die baltischen Staaten in ihrem Streben nach baldigem Beitritt zur WTO zu unterstützen?</p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, baldmöglichst auch in Litauen mindestens eine konsularische Vertretung einzurichten?</p>
    • Stellenwert der baltischen Staaten in der Osteuropapolitik der Schweiz

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