Gentests. Verbot der Einfuhr und des Verkaufs

ShortId
97.3365
Id
19973365
Updated
10.04.2024 12:43
Language
de
Title
Gentests. Verbot der Einfuhr und des Verkaufs
AdditionalIndexing
Einfuhrbeschränkung;Genomanalyse;Kampf gegen die Diskriminierung;Verkaufsverweigerung;Gesetz
1
  • L07K07060105010401, Genomanalyse
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L05K0701020103, Einfuhrbeschränkung
  • L05K0703010109, Verkaufsverweigerung
  • L03K050204, Kampf gegen die Diskriminierung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Aus der Presse war zu erfahren, dass die Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes zur Genomanalyse wegen grundlegenden Differenzen in der Expertenkommission verzögert wird. Inzwischen sind in den USA und in Grossbritannien Gentests bereits auf dem Markt erhältlich. Angeboten werden Tests auf Brustkrebs und auch Mukoviszidose. Zahlreiche Firmen versprechen sich von dem Wunsch vieler Menschen, mit Hilfe der Gene "Wahrsagerei" zu betreiben, ein lukratives Geschäft. Ende 1996 meldete sich dazu das zwischenzeitlich gegründete britische Beraterkomitee "For Genetic Testing" zu Wort ("New Scientist", Nr. 2059, 1996). Es empfiehlt, einen Verkauf von Gentests an Jugendliche unter 16 Jahren zu verbieten. Zudem sollten die Anbieter darüber aufklären, dass ein ungünstiges Ergebnis zur Diskriminierung durch Versicherungen oder Arbeitgeber führen könnte.</p>
  • <p>Zurzeit ist eine Expertenkommission unter dem Vorsitz von Prof. H. Hausheer mit der Erarbeitung der Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 24novies Absatz 2 Buchstabe f der Bundesverfassung betraut. Bei der genetischen Untersuchung handelt es sich um eine äusserst komplexe Angelegenheit, deren Bearbeitung entsprechend Zeit braucht. Diskutiert wird ein generelles Verbot der Verbreitung genetischer Tests für den allgemeinen Gebrauch. Ein Vernehmlassungsverfahren kann durchgeführt werden, nachdem der entsprechende Vorentwurf eines Genomanalysengesetzes erwartungsgemäss gegen Ende 1997 vorliegt. In bezug auf das Inkrafttreten des Gesetzes ist heute eine Voraussage nicht möglich, jedenfalls wird ein Erlass nicht vor dem Jahre 2000 zu erwarten sein. Nach der Auffassung des Bundesrates besteht mit Rücksicht auf die Verbreitung genetischer Tests kein sofortiger Regelungsbedarf, zumal Zwischenlösungen die Ausführungsgesetzgebung insgesamt verzögern könnten. Überdies bedürfen In-vitro-Diagnostika für den Publikumsgebrauch ohnehin einer Zulassung durch die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel (Art. 2 IKV, Art. 4 IKV-Regulativ).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich stelle dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>- Wann wird der Gesetzentwurf zur Genomanalyse in die Vernehmlassung gehen?</p><p>- Wann kann mit der Inkraftsetzung des künftigen Gesetzes gerechnet werden?</p><p>- Wie will der Bundesrat die unkontrollierte "private" Anwendung solcher im Ausland frei erhältlichen Gentests verhindern?</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, bis zum Erlass verbindlicher Gesetzesvorschriften den Import und Verkauf solcher Gentests zu verbieten?</p>
  • Gentests. Verbot der Einfuhr und des Verkaufs
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aus der Presse war zu erfahren, dass die Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes zur Genomanalyse wegen grundlegenden Differenzen in der Expertenkommission verzögert wird. Inzwischen sind in den USA und in Grossbritannien Gentests bereits auf dem Markt erhältlich. Angeboten werden Tests auf Brustkrebs und auch Mukoviszidose. Zahlreiche Firmen versprechen sich von dem Wunsch vieler Menschen, mit Hilfe der Gene "Wahrsagerei" zu betreiben, ein lukratives Geschäft. Ende 1996 meldete sich dazu das zwischenzeitlich gegründete britische Beraterkomitee "For Genetic Testing" zu Wort ("New Scientist", Nr. 2059, 1996). Es empfiehlt, einen Verkauf von Gentests an Jugendliche unter 16 Jahren zu verbieten. Zudem sollten die Anbieter darüber aufklären, dass ein ungünstiges Ergebnis zur Diskriminierung durch Versicherungen oder Arbeitgeber führen könnte.</p>
    • <p>Zurzeit ist eine Expertenkommission unter dem Vorsitz von Prof. H. Hausheer mit der Erarbeitung der Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 24novies Absatz 2 Buchstabe f der Bundesverfassung betraut. Bei der genetischen Untersuchung handelt es sich um eine äusserst komplexe Angelegenheit, deren Bearbeitung entsprechend Zeit braucht. Diskutiert wird ein generelles Verbot der Verbreitung genetischer Tests für den allgemeinen Gebrauch. Ein Vernehmlassungsverfahren kann durchgeführt werden, nachdem der entsprechende Vorentwurf eines Genomanalysengesetzes erwartungsgemäss gegen Ende 1997 vorliegt. In bezug auf das Inkrafttreten des Gesetzes ist heute eine Voraussage nicht möglich, jedenfalls wird ein Erlass nicht vor dem Jahre 2000 zu erwarten sein. Nach der Auffassung des Bundesrates besteht mit Rücksicht auf die Verbreitung genetischer Tests kein sofortiger Regelungsbedarf, zumal Zwischenlösungen die Ausführungsgesetzgebung insgesamt verzögern könnten. Überdies bedürfen In-vitro-Diagnostika für den Publikumsgebrauch ohnehin einer Zulassung durch die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel (Art. 2 IKV, Art. 4 IKV-Regulativ).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich stelle dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>- Wann wird der Gesetzentwurf zur Genomanalyse in die Vernehmlassung gehen?</p><p>- Wann kann mit der Inkraftsetzung des künftigen Gesetzes gerechnet werden?</p><p>- Wie will der Bundesrat die unkontrollierte "private" Anwendung solcher im Ausland frei erhältlichen Gentests verhindern?</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, bis zum Erlass verbindlicher Gesetzesvorschriften den Import und Verkauf solcher Gentests zu verbieten?</p>
    • Gentests. Verbot der Einfuhr und des Verkaufs

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