Sozialversicherungen. Vorläufiger Ausbaustopp

ShortId
97.3370
Id
19973370
Updated
10.04.2024 11:54
Language
de
Title
Sozialversicherungen. Vorläufiger Ausbaustopp
AdditionalIndexing
Sozialstaat;Sozialausgaben;wirtschaftliche Auswirkung;Sozialversicherung;Finanzierung
1
  • L03K010401, Sozialversicherung
  • L04K08070107, Sozialstaat
  • L04K01040208, Sozialausgaben
  • L03K110902, Finanzierung
  • L04K07040404, wirtschaftliche Auswirkung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Bestrebungen, die Wirtschaft von Belastungen zu erleichtern und so den wirtschaftlichen Aufschwung zu ermöglichen, dürfen nicht mit der Auferlegung von neuen Belastungen zunichte gemacht werden.</p><p>Die soziale Wohlfahrt hat im Vergleich zum Vorjahr der Rechnung der Eidgenossenschaft einen Mehraufwand von 24,7 Prozent beschert. Damit fliesst knapp ein Drittel (29,1 Prozent) der Bundesausgaben in diesen Bereich. Angesichts des erwarteten durchschnittlichen Defizits des Bundeshaushaltes in den nächsten vier Jahren (1998-2001) in der Höhe von 7,3 Milliarden Franken und der zu erwartenden Gesamtschulden im Jahr 2001 von über 100 Milliarden Franken dürfen keine neuen Verpflichtungen eingegangen werden.</p><p>Die Entwicklung des Staatshaushaltes und die Entwicklung der Wirtschaft sind eng miteinander verflochten. Der Staat hat an einer leistungsfähigen Wirtschaft und - umgekehrt - die Wirtschaft an einem gesunden Staatshaushalt grösstes Interesse. Nur eine starke, leistungsfähige Wirtschaft kann dem Staat zu den Einnahmen verhelfen, die er für die Erfüllung seiner Aufgaben dringend benötigt.</p><p>Weder die Wirtschaft noch der Staat dürfen deshalb mit zusätzlichem Aufwand belastet werden, bevor eine Gesamtschau über die Finanzierung und die Leistungen der Sozialversicherungen vorliegt und die wirtschaftlichen Auswirkungen der verschiedenen Finanzierungen bekannt sind. Aus diesem Grund darf kein Entscheid betreffend Ausbau oder Einführung einer Sozialversicherung getroffen werden, bis die Entscheidungsgrundlagen für eine Konsolidierung der Sozialversicherungen (IDA-Fiso 2, empirische Untersuchungen betreffend die wirtschaftlichen Auswirkungen der Finanzierung der Sozialversicherungen) vollständig vorliegen.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Juni 1997 die Botschaft über die Einführung einer Mutterschaftsversicherung verabschiedet. Er ist der Ansicht, dass der nunmehr über fünfzig Jahre alte Verfassungsauftrag zur Einführung einer Mutterschaftsversicherung nun erfüllt werden soll. Der Bundesrat hält die Behandlung seiner Vorlage für die Mutterschaftsversicherung vor dem Abschluss der Arbeiten der IDA-Fiso 2 aber auch deshalb für gerechtfertigt, weil die Arbeitgeber insgesamt im Falle einer Einführung der Mutterschaftsversicherung nicht stärker belastet würden als heute, würden doch damit die nach Obligationenrecht oder Gesamtarbeitsvertrag geschuldeten Leistungen der Arbeitgeber bei Mutterschaft von der Versicherung übernommen.</p><p>Die an dieser Sitzung ebenfalls verabschiedete Botschaft zur 4. IV-Revision enthält keinen Ausbau der Versicherung, sondern Sanierungsmassnahmen, die einerseits aus einer Verlagerung von 2,2 Milliarden Franken aus dem Ausgleichsfonds der EO in die IV sowie eines Lohnpromilles von der EO in die IV, andererseits aus Sparmassnahmen (Aufhebung der Zusatzrente, Aufhebung der Viertelsrente) bestehen.</p><p>Aus Überlegungen, die weitgehend der Begründung der Motion entsprechen, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 25. Juni 1997 schliesslich den Entscheid über die 6. EO-Revision zurückgestellt.</p><p>Die Interdepartementale Arbeitsgruppe IDA-Fiso 2 wird Ende dieses Jahres ihren Schlussbericht verabschieden. Mit Ausnahme der Botschaft über die Mutterschaftsversicherung wird der Bundesrat dem Parlament bis zu diesem Zeitpunkt keinen weiteren Ausbau der Sozialversicherungen mehr beantragen. Er hält es aber nicht für gerechtfertigt, die Mutterschaftsversicherung bis zum Vorliegen des Schlussberichtes dieser Arbeitsgruppe aufzuschieben.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, auf den Ausbau der bestehenden und die Einführung neuer Sozialversicherungen zu verzichten, bis die Resultate der Arbeitsgruppe IDA-Fiso 2 und die empirischen Untersuchungen betreffend die wirtschaftlichen Auswirkungen der Finanzierung der Sozialversicherungen vorliegen.</p>
  • Sozialversicherungen. Vorläufiger Ausbaustopp
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Bestrebungen, die Wirtschaft von Belastungen zu erleichtern und so den wirtschaftlichen Aufschwung zu ermöglichen, dürfen nicht mit der Auferlegung von neuen Belastungen zunichte gemacht werden.</p><p>Die soziale Wohlfahrt hat im Vergleich zum Vorjahr der Rechnung der Eidgenossenschaft einen Mehraufwand von 24,7 Prozent beschert. Damit fliesst knapp ein Drittel (29,1 Prozent) der Bundesausgaben in diesen Bereich. Angesichts des erwarteten durchschnittlichen Defizits des Bundeshaushaltes in den nächsten vier Jahren (1998-2001) in der Höhe von 7,3 Milliarden Franken und der zu erwartenden Gesamtschulden im Jahr 2001 von über 100 Milliarden Franken dürfen keine neuen Verpflichtungen eingegangen werden.</p><p>Die Entwicklung des Staatshaushaltes und die Entwicklung der Wirtschaft sind eng miteinander verflochten. Der Staat hat an einer leistungsfähigen Wirtschaft und - umgekehrt - die Wirtschaft an einem gesunden Staatshaushalt grösstes Interesse. Nur eine starke, leistungsfähige Wirtschaft kann dem Staat zu den Einnahmen verhelfen, die er für die Erfüllung seiner Aufgaben dringend benötigt.</p><p>Weder die Wirtschaft noch der Staat dürfen deshalb mit zusätzlichem Aufwand belastet werden, bevor eine Gesamtschau über die Finanzierung und die Leistungen der Sozialversicherungen vorliegt und die wirtschaftlichen Auswirkungen der verschiedenen Finanzierungen bekannt sind. Aus diesem Grund darf kein Entscheid betreffend Ausbau oder Einführung einer Sozialversicherung getroffen werden, bis die Entscheidungsgrundlagen für eine Konsolidierung der Sozialversicherungen (IDA-Fiso 2, empirische Untersuchungen betreffend die wirtschaftlichen Auswirkungen der Finanzierung der Sozialversicherungen) vollständig vorliegen.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Juni 1997 die Botschaft über die Einführung einer Mutterschaftsversicherung verabschiedet. Er ist der Ansicht, dass der nunmehr über fünfzig Jahre alte Verfassungsauftrag zur Einführung einer Mutterschaftsversicherung nun erfüllt werden soll. Der Bundesrat hält die Behandlung seiner Vorlage für die Mutterschaftsversicherung vor dem Abschluss der Arbeiten der IDA-Fiso 2 aber auch deshalb für gerechtfertigt, weil die Arbeitgeber insgesamt im Falle einer Einführung der Mutterschaftsversicherung nicht stärker belastet würden als heute, würden doch damit die nach Obligationenrecht oder Gesamtarbeitsvertrag geschuldeten Leistungen der Arbeitgeber bei Mutterschaft von der Versicherung übernommen.</p><p>Die an dieser Sitzung ebenfalls verabschiedete Botschaft zur 4. IV-Revision enthält keinen Ausbau der Versicherung, sondern Sanierungsmassnahmen, die einerseits aus einer Verlagerung von 2,2 Milliarden Franken aus dem Ausgleichsfonds der EO in die IV sowie eines Lohnpromilles von der EO in die IV, andererseits aus Sparmassnahmen (Aufhebung der Zusatzrente, Aufhebung der Viertelsrente) bestehen.</p><p>Aus Überlegungen, die weitgehend der Begründung der Motion entsprechen, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 25. Juni 1997 schliesslich den Entscheid über die 6. EO-Revision zurückgestellt.</p><p>Die Interdepartementale Arbeitsgruppe IDA-Fiso 2 wird Ende dieses Jahres ihren Schlussbericht verabschieden. Mit Ausnahme der Botschaft über die Mutterschaftsversicherung wird der Bundesrat dem Parlament bis zu diesem Zeitpunkt keinen weiteren Ausbau der Sozialversicherungen mehr beantragen. Er hält es aber nicht für gerechtfertigt, die Mutterschaftsversicherung bis zum Vorliegen des Schlussberichtes dieser Arbeitsgruppe aufzuschieben.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, auf den Ausbau der bestehenden und die Einführung neuer Sozialversicherungen zu verzichten, bis die Resultate der Arbeitsgruppe IDA-Fiso 2 und die empirischen Untersuchungen betreffend die wirtschaftlichen Auswirkungen der Finanzierung der Sozialversicherungen vorliegen.</p>
    • Sozialversicherungen. Vorläufiger Ausbaustopp

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