AHV-Beiträge auf Vermögenseinkommen
- ShortId
-
97.3463
- Id
-
19973463
- Updated
-
10.04.2024 16:06
- Language
-
de
- Title
-
AHV-Beiträge auf Vermögenseinkommen
- AdditionalIndexing
-
Vermögenssteuer;Kapitaleinkommen;AHV-Beiträge
- 1
-
- L06K010401010101, AHV-Beiträge
- L05K0704050208, Kapitaleinkommen
- L03K110705, Vermögenssteuer
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss revidiertem System der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung des Bundesamtes für Statistik belief sich das Vermögenseinkommen der Haushalte 1995 auf 26,8 Milliarden Franken zu laufenden Preisen. Dies sind 10,2 Prozent des Primäreinkommens der Haushalte oder 7 Prozent des Bruttosozialproduktes. Wird dieser Betrag, wie die Interpellantin es vorschlägt, mit 8,4 Prozent belastet, so ergibt dies rein mathematisch einen Ertrag von 2,2 Milliarden Franken.</p><p>Der Bundesrat möchte zur Situation, wie sie von der Interpellantin dargestellt wurde, und zum Vorschlag, auf den Vermögenseinkommen der Haushalte AHV-Beiträge zu erheben, zwei Bemerkungen anbringen.</p><p>Aus den statistischen Erhebungen von 1990 bis 1995 geht hervor, dass die Veränderung der Einkommensstruktur nach ihrer Art (Erwerbseinkommen und Vermögenseinkommen) nur sehr gering war. Zurückzuführen ist dies auf den Konjunkturzyklus, dessen Schwankungen die Erwerbs- und Vermögenseinkommen nicht zur selben Zeit erreichen. Eine im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherung 1997 durchgeführte Studie ("Perspektiven der Erwerbs- und Lohnquote") hat ausserdem gezeigt, dass die Struktur der Entlöhnung der Produktionsfaktoren in Zukunft gleich bleiben dürfte. Empirische Daten und Wirtschaftstheorie weisen demnach darauf hin, dass die Finanzierung der AHV durch die strukturelle Entwicklung der Faktoreinkommen nicht direkt bedroht ist.</p><p>Wäre die Erhebung von AHV-Beiträgen auf Vermögenseinkommen nicht rentenbildend, käme sie einer Zusatzsteuer zugunsten der AHV gleich, wobei sich letztere auf eine eingeschränkte und bereits der progressiven Einkommenssteuer unterliegende Bemessungsgrundlage stützen würde. Eine verstärkte Besteuerung der Vermögenseinkommen könnte die Steuerpflichtigen in ihrem Verhalten beeinflussen, indem sie etwa ihr Geld im Ausland anlegen würden, was wiederum nicht im Sinne des angestrebten Zieles wäre.</p><p>Der Finanzierungsmodus der AHV indes bedarf einer Überprüfung. Entsprechende Anträge werden im Rahmen der 11. AHV-Revision unterbreitet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Abgesehen von gewissen Nichterwerbstätigen werden heute nur auf dem Erwerbseinkommen AHV/IV-Beiträge erhoben. In den letzten Jahren haben die Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit insgesamt abgenommen, die Einkommen aus Vermögen hingegen massiv zugenommen, womit die Schöpfer der AHV vermutlich nicht gerechnet haben. Zudem nimmt das Volumen bezahlter Erwerbstätigkeit ab, die Basis von AHV und IV verringert sich.</p><p>Wir bitten den Bundesrat, folgende Frage zu beantworten: Mit welchen Erträgen wäre zu rechnen, wenn die Vermögenseinkommen ebenfalls mit 8,4 Prozent belastet würden?</p>
- AHV-Beiträge auf Vermögenseinkommen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gemäss revidiertem System der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung des Bundesamtes für Statistik belief sich das Vermögenseinkommen der Haushalte 1995 auf 26,8 Milliarden Franken zu laufenden Preisen. Dies sind 10,2 Prozent des Primäreinkommens der Haushalte oder 7 Prozent des Bruttosozialproduktes. Wird dieser Betrag, wie die Interpellantin es vorschlägt, mit 8,4 Prozent belastet, so ergibt dies rein mathematisch einen Ertrag von 2,2 Milliarden Franken.</p><p>Der Bundesrat möchte zur Situation, wie sie von der Interpellantin dargestellt wurde, und zum Vorschlag, auf den Vermögenseinkommen der Haushalte AHV-Beiträge zu erheben, zwei Bemerkungen anbringen.</p><p>Aus den statistischen Erhebungen von 1990 bis 1995 geht hervor, dass die Veränderung der Einkommensstruktur nach ihrer Art (Erwerbseinkommen und Vermögenseinkommen) nur sehr gering war. Zurückzuführen ist dies auf den Konjunkturzyklus, dessen Schwankungen die Erwerbs- und Vermögenseinkommen nicht zur selben Zeit erreichen. Eine im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherung 1997 durchgeführte Studie ("Perspektiven der Erwerbs- und Lohnquote") hat ausserdem gezeigt, dass die Struktur der Entlöhnung der Produktionsfaktoren in Zukunft gleich bleiben dürfte. Empirische Daten und Wirtschaftstheorie weisen demnach darauf hin, dass die Finanzierung der AHV durch die strukturelle Entwicklung der Faktoreinkommen nicht direkt bedroht ist.</p><p>Wäre die Erhebung von AHV-Beiträgen auf Vermögenseinkommen nicht rentenbildend, käme sie einer Zusatzsteuer zugunsten der AHV gleich, wobei sich letztere auf eine eingeschränkte und bereits der progressiven Einkommenssteuer unterliegende Bemessungsgrundlage stützen würde. Eine verstärkte Besteuerung der Vermögenseinkommen könnte die Steuerpflichtigen in ihrem Verhalten beeinflussen, indem sie etwa ihr Geld im Ausland anlegen würden, was wiederum nicht im Sinne des angestrebten Zieles wäre.</p><p>Der Finanzierungsmodus der AHV indes bedarf einer Überprüfung. Entsprechende Anträge werden im Rahmen der 11. AHV-Revision unterbreitet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Abgesehen von gewissen Nichterwerbstätigen werden heute nur auf dem Erwerbseinkommen AHV/IV-Beiträge erhoben. In den letzten Jahren haben die Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit insgesamt abgenommen, die Einkommen aus Vermögen hingegen massiv zugenommen, womit die Schöpfer der AHV vermutlich nicht gerechnet haben. Zudem nimmt das Volumen bezahlter Erwerbstätigkeit ab, die Basis von AHV und IV verringert sich.</p><p>Wir bitten den Bundesrat, folgende Frage zu beantworten: Mit welchen Erträgen wäre zu rechnen, wenn die Vermögenseinkommen ebenfalls mit 8,4 Prozent belastet würden?</p>
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