Transplantation fötaler menschlicher Gewebe

ShortId
97.3367
Id
19973367
Updated
10.04.2024 13:28
Language
de
Title
Transplantation fötaler menschlicher Gewebe
AdditionalIndexing
Moratorium;Organverpflanzung;Embryo;Therapeutik;medizinische Forschung;Stellung der Frau;Technologiebewertung
1
  • L04K01050516, Organverpflanzung
  • L06K010703040101, Embryo
  • L04K01050512, medizinische Forschung
  • L04K01050214, Therapeutik
  • L03K010104, Stellung der Frau
  • L06K070601050404, Technologiebewertung
  • L04K08020318, Moratorium
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Einleitung</p><p>Der Bundesrat teilt die Meinung der Interpellantin nicht, er hätte dieser neuen Technologie bereits die Legitimationsbasis zugesichert. Er macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass in Verfassung und Gesetz eine Bewilligung oder ein Verbot statuiert werden könnte, und dass das Parlament und - im Falle einer Verfassungsbestimmung - auch das Volk und die Stände das letzte Wort haben.</p><p>Von der Transplantation von fötalem Gewebe erhofft sich die Wissenschaft Möglichkeiten zur wirksamen Behandlung von Patienten mit ernsthaften Leiden, die heute noch nicht oder kaum behandelbar sind. Es handelt sich heute bei dieser Transplantation aber noch um einen Forschungsbereich im Anfangsstadium. Vorläufig kann deshalb noch nicht von einer "Behandlungsmethode" gesprochen werden. Dafür sind die Forschungsarbeiten zuwenig weit fortgeschritten, und zurzeit liegen noch keine Resultate vor, die eine sichere Beurteilung dieser Technik erlauben. Im Vordergrund des Forschungsinteresses stehen zurzeit:</p><p>- Die Transplantation fötaler Hirnzellen oder fötaler Hirnbruchstücke beim Morbus Parkinson. Weltweit wurden bis jetzt etwa 150 Transplantationen an Kranken durchgeführt. Es konnte eine deutliche Verbesserung der Motorik und damit der Lebensqualität gezeigt werden. Tremor und die typischen begleitenden psychischen Störungen blieben aber unbeeinflusst.</p><p>- Die Transplantation von fötalen Leberzellsuspensionen (Transfusion). Weltweit wurden bis jetzt 68 Patienten mit schwerem Immundefekt oder fulminantem Leberversagen behandelt. Langzeitbeobachtungen über eine Zeitdauer von 16 Jahren stimmen optimistisch, bei der Mehrzahl der Fälle scheint eine Wirksamkeit erwiesen.</p><p>- Die Transplantation von fötalen Pankreasinselzellen bei Diabetikern. Weltweit wurde bis jetzt bei etwa 200 Patienten eine Transplantation vorgenommen. In 40 Prozent der Fälle kam es zu einer deutlichen Verringerung des Insulinbedarfs. Die Transplantation scheint sich in den meisten Fällen auch günstig auf die schwerwiegenden Sekundärkomplikationen an Netzhaut und Nieren auszuwirken.</p><p>- Die Transplantation fötaler Retinazellen in den Bereichen der Netzhaut des Auges bei Retinitis pigmentosa (führt im Endstadium zu Erblindung). Solche Transplantationen wurden erst in Einzelfällen durchgeführt, und Resultate sind noch nicht zugänglich.</p><p>Obwohl in der Schweiz die Transplantation von fötalem Gewebe und Zellen erst in der Anfangsphase steckt, hat die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) bereits 1992 eine spezielle Ethikkommission konstituiert. Anfang 1996 hat die Akademie "Medizinisch-ethische Richtlinien für die Transplantation fötaler menschlicher Gewebe" in die Vernehmlassung geschickt. Die überarbeitete Fassung wird in absehbarer Zeit veröffentlicht. Sämtliche Forschungsvorhaben mit fötalen Zellen müssen gemäss diesen Richtlinien von einer Ethikkommission beurteilt werden. Zudem müssen sämtliche Projektvorhaben zuhanden der Akademie einer zentralen Koordinationsstelle gemeldet werden.</p><p>1. Erste Forschungsuntersuchungen zur Verwendung von fötalem menschlichem Gewebe und von fötalen Zellen begannen schon Anfang der achtziger Jahre. Die sehr hohen medizinischen und technischen Anforderungen, welche dieser Forschungsbereich verlangt, erfüllen weltweit nur einige wenige Kompetenzzentren. Im aktuellen Stadium der Forschung lässt sich noch nicht sagen, ob und wie diese Techniken dereinst mit Erfolg angewendet werden können.</p><p>Bis 1994 sind in der Schweiz nur ganz vereinzelt Forschungsvorhaben bekanntgeworden. 1995 wurde an einem Parkinson-Patienten eine Transplantation vorgenommen, seither sind keine solchen gemeldet worden. Für 1998 sind zwei Projekte mit Transplantationen für Kranke geplant und in Vorbereitung. Entsprechend den Ethikrichtlinien der SAMW stammen die für die Transplantation erforderlichen fötalen Zellen von legalen Schwangerschaftsabbrüchen, welche in unserem Land stattfinden.</p><p>2. Zur Behandlung der Parkinson-Krankheit werden Bruchstücke von fötalem Hirngewebe oder isolierte fötale Hirnzellen transplantiert. Das Transplantat soll den Patienten eine ihnen mangelnde Hirnsubstanz, den Überträgerstoff Dopamin ersetzen. Nachweisbare Persönlichkeitsveränderungen sind bei den bisherigen Patienten trotz mehrjähriger Erfahrung nie beobachtet worden. Dies ist aus neurobiologischer und neurophysiologischer Sicht auch ausserordentlich unwahrscheinlich. In der Schweiz fanden bis anhin nur vereinzelt derartige Transplantationen statt.</p><p>3. Medizinische Eingriffe an Urteilsunfähigen bedürfen nach der Praxis des Bundesgerichtes (BGE 114 Ia 362) der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Dieser hat dabei ausschliesslich aufgrund der Interessen des Urteilsunfähigen zu entscheiden und den Wünschen Rechnung zu tragen, welche dieser allenfalls geäussert hätte, wäre er nicht urteilsunfähig. Zudem bestehen klare Weisungen der SAMW für Forschungsuntersuchungen an urteilsunfähigen Versuchspersonen. Derartige Forschungsuntersuchungen bedürfen einer besonderen Rechtfertigung und werden mit grösster Sorgfalt geprüft. Alle Richtlinien für Forschungsuntersuchungen am Menschen orientieren sich an den international gültigen sogenannten "Good Clinical Practice-(GCP)-Guidelines", welche auch in den in der Schweiz bestehenden rechtlichen Regelungen zu klinischen Versuchen enthalten sind. Im neu zu schaffenden Gesetz über die Transplantationsmedizin wird die Forschung am Menschen ebenfalls entsprechend den international geltenden Richtlinien geregelt.</p><p>4. Mit dem derzeitigen Stand des Wissens ist eine Aussage über die praktische Bedeutung des Forschungsbereiches der direkten Fötalzellentransplantation nicht möglich, und seine Chancen müssen mit den heutigen technischen Möglichkeiten mit erheblicher Zurückhaltung beurteilt werden. Die Schaffung einer neuen Form der Ausbeutung von Frauen wird dadurch verhindert, dass die Zellen für die Transplantation von legalen Schwangerschaftabbrüchen stammen müssen, und die informierte freiwillige Zustimmung der Frau respektive der Eltern vorausgesetzt wird.</p><p>5. Bisher wurde - mangels Aktualität der Problematik - keine entsprechende Studie durchgeführt. Der Bundesrat ist der Meinung, dass aufgrund des heutigen Standes der Technik ein solches Projekt verfrüht wäre.</p><p>6. Ein Moratorium würde zu einer Blockierung der Forschungsbemühungen in der Schweiz führen, während diese im Ausland weitergehen würden. Unser Land müsste damit später allfällige positive Resultate übernehmen, ohne über die Forschung je eine Kontrolle ausgeübt zu haben. In Ergänzung zu den Anstrengungen der SAMW mit den entsprechenden Ethikrichtlinien und den medizinischen Ethikkommissionen soll im neu zu schaffenden Transplantationsgesetz der Bereich der Transplantation fötaler menschlicher Gewebe einer zwingenden rechtlichen Regelung unterstellt werden. Dem Bundesrat erscheint deshalb zum heutigen Zeitpunkt ein Moratorium nicht angezeigt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gemäss Botschaft zu einer Verfassungsbestimmung über die Transplantationsmedizin soll die Regelungskompetenz des Bundes auch die Transplantation fötaler menschlicher Gewebe umfassen. Damit hat der Bundesrat einer neuen Technologieentwicklung, bei der medizinisch, ethisch und rechtlich Neuland mit internationaler Dimension betreten wird, bereits die Legitimationsbasis zugesichert. Diese vorschnelle Zusicherung ist fragwürdig. Eine Behandlungsmethode ist nicht schon dadurch gerechtfertigt, wenn einzelne Forscherteams sich einen therapeutischen Nutzen davon versprechen. Vielmehr ist die Frage zu stellen, welche langfristigen gesellschaftlichen Konsequenzen sie mit sich bringt, ob diese wünschenswert sind und wer ihre Lasten zu tragen hat.</p><p>1. Die Fötalgewebetransplantation ist ein neuer Technologiezweig. Es besteht ein weltweiter Wettbewerb in der medizinischen Forschung. Welche Forschungsprojekte werden in der Schweiz realisiert? An welchen Spitälern? Woher kommt das fötale Gewebe? Aus welchen Ländern wird es importiert?</p><p>2. Bei Parkinson-Kranken wird fötales Hirngewebe direkt in das Hirn des Kranken eingepflanzt. Es handelt sich um irreversible Eingriffe. Neurochirurgen warnen vor unabsehbaren Persönlichkeitsveränderungen. Werden solche Hirngewebeverpflanzungen in der Schweiz bereits durchgeführt?</p><p>3. Bei Hirnkranken, z. B. bei Alzheimerkranken, greifen Forscher auf einwilligungsunfähige Testpersonen zurück. Solche Menschenversuche sind nach geltendem Recht unzulässig. Sollen solche Versuche in Zukunft zugelassen werden?</p><p>4. Der Fötalgewebetransplantation wird eine "boomende" Zukunft vorausgesagt. Mit fötalen Zellen sollen Krankheiten therapiert werden, die bisher als unheilbar galten (z. B. Alzheimer, Querschnittlähmung, Diabetes, Krebs). Sollte diese Technologie zur Routine werden, ist mit einer riesigen Nachfrage zu rechnen. Die Entstehung von legalen und illegalen Marktstrukturen ist unausweichlich. Aus der Not der Frauen kann Profit gezogen werden. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Medizin mit der Weiterentwicklung dieser Technologie eine neue Form der Ausbeutung von Frauen - weltweit - schaffen wird?</p><p>5. Die Fötalgewebetransplantation ist eine Technologie, bei der ausschliesslich Frauen als "Rohstofflieferantinnen" betroffen sind. Gibt es Studien, in welchen die Auswirkungen der "Transplantationsmarktdynamik" auf Frauen erforscht worden sind? Ist der Bundesrat bereit, eine entsprechende Technologiefolgeabschätzungsstudie in Auftrag zu geben?</p><p>6. Sowohl die medizinischen Risiken der Hirngewebeverpflanzung - die als aussichtsreichste Therapiemethode erachtet wird - als auch die sozialen Risiken für Frauen sind unabsehbar. Ist der Bundesrat bereit, ein Moratorium im Bereich der medizinischen Verwertung von fötalem Gewebe auszusprechen?</p>
  • Transplantation fötaler menschlicher Gewebe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Einleitung</p><p>Der Bundesrat teilt die Meinung der Interpellantin nicht, er hätte dieser neuen Technologie bereits die Legitimationsbasis zugesichert. Er macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass in Verfassung und Gesetz eine Bewilligung oder ein Verbot statuiert werden könnte, und dass das Parlament und - im Falle einer Verfassungsbestimmung - auch das Volk und die Stände das letzte Wort haben.</p><p>Von der Transplantation von fötalem Gewebe erhofft sich die Wissenschaft Möglichkeiten zur wirksamen Behandlung von Patienten mit ernsthaften Leiden, die heute noch nicht oder kaum behandelbar sind. Es handelt sich heute bei dieser Transplantation aber noch um einen Forschungsbereich im Anfangsstadium. Vorläufig kann deshalb noch nicht von einer "Behandlungsmethode" gesprochen werden. Dafür sind die Forschungsarbeiten zuwenig weit fortgeschritten, und zurzeit liegen noch keine Resultate vor, die eine sichere Beurteilung dieser Technik erlauben. Im Vordergrund des Forschungsinteresses stehen zurzeit:</p><p>- Die Transplantation fötaler Hirnzellen oder fötaler Hirnbruchstücke beim Morbus Parkinson. Weltweit wurden bis jetzt etwa 150 Transplantationen an Kranken durchgeführt. Es konnte eine deutliche Verbesserung der Motorik und damit der Lebensqualität gezeigt werden. Tremor und die typischen begleitenden psychischen Störungen blieben aber unbeeinflusst.</p><p>- Die Transplantation von fötalen Leberzellsuspensionen (Transfusion). Weltweit wurden bis jetzt 68 Patienten mit schwerem Immundefekt oder fulminantem Leberversagen behandelt. Langzeitbeobachtungen über eine Zeitdauer von 16 Jahren stimmen optimistisch, bei der Mehrzahl der Fälle scheint eine Wirksamkeit erwiesen.</p><p>- Die Transplantation von fötalen Pankreasinselzellen bei Diabetikern. Weltweit wurde bis jetzt bei etwa 200 Patienten eine Transplantation vorgenommen. In 40 Prozent der Fälle kam es zu einer deutlichen Verringerung des Insulinbedarfs. Die Transplantation scheint sich in den meisten Fällen auch günstig auf die schwerwiegenden Sekundärkomplikationen an Netzhaut und Nieren auszuwirken.</p><p>- Die Transplantation fötaler Retinazellen in den Bereichen der Netzhaut des Auges bei Retinitis pigmentosa (führt im Endstadium zu Erblindung). Solche Transplantationen wurden erst in Einzelfällen durchgeführt, und Resultate sind noch nicht zugänglich.</p><p>Obwohl in der Schweiz die Transplantation von fötalem Gewebe und Zellen erst in der Anfangsphase steckt, hat die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) bereits 1992 eine spezielle Ethikkommission konstituiert. Anfang 1996 hat die Akademie "Medizinisch-ethische Richtlinien für die Transplantation fötaler menschlicher Gewebe" in die Vernehmlassung geschickt. Die überarbeitete Fassung wird in absehbarer Zeit veröffentlicht. Sämtliche Forschungsvorhaben mit fötalen Zellen müssen gemäss diesen Richtlinien von einer Ethikkommission beurteilt werden. Zudem müssen sämtliche Projektvorhaben zuhanden der Akademie einer zentralen Koordinationsstelle gemeldet werden.</p><p>1. Erste Forschungsuntersuchungen zur Verwendung von fötalem menschlichem Gewebe und von fötalen Zellen begannen schon Anfang der achtziger Jahre. Die sehr hohen medizinischen und technischen Anforderungen, welche dieser Forschungsbereich verlangt, erfüllen weltweit nur einige wenige Kompetenzzentren. Im aktuellen Stadium der Forschung lässt sich noch nicht sagen, ob und wie diese Techniken dereinst mit Erfolg angewendet werden können.</p><p>Bis 1994 sind in der Schweiz nur ganz vereinzelt Forschungsvorhaben bekanntgeworden. 1995 wurde an einem Parkinson-Patienten eine Transplantation vorgenommen, seither sind keine solchen gemeldet worden. Für 1998 sind zwei Projekte mit Transplantationen für Kranke geplant und in Vorbereitung. Entsprechend den Ethikrichtlinien der SAMW stammen die für die Transplantation erforderlichen fötalen Zellen von legalen Schwangerschaftsabbrüchen, welche in unserem Land stattfinden.</p><p>2. Zur Behandlung der Parkinson-Krankheit werden Bruchstücke von fötalem Hirngewebe oder isolierte fötale Hirnzellen transplantiert. Das Transplantat soll den Patienten eine ihnen mangelnde Hirnsubstanz, den Überträgerstoff Dopamin ersetzen. Nachweisbare Persönlichkeitsveränderungen sind bei den bisherigen Patienten trotz mehrjähriger Erfahrung nie beobachtet worden. Dies ist aus neurobiologischer und neurophysiologischer Sicht auch ausserordentlich unwahrscheinlich. In der Schweiz fanden bis anhin nur vereinzelt derartige Transplantationen statt.</p><p>3. Medizinische Eingriffe an Urteilsunfähigen bedürfen nach der Praxis des Bundesgerichtes (BGE 114 Ia 362) der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Dieser hat dabei ausschliesslich aufgrund der Interessen des Urteilsunfähigen zu entscheiden und den Wünschen Rechnung zu tragen, welche dieser allenfalls geäussert hätte, wäre er nicht urteilsunfähig. Zudem bestehen klare Weisungen der SAMW für Forschungsuntersuchungen an urteilsunfähigen Versuchspersonen. Derartige Forschungsuntersuchungen bedürfen einer besonderen Rechtfertigung und werden mit grösster Sorgfalt geprüft. Alle Richtlinien für Forschungsuntersuchungen am Menschen orientieren sich an den international gültigen sogenannten "Good Clinical Practice-(GCP)-Guidelines", welche auch in den in der Schweiz bestehenden rechtlichen Regelungen zu klinischen Versuchen enthalten sind. Im neu zu schaffenden Gesetz über die Transplantationsmedizin wird die Forschung am Menschen ebenfalls entsprechend den international geltenden Richtlinien geregelt.</p><p>4. Mit dem derzeitigen Stand des Wissens ist eine Aussage über die praktische Bedeutung des Forschungsbereiches der direkten Fötalzellentransplantation nicht möglich, und seine Chancen müssen mit den heutigen technischen Möglichkeiten mit erheblicher Zurückhaltung beurteilt werden. Die Schaffung einer neuen Form der Ausbeutung von Frauen wird dadurch verhindert, dass die Zellen für die Transplantation von legalen Schwangerschaftabbrüchen stammen müssen, und die informierte freiwillige Zustimmung der Frau respektive der Eltern vorausgesetzt wird.</p><p>5. Bisher wurde - mangels Aktualität der Problematik - keine entsprechende Studie durchgeführt. Der Bundesrat ist der Meinung, dass aufgrund des heutigen Standes der Technik ein solches Projekt verfrüht wäre.</p><p>6. Ein Moratorium würde zu einer Blockierung der Forschungsbemühungen in der Schweiz führen, während diese im Ausland weitergehen würden. Unser Land müsste damit später allfällige positive Resultate übernehmen, ohne über die Forschung je eine Kontrolle ausgeübt zu haben. In Ergänzung zu den Anstrengungen der SAMW mit den entsprechenden Ethikrichtlinien und den medizinischen Ethikkommissionen soll im neu zu schaffenden Transplantationsgesetz der Bereich der Transplantation fötaler menschlicher Gewebe einer zwingenden rechtlichen Regelung unterstellt werden. Dem Bundesrat erscheint deshalb zum heutigen Zeitpunkt ein Moratorium nicht angezeigt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gemäss Botschaft zu einer Verfassungsbestimmung über die Transplantationsmedizin soll die Regelungskompetenz des Bundes auch die Transplantation fötaler menschlicher Gewebe umfassen. Damit hat der Bundesrat einer neuen Technologieentwicklung, bei der medizinisch, ethisch und rechtlich Neuland mit internationaler Dimension betreten wird, bereits die Legitimationsbasis zugesichert. Diese vorschnelle Zusicherung ist fragwürdig. Eine Behandlungsmethode ist nicht schon dadurch gerechtfertigt, wenn einzelne Forscherteams sich einen therapeutischen Nutzen davon versprechen. Vielmehr ist die Frage zu stellen, welche langfristigen gesellschaftlichen Konsequenzen sie mit sich bringt, ob diese wünschenswert sind und wer ihre Lasten zu tragen hat.</p><p>1. Die Fötalgewebetransplantation ist ein neuer Technologiezweig. Es besteht ein weltweiter Wettbewerb in der medizinischen Forschung. Welche Forschungsprojekte werden in der Schweiz realisiert? An welchen Spitälern? Woher kommt das fötale Gewebe? Aus welchen Ländern wird es importiert?</p><p>2. Bei Parkinson-Kranken wird fötales Hirngewebe direkt in das Hirn des Kranken eingepflanzt. Es handelt sich um irreversible Eingriffe. Neurochirurgen warnen vor unabsehbaren Persönlichkeitsveränderungen. Werden solche Hirngewebeverpflanzungen in der Schweiz bereits durchgeführt?</p><p>3. Bei Hirnkranken, z. B. bei Alzheimerkranken, greifen Forscher auf einwilligungsunfähige Testpersonen zurück. Solche Menschenversuche sind nach geltendem Recht unzulässig. Sollen solche Versuche in Zukunft zugelassen werden?</p><p>4. Der Fötalgewebetransplantation wird eine "boomende" Zukunft vorausgesagt. Mit fötalen Zellen sollen Krankheiten therapiert werden, die bisher als unheilbar galten (z. B. Alzheimer, Querschnittlähmung, Diabetes, Krebs). Sollte diese Technologie zur Routine werden, ist mit einer riesigen Nachfrage zu rechnen. Die Entstehung von legalen und illegalen Marktstrukturen ist unausweichlich. Aus der Not der Frauen kann Profit gezogen werden. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Medizin mit der Weiterentwicklung dieser Technologie eine neue Form der Ausbeutung von Frauen - weltweit - schaffen wird?</p><p>5. Die Fötalgewebetransplantation ist eine Technologie, bei der ausschliesslich Frauen als "Rohstofflieferantinnen" betroffen sind. Gibt es Studien, in welchen die Auswirkungen der "Transplantationsmarktdynamik" auf Frauen erforscht worden sind? Ist der Bundesrat bereit, eine entsprechende Technologiefolgeabschätzungsstudie in Auftrag zu geben?</p><p>6. Sowohl die medizinischen Risiken der Hirngewebeverpflanzung - die als aussichtsreichste Therapiemethode erachtet wird - als auch die sozialen Risiken für Frauen sind unabsehbar. Ist der Bundesrat bereit, ein Moratorium im Bereich der medizinischen Verwertung von fötalem Gewebe auszusprechen?</p>
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