Wiederaufbereitung von Schweizer Atommüll in Osteuropa
- ShortId
-
97.3414
- Id
-
19973414
- Updated
-
10.04.2024 13:02
- Language
-
de
- Title
-
Wiederaufbereitung von Schweizer Atommüll in Osteuropa
- AdditionalIndexing
-
nukleare Sicherheit;Wiederaufbereitung des Brennstoffs;Beteiligung an Unternehmen;radioaktiver Abfall;Osteuropa;Beförderung gefährlicher Güter
- 1
-
- L04K06010109, radioaktiver Abfall
- L05K1703010306, Wiederaufbereitung des Brennstoffs
- L03K030104, Osteuropa
- L05K0703010202, Beteiligung an Unternehmen
- L04K17030106, nukleare Sicherheit
- L05K1801020201, Beförderung gefährlicher Güter
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Laut einem Artikel in der "NZZ" vom 26. Juni 1997 ("Streit um eine Wiederaufarbeitungsanlage in Sibirien") sollen Kreise aus der Schweiz daran interessiert sein, sich an einer Wiederaufbereitungsanlage (WAA) in Sibirien mit namhaften finanziellen Beiträgen zu beteiligen. Ebenfalls wird erwähnt, dass mehrere Länder, darunter die Schweiz, Interesse an der Lieferung atomarer Abfälle zur Wiederaufbereitung in einer derartigen WAA geäussert hätten.</p><p>Bereits die bestehenden WAA in Frankreich und Grossbritannien sind alles andere als sicher und umweltschonend, wie jüngst wieder Messungen von Greenpeace bei der WAA in La Hague bewiesen haben: Bereits im Normalbetrieb geben sie grosse Mengen Radioaktivität an die Umwelt ab. Andererseits ist die Wiederaufbereitung allenfalls ein Hinausschieben, sicher aber keine Lösung der anstehenden Probleme bezüglich der Entsorgung von radioaktiven Abfälle. Schon gar keine Alternative ist die "Entsorgung" in (zum Teil erst geplanten) WAA mit Standorten in Osteuropa, die in ihrem Sicherheitsniveau deutlich unter dem (ungenügenden) westlichen Standard sein dürften.</p>
- <p>Der Bundesrat hat bis heute keine Hinweise oder Informationen, wonach sich schweizerische Unternehmen an dem im "NZZ"-Artikel ("Streit um eine Wiederaufarbeitungsanlage in Sibirien") erwähnten Projekt beteiligen wollen.</p><p>1./2. Nach Auskunft der Kernkraftwerkbetreiber ist eine solche Beteiligung nicht vorgesehen. Aufgrund der geltenden gesetzlichen Regelungen könnte der Bundesrat ein Unternehmen jedoch nicht daran hindern, entsprechende finanzielle Investitionen im Ausland zu tätigen.</p><p>3. Unabhängig davon, ob Brennelemente wiederaufgearbeitet oder direkt der Endlagerung zugeführt werden, müssen nach der geltenden gesetzlichen Regelung (Art. 25 Abs. 3 des Strahlenschutzgesetzes) die heute in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abfälle im Inland beseitigt werden.</p><p>4./5. Die Wiederaufarbeitung im Ausland wird von der Schweizer Atomgesetzgebung nicht erfasst und beruht auf privaten Verträgen. Bewilligungspflichtig sind jedoch der Transport und die Ausfuhr der abgebrannten Brennelemente in die ausländischen Wiederaufarbeitungsanlagen sowie der spätere Rücktransport der bei der Wiederaufarbeitung entstandenen radioaktiven Abfälle in die Schweiz. Nach geltendem Recht besteht keine Handhabe, von den Betreibern der schweizerischen Kernkraftwerke den Ausstieg aus den bestehenden Verträgen oder den Verzicht auf den Abschluss neuer Verträge zu verlangen.</p><p>Die grundsätzliche Frage, ob die Wiederaufarbeitung bzw. der Versand von abgebrannten Brennelementen in die Wiederaufarbeitungsanlagen weiterhin zulässig sein soll, ist im Zusammenhang mit der Totalrevision der Atomgesetzgebung zu prüfen. Der diesbezügliche Vorentwurf wird 1998 in die Vernehmlassung gehen. Die Vor- und Nachteile der Wiederaufarbeitung sollen auch im Rahmen des Energiedialoges zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle diskutiert werden. Diese Gespräche sind von Ende 1997 bis Mitte 1998 vorgesehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist dem Bundesrat bekannt, ob sich Schweizer Unternehmen, in welcher Art auch immer (technisch, finanziell), an WAA-Projekten in Osteuropa beteiligen?</p><p>2. Falls es derartige Beteiligungen gibt, wie schätzt der Bundesrat diese Aktivitäten ein? Ist er gewillt, das in seiner Macht Stehende zu tun, um Schweizer Beteiligungen an dieser risikoreichen Technologie zu verhindern?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die WAA keine Technologie der Zukunft sind und dass statt dessen der atomare Abfall im Ursprungsland direkt gelagert werden soll?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, darauf hinzuwirken, dass die auslaufenden Verträge zwischen den AKW-Betreibern und den WAA in Frankreich und Grossbritannien nicht erneuert werden, um die damit verbundenen risikoreichen Atomtransporte sowie die massive Vergrösserung des Abfallvolumens zu vermeiden?</p><p>5. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass die Wiederaufbereitung von atomaren Abfällen auch ökonomisch ein Unsinn ist?</p>
- Wiederaufbereitung von Schweizer Atommüll in Osteuropa
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Laut einem Artikel in der "NZZ" vom 26. Juni 1997 ("Streit um eine Wiederaufarbeitungsanlage in Sibirien") sollen Kreise aus der Schweiz daran interessiert sein, sich an einer Wiederaufbereitungsanlage (WAA) in Sibirien mit namhaften finanziellen Beiträgen zu beteiligen. Ebenfalls wird erwähnt, dass mehrere Länder, darunter die Schweiz, Interesse an der Lieferung atomarer Abfälle zur Wiederaufbereitung in einer derartigen WAA geäussert hätten.</p><p>Bereits die bestehenden WAA in Frankreich und Grossbritannien sind alles andere als sicher und umweltschonend, wie jüngst wieder Messungen von Greenpeace bei der WAA in La Hague bewiesen haben: Bereits im Normalbetrieb geben sie grosse Mengen Radioaktivität an die Umwelt ab. Andererseits ist die Wiederaufbereitung allenfalls ein Hinausschieben, sicher aber keine Lösung der anstehenden Probleme bezüglich der Entsorgung von radioaktiven Abfälle. Schon gar keine Alternative ist die "Entsorgung" in (zum Teil erst geplanten) WAA mit Standorten in Osteuropa, die in ihrem Sicherheitsniveau deutlich unter dem (ungenügenden) westlichen Standard sein dürften.</p>
- <p>Der Bundesrat hat bis heute keine Hinweise oder Informationen, wonach sich schweizerische Unternehmen an dem im "NZZ"-Artikel ("Streit um eine Wiederaufarbeitungsanlage in Sibirien") erwähnten Projekt beteiligen wollen.</p><p>1./2. Nach Auskunft der Kernkraftwerkbetreiber ist eine solche Beteiligung nicht vorgesehen. Aufgrund der geltenden gesetzlichen Regelungen könnte der Bundesrat ein Unternehmen jedoch nicht daran hindern, entsprechende finanzielle Investitionen im Ausland zu tätigen.</p><p>3. Unabhängig davon, ob Brennelemente wiederaufgearbeitet oder direkt der Endlagerung zugeführt werden, müssen nach der geltenden gesetzlichen Regelung (Art. 25 Abs. 3 des Strahlenschutzgesetzes) die heute in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abfälle im Inland beseitigt werden.</p><p>4./5. Die Wiederaufarbeitung im Ausland wird von der Schweizer Atomgesetzgebung nicht erfasst und beruht auf privaten Verträgen. Bewilligungspflichtig sind jedoch der Transport und die Ausfuhr der abgebrannten Brennelemente in die ausländischen Wiederaufarbeitungsanlagen sowie der spätere Rücktransport der bei der Wiederaufarbeitung entstandenen radioaktiven Abfälle in die Schweiz. Nach geltendem Recht besteht keine Handhabe, von den Betreibern der schweizerischen Kernkraftwerke den Ausstieg aus den bestehenden Verträgen oder den Verzicht auf den Abschluss neuer Verträge zu verlangen.</p><p>Die grundsätzliche Frage, ob die Wiederaufarbeitung bzw. der Versand von abgebrannten Brennelementen in die Wiederaufarbeitungsanlagen weiterhin zulässig sein soll, ist im Zusammenhang mit der Totalrevision der Atomgesetzgebung zu prüfen. Der diesbezügliche Vorentwurf wird 1998 in die Vernehmlassung gehen. Die Vor- und Nachteile der Wiederaufarbeitung sollen auch im Rahmen des Energiedialoges zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle diskutiert werden. Diese Gespräche sind von Ende 1997 bis Mitte 1998 vorgesehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist dem Bundesrat bekannt, ob sich Schweizer Unternehmen, in welcher Art auch immer (technisch, finanziell), an WAA-Projekten in Osteuropa beteiligen?</p><p>2. Falls es derartige Beteiligungen gibt, wie schätzt der Bundesrat diese Aktivitäten ein? Ist er gewillt, das in seiner Macht Stehende zu tun, um Schweizer Beteiligungen an dieser risikoreichen Technologie zu verhindern?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die WAA keine Technologie der Zukunft sind und dass statt dessen der atomare Abfall im Ursprungsland direkt gelagert werden soll?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, darauf hinzuwirken, dass die auslaufenden Verträge zwischen den AKW-Betreibern und den WAA in Frankreich und Grossbritannien nicht erneuert werden, um die damit verbundenen risikoreichen Atomtransporte sowie die massive Vergrösserung des Abfallvolumens zu vermeiden?</p><p>5. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass die Wiederaufbereitung von atomaren Abfällen auch ökonomisch ein Unsinn ist?</p>
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