Daten- und Sprechfunkverkehr. Ausland-Kurzwellenverbindungen
- ShortId
-
97.3457
- Id
-
19973457
- Updated
-
10.04.2024 09:39
- Language
-
de
- Title
-
Daten- und Sprechfunkverkehr. Ausland-Kurzwellenverbindungen
- AdditionalIndexing
-
grenzüberschreitender Datenverkehr;Kurzwellenradio;Informationstechnologie;Informationsverbreitung
- 1
-
- L06K120205010301, Kurzwellenradio
- L06K120202010201, grenzüberschreitender Datenverkehr
- L04K12020307, Informationstechnologie
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Kurzwellenverbindungen sind die einzigen globalen Kommunikationsmöglichkeiten, die von Drittländern unabhängig sind. Kurzwellenverbindungen sind im weltweiten Betrieb, ohne vorangehende Autorisierung durch den Netzbetreiber, sofort möglich und nur abhängig von den Ausbreitungsmöglichkeiten der Kurzwellen.</p><p>Die weltweite Tendenz zur Privatisierung der Kommunikationsnetze führt unter dem Druck der kommerziellen Nutzung zu höheren Netzbelastungen, die im Krisenfall Überbelastungen und Netzzusammenbrüche verursachen können. Satellitenverbindungen dürften bei Störfällen von den Betreiberstaaten (Kontrollzentren) für eigene Bedürfnisse priorisiert werden.</p><p>Massgebende Stellen des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten und des Eidgenössischen Militärdepartementes sind überzeugt, dass auf Kurzwellenverbindungen nicht verzichtet werden darf, um den Botschaftsfunk zu erhalten und zu erneuern.</p><p>Auch die wirtschaftliche Landesversorgung benötigt im Krisenfall für den Einsatz schweizerischer Schiffe und Flugzeuge die Dienste des Kurzwellenfunks.</p><p>Die humanitären Organisationen brauchen kostengünstige Kurzwellenverbindungen für oft schwer zu erreichende Katastrophen- und Krisengebiete. Alle Bedürfnisträger äusserten deshalb ihre Bedenken zu einer allfälligen Aufhebung des Kurzwellendienstes.</p>
- <p>1. Rechtlicher Rahmen</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Sicherstellung der Kommunikation in Krisenfällen und ausserordentlichen Lagen im zentralen Landesinteresse liegt. Daran ändert auch die Inkraftsetzung der neuen Fernmeldeordnung per 1. Januar 1998 nichts. Das Auftreten von neuen Fernmeldedienstanbieterinnen rechtfertigt eine Abschwächung der Ansprüche des Bundes auf diesem Gebiet in keiner Art und Weise. Diesem Anliegen wurde mit den Artikeln 47 und 48 des Fernmeldegesetzes vom 30. April 1997 und den Artikeln 56 bis 60 der Verordnung über Fernmeldedienste vom 6. Oktober 1997 Rechnung getragen.</p><p>2. Zu Ziffer 1</p><p>Von Drittstaaten unabhängige Kurzwellenverbindungen können gestützt auf die erwähnten Bestimmungen in zweierlei Hinsicht sichergestellt werden: Entweder werden sie durch die berechtigten Organisationen von einer Fernmeldedienstanbieterin vertraglich bestellt und entschädigt, oder die betroffene Organisation erstellt, betreut und finanziert diese Netze selber. Es obliegt also diesen Organen zu entscheiden, welche Arten von Kommunikationsdienstleistungen sie benötigen, um ihre Bedürfnisse und ihre Aufgaben in ausserordentlichen Lagen wahrnehmen zu können und die nötigen Vorkehrungen für die Beschaffung derselben zu treffen.</p><p>3. Zu Ziffer 2</p><p>Der diplomatische Dienst sowie die Formationen für friedenserhaltende Operationen sind getrennt von der wirtschaftlichen Landesversorgung und den humanitären Organisationen zu betrachten.</p><p>Der Bund betreibt zurzeit für den Botschaftsfunk ein unabhängiges, eigenes Kurzwellenfunknetz, welches aber einer grundlegenden technischen Erneuerung bedarf. Es ist deshalb vorgesehen, dieses Übermittlungssystem in den Jahren 1998 bis 2001 durch ein modernes, digitales und voll automatisiertes Kurzwellensystem zu ersetzen. Das neue digitale "Botschaftsfunksystem 1998" stellt die Verbindungen zu den Botschaften und zu den Formationen für friedenserhaltende Operationen vor allem in Krisenlagen sicher. Die verwendete moderne Technik ist eine Antwort auf die aktuellen Bedrohungsformen der elektronischen Kriegführung und ist gegenüber kommerziellen Kurzwellendiensten bedeutend robuster. Dieses System wird von EDA und EMD betreut.</p><p>Demgegenüber betreibt die Swisscom für die mobilen Teilnehmer der Luft- und Seeschiffahrt unter dem Rufnamen "Bernradio" einen Kurzwellenfunkdienst auf kommerzieller Basis. Bernradio wurde in den letzten Jahren grundlegend modernisiert und offeriert ein umfassendes, sowohl automatisiertes als auch handvermitteltes Übermittlungssystem. Diese Dienstleistung steht auch anderen Organisationen offen. Dazu gehören vor allem humanitäre Organisationen, u. a. auch die humanitäre Hilfe des Bundes. Seit ein paar Jahren ist der Betrieb vor allem aufgrund der zunehmenden Konkurrenz aus dem Satellitenbereich defizitär. Diese Tendenz wird sich mit der Inbetriebnahme von neuen "Low-orbit-Satellitensystemen" um die Jahrtausendwende noch verstärken. Trotz tiefgreifenden Rationalisierungsmassnahmen besteht für Bernradio gemäss Angaben der Swisscom auch in Zukunft eine Unterdeckung von rund 2 Millionen Franken.</p><p>Eine Arbeitsgruppe Mobilfunk suchte unter der Federführung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes nach einer kostengünstigen Lösung im Bereich der Verbindungen mit schweizerischen Botschaften, Seeschiffen, Blaumützenkontingenten und anderen Stationen im Ausland. In ihrem Bericht vom 30. Oktober 1995 kam sie zum Schluss, dass die Integration dieser Kommunikationsbedürfnisse in einem gemeinsamen Kurzwellendienst des Bundes am sinnvollsten sei.</p><p>Diese Lösung wurde aber einerseits aus finanziellen Gründen nicht weiterverfolgt. Mitverantwortlich für den Negativentscheid waren andererseits aber vor allem auch die gravierenden Unterschiede bezüglich der Anforderungen an krisentaugliche Übermittlungssysteme für Botschaften, friedenserhaltende Operationen und für die wirtschaftliche Landesversorgung. So bestehen insbesondere im Bereich der Verbindung mit schweizerischen Vertretungen in ausserordentlichen Lagen höhere Anforderungen an die Sicherheit, die Vertraulichkeit, die Störungsanfälligkeit und die Erreichbarkeit als auf dem Gebiet der Hochseeschiffahrt. Diese Bedürfnisse können denn auch nur durch ein hochmodernes, einer geschlossenen Benutzergruppe vorbehaltenes und von dieser selber betriebenes Kurzwellennetz abgedeckt werden. Der Koordinationsausschuss "Botschaftsfunksystem 1998" hat deshalb am 8. Oktober 1997 beschlossen, an seinem Projekt festzuhalten und es insbesondere unabhängig von den Bedürfnissen der Landesversorgung weiterzuverfolgen.</p><p>Die Landesversorgung hat, gestützt auf Artikel 22 Absatz 1 des Landesversorgungsgesetzes, den generellen Auftrag, ausreichende Kommunikationsmöglichkeiten sicherzustellen. Dabei handelt es sich um subsidiäre Massnahmen für ausgesprochene Notfälle in Krisen- und Kriegssituationen, wenn die normalen Kommunikationsmöglichkeiten nicht mehr funktionieren. Diese Bedürfnisse könnten zwar durch den kommerziellen Kurzwellenfunkdienst Bernradio abgedeckt werden. Da die Swisscom aber nicht bereit ist, eine defizitäre Dienstleistung ohne Abgeltung der Unterdeckung weiterhin anzubieten, muss entweder die Finanzierung durch das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung im Rahmen seines ordentlichen Budgets sichergestellt werden, oder es müssen neue Kunden (private oder öffentliche Körperschaften, humanitäre Organisationen usw.) gefunden werden, welche die Weiterführung des Dienstes finanziell mittragen. Ansonsten muss nach Alternativen zur Abdeckung der Bedürfnisse des BWL gesucht werden (z. B. über Satelliten, andere Diensteanbieterinnen, eigenes Netz). Entsprechende Verhandlungen und Gespräche mit den betroffenen Departementen und Ämter werden zurzeit unter dem Vorsitz des Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung geführt. Die Sprechung von zusätzlichen finanziellen Mitteln kommt in der gegenwärtigen Situation allerdings nicht in Frage.</p><p>Die Bedürfnisse der humanitären Organisationen (SKH, UNHCR) könnten mit den bestehenden Einrichtungen des Botschaftsfunks abgedeckt werden.</p><p>4. Zu Ziffer 3</p><p>Im Gegensatz zur Datenübermittlung bildet die Sprachübermittlung für beide Bereiche kein zwingendes Erfordernis.</p><p>Ein gemeinsamer Kurzwellendienst des Bundes für die Datenübermittlung unter einer neuen Organisation kommt aus den unter Ziffer 3 erwähnten Gründen nicht in Frage. Das Projekt "Botschaftsfunksystem 1998" schreitet aber planmässig voran, und im Bereich der wirtschaftlichen Landesversorgung wird zurzeit, in Zusammenarbeit mit der Swisscom, nach einer gangbaren Lösung gesucht, welche sich auch ausserhalb der öffentlichen Verwaltung finden könnte.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie kann sichergestellt werden, dass der Schweiz von Drittstaaten unabhängige Kurzwellenverbindungen erhalten bleiben?</p><p>2. Was kann unternommen werden, damit die Kurzwellenverbindungen für den diplomatischen Dienst, die wirtschaftliche Landesversorgung und die humanitären Organisationen im Krisenfall verfügbar sind?</p><p>3. Kann mit einer neuen Organisation der Kurzwellendienste unter kompetenter Führung der Daten- und Sprechfunkverkehr erhalten und verbessert werden?</p>
- Daten- und Sprechfunkverkehr. Ausland-Kurzwellenverbindungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Kurzwellenverbindungen sind die einzigen globalen Kommunikationsmöglichkeiten, die von Drittländern unabhängig sind. Kurzwellenverbindungen sind im weltweiten Betrieb, ohne vorangehende Autorisierung durch den Netzbetreiber, sofort möglich und nur abhängig von den Ausbreitungsmöglichkeiten der Kurzwellen.</p><p>Die weltweite Tendenz zur Privatisierung der Kommunikationsnetze führt unter dem Druck der kommerziellen Nutzung zu höheren Netzbelastungen, die im Krisenfall Überbelastungen und Netzzusammenbrüche verursachen können. Satellitenverbindungen dürften bei Störfällen von den Betreiberstaaten (Kontrollzentren) für eigene Bedürfnisse priorisiert werden.</p><p>Massgebende Stellen des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten und des Eidgenössischen Militärdepartementes sind überzeugt, dass auf Kurzwellenverbindungen nicht verzichtet werden darf, um den Botschaftsfunk zu erhalten und zu erneuern.</p><p>Auch die wirtschaftliche Landesversorgung benötigt im Krisenfall für den Einsatz schweizerischer Schiffe und Flugzeuge die Dienste des Kurzwellenfunks.</p><p>Die humanitären Organisationen brauchen kostengünstige Kurzwellenverbindungen für oft schwer zu erreichende Katastrophen- und Krisengebiete. Alle Bedürfnisträger äusserten deshalb ihre Bedenken zu einer allfälligen Aufhebung des Kurzwellendienstes.</p>
- <p>1. Rechtlicher Rahmen</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Sicherstellung der Kommunikation in Krisenfällen und ausserordentlichen Lagen im zentralen Landesinteresse liegt. Daran ändert auch die Inkraftsetzung der neuen Fernmeldeordnung per 1. Januar 1998 nichts. Das Auftreten von neuen Fernmeldedienstanbieterinnen rechtfertigt eine Abschwächung der Ansprüche des Bundes auf diesem Gebiet in keiner Art und Weise. Diesem Anliegen wurde mit den Artikeln 47 und 48 des Fernmeldegesetzes vom 30. April 1997 und den Artikeln 56 bis 60 der Verordnung über Fernmeldedienste vom 6. Oktober 1997 Rechnung getragen.</p><p>2. Zu Ziffer 1</p><p>Von Drittstaaten unabhängige Kurzwellenverbindungen können gestützt auf die erwähnten Bestimmungen in zweierlei Hinsicht sichergestellt werden: Entweder werden sie durch die berechtigten Organisationen von einer Fernmeldedienstanbieterin vertraglich bestellt und entschädigt, oder die betroffene Organisation erstellt, betreut und finanziert diese Netze selber. Es obliegt also diesen Organen zu entscheiden, welche Arten von Kommunikationsdienstleistungen sie benötigen, um ihre Bedürfnisse und ihre Aufgaben in ausserordentlichen Lagen wahrnehmen zu können und die nötigen Vorkehrungen für die Beschaffung derselben zu treffen.</p><p>3. Zu Ziffer 2</p><p>Der diplomatische Dienst sowie die Formationen für friedenserhaltende Operationen sind getrennt von der wirtschaftlichen Landesversorgung und den humanitären Organisationen zu betrachten.</p><p>Der Bund betreibt zurzeit für den Botschaftsfunk ein unabhängiges, eigenes Kurzwellenfunknetz, welches aber einer grundlegenden technischen Erneuerung bedarf. Es ist deshalb vorgesehen, dieses Übermittlungssystem in den Jahren 1998 bis 2001 durch ein modernes, digitales und voll automatisiertes Kurzwellensystem zu ersetzen. Das neue digitale "Botschaftsfunksystem 1998" stellt die Verbindungen zu den Botschaften und zu den Formationen für friedenserhaltende Operationen vor allem in Krisenlagen sicher. Die verwendete moderne Technik ist eine Antwort auf die aktuellen Bedrohungsformen der elektronischen Kriegführung und ist gegenüber kommerziellen Kurzwellendiensten bedeutend robuster. Dieses System wird von EDA und EMD betreut.</p><p>Demgegenüber betreibt die Swisscom für die mobilen Teilnehmer der Luft- und Seeschiffahrt unter dem Rufnamen "Bernradio" einen Kurzwellenfunkdienst auf kommerzieller Basis. Bernradio wurde in den letzten Jahren grundlegend modernisiert und offeriert ein umfassendes, sowohl automatisiertes als auch handvermitteltes Übermittlungssystem. Diese Dienstleistung steht auch anderen Organisationen offen. Dazu gehören vor allem humanitäre Organisationen, u. a. auch die humanitäre Hilfe des Bundes. Seit ein paar Jahren ist der Betrieb vor allem aufgrund der zunehmenden Konkurrenz aus dem Satellitenbereich defizitär. Diese Tendenz wird sich mit der Inbetriebnahme von neuen "Low-orbit-Satellitensystemen" um die Jahrtausendwende noch verstärken. Trotz tiefgreifenden Rationalisierungsmassnahmen besteht für Bernradio gemäss Angaben der Swisscom auch in Zukunft eine Unterdeckung von rund 2 Millionen Franken.</p><p>Eine Arbeitsgruppe Mobilfunk suchte unter der Federführung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes nach einer kostengünstigen Lösung im Bereich der Verbindungen mit schweizerischen Botschaften, Seeschiffen, Blaumützenkontingenten und anderen Stationen im Ausland. In ihrem Bericht vom 30. Oktober 1995 kam sie zum Schluss, dass die Integration dieser Kommunikationsbedürfnisse in einem gemeinsamen Kurzwellendienst des Bundes am sinnvollsten sei.</p><p>Diese Lösung wurde aber einerseits aus finanziellen Gründen nicht weiterverfolgt. Mitverantwortlich für den Negativentscheid waren andererseits aber vor allem auch die gravierenden Unterschiede bezüglich der Anforderungen an krisentaugliche Übermittlungssysteme für Botschaften, friedenserhaltende Operationen und für die wirtschaftliche Landesversorgung. So bestehen insbesondere im Bereich der Verbindung mit schweizerischen Vertretungen in ausserordentlichen Lagen höhere Anforderungen an die Sicherheit, die Vertraulichkeit, die Störungsanfälligkeit und die Erreichbarkeit als auf dem Gebiet der Hochseeschiffahrt. Diese Bedürfnisse können denn auch nur durch ein hochmodernes, einer geschlossenen Benutzergruppe vorbehaltenes und von dieser selber betriebenes Kurzwellennetz abgedeckt werden. Der Koordinationsausschuss "Botschaftsfunksystem 1998" hat deshalb am 8. Oktober 1997 beschlossen, an seinem Projekt festzuhalten und es insbesondere unabhängig von den Bedürfnissen der Landesversorgung weiterzuverfolgen.</p><p>Die Landesversorgung hat, gestützt auf Artikel 22 Absatz 1 des Landesversorgungsgesetzes, den generellen Auftrag, ausreichende Kommunikationsmöglichkeiten sicherzustellen. Dabei handelt es sich um subsidiäre Massnahmen für ausgesprochene Notfälle in Krisen- und Kriegssituationen, wenn die normalen Kommunikationsmöglichkeiten nicht mehr funktionieren. Diese Bedürfnisse könnten zwar durch den kommerziellen Kurzwellenfunkdienst Bernradio abgedeckt werden. Da die Swisscom aber nicht bereit ist, eine defizitäre Dienstleistung ohne Abgeltung der Unterdeckung weiterhin anzubieten, muss entweder die Finanzierung durch das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung im Rahmen seines ordentlichen Budgets sichergestellt werden, oder es müssen neue Kunden (private oder öffentliche Körperschaften, humanitäre Organisationen usw.) gefunden werden, welche die Weiterführung des Dienstes finanziell mittragen. Ansonsten muss nach Alternativen zur Abdeckung der Bedürfnisse des BWL gesucht werden (z. B. über Satelliten, andere Diensteanbieterinnen, eigenes Netz). Entsprechende Verhandlungen und Gespräche mit den betroffenen Departementen und Ämter werden zurzeit unter dem Vorsitz des Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung geführt. Die Sprechung von zusätzlichen finanziellen Mitteln kommt in der gegenwärtigen Situation allerdings nicht in Frage.</p><p>Die Bedürfnisse der humanitären Organisationen (SKH, UNHCR) könnten mit den bestehenden Einrichtungen des Botschaftsfunks abgedeckt werden.</p><p>4. Zu Ziffer 3</p><p>Im Gegensatz zur Datenübermittlung bildet die Sprachübermittlung für beide Bereiche kein zwingendes Erfordernis.</p><p>Ein gemeinsamer Kurzwellendienst des Bundes für die Datenübermittlung unter einer neuen Organisation kommt aus den unter Ziffer 3 erwähnten Gründen nicht in Frage. Das Projekt "Botschaftsfunksystem 1998" schreitet aber planmässig voran, und im Bereich der wirtschaftlichen Landesversorgung wird zurzeit, in Zusammenarbeit mit der Swisscom, nach einer gangbaren Lösung gesucht, welche sich auch ausserhalb der öffentlichen Verwaltung finden könnte.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie kann sichergestellt werden, dass der Schweiz von Drittstaaten unabhängige Kurzwellenverbindungen erhalten bleiben?</p><p>2. Was kann unternommen werden, damit die Kurzwellenverbindungen für den diplomatischen Dienst, die wirtschaftliche Landesversorgung und die humanitären Organisationen im Krisenfall verfügbar sind?</p><p>3. Kann mit einer neuen Organisation der Kurzwellendienste unter kompetenter Führung der Daten- und Sprechfunkverkehr erhalten und verbessert werden?</p>
- Daten- und Sprechfunkverkehr. Ausland-Kurzwellenverbindungen
Back to List