4. IV-Revision. Wiedereingliederung Behinderter

ShortId
97.3394
Id
19973394
Updated
25.06.2025 02:13
Language
de
Title
4. IV-Revision. Wiedereingliederung Behinderter
AdditionalIndexing
Behinderte/r;Invalidenversicherung;berufliche Wiedereingliederung
1
  • L04K01040103, Invalidenversicherung
  • L06K070203030501, berufliche Wiedereingliederung
  • L04K01040201, Behinderte/r
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im bundesrätlichen Vernehmlassungsentwurf zur 4. IV-Revision werden arbeitsmarktliche Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung Behinderter zwar diskutiert, jedoch ohne konkrete gesetzgeberische Massnahmen vorzuschlagen. Diese sollen in der zweiten Phase der Revision vertieft geprüft werden. Die Subkommission vertritt die Auffassung, dass angesichts der starken Zunahme der Rentenfälle vor allem im psychosomatischen Bereich wirksamere Wiedereingliederungsmassnahmen schon im Rahmen der bevorstehenden IV-Revision geprüft werden sollten. Eine Arbeitsgruppe der grossen Behindertenorganisationen hat soeben konkrete Modelle für verstärkte unternehmerische Anreize für die Beschäftigung Behinderter vorgeschlagen, nämlich ein Bonus-Malus-Konzept (Förderung der Integration durch einen Ausgleichsfonds) und ein Anreizsystem der Invalidenversicherung (Förderung der Integration durch einen finanziellen Anreiz). Die Dachorganisationskonferenz der privaten Behindertenhilfe (DOK) fordert in der Stellungnahme zum bundesrätlichen Entwurf zur 4. IV-Revision im gleichen Sinne präventive Strategien gegen die stete Zunahme des Rentnerbestandes und die Einsetzung einer Expertenkommission zur Entwicklung von Anreizmodellen für die bessere Eingliederung behinderter Menschen. Rasche gesetzgeberische Massnahmen schon im Rahmen der 4. IV-Revision könnten geeignet sein, statt der zunehmenden Berentung die Wiedereingliederung zu fördern, wie es dem ursprünglichen Konzept der IV entspricht, und mittelfristig auch Spareffekte erzeugen.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist bereit, das Postulat in dem Sinne entgegenzunehmen, dass die von der SGK vorgeschlagenen Massnahmen im zweiten Teil der 4. IV-Revision geprüft werden.</p> Der Bundesrat ist bereit, das Postulat in dem Sinne entgegenzunehmen, als dass die von der SGK vorgeschlagenen Massnahmen im zweiten Teil der 4. IV-Revision geprüft werden.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzgeberische Umsetzung von Anreizmodellen zur wirksameren beruflichen Wiedereingliederung Behinderter in die Arbeitswelt im Rahmen der 4. IV-Revision vorrangig zu prüfen.</p>
  • 4. IV-Revision. Wiedereingliederung Behinderter
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19950418
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im bundesrätlichen Vernehmlassungsentwurf zur 4. IV-Revision werden arbeitsmarktliche Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung Behinderter zwar diskutiert, jedoch ohne konkrete gesetzgeberische Massnahmen vorzuschlagen. Diese sollen in der zweiten Phase der Revision vertieft geprüft werden. Die Subkommission vertritt die Auffassung, dass angesichts der starken Zunahme der Rentenfälle vor allem im psychosomatischen Bereich wirksamere Wiedereingliederungsmassnahmen schon im Rahmen der bevorstehenden IV-Revision geprüft werden sollten. Eine Arbeitsgruppe der grossen Behindertenorganisationen hat soeben konkrete Modelle für verstärkte unternehmerische Anreize für die Beschäftigung Behinderter vorgeschlagen, nämlich ein Bonus-Malus-Konzept (Förderung der Integration durch einen Ausgleichsfonds) und ein Anreizsystem der Invalidenversicherung (Förderung der Integration durch einen finanziellen Anreiz). Die Dachorganisationskonferenz der privaten Behindertenhilfe (DOK) fordert in der Stellungnahme zum bundesrätlichen Entwurf zur 4. IV-Revision im gleichen Sinne präventive Strategien gegen die stete Zunahme des Rentnerbestandes und die Einsetzung einer Expertenkommission zur Entwicklung von Anreizmodellen für die bessere Eingliederung behinderter Menschen. Rasche gesetzgeberische Massnahmen schon im Rahmen der 4. IV-Revision könnten geeignet sein, statt der zunehmenden Berentung die Wiedereingliederung zu fördern, wie es dem ursprünglichen Konzept der IV entspricht, und mittelfristig auch Spareffekte erzeugen.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist bereit, das Postulat in dem Sinne entgegenzunehmen, dass die von der SGK vorgeschlagenen Massnahmen im zweiten Teil der 4. IV-Revision geprüft werden.</p> Der Bundesrat ist bereit, das Postulat in dem Sinne entgegenzunehmen, als dass die von der SGK vorgeschlagenen Massnahmen im zweiten Teil der 4. IV-Revision geprüft werden.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzgeberische Umsetzung von Anreizmodellen zur wirksameren beruflichen Wiedereingliederung Behinderter in die Arbeitswelt im Rahmen der 4. IV-Revision vorrangig zu prüfen.</p>
    • 4. IV-Revision. Wiedereingliederung Behinderter

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