Zukünftige Anerkennung der Diplome der Schweizer FHS in Deutschland
- ShortId
-
97.3439
- Id
-
19973439
- Updated
-
10.04.2024 09:51
- Language
-
de
- Title
-
Zukünftige Anerkennung der Diplome der Schweizer FHS in Deutschland
- AdditionalIndexing
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Deutschland;Anerkennung der Zeugnisse;Fachhochschule;Zugang zur Bildung
- 1
-
- L04K13030102, Anerkennung der Zeugnisse
- L05K1302050102, Fachhochschule
- L04K13030117, Zugang zur Bildung
- L04K03010105, Deutschland
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat teilt die Besorgnis des Interpellanten über die im erwähnten Papier wiedergegebene Einschätzung der Schweizer FH. Zu den einzelnen Fragen nimmt er wie folgt Stellung:</p><p>1. Dem Bundesrat ist die Meinung der Fachhochschule Konstanz bekannt. Diese darf allerdings nicht überbewertet werden, zumal die Fachhochschule Konstanz eine intensive Zusammenarbeit mit benachbarten schweizerischen HTL, insbesondere St. Gallen, pflegt.</p><p>Grundsätzlich sind bei der Anerkennung von Diplomen zwei verschiedene Aspekte zu unterscheiden, nämlich die Anerkennung von Diplomen hinsichtlich Fortsetzung der Studien an einer anderen Hochschule und die Anerkennung von Diplomen in bezug auf das Recht, einen (reglementierten) Beruf in einem anderen Lande auszuüben. Letztere ist Gegenstand der bilateralen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU im Bereich des Personenverkehrs. Sowohl im EWR-Vertrag wie gemäss den in diesem Punkt abgeschlossenen bilateralen Verhandlungen sollen Schweizer HF-Absolventen mit dreijährigem Studium (HTL, HWV, HFG) und erst recht die künftigen FH-Absolventen als "Hochschulabsolventen i. S. des EU-Rechts" (Hochschulrichtlinien) anerkannt werden. Damit steht ihnen, was die geforderte Qualifikation betrifft, der europäische Arbeitsmarkt offen, auch in den sogenannten reglementierten Berufen. Im Hinblick auf den EWR hat die Bundesrepublik Deutschland diesbezüglich keine Vorbehalte angebracht.</p><p>Die bisherigen bilateralen Verhandlungen zur Diplomanerkennung betreffen, wie erwähnt, nur die Zulassung zum Arbeitsmarkt. Die Zulassung zu Studien ist vorderhand bilateral mit einzelnen Staaten auszuhandeln, die - im Falle der EU - autonom entscheiden, zu welchen Bedingungen sie Nicht-EU-Bürger aufnehmen. Dass angesichts der überfüllten Hörsäle diesbezüglich gerade in der Bundesrepublik Deutschland Zurückhaltung herrscht, darf nicht erstaunen. Wenn in einer zweiten Runde auch Bildungsverhandlungen zwischen der Schweiz und der EU aufgenommen werden, wird es ein Ziel sein, Schweizer zu EU-Bedingungen an europäischen Hochschulen unterzubringen, was allerdings wiederum Reziprozität seitens der schweizerischen Schulen voraussetzt.</p><p>Die Bezeichnung von Berufen und Titeln folgt nationalem Recht. Die Schweiz ist etwas grosszügig in der Verwendung des Terminus "Diplom", der im Ausland grundsätzlich einen Hochschulabschluss bezeichnet. Die geschützten Titel der Schweizer FH-Absolventen lauten aber nur deshalb "Ing. (bzw. Arch., Chem. usw.) FH", um zu verhindern, dass vorzeitige Studienabbrecher sich einen FH-Titel zulegen aus der Überlegung, dass der "Ingenieur" in der Schweiz nicht geschützt ist und sie wenigstens ein Teilstudium an einer FH verbracht haben. Diese an Missbrauch grenzende Praxis galt lange für ETH-Drop-Outs, da dort der geschützte Titel für erfolgreiche Absolventen "Dipl. Ing. ETH" lautete. Dies wollten wir bei Erlass der FH-Gesetzgebung vermeiden. Da aber unsere FH-Absolventen unbestrittenermassen ein Diplom bekommen, sollen sie dies im Titel auch vermerken dürfen, wenn sie wollen. Hierin liegt somit keinerlei Missbrauch. Im übrigen entspricht die Aussage, dass "akademische Grade in der Schweiz nicht geschützt sind", nicht den Tatsachen (vgl. kantonales Recht und UWG).</p><p>2./4. Die Kultusminister der deutschen Länder begrüssen die Schaffung der FH in der Schweiz, eine entsprechende offizielle Äusserung der Kultusministerkonferenz zum schweizerischen FH-Konzept ist nicht bekannt. Der Bundesrat wird gemeinsam mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) das zuständige Ministerium für Bildung und Wissenschaft in Bonn und die deutsche Kultusministerkonferenz über die Absichten, Ziele und Massnahmen des Umbaus der HTL und der HWV zu FH orientieren.</p><p>Ausserdem werden beim Anerkennungsverfahren für die einzelnen FH-Studiengänge u. a. ausländische Experten die Eidgenössische Fachhochschulkommission ergänzen, um sicherzustellen, dass die Ausbildungsqualität auch internationalen Standards entspricht.</p><p>3. Das schweizerisch-deutsche Abkommen vom 20. Juni 1994 über Äquivalenzen im Bereich des Höheren Bildungswesens, welches die akademische Anerkennung von Hochschuldiplomen und Studienleistungen regelt, bezieht schweizerischerseits auch die HTL und die HWV, deutscherseits die FH ein, um den Übertritt solcher Absolventen an vergleichbare Ausbildungsstätten im Partnerland zu ermöglichen. Es ist vorgesehen, das Abkommen im Zeitpunkt, da in der Schweiz FH geschaffen werden, diesbezüglich zu ergänzen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gemäss einem Papier der Fachhochschule Konstanz vom April 1996, aus dem ich einige Passagen einleitend zitieren möchte, scheint es schwierig zu sein, in Deutschland eine Anerkennung unserer Fachhochschulen (FH) als den deutschen gleichwertig zu erreichen.</p><p>"Erläuterungen zu aktuellen Entwicklungen bei den Höheren Technischen Lehranstalten (HTL) in der Schweiz:</p><p>Die bisherigen HTL und die Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschulen (HWV) werden in der Schweiz im Zeitraum eines Jahres bis 1997 in FH umgetauft werden. Das Projekt wurde im Zuge des erwarteten, aber nicht realisierten Beitritts der Schweiz zum EWR in Angriff genommen.</p><p>Im Zuge der Vorbereitung auf die Umwandlung in Schweizer FH wurden die Zugangserfordernisse leicht erhöht. Zusätzlich zum Abschluss des neunten Schuljahres plus Berufsschulunterricht wurde eine weitere Schulklasse zum Erwerb der sogenannten Berufsmaturität eingerichtet. Bisherige Untersuchungen haben ergeben, dass diese Berufsmaturität inhaltlich nur geringfügig oberhalb der deutschen 'Mittleren Reife' einzuordnen ist.</p><p>Es bleibt abzuwarten, ob damit das Niveau der deutschen Fachhochschule erreicht werden kann. Absolventen der HTL/HWV, die auch über die Berufsmaturität verfügen, kann es nach dem Zeitablauf noch nicht geben. Ein Zugang zum Studium an den Universitäten in der Schweiz mit der Berufsmaturität ist nicht möglich.</p><p>Nach den derzeit gültigen Bewertungsvorschlägen kann ein Bewerber mit HTL-Abschluss an deutschen Hochschulen nur dann eingeschrieben werden, wenn er den Nachweis der auflagenfreien Einschreibung an einer anerkannten Hochschule in der Schweiz für die gleiche Fachrichtung führt.</p><p>Da die Vergabe akademischer Grade ein konstitutives Recht europäischer Hochschulen ist, weist die alleinige Vergabe nichtakademischer Titel durch die Schweizer FH darauf hin, dass es sich bei den Schweizer FH nicht um Hochschulen traditionellen europäischen Verständnisses handelt.</p><p>Als Abschluss wird ein gesetzlich geschützter Titel, wie z. B. 'Ingenieur (FH)', vergeben werden. Da akademische Grade in der Schweiz nicht geschützt sind, ist es nicht rechtswidrig, diesem geschützten Titel ein 'Diplom' voranzustellen. Wegen der Verwechslungsfähigkeit mit deutschen akademischen Graden kann ein solcherart entstandener 'Diplom-Ingenieur (FH)' aus der Schweiz in Deutschland nicht geführt werden. Der in der Schweiz und in Deutschland gesetzlich geschützte Titel 'Ingenieur' ist dagegen in der Regel übertragbar."</p><p>1. Ist dem Bundesrat die Meinung der Fachhochschule Konstanz bekannt?</p><p>2. Ist dem Bundesrat bewusst, dass die Kultusminister der Bundesrepublik Deutschland die Einschätzung der Fachhochschule Konstanz teilen?</p><p>3. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, damit die zukünftigen FH-Studenten den Zugang zu deutschen Hochschulen erlangen können?</p><p>4. Wie will der Bundesrat in Deutschland und in anderen europäischen Staaten klarstellen, dass die Schweiz die HTL und HWV nicht einfach bloss "umgetauft" hat?</p>
- Zukünftige Anerkennung der Diplome der Schweizer FHS in Deutschland
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat teilt die Besorgnis des Interpellanten über die im erwähnten Papier wiedergegebene Einschätzung der Schweizer FH. Zu den einzelnen Fragen nimmt er wie folgt Stellung:</p><p>1. Dem Bundesrat ist die Meinung der Fachhochschule Konstanz bekannt. Diese darf allerdings nicht überbewertet werden, zumal die Fachhochschule Konstanz eine intensive Zusammenarbeit mit benachbarten schweizerischen HTL, insbesondere St. Gallen, pflegt.</p><p>Grundsätzlich sind bei der Anerkennung von Diplomen zwei verschiedene Aspekte zu unterscheiden, nämlich die Anerkennung von Diplomen hinsichtlich Fortsetzung der Studien an einer anderen Hochschule und die Anerkennung von Diplomen in bezug auf das Recht, einen (reglementierten) Beruf in einem anderen Lande auszuüben. Letztere ist Gegenstand der bilateralen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU im Bereich des Personenverkehrs. Sowohl im EWR-Vertrag wie gemäss den in diesem Punkt abgeschlossenen bilateralen Verhandlungen sollen Schweizer HF-Absolventen mit dreijährigem Studium (HTL, HWV, HFG) und erst recht die künftigen FH-Absolventen als "Hochschulabsolventen i. S. des EU-Rechts" (Hochschulrichtlinien) anerkannt werden. Damit steht ihnen, was die geforderte Qualifikation betrifft, der europäische Arbeitsmarkt offen, auch in den sogenannten reglementierten Berufen. Im Hinblick auf den EWR hat die Bundesrepublik Deutschland diesbezüglich keine Vorbehalte angebracht.</p><p>Die bisherigen bilateralen Verhandlungen zur Diplomanerkennung betreffen, wie erwähnt, nur die Zulassung zum Arbeitsmarkt. Die Zulassung zu Studien ist vorderhand bilateral mit einzelnen Staaten auszuhandeln, die - im Falle der EU - autonom entscheiden, zu welchen Bedingungen sie Nicht-EU-Bürger aufnehmen. Dass angesichts der überfüllten Hörsäle diesbezüglich gerade in der Bundesrepublik Deutschland Zurückhaltung herrscht, darf nicht erstaunen. Wenn in einer zweiten Runde auch Bildungsverhandlungen zwischen der Schweiz und der EU aufgenommen werden, wird es ein Ziel sein, Schweizer zu EU-Bedingungen an europäischen Hochschulen unterzubringen, was allerdings wiederum Reziprozität seitens der schweizerischen Schulen voraussetzt.</p><p>Die Bezeichnung von Berufen und Titeln folgt nationalem Recht. Die Schweiz ist etwas grosszügig in der Verwendung des Terminus "Diplom", der im Ausland grundsätzlich einen Hochschulabschluss bezeichnet. Die geschützten Titel der Schweizer FH-Absolventen lauten aber nur deshalb "Ing. (bzw. Arch., Chem. usw.) FH", um zu verhindern, dass vorzeitige Studienabbrecher sich einen FH-Titel zulegen aus der Überlegung, dass der "Ingenieur" in der Schweiz nicht geschützt ist und sie wenigstens ein Teilstudium an einer FH verbracht haben. Diese an Missbrauch grenzende Praxis galt lange für ETH-Drop-Outs, da dort der geschützte Titel für erfolgreiche Absolventen "Dipl. Ing. ETH" lautete. Dies wollten wir bei Erlass der FH-Gesetzgebung vermeiden. Da aber unsere FH-Absolventen unbestrittenermassen ein Diplom bekommen, sollen sie dies im Titel auch vermerken dürfen, wenn sie wollen. Hierin liegt somit keinerlei Missbrauch. Im übrigen entspricht die Aussage, dass "akademische Grade in der Schweiz nicht geschützt sind", nicht den Tatsachen (vgl. kantonales Recht und UWG).</p><p>2./4. Die Kultusminister der deutschen Länder begrüssen die Schaffung der FH in der Schweiz, eine entsprechende offizielle Äusserung der Kultusministerkonferenz zum schweizerischen FH-Konzept ist nicht bekannt. Der Bundesrat wird gemeinsam mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) das zuständige Ministerium für Bildung und Wissenschaft in Bonn und die deutsche Kultusministerkonferenz über die Absichten, Ziele und Massnahmen des Umbaus der HTL und der HWV zu FH orientieren.</p><p>Ausserdem werden beim Anerkennungsverfahren für die einzelnen FH-Studiengänge u. a. ausländische Experten die Eidgenössische Fachhochschulkommission ergänzen, um sicherzustellen, dass die Ausbildungsqualität auch internationalen Standards entspricht.</p><p>3. Das schweizerisch-deutsche Abkommen vom 20. Juni 1994 über Äquivalenzen im Bereich des Höheren Bildungswesens, welches die akademische Anerkennung von Hochschuldiplomen und Studienleistungen regelt, bezieht schweizerischerseits auch die HTL und die HWV, deutscherseits die FH ein, um den Übertritt solcher Absolventen an vergleichbare Ausbildungsstätten im Partnerland zu ermöglichen. Es ist vorgesehen, das Abkommen im Zeitpunkt, da in der Schweiz FH geschaffen werden, diesbezüglich zu ergänzen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gemäss einem Papier der Fachhochschule Konstanz vom April 1996, aus dem ich einige Passagen einleitend zitieren möchte, scheint es schwierig zu sein, in Deutschland eine Anerkennung unserer Fachhochschulen (FH) als den deutschen gleichwertig zu erreichen.</p><p>"Erläuterungen zu aktuellen Entwicklungen bei den Höheren Technischen Lehranstalten (HTL) in der Schweiz:</p><p>Die bisherigen HTL und die Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschulen (HWV) werden in der Schweiz im Zeitraum eines Jahres bis 1997 in FH umgetauft werden. Das Projekt wurde im Zuge des erwarteten, aber nicht realisierten Beitritts der Schweiz zum EWR in Angriff genommen.</p><p>Im Zuge der Vorbereitung auf die Umwandlung in Schweizer FH wurden die Zugangserfordernisse leicht erhöht. Zusätzlich zum Abschluss des neunten Schuljahres plus Berufsschulunterricht wurde eine weitere Schulklasse zum Erwerb der sogenannten Berufsmaturität eingerichtet. Bisherige Untersuchungen haben ergeben, dass diese Berufsmaturität inhaltlich nur geringfügig oberhalb der deutschen 'Mittleren Reife' einzuordnen ist.</p><p>Es bleibt abzuwarten, ob damit das Niveau der deutschen Fachhochschule erreicht werden kann. Absolventen der HTL/HWV, die auch über die Berufsmaturität verfügen, kann es nach dem Zeitablauf noch nicht geben. Ein Zugang zum Studium an den Universitäten in der Schweiz mit der Berufsmaturität ist nicht möglich.</p><p>Nach den derzeit gültigen Bewertungsvorschlägen kann ein Bewerber mit HTL-Abschluss an deutschen Hochschulen nur dann eingeschrieben werden, wenn er den Nachweis der auflagenfreien Einschreibung an einer anerkannten Hochschule in der Schweiz für die gleiche Fachrichtung führt.</p><p>Da die Vergabe akademischer Grade ein konstitutives Recht europäischer Hochschulen ist, weist die alleinige Vergabe nichtakademischer Titel durch die Schweizer FH darauf hin, dass es sich bei den Schweizer FH nicht um Hochschulen traditionellen europäischen Verständnisses handelt.</p><p>Als Abschluss wird ein gesetzlich geschützter Titel, wie z. B. 'Ingenieur (FH)', vergeben werden. Da akademische Grade in der Schweiz nicht geschützt sind, ist es nicht rechtswidrig, diesem geschützten Titel ein 'Diplom' voranzustellen. Wegen der Verwechslungsfähigkeit mit deutschen akademischen Graden kann ein solcherart entstandener 'Diplom-Ingenieur (FH)' aus der Schweiz in Deutschland nicht geführt werden. Der in der Schweiz und in Deutschland gesetzlich geschützte Titel 'Ingenieur' ist dagegen in der Regel übertragbar."</p><p>1. Ist dem Bundesrat die Meinung der Fachhochschule Konstanz bekannt?</p><p>2. Ist dem Bundesrat bewusst, dass die Kultusminister der Bundesrepublik Deutschland die Einschätzung der Fachhochschule Konstanz teilen?</p><p>3. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, damit die zukünftigen FH-Studenten den Zugang zu deutschen Hochschulen erlangen können?</p><p>4. Wie will der Bundesrat in Deutschland und in anderen europäischen Staaten klarstellen, dass die Schweiz die HTL und HWV nicht einfach bloss "umgetauft" hat?</p>
- Zukünftige Anerkennung der Diplome der Schweizer FHS in Deutschland
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