Versicherungen und Kassen des Bundes. Desolate Zustände

ShortId
97.3404
Id
19973404
Updated
10.04.2024 11:40
Language
de
Title
Versicherungen und Kassen des Bundes. Desolate Zustände
AdditionalIndexing
Pensionskasse des Bundes;Bundesverwaltung;Management;Ausgleichskasse;öffentlich-rechtliche Versicherung
1
  • L04K08040511, Pensionskasse des Bundes
  • L04K01040104, Ausgleichskasse
  • L04K11100109, öffentlich-rechtliche Versicherung
  • L04K08060103, Bundesverwaltung
  • L04K07030501, Management
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Interpellation betrifft zwei unterschiedliche Bereiche: einerseits die ALV, der alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz angehören, und andererseits die erste und die zweite Säule des Personals des Bundes und seiner Betriebe.</p><p>a. Arbeitslosenversicherung</p><p>Zwischen der PKB und der EAK einerseits und der Arbeitslosenkasse andererseits besteht ein wesentlicher Unterschied. Die zwei erstgenannten Kassen unterstehen organisatorisch dem Bund und folglich seiner Verantwortung. Was die Arbeitslosenkassen anbelangt, unterscheidet man zwei Kategorien. Die bis anhin 48 bestehenden Arbeitslosenkassen werden vom Ausgleichsfonds der ALV finanziert, unterstehen jedoch ihrer Trägerorganisation (Kanton, Gewerkschaft oder Verband). Das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit nimmt die Aufsicht über die Arbeitslosenkassen wahr und ist diesem gegenüber weisungsberechtigt. In Anbetracht dessen ist in bezug auf die am Anfang des Abschnittes genannten Kassen eine differenzierte Betrachtungsweise vorzunehmen.</p><p>Es trifft zu, dass für die Verwaltung und Führung des Ausgleichsfonds der ALV private Firmen beigezogen werden mussten. Dies ist allerdings nicht darauf zurückzuführen, dass Mitarbeiter die anstehenden Probleme nicht mehr zu lösen vermochten, sondern auf die Verfehlungen in der Sektion Finanzen der Abteilung ALV des Biga. Die externen Berater wurden sowohl für die Überprüfung der Abläufe als auch für eine Unterstützung beim Vollzug beigezogen.</p><p>Die Überprüfung der Arbeitslosenkassen ist durch die Revision bzw. Inspektion in dreierlei Hinsicht gewährleistet. Die Abteilung ALV nimmt Revisionsaufgaben in den Bereichen der Buchführung und Auszahlung der Kassen wahr. Auf Arbeitgeberseite nimmt sie Inspektionen auf seiten der Arbeitgeber - im Bereich der Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung - vor. Dabei wurde in diesem Zusammenhang eine bewusste Auslagerung an externe Treuhandgesellschaften bezüglich der erwähnten Kontrollen vorgenommen.</p><p>Die Rechnung für das Jahr 1996 konnte einzig wegen der Verfehlungen im Finanzdienst der ALV nicht abgenommen werden.</p><p>b. Eidgenössische Versicherungskasse</p><p>Das Bundesamt "Eidgenössische Versicherungskasse" umfasst zur Hauptsache die Abteilung EAK (1. Säule) und die Abteilung PKB (2. Säule). In den Antworten auf die Fragen der Interpellanten werden die beiden Abteilungen separat behandelt, denn sie sehen sich mit unterschiedlichen Schwierigkeiten konfrontiert.</p><p>1. Bei der EAK hat die Eidgenössische Finanzkontrolle in der Abschlussrevision 1996 im wesentlichen drei Punkte beanstandet: Sie betreffen einzelne Elemente der Abrechnungen des Lohnsystems Peribu, die Transparenz der Buchhaltungsverarbeitung der IV-Taggelder und den Abschluss der Konti der Abrechnungspflichtigen. Massnahmen zur Behebung der Mängel sind inzwischen eingeleitet und bereits teilweise umgesetzt worden.</p><p>Die Schwierigkeiten der PKB sind wesentlich komplexer als jene der EAK. Die im Sommer 1996 vom EFD eingesetzte Steuergruppe zur Prozessüberprüfung der EVK hat denn auch in ihrem ersten Zwischenbericht vom 18. März 1997 festgestellt, dass zwar seit Mitte 1996 einige Fortschritte gemacht werden konnten, die EVK aber von der Lösung der Probleme bei der PKB noch weit entfernt sei.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die begonnenen Arbeiten zur Behebung der Probleme entschlossen fortgeführt werden müssen. Angesichts der erwähnten Komplexität der Situation der PKB ist allerdings damit zu rechnen, dass Verbesserungen nur schrittweise erreicht werden können und noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden.</p><p>2. Es ist nach wie vor nicht sinnvoll, allen PKB-Versicherten einen Versicherungsausweis zuzustellen. Diese Ausweise werden erst erstellt, wenn die Dossiers und die Daten bereinigt sind, da andernfalls eine Verunsicherung der Kassenmitglieder und eine zusätzliche Belastung der PKB durch Rückfragen zu erwarten sind. Es werden zusätzliche Möglichkeiten geprüft, um den Abbau der Altlasten der PKB zu beschleunigen. Ein genaues Datum, ab wann diese Ausweise automatisch und regelmässig an alle Versicherten gesandt werden, kann heute noch nicht genannt werden.</p><p>Bei den Steuerbelegen müssen die Bescheinigungen nach zwei Kriterien aufgeteilt werden: Einerseits werden jährliche Bescheinigungen für die Bezahlung von Einkaufssummen und andererseits Bescheinigungen für Barauszahlungen bei Austritt aus der Pensionskasse erstellt.</p><p>Die Bescheinigungen von Einkaufssummenzahlungen werden heute jährlich und maschinell ab etwa Mitte Januar bis Mitte Februar für das vergangene Jahr erstellt und direkt dem Mitglied der PKB übergeben. Der Versand im Jahr 1997 für das Jahr 1996 zeigte, dass nur einzelne Fehler nachträglich und aufgrund von Interventionen der Versicherten korrigiert werden mussten. Die Fehler entstanden nicht aus systemtechnischen Mängeln, sie waren auf fehlende und fehlerhafte Informationen beim Zahlungseingang zurückzuführen, die eine sofortige und sachgerechte Bearbeitung verhinderten.</p><p>Die Bescheinigungen für Barauszahlungen (bei definitivem Austritt aus der Pensionskasse) werden heute direkt mit der Veranlassung einer maschinellen Auszahlung der Austrittsleistung und der Austrittsabrechnung erstellt und dem Mitglied der PKB und der Steuerbehörde übergeben. Bei manuell veranlassten Auszahlungen der Austrittsleistung wird die Bescheinigung ebenfalls sofort manuell erstellt und dem Mitglied bzw. der Steuerbehörde übergeben.</p><p>3. Wie in der Antwort auf Frage 2 bereits erwähnt wurde, werden zusätzliche Möglichkeiten geprüft, um den Abbau der Altlasten der PKB zu beschleunigen. Ein genaues Datum kann heute noch nicht genannt werden.</p><p>Im August 1997 hat der Bundesrat zudem die Finanzierung des Zusatzbedarfes der EVK aufgrund der Empfehlungen der parlamentarischen Untersuchungskommission PKB (PUK PKB) im Umfang von 42,7 Millionen Franken - verteilt über die Jahre 1998 bis 2001 - beantragt.</p><p>Schliesslich werden gegenwärtig auch verschiedene Möglichkeiten der künftigen Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge des Bundespersonals geprüft. Der Bundesrat wird den eidgenössischen Räten im Laufe des Jahres 1998 die Erlasse vorlegen, welche zur Realisierung einer neuen Anlagepolitik, eines neuen Vorsorgekonzeptes und allfälliger organisatorischer Massnahmen nötig sind.</p><p>4. Einer Empfehlung der PUK PKB entsprechend hat die PKB ein Konzept zur Schadenerfassung ausgearbeitet. Darin werden alle Geschäftsvorfälle erfasst, die zu einem Schaden führen können. Zudem werden die organisatorischen Abläufe zur Schadenerfassung sowie die Kompetenzen für allfällige Abschreibungen festgehalten. Bis zum 30. September 1997 wurden Schäden in der Höhe von Fr. 164 736.40 erfasst und in der Buchhaltung abgeschrieben.</p><p>5. Die Frage der Verantwortung wurde von der PUK PKB gründlich geprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind in ihrem Bericht vom 7. Oktober 1996 enthalten. Der Bundesrat hat sich dazu am 13. November 1996 in seiner Stellungnahme zum PUK-Bericht geäussert. Neue Gesichtspunkte haben sich seither nicht ergeben, so dass auf diese Dokumente verwiesen werden kann.</p><p>6. Die künftige Ausgestaltung der Informatiklösungen für die berufliche Vorsorge des Personals des Bundes und seiner Betriebe hängt in erster Linie davon ab, wie die Vorsorge künftig organisiert wird (im Rahmen einer einzigen Kasse oder mittels Realisierung mehrerer je eigenständiger Lösungen, wie dies zurzeit geprüft wird). Ein Entscheid wird in jedem Fall erst nach gründlicher Evaluation verschiedener Produkte, im Lichte der betriebswirtschaftlichen Effizienz, getroffen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Neben der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK) sind in der jüngsten Vergangenheit auch in der Eidgenössischen Ausgleichskasse (EAK) und in der Buchhaltung der Arbeitslosenversicherung (ALV) grundlegende Mängel aufgetaucht, welche die Abnahme der entsprechenden Rechnungen teilweise verunmöglichen. Ebenso müssen für die Sanierung der EVK weitere Mittel von insgesamt 42 Millionen Franken bereitgestellt werden. Die Probleme bei der Pensionskasse des Bundes (PKB) sind noch längst nicht behoben. Seit Bekanntwerden der Mängel ist man einer Lösung offenbar nicht viel näher gekommen. Im Fall der ALV mussten zudem private Firmen eingeschaltet werden, weil die Mitarbeiter die gestellten Aufgaben nicht mehr lösen konnten. Diese negative Entwicklung bei der Führung der Versicherungen und Sozialwerke des Bundes ist besorgniserregend, geht es doch um die Ersparnisse und Einkünfte von Tausenden von Angestellten und Rentenempfängern.</p><p>Angesichts dieser dramatischen Situation stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass sich die Situation bei der Führung der Versicherungen und Sozialwerke des Bundes weiter verschärft hat und dass rasches Handeln unumgänglich ist?</p><p>2. Können bei der EVK inzwischen Versicherungsausweise und Steuerbelege fehlerfrei und termingerecht an die Versicherten abgegeben werden?</p><p>3. Verfügt der Bundesrat über ein Konzept, um die angesprochenen Missstände innert nützlicher Frist zu beheben? Wie lange wird die Behebung der Mängel dauern?</p><p>4. Welcher finanzielle Schaden ist durch die Mängel in der Führung der angesprochenen Versicherungen und Kassen insgesamt angerichtet worden?</p><p>5. Wer trägt die Verantwortung für die desolate Situation in den verschiedenen Versicherungen und Kassen?</p><p>6. Will der Bundesrat im Falle der EVK weiterhin an einer zentralistischen Lösung festhalten (120 000 Versicherte verschiedener Bedingungen im gleichen Computerprogramm)?</p>
  • Versicherungen und Kassen des Bundes. Desolate Zustände
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Interpellation betrifft zwei unterschiedliche Bereiche: einerseits die ALV, der alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz angehören, und andererseits die erste und die zweite Säule des Personals des Bundes und seiner Betriebe.</p><p>a. Arbeitslosenversicherung</p><p>Zwischen der PKB und der EAK einerseits und der Arbeitslosenkasse andererseits besteht ein wesentlicher Unterschied. Die zwei erstgenannten Kassen unterstehen organisatorisch dem Bund und folglich seiner Verantwortung. Was die Arbeitslosenkassen anbelangt, unterscheidet man zwei Kategorien. Die bis anhin 48 bestehenden Arbeitslosenkassen werden vom Ausgleichsfonds der ALV finanziert, unterstehen jedoch ihrer Trägerorganisation (Kanton, Gewerkschaft oder Verband). Das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit nimmt die Aufsicht über die Arbeitslosenkassen wahr und ist diesem gegenüber weisungsberechtigt. In Anbetracht dessen ist in bezug auf die am Anfang des Abschnittes genannten Kassen eine differenzierte Betrachtungsweise vorzunehmen.</p><p>Es trifft zu, dass für die Verwaltung und Führung des Ausgleichsfonds der ALV private Firmen beigezogen werden mussten. Dies ist allerdings nicht darauf zurückzuführen, dass Mitarbeiter die anstehenden Probleme nicht mehr zu lösen vermochten, sondern auf die Verfehlungen in der Sektion Finanzen der Abteilung ALV des Biga. Die externen Berater wurden sowohl für die Überprüfung der Abläufe als auch für eine Unterstützung beim Vollzug beigezogen.</p><p>Die Überprüfung der Arbeitslosenkassen ist durch die Revision bzw. Inspektion in dreierlei Hinsicht gewährleistet. Die Abteilung ALV nimmt Revisionsaufgaben in den Bereichen der Buchführung und Auszahlung der Kassen wahr. Auf Arbeitgeberseite nimmt sie Inspektionen auf seiten der Arbeitgeber - im Bereich der Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung - vor. Dabei wurde in diesem Zusammenhang eine bewusste Auslagerung an externe Treuhandgesellschaften bezüglich der erwähnten Kontrollen vorgenommen.</p><p>Die Rechnung für das Jahr 1996 konnte einzig wegen der Verfehlungen im Finanzdienst der ALV nicht abgenommen werden.</p><p>b. Eidgenössische Versicherungskasse</p><p>Das Bundesamt "Eidgenössische Versicherungskasse" umfasst zur Hauptsache die Abteilung EAK (1. Säule) und die Abteilung PKB (2. Säule). In den Antworten auf die Fragen der Interpellanten werden die beiden Abteilungen separat behandelt, denn sie sehen sich mit unterschiedlichen Schwierigkeiten konfrontiert.</p><p>1. Bei der EAK hat die Eidgenössische Finanzkontrolle in der Abschlussrevision 1996 im wesentlichen drei Punkte beanstandet: Sie betreffen einzelne Elemente der Abrechnungen des Lohnsystems Peribu, die Transparenz der Buchhaltungsverarbeitung der IV-Taggelder und den Abschluss der Konti der Abrechnungspflichtigen. Massnahmen zur Behebung der Mängel sind inzwischen eingeleitet und bereits teilweise umgesetzt worden.</p><p>Die Schwierigkeiten der PKB sind wesentlich komplexer als jene der EAK. Die im Sommer 1996 vom EFD eingesetzte Steuergruppe zur Prozessüberprüfung der EVK hat denn auch in ihrem ersten Zwischenbericht vom 18. März 1997 festgestellt, dass zwar seit Mitte 1996 einige Fortschritte gemacht werden konnten, die EVK aber von der Lösung der Probleme bei der PKB noch weit entfernt sei.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die begonnenen Arbeiten zur Behebung der Probleme entschlossen fortgeführt werden müssen. Angesichts der erwähnten Komplexität der Situation der PKB ist allerdings damit zu rechnen, dass Verbesserungen nur schrittweise erreicht werden können und noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden.</p><p>2. Es ist nach wie vor nicht sinnvoll, allen PKB-Versicherten einen Versicherungsausweis zuzustellen. Diese Ausweise werden erst erstellt, wenn die Dossiers und die Daten bereinigt sind, da andernfalls eine Verunsicherung der Kassenmitglieder und eine zusätzliche Belastung der PKB durch Rückfragen zu erwarten sind. Es werden zusätzliche Möglichkeiten geprüft, um den Abbau der Altlasten der PKB zu beschleunigen. Ein genaues Datum, ab wann diese Ausweise automatisch und regelmässig an alle Versicherten gesandt werden, kann heute noch nicht genannt werden.</p><p>Bei den Steuerbelegen müssen die Bescheinigungen nach zwei Kriterien aufgeteilt werden: Einerseits werden jährliche Bescheinigungen für die Bezahlung von Einkaufssummen und andererseits Bescheinigungen für Barauszahlungen bei Austritt aus der Pensionskasse erstellt.</p><p>Die Bescheinigungen von Einkaufssummenzahlungen werden heute jährlich und maschinell ab etwa Mitte Januar bis Mitte Februar für das vergangene Jahr erstellt und direkt dem Mitglied der PKB übergeben. Der Versand im Jahr 1997 für das Jahr 1996 zeigte, dass nur einzelne Fehler nachträglich und aufgrund von Interventionen der Versicherten korrigiert werden mussten. Die Fehler entstanden nicht aus systemtechnischen Mängeln, sie waren auf fehlende und fehlerhafte Informationen beim Zahlungseingang zurückzuführen, die eine sofortige und sachgerechte Bearbeitung verhinderten.</p><p>Die Bescheinigungen für Barauszahlungen (bei definitivem Austritt aus der Pensionskasse) werden heute direkt mit der Veranlassung einer maschinellen Auszahlung der Austrittsleistung und der Austrittsabrechnung erstellt und dem Mitglied der PKB und der Steuerbehörde übergeben. Bei manuell veranlassten Auszahlungen der Austrittsleistung wird die Bescheinigung ebenfalls sofort manuell erstellt und dem Mitglied bzw. der Steuerbehörde übergeben.</p><p>3. Wie in der Antwort auf Frage 2 bereits erwähnt wurde, werden zusätzliche Möglichkeiten geprüft, um den Abbau der Altlasten der PKB zu beschleunigen. Ein genaues Datum kann heute noch nicht genannt werden.</p><p>Im August 1997 hat der Bundesrat zudem die Finanzierung des Zusatzbedarfes der EVK aufgrund der Empfehlungen der parlamentarischen Untersuchungskommission PKB (PUK PKB) im Umfang von 42,7 Millionen Franken - verteilt über die Jahre 1998 bis 2001 - beantragt.</p><p>Schliesslich werden gegenwärtig auch verschiedene Möglichkeiten der künftigen Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge des Bundespersonals geprüft. Der Bundesrat wird den eidgenössischen Räten im Laufe des Jahres 1998 die Erlasse vorlegen, welche zur Realisierung einer neuen Anlagepolitik, eines neuen Vorsorgekonzeptes und allfälliger organisatorischer Massnahmen nötig sind.</p><p>4. Einer Empfehlung der PUK PKB entsprechend hat die PKB ein Konzept zur Schadenerfassung ausgearbeitet. Darin werden alle Geschäftsvorfälle erfasst, die zu einem Schaden führen können. Zudem werden die organisatorischen Abläufe zur Schadenerfassung sowie die Kompetenzen für allfällige Abschreibungen festgehalten. Bis zum 30. September 1997 wurden Schäden in der Höhe von Fr. 164 736.40 erfasst und in der Buchhaltung abgeschrieben.</p><p>5. Die Frage der Verantwortung wurde von der PUK PKB gründlich geprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind in ihrem Bericht vom 7. Oktober 1996 enthalten. Der Bundesrat hat sich dazu am 13. November 1996 in seiner Stellungnahme zum PUK-Bericht geäussert. Neue Gesichtspunkte haben sich seither nicht ergeben, so dass auf diese Dokumente verwiesen werden kann.</p><p>6. Die künftige Ausgestaltung der Informatiklösungen für die berufliche Vorsorge des Personals des Bundes und seiner Betriebe hängt in erster Linie davon ab, wie die Vorsorge künftig organisiert wird (im Rahmen einer einzigen Kasse oder mittels Realisierung mehrerer je eigenständiger Lösungen, wie dies zurzeit geprüft wird). Ein Entscheid wird in jedem Fall erst nach gründlicher Evaluation verschiedener Produkte, im Lichte der betriebswirtschaftlichen Effizienz, getroffen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Neben der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK) sind in der jüngsten Vergangenheit auch in der Eidgenössischen Ausgleichskasse (EAK) und in der Buchhaltung der Arbeitslosenversicherung (ALV) grundlegende Mängel aufgetaucht, welche die Abnahme der entsprechenden Rechnungen teilweise verunmöglichen. Ebenso müssen für die Sanierung der EVK weitere Mittel von insgesamt 42 Millionen Franken bereitgestellt werden. Die Probleme bei der Pensionskasse des Bundes (PKB) sind noch längst nicht behoben. Seit Bekanntwerden der Mängel ist man einer Lösung offenbar nicht viel näher gekommen. Im Fall der ALV mussten zudem private Firmen eingeschaltet werden, weil die Mitarbeiter die gestellten Aufgaben nicht mehr lösen konnten. Diese negative Entwicklung bei der Führung der Versicherungen und Sozialwerke des Bundes ist besorgniserregend, geht es doch um die Ersparnisse und Einkünfte von Tausenden von Angestellten und Rentenempfängern.</p><p>Angesichts dieser dramatischen Situation stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass sich die Situation bei der Führung der Versicherungen und Sozialwerke des Bundes weiter verschärft hat und dass rasches Handeln unumgänglich ist?</p><p>2. Können bei der EVK inzwischen Versicherungsausweise und Steuerbelege fehlerfrei und termingerecht an die Versicherten abgegeben werden?</p><p>3. Verfügt der Bundesrat über ein Konzept, um die angesprochenen Missstände innert nützlicher Frist zu beheben? Wie lange wird die Behebung der Mängel dauern?</p><p>4. Welcher finanzielle Schaden ist durch die Mängel in der Führung der angesprochenen Versicherungen und Kassen insgesamt angerichtet worden?</p><p>5. Wer trägt die Verantwortung für die desolate Situation in den verschiedenen Versicherungen und Kassen?</p><p>6. Will der Bundesrat im Falle der EVK weiterhin an einer zentralistischen Lösung festhalten (120 000 Versicherte verschiedener Bedingungen im gleichen Computerprogramm)?</p>
    • Versicherungen und Kassen des Bundes. Desolate Zustände

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