Ladenöffnungszeiten in Bahnhöfen

ShortId
97.3402
Id
19973402
Updated
10.04.2024 09:13
Language
de
Title
Ladenöffnungszeiten in Bahnhöfen
AdditionalIndexing
Ladenöffnungszeiten;Bahnhof
1
  • L06K070105010109, Ladenöffnungszeiten
  • L04K18030202, Bahnhof
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünschteine schriftliche Antwort.</p>
  • <p>Im Rahmen der Beratungen über die Botschaft des Bundesrates vom 13. November 1996 zur Bahnreform hat der Ständerat eine Änderung von Artikel 39 Absatz 1 des Eisenbahngesetzes beschlossen, der die Öffnungs- und Schliessungszeiten von Läden auf Bahngebiet zum Gegenstand hat. Die Vorlage ist am 2. Oktober 1997 zuhanden des Nationalrates verabschiedet worden (AB 1997 S 890).</p><p>Die Fassung des Ständerates sieht vor, in Artikel 39 Absatz 1 Eisenbahngesetz folgenden Satz anzufügen: "Der Bundesrat bezeichnet die Branchen, deren Geschäfte als Nebenbetriebe gelten." Vielen Geschäften bleiben aufgrund der heutigen Rechtslage längere Ladenöffnungszeiten verwehrt, weil ihnen der Status als Nebenbetrieb von der Rechtsprechung verweigert wird. Mit der Fassung des Ständerates würden Geschäftstypen, die zeitgemässe Bedürfnisse der Reisenden befriedigen, per Erlass als Nebenbetriebe anerkannt. Somit könnten sie von der Justiz nicht mehr aus diesem Grund an längeren Öffnungszeiten gehindert werden. Auf jeden Fall wird die Thematik im Rahmen der Bahnreform behandelt und darüber entschieden, so dass sich ein diesbezüglicher Auftrag an den Bundesrat erübrigt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, so rasch als möglich den eidgenössischen Räten einen Entwurf für eine Revision von Artikel 39 des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 1957 vorzulegen, der längere Ladenöffnungszeiten an Bahnhöfen ermöglicht. Der Entwurf soll sich an den Bedürfnissen der berufstätigen Konsumenten und an der effizienten Nutzung der Bahnhofliegenschaften orientieren.</p>
  • Ladenöffnungszeiten in Bahnhöfen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünschteine schriftliche Antwort.</p>
    • <p>Im Rahmen der Beratungen über die Botschaft des Bundesrates vom 13. November 1996 zur Bahnreform hat der Ständerat eine Änderung von Artikel 39 Absatz 1 des Eisenbahngesetzes beschlossen, der die Öffnungs- und Schliessungszeiten von Läden auf Bahngebiet zum Gegenstand hat. Die Vorlage ist am 2. Oktober 1997 zuhanden des Nationalrates verabschiedet worden (AB 1997 S 890).</p><p>Die Fassung des Ständerates sieht vor, in Artikel 39 Absatz 1 Eisenbahngesetz folgenden Satz anzufügen: "Der Bundesrat bezeichnet die Branchen, deren Geschäfte als Nebenbetriebe gelten." Vielen Geschäften bleiben aufgrund der heutigen Rechtslage längere Ladenöffnungszeiten verwehrt, weil ihnen der Status als Nebenbetrieb von der Rechtsprechung verweigert wird. Mit der Fassung des Ständerates würden Geschäftstypen, die zeitgemässe Bedürfnisse der Reisenden befriedigen, per Erlass als Nebenbetriebe anerkannt. Somit könnten sie von der Justiz nicht mehr aus diesem Grund an längeren Öffnungszeiten gehindert werden. Auf jeden Fall wird die Thematik im Rahmen der Bahnreform behandelt und darüber entschieden, so dass sich ein diesbezüglicher Auftrag an den Bundesrat erübrigt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, so rasch als möglich den eidgenössischen Räten einen Entwurf für eine Revision von Artikel 39 des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 1957 vorzulegen, der längere Ladenöffnungszeiten an Bahnhöfen ermöglicht. Der Entwurf soll sich an den Bedürfnissen der berufstätigen Konsumenten und an der effizienten Nutzung der Bahnhofliegenschaften orientieren.</p>
    • Ladenöffnungszeiten in Bahnhöfen

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