Keine Subventionen für die Schwelbrennanlage in Thun

ShortId
97.3416
Id
19973416
Updated
10.04.2024 12:05
Language
de
Title
Keine Subventionen für die Schwelbrennanlage in Thun
AdditionalIndexing
Abfallbeseitigung;Subvention;Umweltrecht
1
  • L04K06010202, Abfallbeseitigung
  • L04K06010309, Umweltrecht
  • L05K1102030202, Subvention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Auch in den kommenden Jahren sind die bestehenden Abfallbeseitigungsanlagen landesweit nicht voll ausgelastet. Darum ist es heute überall dort, wo bei der Abfallplanung zusammengearbeitet werden kann, sinnvoll, dass die Abfallbehandlung, -verwertung und -ablagerung überregional und überkantonal organisiert wird. Da dies auch für die Region Thun möglich ist, ist es unnötig, nun in Thun eine neue Schwelbrennanlage zu bauen.</p><p>Zudem steht in Artikel 31a Absatz 1 des Umweltschutzgesetzes, dass die Kantone bei der Abfallplanung und -entsorgung zusammenarbeiten müssen. Überkapazitäten an Abfallanlagen sind zu vermeiden. In Absatz 2 wird dann ausgeführt, dass unter gewissen Bedingungen der Bund Lösungsvorschläge unterbreiten muss. Ich stelle fest, dass im Falle der Thuner Anlage die Erfordernisse des Umweltschutzgesetzes nicht erfüllt sind, und bitte den Bundesrat, dafür zu sorgen, dass diesen Bestimmungen nachgelebt wird.</p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat dringend, die Bundessubventionen von rund 84 Millionen Franken für diese Anlage nicht zu sprechen. Beim heutigen Finanzloch kann es sich zudem der Bund nicht leisten, Geld unnötigerweise zum Fenster hinauszuwerfen. Abgesehen von den längerfristig vorhandenen Abfallentsorgungsüberkapazitäten spricht auch der in der Bevölkerung sehr umstrittene Standort in Thun - mitten in einer relativ dicht besiedelten Region - gegen den Bau einer neuen Anlage. Noch mehr Verkehr wäre für die Betroffenen unerträglich!</p>
  • <p>Die Subventionierung von Abfallbehandlungsanlagen wird durch das Gewässerschutzgesetz geregelt. Dieses Gesetz legt die Bedingungen fest, welche der Bundesrat und die Behörden zu befolgen haben. Es verlangt insbesondere, dass die geplanten Massnahmen auf einer zweckmässigen Planung beruhen müssen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, ist der Bund verpflichtet, diese Abgeltungen zu leisten. Da die Motion verlangt, nicht auf das Subventionsgesuch der Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) Thun einzutreten, würde sie den Behörden nicht einmal erlauben, zu prüfen, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind. Daher ist zweifelhaft, ob die Motion überhaupt statthaft ist.</p><p>Im Interesse eines besseren Verständnisses der Politik des Bundes im Bereich der Abfallbehandlung halten wir die folgenden Informationen dennoch für angebracht:</p><p>Die Ablagerung von unbehandelten Siedlungsabfällen auf Deponien hat zur Folge, dass noch während Jahrzehnten Gas und während Jahrhunderten verschmutztes Sickerwasser austritt. Aus diesem Grund haben Bund und Kantone eine Strategie für die Abfallwirtschaft festgelegt. Gemäss dieser Strategie müssen brennbare Abfälle, soweit sie nicht vermieden oder verwertet werden können, verbrannt werden. Die technische Verordnung über Abfälle verbietet deshalb das Deponieren von brennbaren Abfällen nach dem 1. Januar 2000. Dies betrifft Siedlungsabfälle, brennbare Bauabfälle und die nicht verwertbaren Klärschlämme. Um die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen zu können, muss bis zu diesem Datum genügend Behandlungskapazität bereit stehen. Im Rahmen ihrer Koordinationsarbeit streben der Bund und die Kantone längerfristig auch eine einigermassen ausgewogene geographische Verteilung der Anlagen an.</p><p>Gemäss der letzten Abfallerhebung des Bundes beläuft sich die Menge der für die KVA bestimmten brennbaren Abfälle 1996 auf 3,2 Millionen Tonnen pro Jahr. Schliesst man eine Reserve von 5 Prozent ein, um saisonale Schwankungen und Betriebsunterbrüche aufzufangen, so bedeutet dies, dass der KVA-Park bis zum Jahr 2000 ergänzt werden muss, um eine Kapazität von 3,35 Millionen Tonnen pro Jahr zu erreichen.</p><p>1996 verfügten die 28 bestehenden KVA in der Schweiz über eine Verbrennungskapazität von insgesamt 2,9 Millionen Tonnen pro Jahr. Effektiv verbrannt wurden allerdings nur 2,3 Millionen Tonnen. Der Rest wurde direkt deponiert oder auf nicht kontrollierbaren Wegen entsorgt. Nach Abzug der in Bau stehenden Kapazität von 200 000 Tonnen pro Jahr werden demnach noch Verbrennungskapazitäten für weitere 250 000 Tonnen benötigt, um das angestrebte Ziel zu erreichen. Dies entspricht zwei neuen KVA.</p><p>Diese Planung ist realistisch. Der Bund koordiniert seit 1993 die kantonalen Pläne im Bereich der KVA. Eine erste Runde ermöglichte es, auf den Bau von sechs neuen KVA zu verzichten (Pratteln, Fänn, Penthaz, Luzern II, Bern II und eine Anlage im Tessin), was der Öffentlichkeit Investitionen in der Grössenordnung von 1,5 Milliarden Franken ersparte. Damit blieben vier Projekte übrig, in Lausanne, Fribourg, Thun und im Tessin. Eine zweite Koordinationsrunde gestattete es, den Bau der beiden neuen KVA in der Romandie zeitlich zu staffeln und dafür die bestehenden Kapazitäten in Genf optimal auszunutzen. Wir stellen also fest, dass der Bund seiner Aufgabe, die Zusammenarbeit der Kantone zu fördern und Überkapazitäten an Verbrennungsanlagen zu vermeiden, schon lange vor der Revision des Umweltschutzgesetzes nachgekommen ist.</p><p>Von den drei verbleibenden Projekten für neue KVA (Suisse romande, Thun und Tessin) ist das Projekt von Thun am weitesten gediehen und praktisch baureif. Die erstinstanzliche Baubewilligung wurde erteilt, die elektromechanischen Einrichtungen sind bereits bestellt und die Finanzierung gesichert. Das Projekt wurde von einer grossen Mehrheit der Avag-Gemeinden genehmigt, einem Verband, der für die Abfallentsorgung in einer Region des Kantons Bern mit über 300 000 Einwohnern verantwortlich ist. Zudem kommt die Anlage im Zentrum eines Einzugsgebietes zu stehen, in dem noch über 110 000 Tonnen Kehricht pro Jahr deponiert werden. Infolgedessen kommt es für den Bund nicht in Frage, auf dieses Projekt zu verzichten und dem Kanton Bern die Subventionen zu verweigern, die ihm zu Recht zustehen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Für die geplante Schwelbrennanlage in Thun werden keine Bundessubventionen gesprochen.</p>
  • Keine Subventionen für die Schwelbrennanlage in Thun
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Auch in den kommenden Jahren sind die bestehenden Abfallbeseitigungsanlagen landesweit nicht voll ausgelastet. Darum ist es heute überall dort, wo bei der Abfallplanung zusammengearbeitet werden kann, sinnvoll, dass die Abfallbehandlung, -verwertung und -ablagerung überregional und überkantonal organisiert wird. Da dies auch für die Region Thun möglich ist, ist es unnötig, nun in Thun eine neue Schwelbrennanlage zu bauen.</p><p>Zudem steht in Artikel 31a Absatz 1 des Umweltschutzgesetzes, dass die Kantone bei der Abfallplanung und -entsorgung zusammenarbeiten müssen. Überkapazitäten an Abfallanlagen sind zu vermeiden. In Absatz 2 wird dann ausgeführt, dass unter gewissen Bedingungen der Bund Lösungsvorschläge unterbreiten muss. Ich stelle fest, dass im Falle der Thuner Anlage die Erfordernisse des Umweltschutzgesetzes nicht erfüllt sind, und bitte den Bundesrat, dafür zu sorgen, dass diesen Bestimmungen nachgelebt wird.</p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat dringend, die Bundessubventionen von rund 84 Millionen Franken für diese Anlage nicht zu sprechen. Beim heutigen Finanzloch kann es sich zudem der Bund nicht leisten, Geld unnötigerweise zum Fenster hinauszuwerfen. Abgesehen von den längerfristig vorhandenen Abfallentsorgungsüberkapazitäten spricht auch der in der Bevölkerung sehr umstrittene Standort in Thun - mitten in einer relativ dicht besiedelten Region - gegen den Bau einer neuen Anlage. Noch mehr Verkehr wäre für die Betroffenen unerträglich!</p>
    • <p>Die Subventionierung von Abfallbehandlungsanlagen wird durch das Gewässerschutzgesetz geregelt. Dieses Gesetz legt die Bedingungen fest, welche der Bundesrat und die Behörden zu befolgen haben. Es verlangt insbesondere, dass die geplanten Massnahmen auf einer zweckmässigen Planung beruhen müssen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, ist der Bund verpflichtet, diese Abgeltungen zu leisten. Da die Motion verlangt, nicht auf das Subventionsgesuch der Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) Thun einzutreten, würde sie den Behörden nicht einmal erlauben, zu prüfen, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind. Daher ist zweifelhaft, ob die Motion überhaupt statthaft ist.</p><p>Im Interesse eines besseren Verständnisses der Politik des Bundes im Bereich der Abfallbehandlung halten wir die folgenden Informationen dennoch für angebracht:</p><p>Die Ablagerung von unbehandelten Siedlungsabfällen auf Deponien hat zur Folge, dass noch während Jahrzehnten Gas und während Jahrhunderten verschmutztes Sickerwasser austritt. Aus diesem Grund haben Bund und Kantone eine Strategie für die Abfallwirtschaft festgelegt. Gemäss dieser Strategie müssen brennbare Abfälle, soweit sie nicht vermieden oder verwertet werden können, verbrannt werden. Die technische Verordnung über Abfälle verbietet deshalb das Deponieren von brennbaren Abfällen nach dem 1. Januar 2000. Dies betrifft Siedlungsabfälle, brennbare Bauabfälle und die nicht verwertbaren Klärschlämme. Um die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen zu können, muss bis zu diesem Datum genügend Behandlungskapazität bereit stehen. Im Rahmen ihrer Koordinationsarbeit streben der Bund und die Kantone längerfristig auch eine einigermassen ausgewogene geographische Verteilung der Anlagen an.</p><p>Gemäss der letzten Abfallerhebung des Bundes beläuft sich die Menge der für die KVA bestimmten brennbaren Abfälle 1996 auf 3,2 Millionen Tonnen pro Jahr. Schliesst man eine Reserve von 5 Prozent ein, um saisonale Schwankungen und Betriebsunterbrüche aufzufangen, so bedeutet dies, dass der KVA-Park bis zum Jahr 2000 ergänzt werden muss, um eine Kapazität von 3,35 Millionen Tonnen pro Jahr zu erreichen.</p><p>1996 verfügten die 28 bestehenden KVA in der Schweiz über eine Verbrennungskapazität von insgesamt 2,9 Millionen Tonnen pro Jahr. Effektiv verbrannt wurden allerdings nur 2,3 Millionen Tonnen. Der Rest wurde direkt deponiert oder auf nicht kontrollierbaren Wegen entsorgt. Nach Abzug der in Bau stehenden Kapazität von 200 000 Tonnen pro Jahr werden demnach noch Verbrennungskapazitäten für weitere 250 000 Tonnen benötigt, um das angestrebte Ziel zu erreichen. Dies entspricht zwei neuen KVA.</p><p>Diese Planung ist realistisch. Der Bund koordiniert seit 1993 die kantonalen Pläne im Bereich der KVA. Eine erste Runde ermöglichte es, auf den Bau von sechs neuen KVA zu verzichten (Pratteln, Fänn, Penthaz, Luzern II, Bern II und eine Anlage im Tessin), was der Öffentlichkeit Investitionen in der Grössenordnung von 1,5 Milliarden Franken ersparte. Damit blieben vier Projekte übrig, in Lausanne, Fribourg, Thun und im Tessin. Eine zweite Koordinationsrunde gestattete es, den Bau der beiden neuen KVA in der Romandie zeitlich zu staffeln und dafür die bestehenden Kapazitäten in Genf optimal auszunutzen. Wir stellen also fest, dass der Bund seiner Aufgabe, die Zusammenarbeit der Kantone zu fördern und Überkapazitäten an Verbrennungsanlagen zu vermeiden, schon lange vor der Revision des Umweltschutzgesetzes nachgekommen ist.</p><p>Von den drei verbleibenden Projekten für neue KVA (Suisse romande, Thun und Tessin) ist das Projekt von Thun am weitesten gediehen und praktisch baureif. Die erstinstanzliche Baubewilligung wurde erteilt, die elektromechanischen Einrichtungen sind bereits bestellt und die Finanzierung gesichert. Das Projekt wurde von einer grossen Mehrheit der Avag-Gemeinden genehmigt, einem Verband, der für die Abfallentsorgung in einer Region des Kantons Bern mit über 300 000 Einwohnern verantwortlich ist. Zudem kommt die Anlage im Zentrum eines Einzugsgebietes zu stehen, in dem noch über 110 000 Tonnen Kehricht pro Jahr deponiert werden. Infolgedessen kommt es für den Bund nicht in Frage, auf dieses Projekt zu verzichten und dem Kanton Bern die Subventionen zu verweigern, die ihm zu Recht zustehen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Für die geplante Schwelbrennanlage in Thun werden keine Bundessubventionen gesprochen.</p>
    • Keine Subventionen für die Schwelbrennanlage in Thun

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