Pensionierung der Ärzte
- ShortId
-
97.3381
- Id
-
19973381
- Updated
-
10.04.2024 09:10
- Language
-
de
- Title
-
Pensionierung der Ärzte
- AdditionalIndexing
-
Pensionierung;Krankenversicherung;Arzt/Ärztin
- 1
-
- L04K01050402, Arzt/Ärztin
- L05K0702030104, Pensionierung
- L04K01040109, Krankenversicherung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In praktisch allen gesundheitspolitischen Stellungnahmen und Positionsbezügen wird die Tatsache beklagt, dass es in unserem Lande zu viele Ärzte gibt. Zudem kann der Arzt die Nachfrage selbst stark beeinflussen. Je mehr Ärzte, desto grösser ist das Problem der Mengenausweitung. Mit der Pensionierung der Ärzte im AHV-Alter kann deren Anzahl auf dem "Markt" auf einfache Weise um rund 8 Prozent verringert werden. Dies bedeutet einen Beitrag zur Beruhigung im Bereich der Mengen- und Kostenausweitung. Sozialfälle dürften durch diese Massnahme kaum entstehen.</p>
- <p>Der Vorstoss kommt einer Zulassungsbeschränkung für Ärzte und Ärztinnen gleich und wurde bereits im Laufe der parlamentarischen Beratung zum Krankenversicherungsgesetz (KVG) diskutiert. Der Bundesrat sperrt sich nicht grundsätzlich gegen eine erneute Prüfung dieses Vorschlages. Er erachtet es dennoch als notwendig, eine derartige Lösung nicht isoliert zu betrachten, sondern diese im Rahmen der Prüfung der Zulassungsbeschränkung für Leistungserbringer, wie sie in der Motion Gross Jost vom 19. Juni 1997 (97.3331) vorgeschlagen wird, als eine Möglichkeit der Beschränkung zu prüfen. Abzuklären ist aber, ob damit die gewünschte Wirkung - nämlich eine Reduktion des Angebotes - auf eine sinnvolle und verhältnismässige Weise erzielt werden kann. Aufgrund der Beratungen im Parlament erscheint es nämlich fraglich, ob die geforderte Massnahme zu einer nennenswerten Wirkung auf die Kosten führt. Zudem ist die Frage der Konformität mit der von der Bundesverfassung garantierten Handels- und Gewerbefreiheit zu prüfen. Weitere Aspekte wie die Qualität der Leistungserbringung dürfen nicht ausser acht gelassen werden.</p><p>Bezüglich der Einführung einer Zulassungsbeschränkung hat der Bundesrat bereits festgehalten, dass das neue KVG nicht schon kurz nach dem Inkrafttreten geändert werden sollte. Wenn die Einführungsphase des Gesetzes abgeschlossen ist, lässt sich klarer beurteilen, in welchen Bereichen das Gesetz allenfalls geändert werden sollte. Es ist dannzumal auch besser abzuschätzen, welche Massnahmen im Rahmen der gesetzlichen Systematik zu treffen sind, um isolierte Anpassungen zu vermeiden und die Stärkung der Ziele des KVG im Gesamtzusammenhang zu erreichen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, nach welcher Ärzte im AHV-Alter nicht mehr zu Lasten der Grundversicherung der Krankenkassen Leistungen verrechnen können.</p>
- Pensionierung der Ärzte
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In praktisch allen gesundheitspolitischen Stellungnahmen und Positionsbezügen wird die Tatsache beklagt, dass es in unserem Lande zu viele Ärzte gibt. Zudem kann der Arzt die Nachfrage selbst stark beeinflussen. Je mehr Ärzte, desto grösser ist das Problem der Mengenausweitung. Mit der Pensionierung der Ärzte im AHV-Alter kann deren Anzahl auf dem "Markt" auf einfache Weise um rund 8 Prozent verringert werden. Dies bedeutet einen Beitrag zur Beruhigung im Bereich der Mengen- und Kostenausweitung. Sozialfälle dürften durch diese Massnahme kaum entstehen.</p>
- <p>Der Vorstoss kommt einer Zulassungsbeschränkung für Ärzte und Ärztinnen gleich und wurde bereits im Laufe der parlamentarischen Beratung zum Krankenversicherungsgesetz (KVG) diskutiert. Der Bundesrat sperrt sich nicht grundsätzlich gegen eine erneute Prüfung dieses Vorschlages. Er erachtet es dennoch als notwendig, eine derartige Lösung nicht isoliert zu betrachten, sondern diese im Rahmen der Prüfung der Zulassungsbeschränkung für Leistungserbringer, wie sie in der Motion Gross Jost vom 19. Juni 1997 (97.3331) vorgeschlagen wird, als eine Möglichkeit der Beschränkung zu prüfen. Abzuklären ist aber, ob damit die gewünschte Wirkung - nämlich eine Reduktion des Angebotes - auf eine sinnvolle und verhältnismässige Weise erzielt werden kann. Aufgrund der Beratungen im Parlament erscheint es nämlich fraglich, ob die geforderte Massnahme zu einer nennenswerten Wirkung auf die Kosten führt. Zudem ist die Frage der Konformität mit der von der Bundesverfassung garantierten Handels- und Gewerbefreiheit zu prüfen. Weitere Aspekte wie die Qualität der Leistungserbringung dürfen nicht ausser acht gelassen werden.</p><p>Bezüglich der Einführung einer Zulassungsbeschränkung hat der Bundesrat bereits festgehalten, dass das neue KVG nicht schon kurz nach dem Inkrafttreten geändert werden sollte. Wenn die Einführungsphase des Gesetzes abgeschlossen ist, lässt sich klarer beurteilen, in welchen Bereichen das Gesetz allenfalls geändert werden sollte. Es ist dannzumal auch besser abzuschätzen, welche Massnahmen im Rahmen der gesetzlichen Systematik zu treffen sind, um isolierte Anpassungen zu vermeiden und die Stärkung der Ziele des KVG im Gesamtzusammenhang zu erreichen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, nach welcher Ärzte im AHV-Alter nicht mehr zu Lasten der Grundversicherung der Krankenkassen Leistungen verrechnen können.</p>
- Pensionierung der Ärzte
Back to List