Gesundheitswesen. Rationierung

ShortId
97.3380
Id
19973380
Updated
10.04.2024 14:23
Language
de
Title
Gesundheitswesen. Rationierung
AdditionalIndexing
Produktivität;Bericht;Gesundheitswesen;Mangel;Kosten des Gesundheitswesens
1
  • L04K01050501, Kosten des Gesundheitswesens
  • L05K0701030902, Mangel
  • L04K01050511, Gesundheitswesen
  • L07K07030202050201, Produktivität
  • L03K020206, Bericht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Gesundheitskosten steigen und steigen. Sollte sich die Kostenentwicklung mittelfristig nicht stabilisieren lassen, so wird der Ruf nach Leistungsrationierung lauter werden. Wenn dereinst die Rationierung nicht mehr vermieden werden kann, so muss man darauf vorbereitet sein. Die Rationierung soll sich primär an medizinischen Kriterien orientieren. Finanzielle Gesichtspunkte der Betroffenen dürfen dabei keine Rolle spielen. In diesem Sinne ist auch im Rahmen einer möglichen Rationierung eine Zweiklassenmedizin zu vermeiden. Diese schwierige Aufgabe kann nur seriös angegangen werden, wenn eine Kommission die vielfältigen Probleme studiert. In der Kommission müssten Mediziner, Ökonomen, Versicherer, Ethiker, Politiker, Patienten u. a. vertreten sein.</p>
  • <p>Der Umsetzungsprozess des neuen Krankenversicherungsgesetzes (KVG), welches erst vor knapp zwei Jahren in Kraft getreten ist, ist zurzeit noch nicht abgeschlossen. Der Bundesrat erachtet es deshalb als vordringlich, zunächst das Rationalisierungspotential auszuschöpfen, welches das KVG mit verschiedensten Massnahmen (wie z. B. kantonale Spitalplanungen, einheitliche Kostenstellenrechnungen in den Spitälern, neue Tarifierungsmodelle usw.) unzweifelhaft enthält.</p><p>Dessen ungeachtet können die Leistungen der sozialen Krankenversicherung auch in den bestehenden Kommissionen eingehend diskutiert werden: So hat der Bundesrat am 25. Juni 1997 durch eine Änderung der Krankenversicherungsverordnung die Errichtung einer Eidgenössischen Kommission für Grundsatzfragen der Krankenversicherung verabschiedet. Diese neue, breit und interdisziplinär zusammengesetzte Kommission, die Anfang 1998 ihre Arbeit aufnehmen wird, soll insbesondere generelle, u. a. ethische Probleme und Fragestellungen im Leistungsbereich, diskutieren und allgemeine Grundsätze in Leistungsfragen definieren. Zudem stellt die Kommission für Grundsatzfragen die Koordination und den Austausch mit den einzelnen Spezialkommissionen im Krankenversicherungsbereich (für allgemeine Leistungen, Arzneimittel, Analysen sowie Mittel und Gegenstände) sicher. Die Errichtung einer zusätzlichen, parallelen Kommissionsstruktur ist deshalb weder inhaltlich noch formell erforderlich.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Kommission einzusetzen, welche die Problematik einer allfälligen Einführung der Rationierung im Gesundheitswesen studiert. Dabei sind Möglichkeiten und Grenzen einer Rationierung auszuloten und zuhanden des Bundesrates und des Parlamentes ein Bericht zu erstellen. Die Kommission soll auch Vorschläge für die Rationalisierung von Leistungen ausarbeiten.</p>
  • Gesundheitswesen. Rationierung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Gesundheitskosten steigen und steigen. Sollte sich die Kostenentwicklung mittelfristig nicht stabilisieren lassen, so wird der Ruf nach Leistungsrationierung lauter werden. Wenn dereinst die Rationierung nicht mehr vermieden werden kann, so muss man darauf vorbereitet sein. Die Rationierung soll sich primär an medizinischen Kriterien orientieren. Finanzielle Gesichtspunkte der Betroffenen dürfen dabei keine Rolle spielen. In diesem Sinne ist auch im Rahmen einer möglichen Rationierung eine Zweiklassenmedizin zu vermeiden. Diese schwierige Aufgabe kann nur seriös angegangen werden, wenn eine Kommission die vielfältigen Probleme studiert. In der Kommission müssten Mediziner, Ökonomen, Versicherer, Ethiker, Politiker, Patienten u. a. vertreten sein.</p>
    • <p>Der Umsetzungsprozess des neuen Krankenversicherungsgesetzes (KVG), welches erst vor knapp zwei Jahren in Kraft getreten ist, ist zurzeit noch nicht abgeschlossen. Der Bundesrat erachtet es deshalb als vordringlich, zunächst das Rationalisierungspotential auszuschöpfen, welches das KVG mit verschiedensten Massnahmen (wie z. B. kantonale Spitalplanungen, einheitliche Kostenstellenrechnungen in den Spitälern, neue Tarifierungsmodelle usw.) unzweifelhaft enthält.</p><p>Dessen ungeachtet können die Leistungen der sozialen Krankenversicherung auch in den bestehenden Kommissionen eingehend diskutiert werden: So hat der Bundesrat am 25. Juni 1997 durch eine Änderung der Krankenversicherungsverordnung die Errichtung einer Eidgenössischen Kommission für Grundsatzfragen der Krankenversicherung verabschiedet. Diese neue, breit und interdisziplinär zusammengesetzte Kommission, die Anfang 1998 ihre Arbeit aufnehmen wird, soll insbesondere generelle, u. a. ethische Probleme und Fragestellungen im Leistungsbereich, diskutieren und allgemeine Grundsätze in Leistungsfragen definieren. Zudem stellt die Kommission für Grundsatzfragen die Koordination und den Austausch mit den einzelnen Spezialkommissionen im Krankenversicherungsbereich (für allgemeine Leistungen, Arzneimittel, Analysen sowie Mittel und Gegenstände) sicher. Die Errichtung einer zusätzlichen, parallelen Kommissionsstruktur ist deshalb weder inhaltlich noch formell erforderlich.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Kommission einzusetzen, welche die Problematik einer allfälligen Einführung der Rationierung im Gesundheitswesen studiert. Dabei sind Möglichkeiten und Grenzen einer Rationierung auszuloten und zuhanden des Bundesrates und des Parlamentes ein Bericht zu erstellen. Die Kommission soll auch Vorschläge für die Rationalisierung von Leistungen ausarbeiten.</p>
    • Gesundheitswesen. Rationierung

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