Führung der Information in besonderen Situationen
- ShortId
-
97.3385
- Id
-
19973385
- Updated
-
25.06.2025 02:14
- Language
-
de
- Title
-
Führung der Information in besonderen Situationen
- AdditionalIndexing
-
Informationspolitik;Aufgaben der Exekutive;Regierungspräsident/in;Informationsverbreitung;Gesetz
- 1
-
- L03K120102, Informationspolitik
- L05K0806020304, Regierungspräsident/in
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- L04K08060201, Aufgaben der Exekutive
- L05K0503010102, Gesetz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat arbeitet eine Gesetzesgrundlage aus, wonach in ausserordentlichen Situationen die Führung der Information durch den Bundespräsidenten wahrzunehmen ist. Er wird dabei von einem Informationsverantwortlichen des Bundesrates unterstützt, welcher gegenüber den Informationsverantwortlichen der Departemente weisungsberechtigt ist.</p>
- Führung der Information in besonderen Situationen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat arbeitet eine Gesetzesgrundlage aus, wonach in ausserordentlichen Situationen die Führung der Information durch den Bundespräsidenten wahrzunehmen ist. Er wird dabei von einem Informationsverantwortlichen des Bundesrates unterstützt, welcher gegenüber den Informationsverantwortlichen der Departemente weisungsberechtigt ist.</p>
- Führung der Information in besonderen Situationen
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