Verhandlungsmandate an internationalen Konferenzen. Transparenz

ShortId
97.3458
Id
19973458
Updated
10.04.2024 13:15
Language
de
Title
Verhandlungsmandate an internationalen Konferenzen. Transparenz
AdditionalIndexing
Schutz der Pflanzenwelt;internationale Verhandlungen;biologische Vielfalt;Informationsverbreitung;Schutz der Tierwelt;internationales Treffen
1
  • L04K10020107, internationales Treffen
  • L05K1002020102, internationale Verhandlungen
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
  • L04K06010408, Schutz der Tierwelt
  • L04K06010415, Schutz der Pflanzenwelt
  • L04K06030306, biologische Vielfalt
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Fachkommission für die Belange des Washingtoner Artenschutzübereinkommens nimmt in der Schweiz die Rolle der in Artikel IX des Übereinkommens vorgeschriebenen wissenschaftlichen Behörde wahr. Sie besteht nicht aus Interessenvertretern, sondern - gemäss Artikel 4 der Artenschutzverordnung vom 19. August 1981 - aus sieben bis neun Experten der Zoologie, Botanik, Wildtierhaltung sowie des zoologischen und botanischen Naturschutzes. Gegenwärtig besteht die Kommission aus neun Mitgliedern aus folgenden Institutionen:</p><p>- Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (Präsidentin);</p><p>- Städtische Sukkulentensammlung, Zürich (Vizepräsident);</p><p>- Sektion Jagd und Wildforschung des Buwal;</p><p>- Schweizerische Vogelwarte, Sempach;</p><p>- Orchid Specialist Group der Species Survival Commission der IUCN, Gland;</p><p>- Musée d'Histoire naturel de Neuchâtel;</p><p>- Conservatoire et Jardin botaniques de Genève;</p><p>- Zoologischer Garten Basel;</p><p>- Zoologischer Garten Zürich.</p><p>Die Kommission hält ihre Sitzungen gemeinsam mit dem Leiter des Amtes für Wald, Natur und Landschaft des Fürstentums Liechtenstein ab.</p><p>2. Da es sich bei CITES um einen völkerrechtlichen Vertrag ausserhalb einer internationalen Organisation handelt, findet Artikel 47bis a Absatz 3 GVG keine Anwendung.</p><p>3. Traditionellerweise findet im Hinblick auf die Ausarbeitung der Mandate für die CITES-Konferenzen ein Gedankenaustausch mit dem WWF Schweiz statt, der stets sehr konstruktiv ist. Der Standpunkt der Arbeitsgruppe zum Schutz der Meeressäuger und von Greenpeace Schweiz, die mit einer gemeinsamen Beobachterdelegation an der CITES-Konferenz teilnahmen, lag in schriftlicher Form vor. Greenpeace Schweiz erachtete jedoch eine weiter gehende Einbindung in den Entscheidungsfindungsprozess nicht als opportun. Pro Natura (Schweizerischer Bund für Naturschutz) äusserte sich dahingehend, dass CITES für diese Organisation nicht prioritär sei und somit kein Interesse an einem Gespräch bestehe. Formelle Vernehmlassungen, in die gegebenenfalls Natur- und Artenschutzorganisationen, Jagd- und Fischereiverbände sowie Vertreter des Handels und der betroffenen Industrie einbezogen werden müssten, wurden in Übereinstimmung mit Artikel 1 der Verordnung vom 17. Juni 1991 über das Vernehmlassungsverfahren (SR 172.062) nicht durchgeführt.</p><p>Im übrigen beabsichtigt der Bundesrat, die Zusammenarbeit der Bundesbehörden mit interessierten Nichtregierungsorganisationen bei der Vorbereitung von internationalen Konferenzen und bei der Mitwirkung an internationalen Konferenzen, einschliesslich Vertragsparteienkonferenzen von Übereinkommen, denen die Schweiz beigetreten ist, für alle Behördenstellen einheitlich zu regeln.</p><p>4. Der Bundesrat geht mit der Interpellantin einig, dass es sinnvoll ist, die Öffentlichkeit über den Inhalt des Verhandlungsmandates zu informieren, soweit dies praktisch möglich und nicht aus verhandlungstaktischer Sicht unzweckmässig ist. Aus diesem Grund hat der Presse- und Informationsdienst des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes am 2. Juni 1997 eine Pressemitteilung zur Artenschutzkonferenz herausgegeben, in der u. a. klar ausgesagt wird, dass die Schweiz den Anträgen zur Rückstufung der Elefantenpopulationen Botswanas, Namibias und Simbabwes sowie einzelner Walpopulationen zustimmen wird, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Um die schweizerische Haltung in Sachen CITES gegenüber der Bevölkerung transparent zu machen, hat das BVET ferner die Broschüre "Die Schweiz und das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES)" verfasst, welche auf alle im gegebenen Zusammenhang gestellten Fragen eingeht. Sie wurde am 4. Juni 1997 veröffentlicht und kann von jedermann unentgeltlich bezogen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die von Greenpeace lancierte Kampagne gegen die Haltung der Schweizer Delegation und von deren Leiter an der 10. Konferenz der CITES-Mitgliedstaaten (CITES = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna und Flora) in Simbabwe im Juli 1997 wirft Fragen im Zusammenhang mit der Mandatsfindung für internationale Konferenzen generell und deren öffentliche Diskussion auf.</p><p>Gemäss den Ausführungen des Chefs der Abteilung Internationaler Verkehr des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) ist die Mandatsfindung ein längerer Prozess, der u. a. sowohl eine intensive Auseinandersetzung in einer Fachkommission als auch eine Stellungnahme sämtlicher interessierter Bundesämter beinhaltet. Das Mandat wird schliesslich - nach einem Mitberichtsverfahren in allen Departementen - vom Bundesrat genehmigt.</p><p>Angesichts der intensiven öffentlichen Diskussionen und der breiten Kritik an der Haltung der Schweizer Delegation an der letzten CITES-Konferenz stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie ist die Fachkommission, die die Haltung der Schweizer Delegation an der CITES-Konferenz mitentwickelt, zusammengesetzt? Sind alle wichtigen schweizerischen Organisationen des Umwelt- und Tierschutzes berücksichtigt?</p><p>2. Werden die zuständigen parlamentarischen Kommissionen aufgrund von Artikel 47bis a GVG vorgängig zur Definition des Verhandlungsmandats auch bei diesen Fragen einbezogen?</p><p>3. Wie wird die Meinung von Organisationen mit einbezogen, die nicht in der Kommission vertreten sind? Wäre es nicht sinnvoll, interessierte Organisationen bei einer solchen Entscheidung zumindest anzuhören?</p><p>4. Wäre es nicht sinnvoll, die Öffentlichkeit über den Inhalt des Verhandlungsmandates zu informieren und damit die Haltung der Schweiz gegenüber der Bevölkerung transparent zu machen?</p>
  • Verhandlungsmandate an internationalen Konferenzen. Transparenz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Fachkommission für die Belange des Washingtoner Artenschutzübereinkommens nimmt in der Schweiz die Rolle der in Artikel IX des Übereinkommens vorgeschriebenen wissenschaftlichen Behörde wahr. Sie besteht nicht aus Interessenvertretern, sondern - gemäss Artikel 4 der Artenschutzverordnung vom 19. August 1981 - aus sieben bis neun Experten der Zoologie, Botanik, Wildtierhaltung sowie des zoologischen und botanischen Naturschutzes. Gegenwärtig besteht die Kommission aus neun Mitgliedern aus folgenden Institutionen:</p><p>- Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (Präsidentin);</p><p>- Städtische Sukkulentensammlung, Zürich (Vizepräsident);</p><p>- Sektion Jagd und Wildforschung des Buwal;</p><p>- Schweizerische Vogelwarte, Sempach;</p><p>- Orchid Specialist Group der Species Survival Commission der IUCN, Gland;</p><p>- Musée d'Histoire naturel de Neuchâtel;</p><p>- Conservatoire et Jardin botaniques de Genève;</p><p>- Zoologischer Garten Basel;</p><p>- Zoologischer Garten Zürich.</p><p>Die Kommission hält ihre Sitzungen gemeinsam mit dem Leiter des Amtes für Wald, Natur und Landschaft des Fürstentums Liechtenstein ab.</p><p>2. Da es sich bei CITES um einen völkerrechtlichen Vertrag ausserhalb einer internationalen Organisation handelt, findet Artikel 47bis a Absatz 3 GVG keine Anwendung.</p><p>3. Traditionellerweise findet im Hinblick auf die Ausarbeitung der Mandate für die CITES-Konferenzen ein Gedankenaustausch mit dem WWF Schweiz statt, der stets sehr konstruktiv ist. Der Standpunkt der Arbeitsgruppe zum Schutz der Meeressäuger und von Greenpeace Schweiz, die mit einer gemeinsamen Beobachterdelegation an der CITES-Konferenz teilnahmen, lag in schriftlicher Form vor. Greenpeace Schweiz erachtete jedoch eine weiter gehende Einbindung in den Entscheidungsfindungsprozess nicht als opportun. Pro Natura (Schweizerischer Bund für Naturschutz) äusserte sich dahingehend, dass CITES für diese Organisation nicht prioritär sei und somit kein Interesse an einem Gespräch bestehe. Formelle Vernehmlassungen, in die gegebenenfalls Natur- und Artenschutzorganisationen, Jagd- und Fischereiverbände sowie Vertreter des Handels und der betroffenen Industrie einbezogen werden müssten, wurden in Übereinstimmung mit Artikel 1 der Verordnung vom 17. Juni 1991 über das Vernehmlassungsverfahren (SR 172.062) nicht durchgeführt.</p><p>Im übrigen beabsichtigt der Bundesrat, die Zusammenarbeit der Bundesbehörden mit interessierten Nichtregierungsorganisationen bei der Vorbereitung von internationalen Konferenzen und bei der Mitwirkung an internationalen Konferenzen, einschliesslich Vertragsparteienkonferenzen von Übereinkommen, denen die Schweiz beigetreten ist, für alle Behördenstellen einheitlich zu regeln.</p><p>4. Der Bundesrat geht mit der Interpellantin einig, dass es sinnvoll ist, die Öffentlichkeit über den Inhalt des Verhandlungsmandates zu informieren, soweit dies praktisch möglich und nicht aus verhandlungstaktischer Sicht unzweckmässig ist. Aus diesem Grund hat der Presse- und Informationsdienst des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes am 2. Juni 1997 eine Pressemitteilung zur Artenschutzkonferenz herausgegeben, in der u. a. klar ausgesagt wird, dass die Schweiz den Anträgen zur Rückstufung der Elefantenpopulationen Botswanas, Namibias und Simbabwes sowie einzelner Walpopulationen zustimmen wird, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Um die schweizerische Haltung in Sachen CITES gegenüber der Bevölkerung transparent zu machen, hat das BVET ferner die Broschüre "Die Schweiz und das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES)" verfasst, welche auf alle im gegebenen Zusammenhang gestellten Fragen eingeht. Sie wurde am 4. Juni 1997 veröffentlicht und kann von jedermann unentgeltlich bezogen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die von Greenpeace lancierte Kampagne gegen die Haltung der Schweizer Delegation und von deren Leiter an der 10. Konferenz der CITES-Mitgliedstaaten (CITES = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna und Flora) in Simbabwe im Juli 1997 wirft Fragen im Zusammenhang mit der Mandatsfindung für internationale Konferenzen generell und deren öffentliche Diskussion auf.</p><p>Gemäss den Ausführungen des Chefs der Abteilung Internationaler Verkehr des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) ist die Mandatsfindung ein längerer Prozess, der u. a. sowohl eine intensive Auseinandersetzung in einer Fachkommission als auch eine Stellungnahme sämtlicher interessierter Bundesämter beinhaltet. Das Mandat wird schliesslich - nach einem Mitberichtsverfahren in allen Departementen - vom Bundesrat genehmigt.</p><p>Angesichts der intensiven öffentlichen Diskussionen und der breiten Kritik an der Haltung der Schweizer Delegation an der letzten CITES-Konferenz stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie ist die Fachkommission, die die Haltung der Schweizer Delegation an der CITES-Konferenz mitentwickelt, zusammengesetzt? Sind alle wichtigen schweizerischen Organisationen des Umwelt- und Tierschutzes berücksichtigt?</p><p>2. Werden die zuständigen parlamentarischen Kommissionen aufgrund von Artikel 47bis a GVG vorgängig zur Definition des Verhandlungsmandats auch bei diesen Fragen einbezogen?</p><p>3. Wie wird die Meinung von Organisationen mit einbezogen, die nicht in der Kommission vertreten sind? Wäre es nicht sinnvoll, interessierte Organisationen bei einer solchen Entscheidung zumindest anzuhören?</p><p>4. Wäre es nicht sinnvoll, die Öffentlichkeit über den Inhalt des Verhandlungsmandates zu informieren und damit die Haltung der Schweiz gegenüber der Bevölkerung transparent zu machen?</p>
    • Verhandlungsmandate an internationalen Konferenzen. Transparenz

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