Schweizer Hilfe für die Westsahara. In welcher Form?
- ShortId
-
97.3455
- Id
-
19973455
- Updated
-
14.11.2025 06:55
- Language
-
de
- Title
-
Schweizer Hilfe für die Westsahara. In welcher Form?
- AdditionalIndexing
-
Westsahara;Gute Dienste;Beilegung der Streitigkeiten;Entwicklungszusammenarbeit
- 1
-
- L04K03040514, Westsahara
- L03K100108, Gute Dienste
- L04K04010301, Beilegung der Streitigkeiten
- L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1.Seit dem Waffenstillstand vom 6. September 1991 zwischen der Befreiungsfront Polisario und Marokko bemüht sich die UNO, gestützt auf ihre Resolutionen und diejenigen der OAU, ein Referendum in der Westsahara zu organisieren und zu überwachen. Diese Bemühungen erfolgen im Rahmen der Mission der Vereinten Nationen für das Referendum in Westsahara (MINURSO). Der praktischen Durchführung der Volksbefragung, die bisher aufgrund der politischen Komplexität des Konflikts stets scheiterte, ist man angesichts der positiven Ergebnisse der direkten Verhandlungen in Houston (14. bis 16. September 1997), die unter der Ägide von James Baker als persönlicher Beauftragter des UNO-Generalsekretärs für die Westsahara stattgefunden haben, wieder einen Schritt näher gekommen.</p><p>Der Bundesrat hat die neusten Entwicklungen betreffend dieses seit längerer Zeit auf Eis gelegten Dossiers mit Genugtuung zur Kenntnis genommen. Er möchte bei dieser Gelegenheit an seine Unterstützung des Friedensplans der UNO erinnern sowie an die Bedeutung, die er dem Westsahara-Problem bisher stets beigemessen hat (zur Verfügungsstellung einer Sanitätseinheit von September 1991 bis August 1994 im Rahmen der MINURSO; humanitäre Hilfe; Einsatz von Botschafter Johannes Manz in der zweiten Jahreshälfte von 1990 bis Ende 1991 als Sonderbeauftragter des UNO-Generalsekretärs für die Westsahara). Der Bundesrat hofft daher, dass der nach wie vor bestehende Konflikt zwischen den Parteien schnell geregelt und das Referendum in einer nicht allzu fernen Zukunft organisiert werden kann.</p><p>2.Im Hinblick auf eine effizientere Schweizer Friedenspolitik wird versucht, obligatorische Bestimmungen sinnvoll mit der nötigen Flexibilität in diesem Tätigkeitsbereich zu kombinieren. Der Bundesrat hat daher am 4. Dezember 1995 ein politisches und finanzielles Ausrichtungsprogramm mit dem Titel "Massnahmen der Schweiz im Bereich der Friedensförderung für den Zeitraum 1996-1999" angenommen. Unter Berücksichtigung der aus den vergangenen Jahren gezogenen Lehren und Erfahrungen und in der Absicht, den Massnahmen der Schweiz mit einem konzentrierten Einsatz der zur Verfügung stehenden Mitteln mehr Wirksamkeit zu verleihen, setzt dieser Text die zu bevorzugenden Modalitäten für die Massnahmen fest, teilt die Budgetkompetenzen auf und bestimmt die in erster Linie zu berücksichtigenden geographischen Einsatzgebiete. Dem Mittleren Osten und den afrikanischen Ländern südlich der Sahara kommen somit 30 Prozent der vom EDA und EMD verwalteten Mitteln zu, während 50 Prozent des Gesamtbetrages zugunsten der OSZE-Länder eingesetzt werden.</p><p>Seit Anfang dieses Jahres haben wir uns für ein verstärktes Engagement im Mittleren Osten entschieden, wo die Schweiz eine aktive Rolle im Schosse der TIPH, Temporary International Presence in the City of Hebron, spielt. Das Mandat für diese Mission für internationale Präsenz wird voraussichtlich bis 1998 verlängert werden. Weitere Beteiligungen an friedensfördernden Massnahmen und Finanzierungen von Operationen der Vereinten Nationen ergänzen das von der Schweiz angestrebte Massnahmenpaket für die fraglichen Gebiete. Dennoch schliesst der Bundesrat seine Unterstützung in Form eines kurzen zivilen Einsatzes zum Zeitpunkt des Referendums in der Westsahara nicht aus.</p><p>Höhere Beiträge sind für Initiativen in Ex-Jugoslawien, insbesondere in Bosnien und Kroatien, vorgesehen, wo das EMD eine Versorgungseinheit von Gelbmützen stationiert hat, welche die Missionen der OSZE unterstützt. Angesichts der Bemühungen des Bundesrates um eine kohärente Politik sowie um eine Durchführung effizienter Massnahmen scheint es daher unwahrscheinlich, dass wir uns erneut im selben Ausmass wie in den Jahren 1991 bis 1994 in der Westsahara engagieren werden.</p><p>3.Die Beteiligung der Schweiz an einer Wahlbeobachtermission könnte unter folgenden Bedingungen in Betracht gezogen werden: Die Operation wird von der UNO allein koordiniert; die UNO gewährleistet die Erstellung eines einzigen Evaluierungsberichts; der Schweiz wird ein offizielles Gesuch eingereicht. Ein aus dem eigens für diese Art von Gesuchen geschaffenen Expertenstab aufgestelltes Schweizer Beobachterkontingent würde der UNO in diesem Fall zur Verfügung gestellt werden. Grösse und Zusammenstellung des Kontingents werden zu einem späteren Zeitpunkt festgesetzt und hängen von der Bedeutung des Unternehmens sowie vom Personalbedarf ab. Einzelheiten darüber sind im offiziellen Gesuch der UNO zu erwähnen.</p><p>4.Seit dem Ausbruch der Konflikte im Dezember 1975 ist vor allem die Region Tindouf, im Südwesten Algeriens, vom starken Zustrom der Flüchtlinge aus der Westsahara betroffen. Die meisten dieser Flüchtlinge versuchen seit über 18 Jahren in dieser Wüstenregion unter extrem harten Klimabedingungen zu überleben und sind dabei weitgehend auf internationale Hilfe, namentlich auf Nahrungsmittelhilfe, angewiesen. Die Flüchtlinge (180'000 Menschen) sind zurzeit in vier Zeltlagern nahe der staatlichen Grenze untergebracht.</p><p>Die Schweiz unterstützt die Aktivitäten des Hochkommissariats für Flüchtlingswesen der Vereinten Nationen (UNHCR) und ist bereit, bei einer Rückführung der Flüchtlinge, nach Lösungen für ihre Reintegration zu suchen. Sie hat unter anderem im Jahre 1991 mit einem Beitrag von 4 Mio. Franken die Aktivitäten der Mission der Vereinten Nationen für das Referendum in Westsahara (MINURSO) mit finanziert. Ausserdem unterstützt die Schweiz seit 1987 die Aktivitäten des Schweizerischen Unterstützungskomitees der sahraouischen Bevölkerung (SUKS) mit einem jährlichen Beitrag von 700'000.-- Franken. Diese Mittel werden für Handwerksbetriebe - Stoff- und Lederverarbeitung - sowie für spezialisierte Ernährungsprogramme zugunsten der schwächsten Gesellschaftsgruppen (Mütter mit Kleinkindern), die vom sahraouischen Roten Halbmond durchgeführt werden, eingesetzt.</p><p>Die Abteilung für Hilfe und der SKH werden die sahraouischen Flüchtlinge auch in Zukunft weiterhin unterstützen. Diese Hilfe wird vor allem im Rahmen der Aktivitäten der Programme des UNHCR und des WEP gewährt sowie für die vom Schweizerischen Unterstützungskomitee der sahraouischen Bevölkerung unterstützten Programme, insbesondere wenn diese erlauben, die Möglichkeiten der Selbstversorgung (Handwerksbetriebe, Gemüseanbau, usw.) zu verbessern.</p><p>5.Der Bundesrat gibt zu verstehen, dass zurzeit weder irgendein politisches Abkommen mit dem Königreich Marokko ausgearbeitet wird noch die Unterzeichnung irgendeines solchen Abkommens bevorsteht. Im Bereich Wirtschaft und Handel wurde hingegen am 19. Juni 1997 ein Freihandelsabkommen zwischen den Mitgliedstaaten der EFTA und Marokko unterzeichnet. Anlässlich der Einreichung des nächsten Berichts zur Aussenwirtschaftspolitik werden die eidgenössischen Räte über die Ratifikation des Abkommens zu bestimmen haben. Ziel des Abkommens ist es, einerseits Marokko zu ermöglichen, den eingeschlagenen Kurs seines Entwicklungsprozesses in Richtung Marktwirtschaft zu halten, andererseits eine mögliche Diskriminierung der EFTA-Länder gegenüber der EU, mit der Marokko bereits ein Assoziierungsabkommen abgeschlossen hat, zu vermeiden. In der Absicht, die Beziehungen mit den Ländern des Mittelmeerraums zu festigen, macht die Schweiz mit dieser gemeinsamen Erklärung, die am 15. Mai 1997 von Minister Driss Jettou und Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz unterzeichnet wurde, deutlich, dass sie die Zusammenarbeit mit Marokko im Bereich Investitionsförderung, Handelsbeziehungen und umweltfreundlicher Technologietransfer weiterhin verstärken will. Die Abkommen, welche erlauben werden, die Projekte für eine Zusammenarbeit in diesen drei Bereichen in die Tat umzusetzen, befinden sich noch in der Vorbereitungs- und Verhandlungsphase und werden voraussichtlich im Lauf der folgenden Monate unterzeichnet werden. Der Bundesrat ist daher der Meinung, dass es zurzeit nicht angebracht ist, diese Verhandlungen einzustellen, um die marokkanischen Behörden auf diese Weise zu sanktionieren, da diese gerade in den letzten Monaten ihre erneute Bereitschaft zum Dialog bewiesen haben, was auf ein baldiges Zustandekommen einer Einigung über den von der UNO vorgeschlagenen Friedensplan hoffen lässt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nachdem die Verhandlungen über das Westsahara-Problem mehrere Jahre lang blockiert waren, schöpft das westsahrauische Volk dank des neuen Uno-Generalsekretärs wieder Hoffnung. Der König von Marokko und die Befreiungsfront Polisario haben kürzlich einen Vertrag unterschrieben, der den Friedensprozess wieder in Gang bringen soll. Der Terminplan für die Organisation des Referendums soll im November verabschiedet werden. Das sahrauische Volk wird voraussichtlich in der letzten Woche des Jahres 1998 wählen können.</p><p>Zu Beginn des Friedensprozesses hatten sich die Schweizer Behörden in beispielhafter Weise für eine Lösung eingesetzt. So stellten sie der Minurso eine Sanitätseinheit zur Verfügung, die mittlerweile zurückberufen wurde. Zudem war der Schweizer Botschafter Johannes J. Manz bei der Organisation des Referendums Stellvertreter des Uno-Generalsekretärs. Der Interpellant hofft, dass sich die Schweiz in dieser Sache erneut einsetzen wird, und bittet den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, aufs neue alles zu unternehmen, um die Uno bei der Findung einer demokratischen Lösung für das Westsahara-Problem zu unterstützen?</p><p>2. Wird der Bundesrat, sollte er angefragt werden, der Uno wieder eine Sanitätseinheit zur Verfügung stellen?</p><p>3. Gedenkt der Bundesrat, zu gegebener Zeit Beobachter in die Westsahara zu entsenden, welche die Aufgabe haben, den korrekten Ablauf der Volksbefragung zu überwachen?</p><p>4. Zieht es der Bundesrat in Betracht, sich im Rahmen der Unterstützung des HCR an den erheblichen Kosten zu beteiligen, die eine Rückkehr der Flüchtlinge in ihre Herkunftsländer mit sich bringt?</p><p>5. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass keine wichtigen politischen Abkommen oder Handelsverträge mit Marokko geschlossen werden sollten, bis das Referendum durchgeführt worden ist, damit der Friedensprozess möglichst grosse Erfolgschancen hat?</p>
- Schweizer Hilfe für die Westsahara. In welcher Form?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1.Seit dem Waffenstillstand vom 6. September 1991 zwischen der Befreiungsfront Polisario und Marokko bemüht sich die UNO, gestützt auf ihre Resolutionen und diejenigen der OAU, ein Referendum in der Westsahara zu organisieren und zu überwachen. Diese Bemühungen erfolgen im Rahmen der Mission der Vereinten Nationen für das Referendum in Westsahara (MINURSO). Der praktischen Durchführung der Volksbefragung, die bisher aufgrund der politischen Komplexität des Konflikts stets scheiterte, ist man angesichts der positiven Ergebnisse der direkten Verhandlungen in Houston (14. bis 16. September 1997), die unter der Ägide von James Baker als persönlicher Beauftragter des UNO-Generalsekretärs für die Westsahara stattgefunden haben, wieder einen Schritt näher gekommen.</p><p>Der Bundesrat hat die neusten Entwicklungen betreffend dieses seit längerer Zeit auf Eis gelegten Dossiers mit Genugtuung zur Kenntnis genommen. Er möchte bei dieser Gelegenheit an seine Unterstützung des Friedensplans der UNO erinnern sowie an die Bedeutung, die er dem Westsahara-Problem bisher stets beigemessen hat (zur Verfügungsstellung einer Sanitätseinheit von September 1991 bis August 1994 im Rahmen der MINURSO; humanitäre Hilfe; Einsatz von Botschafter Johannes Manz in der zweiten Jahreshälfte von 1990 bis Ende 1991 als Sonderbeauftragter des UNO-Generalsekretärs für die Westsahara). Der Bundesrat hofft daher, dass der nach wie vor bestehende Konflikt zwischen den Parteien schnell geregelt und das Referendum in einer nicht allzu fernen Zukunft organisiert werden kann.</p><p>2.Im Hinblick auf eine effizientere Schweizer Friedenspolitik wird versucht, obligatorische Bestimmungen sinnvoll mit der nötigen Flexibilität in diesem Tätigkeitsbereich zu kombinieren. Der Bundesrat hat daher am 4. Dezember 1995 ein politisches und finanzielles Ausrichtungsprogramm mit dem Titel "Massnahmen der Schweiz im Bereich der Friedensförderung für den Zeitraum 1996-1999" angenommen. Unter Berücksichtigung der aus den vergangenen Jahren gezogenen Lehren und Erfahrungen und in der Absicht, den Massnahmen der Schweiz mit einem konzentrierten Einsatz der zur Verfügung stehenden Mitteln mehr Wirksamkeit zu verleihen, setzt dieser Text die zu bevorzugenden Modalitäten für die Massnahmen fest, teilt die Budgetkompetenzen auf und bestimmt die in erster Linie zu berücksichtigenden geographischen Einsatzgebiete. Dem Mittleren Osten und den afrikanischen Ländern südlich der Sahara kommen somit 30 Prozent der vom EDA und EMD verwalteten Mitteln zu, während 50 Prozent des Gesamtbetrages zugunsten der OSZE-Länder eingesetzt werden.</p><p>Seit Anfang dieses Jahres haben wir uns für ein verstärktes Engagement im Mittleren Osten entschieden, wo die Schweiz eine aktive Rolle im Schosse der TIPH, Temporary International Presence in the City of Hebron, spielt. Das Mandat für diese Mission für internationale Präsenz wird voraussichtlich bis 1998 verlängert werden. Weitere Beteiligungen an friedensfördernden Massnahmen und Finanzierungen von Operationen der Vereinten Nationen ergänzen das von der Schweiz angestrebte Massnahmenpaket für die fraglichen Gebiete. Dennoch schliesst der Bundesrat seine Unterstützung in Form eines kurzen zivilen Einsatzes zum Zeitpunkt des Referendums in der Westsahara nicht aus.</p><p>Höhere Beiträge sind für Initiativen in Ex-Jugoslawien, insbesondere in Bosnien und Kroatien, vorgesehen, wo das EMD eine Versorgungseinheit von Gelbmützen stationiert hat, welche die Missionen der OSZE unterstützt. Angesichts der Bemühungen des Bundesrates um eine kohärente Politik sowie um eine Durchführung effizienter Massnahmen scheint es daher unwahrscheinlich, dass wir uns erneut im selben Ausmass wie in den Jahren 1991 bis 1994 in der Westsahara engagieren werden.</p><p>3.Die Beteiligung der Schweiz an einer Wahlbeobachtermission könnte unter folgenden Bedingungen in Betracht gezogen werden: Die Operation wird von der UNO allein koordiniert; die UNO gewährleistet die Erstellung eines einzigen Evaluierungsberichts; der Schweiz wird ein offizielles Gesuch eingereicht. Ein aus dem eigens für diese Art von Gesuchen geschaffenen Expertenstab aufgestelltes Schweizer Beobachterkontingent würde der UNO in diesem Fall zur Verfügung gestellt werden. Grösse und Zusammenstellung des Kontingents werden zu einem späteren Zeitpunkt festgesetzt und hängen von der Bedeutung des Unternehmens sowie vom Personalbedarf ab. Einzelheiten darüber sind im offiziellen Gesuch der UNO zu erwähnen.</p><p>4.Seit dem Ausbruch der Konflikte im Dezember 1975 ist vor allem die Region Tindouf, im Südwesten Algeriens, vom starken Zustrom der Flüchtlinge aus der Westsahara betroffen. Die meisten dieser Flüchtlinge versuchen seit über 18 Jahren in dieser Wüstenregion unter extrem harten Klimabedingungen zu überleben und sind dabei weitgehend auf internationale Hilfe, namentlich auf Nahrungsmittelhilfe, angewiesen. Die Flüchtlinge (180'000 Menschen) sind zurzeit in vier Zeltlagern nahe der staatlichen Grenze untergebracht.</p><p>Die Schweiz unterstützt die Aktivitäten des Hochkommissariats für Flüchtlingswesen der Vereinten Nationen (UNHCR) und ist bereit, bei einer Rückführung der Flüchtlinge, nach Lösungen für ihre Reintegration zu suchen. Sie hat unter anderem im Jahre 1991 mit einem Beitrag von 4 Mio. Franken die Aktivitäten der Mission der Vereinten Nationen für das Referendum in Westsahara (MINURSO) mit finanziert. Ausserdem unterstützt die Schweiz seit 1987 die Aktivitäten des Schweizerischen Unterstützungskomitees der sahraouischen Bevölkerung (SUKS) mit einem jährlichen Beitrag von 700'000.-- Franken. Diese Mittel werden für Handwerksbetriebe - Stoff- und Lederverarbeitung - sowie für spezialisierte Ernährungsprogramme zugunsten der schwächsten Gesellschaftsgruppen (Mütter mit Kleinkindern), die vom sahraouischen Roten Halbmond durchgeführt werden, eingesetzt.</p><p>Die Abteilung für Hilfe und der SKH werden die sahraouischen Flüchtlinge auch in Zukunft weiterhin unterstützen. Diese Hilfe wird vor allem im Rahmen der Aktivitäten der Programme des UNHCR und des WEP gewährt sowie für die vom Schweizerischen Unterstützungskomitee der sahraouischen Bevölkerung unterstützten Programme, insbesondere wenn diese erlauben, die Möglichkeiten der Selbstversorgung (Handwerksbetriebe, Gemüseanbau, usw.) zu verbessern.</p><p>5.Der Bundesrat gibt zu verstehen, dass zurzeit weder irgendein politisches Abkommen mit dem Königreich Marokko ausgearbeitet wird noch die Unterzeichnung irgendeines solchen Abkommens bevorsteht. Im Bereich Wirtschaft und Handel wurde hingegen am 19. Juni 1997 ein Freihandelsabkommen zwischen den Mitgliedstaaten der EFTA und Marokko unterzeichnet. Anlässlich der Einreichung des nächsten Berichts zur Aussenwirtschaftspolitik werden die eidgenössischen Räte über die Ratifikation des Abkommens zu bestimmen haben. Ziel des Abkommens ist es, einerseits Marokko zu ermöglichen, den eingeschlagenen Kurs seines Entwicklungsprozesses in Richtung Marktwirtschaft zu halten, andererseits eine mögliche Diskriminierung der EFTA-Länder gegenüber der EU, mit der Marokko bereits ein Assoziierungsabkommen abgeschlossen hat, zu vermeiden. In der Absicht, die Beziehungen mit den Ländern des Mittelmeerraums zu festigen, macht die Schweiz mit dieser gemeinsamen Erklärung, die am 15. Mai 1997 von Minister Driss Jettou und Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz unterzeichnet wurde, deutlich, dass sie die Zusammenarbeit mit Marokko im Bereich Investitionsförderung, Handelsbeziehungen und umweltfreundlicher Technologietransfer weiterhin verstärken will. Die Abkommen, welche erlauben werden, die Projekte für eine Zusammenarbeit in diesen drei Bereichen in die Tat umzusetzen, befinden sich noch in der Vorbereitungs- und Verhandlungsphase und werden voraussichtlich im Lauf der folgenden Monate unterzeichnet werden. Der Bundesrat ist daher der Meinung, dass es zurzeit nicht angebracht ist, diese Verhandlungen einzustellen, um die marokkanischen Behörden auf diese Weise zu sanktionieren, da diese gerade in den letzten Monaten ihre erneute Bereitschaft zum Dialog bewiesen haben, was auf ein baldiges Zustandekommen einer Einigung über den von der UNO vorgeschlagenen Friedensplan hoffen lässt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nachdem die Verhandlungen über das Westsahara-Problem mehrere Jahre lang blockiert waren, schöpft das westsahrauische Volk dank des neuen Uno-Generalsekretärs wieder Hoffnung. Der König von Marokko und die Befreiungsfront Polisario haben kürzlich einen Vertrag unterschrieben, der den Friedensprozess wieder in Gang bringen soll. Der Terminplan für die Organisation des Referendums soll im November verabschiedet werden. Das sahrauische Volk wird voraussichtlich in der letzten Woche des Jahres 1998 wählen können.</p><p>Zu Beginn des Friedensprozesses hatten sich die Schweizer Behörden in beispielhafter Weise für eine Lösung eingesetzt. So stellten sie der Minurso eine Sanitätseinheit zur Verfügung, die mittlerweile zurückberufen wurde. Zudem war der Schweizer Botschafter Johannes J. Manz bei der Organisation des Referendums Stellvertreter des Uno-Generalsekretärs. Der Interpellant hofft, dass sich die Schweiz in dieser Sache erneut einsetzen wird, und bittet den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, aufs neue alles zu unternehmen, um die Uno bei der Findung einer demokratischen Lösung für das Westsahara-Problem zu unterstützen?</p><p>2. Wird der Bundesrat, sollte er angefragt werden, der Uno wieder eine Sanitätseinheit zur Verfügung stellen?</p><p>3. Gedenkt der Bundesrat, zu gegebener Zeit Beobachter in die Westsahara zu entsenden, welche die Aufgabe haben, den korrekten Ablauf der Volksbefragung zu überwachen?</p><p>4. Zieht es der Bundesrat in Betracht, sich im Rahmen der Unterstützung des HCR an den erheblichen Kosten zu beteiligen, die eine Rückkehr der Flüchtlinge in ihre Herkunftsländer mit sich bringt?</p><p>5. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass keine wichtigen politischen Abkommen oder Handelsverträge mit Marokko geschlossen werden sollten, bis das Referendum durchgeführt worden ist, damit der Friedensprozess möglichst grosse Erfolgschancen hat?</p>
- Schweizer Hilfe für die Westsahara. In welcher Form?
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