Swisscontrol. Unternehmerische Unabhängigkeit im Entscheid um die Standortfrage für das Luftverkehrsleitzentrum
- ShortId
-
97.3359
- Id
-
19973359
- Updated
-
14.11.2025 08:04
- Language
-
de
- Title
-
Swisscontrol. Unternehmerische Unabhängigkeit im Entscheid um die Standortfrage für das Luftverkehrsleitzentrum
- AdditionalIndexing
-
privates Unternehmen;Politik der Zusammenarbeit;Frankreich;Genf (Kanton);Luftverkehrskontrolle
- 1
-
- L05K1802040301, Luftverkehrskontrolle
- L05K0703060109, privates Unternehmen
- L03K100102, Politik der Zusammenarbeit
- L04K03010106, Frankreich
- L05K0301010106, Genf (Kanton)
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Rahmen der Privatisierung von Bundesbetrieben hat der Bundesrat die Swisscontrol per 1. Januar 1996 in die finanzielle Selbständigkeit entlassen, dies in der Meinung, damit nicht nur den Bundeshaushalt zu entlasten, sondern auch der Swisscontrol eine Chance zu geben, sich im Markt zu behaupten. Als einem der ersten Privatisierungsprojekte des Bundes überhaupt kommt der Swisscontrol ein "Pilotprojekt-Charakter" zu, der es erlaubt, Erfahrungen zu sammeln und Schlüsse für weitere Privatisierungsvorhaben abzuleiten.</p><p>Bereits im ersten Jahr der Selbständigkeit der Swisscontrol ist es Mitarbeitern und Management gelungen, die "rote Laterne" der teuersten europäischen Flugsicherung abzugeben. Dies ist ein Zeichen dafür, dass sich die Swisscontrol selbständig und unabhängig im Markt behaupten kann. Gegenwärtig ist das Management daran, die betrieblichen Strukturen an die Erfordernisse des Marktes anzupassen. Die Flugverkehrsleitstellen sollen an einem Ort konzentriert werden.</p><p>Es ist bekannt, dass als Standort für die Luftverkehrsleitstelle Genf oder Zürich diskutiert werden. Wir befürchten, dass dabei vor dem Hintergrund des Swissair-Entscheides, einige Langstreckenflüge von Genf nach Zürich zu verlagern, weniger rationale und betriebswirtschaftliche Aspekte als kompensatorische Überlegungen im Vordergrund stehen. Ein solcher Ansatz würde jedoch nach unserem Dafürhalten die Erfolgschancen der Swisscontrol in Frage stellen und den "Pilotprojekt-Charakter" der Swisscontrol-Privatisierung zunichte machen.</p>
- <p>Die per 1. Januar 1996 aus dem Bundeshaushalt ausgegliederte und somit finanziell selbständige Swisscontrol ist weiterhin als Monopolbetrieb mit hoheitlichen Funktionen tätig. Insofern ist sie mit anderen Privatisierungsprojekten des Bundes nicht ganz vergleichbar. Zum guten Rechnungsergebnis der Swisscontrol und damit zur Senkung der Flugsicherungsgebühren hat einerseits das Verkehrswachstum im Jahre 1996 von rund 7 Prozent, das ohne Personalzuwachs von Swisscontrol bewältigt wurde, andererseits die Währungsrelation Schweizerfranken/Ecu beigetragen. Die Leitung der Swisscontrol hat weitere Massnahmen eingeleitet, um die teuren Gestehungskosten der Flugsicherungsdienstleistungen in der Schweiz langfristig zu reduzieren. Darunter fällt als gewichtiges Element die geplante Zusammenlegung der Flugverkehrsleitstellen Zürich und Genf.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Die Swisscontrol hat durch die Firma Mc Kinsey abklären lassen, wieweit die Zusammenlegung der Flugverkehrsleitstellen an einem Standort sinnvoll ist. Die Ergebnisse dieser Studie sind klar und zeigen die betriebswirtschaftlichen Vorteile einer Konzentration auf. Der Bund als Hauptaktionär und Risikoträger hat an einer kostengünstigen, effizienten und leistungsfähigen Flugsicherung ein vitales Interesse. Aussen- wie innenpolitische Überlegungen werden vom Bund bezüglich Standortentscheid aber ebenfalls angestellt werden müssen.</p><p>2. Das Projekt mit Frankreich bezüglich eines binationalen Flugsicherungszentrums in Genf beeinflusst den Standortentscheid selbstverständlich wesentlich.</p><p>3. Die Frage bezieht sich auf die Ausgestaltung der arbeitsrechtlichen Situation im Modell des sogenannten "Centre commun". Hier ist vorgesehen, dass arbeitsrechtliche Bestimmungen sui generis, die sich an das schweizerische Obligationenrecht anlehnen, angewendet werden. Die französischen Staatsangestellten würden von ihrer Behörde in das Zentrum delegiert ("détaché") und somit dem arbeitsrechtlichen Status des "Centre commun" unterstellt. Der gleiche Status gilt auch für schweizerische Angestellte des "Centre commun", die grösstenteils aus Swisscontrol-Personalbeständen übertreten würden.</p><p>4. Die Mehrzahl der Flugverkehrsleitdienste kann grundsätzlich von irgendeinem Standort aus gemacht werden. Eine Ausnahme bildet lediglich der Platzverkehrsleitdienst. In allen geprüften Modellen der Zusammenarbeit oder der Kooperation ist vorgesehen, dass zumindest der Teil der Flugverkehrsleitdienste, der für den effizienten Betrieb der Flughäfen notwendig ist, nach wie vor an Ort und Stelle durchgeführt wird. Der Umfang dieser Dienste ist noch zu bestimmen. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass in einem allfälligen binationalen Flugsicherungszentrum in Genf nicht nur Franzosen, sondern genau gleich viele Schweizer tätig sein würden. Schweizer wie Franzosen sind dem Statut des "Centre commun" unterstellt, das von einem paritätisch zusammengesetzten Verwaltungsrat und einer ebensolchen Geschäftsleitung geführt würde. Dies würde garantieren, dass die Dienstleitung mindestens gleich effizient und in gleicher Qualität wie heute erbracht würde. Über die Grundsätze der Führung ist mit Frankreich rechtzeitig Einigung zu erzielen. Die entsprechenden Gespräche und Abklärungen sind noch im Gange; mit einem Abschluss ist nicht vor Ende Jahr zu rechnen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich stelle dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Was unternimmt der Bundesrat bzw. der Bund als Mehrheitsaktionär, um sicherzustellen, dass die Swisscontrol den Entscheid über den zukünftigen Standort frei von politischen Interessenkonflikten und abgestützt auf rein betriebswirtschaftliche und betriebliche Parameter fällen kann?</p><p>2. Welche Rolle spielen beim Standortentscheid die Verhandlungen mit Frankreich bezüglich einer gemeinsamen Flugverkehrsleitstelle in Genf?</p><p>3. In diesem Zusammenhang: Wie beurteilt der Bundesrat die arbeitsrechtlichen Probleme bei einer Zusammenarbeit von französischen Staatsangestellten mit obligationenrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Swisscontrol?</p><p>4. Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass, falls der Entscheid zugunsten von Genf fällt, die Flugverkehrskontrolle über dem Flughafen Kloten, der für die Schweiz als interkontinentale Luftverkehrsdrehscheibe eine strategische Bedeutung hat, durch französische Beamte abgewickelt wird?</p>
- Swisscontrol. Unternehmerische Unabhängigkeit im Entscheid um die Standortfrage für das Luftverkehrsleitzentrum
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Rahmen der Privatisierung von Bundesbetrieben hat der Bundesrat die Swisscontrol per 1. Januar 1996 in die finanzielle Selbständigkeit entlassen, dies in der Meinung, damit nicht nur den Bundeshaushalt zu entlasten, sondern auch der Swisscontrol eine Chance zu geben, sich im Markt zu behaupten. Als einem der ersten Privatisierungsprojekte des Bundes überhaupt kommt der Swisscontrol ein "Pilotprojekt-Charakter" zu, der es erlaubt, Erfahrungen zu sammeln und Schlüsse für weitere Privatisierungsvorhaben abzuleiten.</p><p>Bereits im ersten Jahr der Selbständigkeit der Swisscontrol ist es Mitarbeitern und Management gelungen, die "rote Laterne" der teuersten europäischen Flugsicherung abzugeben. Dies ist ein Zeichen dafür, dass sich die Swisscontrol selbständig und unabhängig im Markt behaupten kann. Gegenwärtig ist das Management daran, die betrieblichen Strukturen an die Erfordernisse des Marktes anzupassen. Die Flugverkehrsleitstellen sollen an einem Ort konzentriert werden.</p><p>Es ist bekannt, dass als Standort für die Luftverkehrsleitstelle Genf oder Zürich diskutiert werden. Wir befürchten, dass dabei vor dem Hintergrund des Swissair-Entscheides, einige Langstreckenflüge von Genf nach Zürich zu verlagern, weniger rationale und betriebswirtschaftliche Aspekte als kompensatorische Überlegungen im Vordergrund stehen. Ein solcher Ansatz würde jedoch nach unserem Dafürhalten die Erfolgschancen der Swisscontrol in Frage stellen und den "Pilotprojekt-Charakter" der Swisscontrol-Privatisierung zunichte machen.</p>
- <p>Die per 1. Januar 1996 aus dem Bundeshaushalt ausgegliederte und somit finanziell selbständige Swisscontrol ist weiterhin als Monopolbetrieb mit hoheitlichen Funktionen tätig. Insofern ist sie mit anderen Privatisierungsprojekten des Bundes nicht ganz vergleichbar. Zum guten Rechnungsergebnis der Swisscontrol und damit zur Senkung der Flugsicherungsgebühren hat einerseits das Verkehrswachstum im Jahre 1996 von rund 7 Prozent, das ohne Personalzuwachs von Swisscontrol bewältigt wurde, andererseits die Währungsrelation Schweizerfranken/Ecu beigetragen. Die Leitung der Swisscontrol hat weitere Massnahmen eingeleitet, um die teuren Gestehungskosten der Flugsicherungsdienstleistungen in der Schweiz langfristig zu reduzieren. Darunter fällt als gewichtiges Element die geplante Zusammenlegung der Flugverkehrsleitstellen Zürich und Genf.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Die Swisscontrol hat durch die Firma Mc Kinsey abklären lassen, wieweit die Zusammenlegung der Flugverkehrsleitstellen an einem Standort sinnvoll ist. Die Ergebnisse dieser Studie sind klar und zeigen die betriebswirtschaftlichen Vorteile einer Konzentration auf. Der Bund als Hauptaktionär und Risikoträger hat an einer kostengünstigen, effizienten und leistungsfähigen Flugsicherung ein vitales Interesse. Aussen- wie innenpolitische Überlegungen werden vom Bund bezüglich Standortentscheid aber ebenfalls angestellt werden müssen.</p><p>2. Das Projekt mit Frankreich bezüglich eines binationalen Flugsicherungszentrums in Genf beeinflusst den Standortentscheid selbstverständlich wesentlich.</p><p>3. Die Frage bezieht sich auf die Ausgestaltung der arbeitsrechtlichen Situation im Modell des sogenannten "Centre commun". Hier ist vorgesehen, dass arbeitsrechtliche Bestimmungen sui generis, die sich an das schweizerische Obligationenrecht anlehnen, angewendet werden. Die französischen Staatsangestellten würden von ihrer Behörde in das Zentrum delegiert ("détaché") und somit dem arbeitsrechtlichen Status des "Centre commun" unterstellt. Der gleiche Status gilt auch für schweizerische Angestellte des "Centre commun", die grösstenteils aus Swisscontrol-Personalbeständen übertreten würden.</p><p>4. Die Mehrzahl der Flugverkehrsleitdienste kann grundsätzlich von irgendeinem Standort aus gemacht werden. Eine Ausnahme bildet lediglich der Platzverkehrsleitdienst. In allen geprüften Modellen der Zusammenarbeit oder der Kooperation ist vorgesehen, dass zumindest der Teil der Flugverkehrsleitdienste, der für den effizienten Betrieb der Flughäfen notwendig ist, nach wie vor an Ort und Stelle durchgeführt wird. Der Umfang dieser Dienste ist noch zu bestimmen. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass in einem allfälligen binationalen Flugsicherungszentrum in Genf nicht nur Franzosen, sondern genau gleich viele Schweizer tätig sein würden. Schweizer wie Franzosen sind dem Statut des "Centre commun" unterstellt, das von einem paritätisch zusammengesetzten Verwaltungsrat und einer ebensolchen Geschäftsleitung geführt würde. Dies würde garantieren, dass die Dienstleitung mindestens gleich effizient und in gleicher Qualität wie heute erbracht würde. Über die Grundsätze der Führung ist mit Frankreich rechtzeitig Einigung zu erzielen. Die entsprechenden Gespräche und Abklärungen sind noch im Gange; mit einem Abschluss ist nicht vor Ende Jahr zu rechnen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich stelle dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Was unternimmt der Bundesrat bzw. der Bund als Mehrheitsaktionär, um sicherzustellen, dass die Swisscontrol den Entscheid über den zukünftigen Standort frei von politischen Interessenkonflikten und abgestützt auf rein betriebswirtschaftliche und betriebliche Parameter fällen kann?</p><p>2. Welche Rolle spielen beim Standortentscheid die Verhandlungen mit Frankreich bezüglich einer gemeinsamen Flugverkehrsleitstelle in Genf?</p><p>3. In diesem Zusammenhang: Wie beurteilt der Bundesrat die arbeitsrechtlichen Probleme bei einer Zusammenarbeit von französischen Staatsangestellten mit obligationenrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Swisscontrol?</p><p>4. Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass, falls der Entscheid zugunsten von Genf fällt, die Flugverkehrskontrolle über dem Flughafen Kloten, der für die Schweiz als interkontinentale Luftverkehrsdrehscheibe eine strategische Bedeutung hat, durch französische Beamte abgewickelt wird?</p>
- Swisscontrol. Unternehmerische Unabhängigkeit im Entscheid um die Standortfrage für das Luftverkehrsleitzentrum
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