Fragen zum Krankenkassenprämienschwindel

ShortId
97.3445
Id
19973445
Updated
10.04.2024 09:33
Language
de
Title
Fragen zum Krankenkassenprämienschwindel
AdditionalIndexing
Krankenversicherung;Versicherungsprämie;Kosten des Gesundheitswesens
1
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L05K1110011305, Versicherungsprämie
  • L04K01050501, Kosten des Gesundheitswesens
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Durchschnitt sollen die Krankenkassenprämien 1998 nur um 5 Prozent ansteigen. Dies ist die Mitteilung an die Nation, abgegeben am 3. Oktober 1997, von der zuständigen Sozialministerin. Angeblich fallen die Prämienerhöhungen wegen dem guten Krankenversicherungsgesetz, das jetzt zu greifen beginne, weniger hoch aus als in den vorangegangenen Jahren. Insbesondere seien bessere Kontrollen und Preissenkungen im Medikamentenbereich wichtige Gründe für diese nicht mehr so hohen Prämienzunahmen wie in den Vorjahren.</p><p>Ich bestreite, dass diese Begründungen stimmen und stelle fest, dass diese "Nur-5-Prozent-Zunahme" praktisch auf zwei Faktoren zurückzuführen ist:</p><p>a. Die Franchisen werden angehoben, was ja die Versicherten auch wieder - aber einfach nicht mit der Krankenkassenprämie - bezahlen müssen.</p><p>b. Die Reserven der Krankenkassen werden von 20 Prozent auf 15 Prozent gesenkt, was die Sicherheit der Kassen schmälert, aber erlaubt, Geld für die Prämiensenkungen heranzuziehen.</p><p>Es wurden also reine Verlagerungen beschlossen, die am maroden Gesundheitswesen und seiner Finanzierungsmisere nichts ändern. Das Volk muss - unter dem Strich - auch fortan nicht weniger, sondern viel mehr bezahlen. Diese Übung ist ein reiner Krankenkassenprämienschwindel, ein Versuch, das Volk zu beruhigen. Aber ein Versuch, der kein einziges Problem in bessere Bahnen lenkt!</p>
  • <p>1./2. Der Bundesrat hat mit Datum vom 17. September 1997 verschiedene Bestimmungen der Verordnungen zur Krankenpflegeversicherung geändert, mit dem Ziel, die Prämiensteigerung für 1998 zu dämpfen. So ist unter anderem den Krankenversicherern mit mehr als 250 000 Versicherten die Möglichkeit geboten worden, ihre Reserven von 20 auf 15 Prozent zu senken.</p><p>Der Bundesrat erachtet diese Änderung als vertretbar und sieht die wirtschaftliche Sicherheit der Kassen dadurch nicht gefährdet. Neben den Reserven dienen auch die Rückstellungen sowie die gemeinsame Einrichtung gemäss Artikel 18 KVG der finanziellen Absicherung. Zudem stellt das mit dem neuen Gesetz eingeführte Versicherungsobligatorium einen weiteren Schutz dar.</p><p>Eine minimale Reserve von 15 Prozent für die grossen Versicherer steht im Einklang mit den Empfehlungen der Expertengruppe, welche 1994 das Finanzierungsverfahren in der Krankenversicherung im Hinblick auf das Inkrafttreten des neuen Gesetzes überprüft hatte. Auf eine entsprechende Gestaltung der Verordnung wurde damals jedoch verzichtet, weil namentlich die Versicherer befürchteten, mit dem Vorschlag der Experten könnte Strukturpolitik betrieben werden. Mit dem seitherigen Konzentrationsprozess wird dieser Einwand weitgehend entschärft.</p><p>Grund für die Erhöhung der ordentlichen Franchise ist die Anpassung an die Entwicklung der Gesundheitskosten in der Krankenversicherung. Die Kostensteigerung von 1991 (letzte Anpassung der Franchise) bis Ende 1997 beläuft sich auf rund 56 Prozent. Mit der Erhöhung auf 230 Franken wird die Franchise an die Teuerung angepasst; von einer Verlagerung kann keine Rede sein.</p><p>Der Bundesrat legt Wert auf die Feststellung, dass die Kosteneindämmung und die Umsetzung der im Gesetz enthaltenen Kostendämpfungsmassnahmen Priorität haben. Die neue Krankenversicherung mit ihrer ausgewogenen Mischung an Wettbewerb und Planung eröffnet den Beteiligten mehrere Möglichkeiten zu einer Dämpfung des Kostenanstieges. Der Bundesrat wird dort, wo die Vollzugsprobleme in seinem Einflussbereich liegen, alles unternehmen, um die Kosten einzudämmen. Die Verordnungsänderungen vom 17. September 1997 zu den Tarifen für Spitex und Pflegeheime gehen in diese Richtung. Die kantonalen Spitalplanungen stellen ein weiteres Element bei der Kosteneindämmung dar.</p><p>3. Neben den Reserven verfügen die Kassen über Rückstellungen, die die Begleichung ihrer laufenden Verpflichtungen sicherstellen. Die Rückstellungen und die Reserven entsprechen einem Gesamtbetrag, der die Bezahlung der Leistungen während ungefähr sechs Monaten bei völligem Ausfall von Prämieneinnahmen erlauben würde. Bei Insolvenz einer Kasse übernimmt die gemeinsame Einrichtung gemäss Artikel 18 KVG die Kosten für die gesetzlichen Leistungen anstelle von zahlungsunfähigen Versicherern.</p><p>4. Bei mittleren und kleinen Versicherern kann das Problem der grossen Aufwandstreuung von Jahr zu Jahr bestehen. Wir verweisen hierzu insbesondere auf die Expertise von Professor Heinz Schmid vom 15. April 1997, der die Forderung aufgestellt hat, dass diese Versicherer ihre Prämien aufgrund der durchschnittlichen kantonalen Kosten des provisorischen Risikoausgleichs berechnen sollen (Beiträge zur sozialen Sicherheit, Forschungsbericht Nr. 3/97, Ziff. 4.3.1.2, S. 19ff.). Um dieser Forderung Rechnung zu tragen, hat das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) die betreffenden Versicherer angewiesen, für die Berechnung ihrer Prämien von der für das Jahr 1997 vom BSV errechneten kantonalen Durchschnittsprämie auszugehen. Diese Empfehlung wurde von den betreffenden Kassen bereits bei der Prämieneingabe berücksichtigt. Das BSV musste somit nicht korrigierend eingreifen. Im übrigen bleiben die betreffenden Kassen nach wie vor vergleichsweise günstig. Die Überlegungen stützen sich auf entsprechende Erfahrungen, die gezeigt haben, dass die Auswirkungen der vollen Freizügigkeit des KVG nicht unterschätzt werden dürfen. Die volle Freizügigkeit des KVG hat beträchtliche Auswirkungen bezüglich Versicherungsleistungen, Äufnung der Reserven und Rückstellungen sowie Ausgleichszahlungen an den Risikoausgleich bei verhältnismässig starkem Versichertenzuwachs. Die kleinen Kassen unterstehen dem Gebot der Freizügigkeit wie die grossen Kassen.</p><p>Die Aufsicht des BSV muss die Sicherheit des Systems für die Versicherten garantieren. Die grossen Streuungen, die eine Kasse, gerade bei extrem hoher Zunahme des Versichertenbestandes, aufweisen kann, müssen mit den Prämien aufgefangen werden. Im Interesse der Sicherheit der Versicherten muss dort eingegriffen werden, wo die Kalkulation die künftige Entwicklung nicht berücksichtigt.</p><p>5. Die kleineren Kassen brauchen entsprechend hohe Reserven, um allenfalls die grossen Schwankungen, die sich durch Versicherungsleistungen, aber auch durch Ausgleichszahlungen an den Risikoausgleich ergeben können, aufzufangen.</p><p>6. Bei kleinen Kassen kann sich die finanzielle Situation durch grossen Zuwachs an Mitgliedern drastisch verschlechtern (Nichtberücksichtigung der Zahlungen an den Risikoausgleich). Unter dem freien Prämienmarkt darf unter keinen Umständen "Dumping-Politik" betrieben werden. Es darf nicht ausser acht gelassen werden, dass sämtliche Versicherer nach KVG die gleichen Leistungen zu erbringen haben.</p><p>7. Der Bundesrat ist bestrebt, die finanzielle Sicherheit der Versicherer im Interesse der Versicherten sicherzustellen, damit sie in der Lage sind, ihre eingegangenen Verpflichtungen jederzeit zu erfüllen. Die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Krankenkasse Artisana zeigen, dass die Prämien so festgesetzt werden müssen, dass sie die Reserven, die Rückstellungen und den Risikoausgleich für die neuen Mitglieder finanzieren können.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Wie kann die zuständige Bundesrätin allen Ernstes behaupten, dass sich das Prämienproblem zu entschärfen beginne, wenn nachgewiesen werden kann, dass vor allem die Franchisen und Reserven dafür verantwortlich sind, dass es "nur" 5 Prozent mehr Krankenkassenprämien werden?</p><p>2. Was antwortet die zuständige Bundesrätin den Leuten Ende 1998, wenn diese dann nachrechnen können, dass sie - bezogen auf den 5 Prozent Landesdurchschnitt - mehr als 5 Prozent mehr für die Gesundheitskosten bezahlt haben? Wäre es da nicht eine gescheitere Politik, die Umverteilungen der Franchisen und Reserven nicht vorzunehmen und dafür eine ehrliche Krankenkassenprämie zu verlangen, die den Leuten nicht etwas falsches vorgaukelt?</p><p>3. Wer würde die Fälligkeiten übernehmen, wenn es künftig Krankenkassen gäbe, welche wegen zu geringer Reserven in Schwierigkeiten gerieten und ihre Fälligkeiten nicht mehr aus ihren Reserven decken könnten?</p><p>Es ist ungeheuerlich, dass eine grössere Anzahl kleiner, aber gesunder Krankenkassen, welche niedrigere Prämien verlangen können, weil sie gut arbeiten und geringere Kosten ausweisen, amtlich und völlig unnötig dazu gezwungen werden, massiv höhere Prämien zu verlangen. Damit können diese Kassen die Frucht ihrer effizienten Arbeit nicht mehr in Form von niedrigeren Prämien an ihre Versicherten weitergeben, sondern werden gezwungen, unsinnig extrem hohe Reserven zu bilden, weil sie mit dem vielen Geld gar nichts anderes anfangen dürfen.</p><p>4. Warum will der Bund die Mitglieder vieler kleiner Krankenkassen mit deftigen Prämienerhöhungen bestrafen und diese kleinen Kassen damit zugrunde richten?</p><p>5. Was sollen diese kleineren Kassen mit den unnötigerweise staatlich verordneten extrem hohen Reserven anfangen?</p><p>6. Weshalb darf - in den Fällen, wo die Kassen die Kosten im Griff haben - nicht der freie Prämienmarkt spielen?</p><p>7. Will der Bundesrat mit diesen dirigistischen Massnahmen die totale Staatsmedizin anstreben?</p>
  • Fragen zum Krankenkassenprämienschwindel
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Durchschnitt sollen die Krankenkassenprämien 1998 nur um 5 Prozent ansteigen. Dies ist die Mitteilung an die Nation, abgegeben am 3. Oktober 1997, von der zuständigen Sozialministerin. Angeblich fallen die Prämienerhöhungen wegen dem guten Krankenversicherungsgesetz, das jetzt zu greifen beginne, weniger hoch aus als in den vorangegangenen Jahren. Insbesondere seien bessere Kontrollen und Preissenkungen im Medikamentenbereich wichtige Gründe für diese nicht mehr so hohen Prämienzunahmen wie in den Vorjahren.</p><p>Ich bestreite, dass diese Begründungen stimmen und stelle fest, dass diese "Nur-5-Prozent-Zunahme" praktisch auf zwei Faktoren zurückzuführen ist:</p><p>a. Die Franchisen werden angehoben, was ja die Versicherten auch wieder - aber einfach nicht mit der Krankenkassenprämie - bezahlen müssen.</p><p>b. Die Reserven der Krankenkassen werden von 20 Prozent auf 15 Prozent gesenkt, was die Sicherheit der Kassen schmälert, aber erlaubt, Geld für die Prämiensenkungen heranzuziehen.</p><p>Es wurden also reine Verlagerungen beschlossen, die am maroden Gesundheitswesen und seiner Finanzierungsmisere nichts ändern. Das Volk muss - unter dem Strich - auch fortan nicht weniger, sondern viel mehr bezahlen. Diese Übung ist ein reiner Krankenkassenprämienschwindel, ein Versuch, das Volk zu beruhigen. Aber ein Versuch, der kein einziges Problem in bessere Bahnen lenkt!</p>
    • <p>1./2. Der Bundesrat hat mit Datum vom 17. September 1997 verschiedene Bestimmungen der Verordnungen zur Krankenpflegeversicherung geändert, mit dem Ziel, die Prämiensteigerung für 1998 zu dämpfen. So ist unter anderem den Krankenversicherern mit mehr als 250 000 Versicherten die Möglichkeit geboten worden, ihre Reserven von 20 auf 15 Prozent zu senken.</p><p>Der Bundesrat erachtet diese Änderung als vertretbar und sieht die wirtschaftliche Sicherheit der Kassen dadurch nicht gefährdet. Neben den Reserven dienen auch die Rückstellungen sowie die gemeinsame Einrichtung gemäss Artikel 18 KVG der finanziellen Absicherung. Zudem stellt das mit dem neuen Gesetz eingeführte Versicherungsobligatorium einen weiteren Schutz dar.</p><p>Eine minimale Reserve von 15 Prozent für die grossen Versicherer steht im Einklang mit den Empfehlungen der Expertengruppe, welche 1994 das Finanzierungsverfahren in der Krankenversicherung im Hinblick auf das Inkrafttreten des neuen Gesetzes überprüft hatte. Auf eine entsprechende Gestaltung der Verordnung wurde damals jedoch verzichtet, weil namentlich die Versicherer befürchteten, mit dem Vorschlag der Experten könnte Strukturpolitik betrieben werden. Mit dem seitherigen Konzentrationsprozess wird dieser Einwand weitgehend entschärft.</p><p>Grund für die Erhöhung der ordentlichen Franchise ist die Anpassung an die Entwicklung der Gesundheitskosten in der Krankenversicherung. Die Kostensteigerung von 1991 (letzte Anpassung der Franchise) bis Ende 1997 beläuft sich auf rund 56 Prozent. Mit der Erhöhung auf 230 Franken wird die Franchise an die Teuerung angepasst; von einer Verlagerung kann keine Rede sein.</p><p>Der Bundesrat legt Wert auf die Feststellung, dass die Kosteneindämmung und die Umsetzung der im Gesetz enthaltenen Kostendämpfungsmassnahmen Priorität haben. Die neue Krankenversicherung mit ihrer ausgewogenen Mischung an Wettbewerb und Planung eröffnet den Beteiligten mehrere Möglichkeiten zu einer Dämpfung des Kostenanstieges. Der Bundesrat wird dort, wo die Vollzugsprobleme in seinem Einflussbereich liegen, alles unternehmen, um die Kosten einzudämmen. Die Verordnungsänderungen vom 17. September 1997 zu den Tarifen für Spitex und Pflegeheime gehen in diese Richtung. Die kantonalen Spitalplanungen stellen ein weiteres Element bei der Kosteneindämmung dar.</p><p>3. Neben den Reserven verfügen die Kassen über Rückstellungen, die die Begleichung ihrer laufenden Verpflichtungen sicherstellen. Die Rückstellungen und die Reserven entsprechen einem Gesamtbetrag, der die Bezahlung der Leistungen während ungefähr sechs Monaten bei völligem Ausfall von Prämieneinnahmen erlauben würde. Bei Insolvenz einer Kasse übernimmt die gemeinsame Einrichtung gemäss Artikel 18 KVG die Kosten für die gesetzlichen Leistungen anstelle von zahlungsunfähigen Versicherern.</p><p>4. Bei mittleren und kleinen Versicherern kann das Problem der grossen Aufwandstreuung von Jahr zu Jahr bestehen. Wir verweisen hierzu insbesondere auf die Expertise von Professor Heinz Schmid vom 15. April 1997, der die Forderung aufgestellt hat, dass diese Versicherer ihre Prämien aufgrund der durchschnittlichen kantonalen Kosten des provisorischen Risikoausgleichs berechnen sollen (Beiträge zur sozialen Sicherheit, Forschungsbericht Nr. 3/97, Ziff. 4.3.1.2, S. 19ff.). Um dieser Forderung Rechnung zu tragen, hat das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) die betreffenden Versicherer angewiesen, für die Berechnung ihrer Prämien von der für das Jahr 1997 vom BSV errechneten kantonalen Durchschnittsprämie auszugehen. Diese Empfehlung wurde von den betreffenden Kassen bereits bei der Prämieneingabe berücksichtigt. Das BSV musste somit nicht korrigierend eingreifen. Im übrigen bleiben die betreffenden Kassen nach wie vor vergleichsweise günstig. Die Überlegungen stützen sich auf entsprechende Erfahrungen, die gezeigt haben, dass die Auswirkungen der vollen Freizügigkeit des KVG nicht unterschätzt werden dürfen. Die volle Freizügigkeit des KVG hat beträchtliche Auswirkungen bezüglich Versicherungsleistungen, Äufnung der Reserven und Rückstellungen sowie Ausgleichszahlungen an den Risikoausgleich bei verhältnismässig starkem Versichertenzuwachs. Die kleinen Kassen unterstehen dem Gebot der Freizügigkeit wie die grossen Kassen.</p><p>Die Aufsicht des BSV muss die Sicherheit des Systems für die Versicherten garantieren. Die grossen Streuungen, die eine Kasse, gerade bei extrem hoher Zunahme des Versichertenbestandes, aufweisen kann, müssen mit den Prämien aufgefangen werden. Im Interesse der Sicherheit der Versicherten muss dort eingegriffen werden, wo die Kalkulation die künftige Entwicklung nicht berücksichtigt.</p><p>5. Die kleineren Kassen brauchen entsprechend hohe Reserven, um allenfalls die grossen Schwankungen, die sich durch Versicherungsleistungen, aber auch durch Ausgleichszahlungen an den Risikoausgleich ergeben können, aufzufangen.</p><p>6. Bei kleinen Kassen kann sich die finanzielle Situation durch grossen Zuwachs an Mitgliedern drastisch verschlechtern (Nichtberücksichtigung der Zahlungen an den Risikoausgleich). Unter dem freien Prämienmarkt darf unter keinen Umständen "Dumping-Politik" betrieben werden. Es darf nicht ausser acht gelassen werden, dass sämtliche Versicherer nach KVG die gleichen Leistungen zu erbringen haben.</p><p>7. Der Bundesrat ist bestrebt, die finanzielle Sicherheit der Versicherer im Interesse der Versicherten sicherzustellen, damit sie in der Lage sind, ihre eingegangenen Verpflichtungen jederzeit zu erfüllen. Die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Krankenkasse Artisana zeigen, dass die Prämien so festgesetzt werden müssen, dass sie die Reserven, die Rückstellungen und den Risikoausgleich für die neuen Mitglieder finanzieren können.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Wie kann die zuständige Bundesrätin allen Ernstes behaupten, dass sich das Prämienproblem zu entschärfen beginne, wenn nachgewiesen werden kann, dass vor allem die Franchisen und Reserven dafür verantwortlich sind, dass es "nur" 5 Prozent mehr Krankenkassenprämien werden?</p><p>2. Was antwortet die zuständige Bundesrätin den Leuten Ende 1998, wenn diese dann nachrechnen können, dass sie - bezogen auf den 5 Prozent Landesdurchschnitt - mehr als 5 Prozent mehr für die Gesundheitskosten bezahlt haben? Wäre es da nicht eine gescheitere Politik, die Umverteilungen der Franchisen und Reserven nicht vorzunehmen und dafür eine ehrliche Krankenkassenprämie zu verlangen, die den Leuten nicht etwas falsches vorgaukelt?</p><p>3. Wer würde die Fälligkeiten übernehmen, wenn es künftig Krankenkassen gäbe, welche wegen zu geringer Reserven in Schwierigkeiten gerieten und ihre Fälligkeiten nicht mehr aus ihren Reserven decken könnten?</p><p>Es ist ungeheuerlich, dass eine grössere Anzahl kleiner, aber gesunder Krankenkassen, welche niedrigere Prämien verlangen können, weil sie gut arbeiten und geringere Kosten ausweisen, amtlich und völlig unnötig dazu gezwungen werden, massiv höhere Prämien zu verlangen. Damit können diese Kassen die Frucht ihrer effizienten Arbeit nicht mehr in Form von niedrigeren Prämien an ihre Versicherten weitergeben, sondern werden gezwungen, unsinnig extrem hohe Reserven zu bilden, weil sie mit dem vielen Geld gar nichts anderes anfangen dürfen.</p><p>4. Warum will der Bund die Mitglieder vieler kleiner Krankenkassen mit deftigen Prämienerhöhungen bestrafen und diese kleinen Kassen damit zugrunde richten?</p><p>5. Was sollen diese kleineren Kassen mit den unnötigerweise staatlich verordneten extrem hohen Reserven anfangen?</p><p>6. Weshalb darf - in den Fällen, wo die Kassen die Kosten im Griff haben - nicht der freie Prämienmarkt spielen?</p><p>7. Will der Bundesrat mit diesen dirigistischen Massnahmen die totale Staatsmedizin anstreben?</p>
    • Fragen zum Krankenkassenprämienschwindel

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