Verwertung von Altbatterien in der Schweiz. Sonderbare Praxis

ShortId
97.3472
Id
19973472
Updated
10.04.2024 09:36
Language
de
Title
Verwertung von Altbatterien in der Schweiz. Sonderbare Praxis
AdditionalIndexing
Umweltvergiftung durch Metalle;Abfallwirtschaft;Subvention;Umweltrecht;Batterie
1
  • L05K1701010301, Batterie
  • L03K060102, Abfallwirtschaft
  • L05K1102030202, Subvention
  • L04K06020313, Umweltvergiftung durch Metalle
  • L04K06010309, Umweltrecht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Verwertung von Altbatterien gehört zu den Kernanliegen des 2. Kapitels (umweltgefährdende Stoffe) und des 3. Kapitels (Abfälle) des Umweltschutzgesetzes Altbatterien enthalten nämlich Schwermetalle wie Quecksilber und Cadmium, die für den Menschen schädlich sind.</p><p>Obwohl der Vollzug nach Artikel 36 USG grundsätzlich Sache der Kantone ist, hat sich der Bund die Vollzugskompetenz in gewissen Bereichen vorbehalten. Dies gilt z.B. für Sonderabfälle, namentlich was die Festlegung der Standorte der Abfallanlagen betrifft (Artikel 31 Absatz 5 USG). Jedenfalls wacht der Bund über den Vollzug und koordiniert die Vollzugsmassnahmen der Kantone (Artikel 38 Absätze 1 und 2 USG).</p><p>Heute muss man ernsthaft über die Art und Weise besorgt sein, wie sich die Verwertungsbetriebe in der Schweiz die Altbatterien beschaffen und wie sie sie verwerten, und es ist durchaus möglich, dass wir es in diesem Bereich bald mit einem Monopson zu tun haben werden. Die Entwicklung scheint dahin zu gehen, dass ein einziges Unternehmen, dessen Aktien zu einem grossen Teil im Besitze des Bundes, seiner Regiebetriebe und einiger Kantone sind, sich alle Altbatterien beschafft und sie in einem wirtschaftlich und vor allem ökologisch zweifelhaften Verfahren behandelt.</p><p>Das hier angesprochene Unternehmen, die Batrec AG, mit Sitz auf dem Gelände der Schweizerischen Munitionsunternehmung (ehemals Eidgenössische Pulverfabrik) in Wimmis, erzeugt in seinem Recyclierverfahren Zinkbarren, die mit Cadmium und Blei kontaminiert sind. Ausserdem soll das industrielle Verfahren der Batrec AG mehrere Explosionen des Ofens verursacht haben, in dem die Altbatterien bei rund 700C pyrolysiert werden. Man kann sich leicht vorstellen, wie gross dabei die Gefahr einer Freisetzung von Cadmium, Blei, Quecksilber oder gar Kalium oder Lithium war. Diese sogenannten Alkali-Batterien, die solche Explosionen verursachen, sind je länger je mehr wieder auf dem Markt zu finden.</p><p>Man muss jedoch nicht nur aus umweltschützerischen Gründen besorgt sein, denn wie es scheint wendet die Batrec AG auch in juristischem Sinne zumindest zweifelhafte Methoden an, um sich ihr künftiges Monopson zu sichern (willentliche Verletzung von Vereinbarungen, wettbewerbsschädigende Beschaffung von Altbatterien). Es ist durchaus möglich, dass Wettbewerbsregeln missachtet werden, damit das Unternehmen, welches das umweltschädlichste und das für die Kunden - und damit die Steuerzahler - teuerste Verfahren anwendet, gute Ergebnisse zeitigt. Es gilt auch festzuhalten, dass die Batrec AG nur über eine beträchtliche Erhöhung der vorgezogenen Entsorgungsgebühr in der Lage wäre, ihre Produktionskosten zu decken. Diese Kosten liegen über denjenigen des Konkurrenzunternehmens, das ein Verfahren anwendet, das für Mensch und Umwelt weniger gefährlich und erst noch billiger ist.</p><p>Hinzu kommt, dass das zu unrecht benachteiligte Konkurrenzunternehmen, die Recymet SA, mit Sitz in Aclens und dem Kanton Waadt als einzigem staatlichen (Minderheits-) Aktionär, an den Rand des Konkurses getrieben wird und seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur noch in reduziertem Masse beschäftigen kann, ohne dass ein Verschulden seinerseits bestünde oder die missliche Lage eine direkte Konsequenz des freien Wettbewerbs wäre. Vierzig Arbeitsplätze sind gefährdet. Die beiden hier zur Diskussion stehenden Unternehmen haben Bundesbeiträge in Höhe von mehreren Millionen Franken erhalten. Der Recymet hat das Buwal nahezu ein Jahr lang beim Export des aus den Altbatterien gewonnenen Zinkpulvers zur Verwertung im Ausland Steine in den Weg gelegt, obwohl der Export gemäss Gutachten der Elektrowatt keine Gefahr darstellte. So hat das Buwal das Verfahren des spanischen Verwerters sowie die Kompetenz der zuständigen Aufsichtsbehörden angezweifelt.</p><p>Ergänzend ist festzuhalten, dass die erwähnten Probleme der Wettbewerbsverzerrung gegenwärtig von der Wettbewerbskommission untersucht werden. Diese leitete auf Antrag der Recymet SA ein Ermittlungsverfahren ein.</p><p>Nun hat man erfahren, der Bund beabsichtige, sich über die Schweizerische Munitionsunternehmung (auch wenn diese ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen werden soll) mit einer Million Franken an der Sanierung der Finanzen der Batrec AG zu beteiligen!</p>
  • <p>1. Die saubere Entsorgung von Batterien stellt eine wichtige umweltpolitische Massnahme dar. Der Bundesrat kann mit Befriedigung feststellen, dass die Schweiz in diesem Bereich eine Pionierleistung erbracht hat. Sowohl in Aclens (VD) als auch in Wimmis (BE) stehen Anlagen in Betrieb, die gebrauchte Batterien umweltverträglich entsorgen. Es ist dem Bundesrat auch bekannt, dass heute als Folge der technischen Entwicklung die beiden Anlagen nicht ausgelastet sind.</p><p>Beide Betriebe haben vor der Betriebsaufnahme eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen. Sie werden von den zuständigen kantonalen Behörden kontrolliert. Der Bundesrat bezweifelt nicht, dass die Anlagen die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Somit besteht für den Bundesrat auch kein Anlass für aufsichtsrechtliche Massnahmen. </p><p>Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen hat der Bund beide Anlagen gleichermassen subventioniert.</p><p>Vorgezogene Entsorgungsgebühren werden zur Zeit auf Grund einer freiwilligen Vereinbarung erhoben. Sie müssen nicht wegen der Batrec AG erhöht werden, sondern weil in Zukunft ein höherer Rücklauf an Batterien und die Vergütung der Transporte angestrebt wird. </p><p>Die Wettbewerbskommission hat untersucht, ob die Batrec AG im Konkurrenzkampf gegen das Wettbewerbsrecht verstiess. Nachdem die Wettbewerbskommission keine solchen Verstösse fand, hat sie im Dezember 1997 diese Untersuchung eingestellt.</p><p>Der Bundesrat hat übrigens Fragen zur Subventionierung der beiden Anlagen, zur Finanzierung der Batterieverwertung sowie zu den Behandlungstechnologien schon in seiner ausführlichen Antwort auf die Einfache Anfrage Baumberger "Altbatterieentsorgung" vom 19. Juli 1997 beantwortet. Auf diese Punkte wird in der vorliegenden Antwort nicht mehr explizit eingegangen.</p><p>2. Die Studie der Elektrowatt Engineering AG wurde seinerzeit von der Gruppe Rüstung in Auftrag gegeben. Sowohl gegenüber Recymet als auch gegenüber Batrec wurde, soweit jeweilen betroffen, die Vertraulichkeit zugesichert. Diese vertragliche Verpflichtung muss der Bund respektieren.</p><p>3. Schon in den achtziger Jahren suchten Bund, verschiedene Kantone sowie ein Grossverteiler intensiv eine Lösung zum Entsorgen der damals stark quecksilber- und cadmiumhaltigen Batterien. Daraus resultierte die breite Trägerschaft der heutigen Batrec (Bund, zwölf Kantone, mehrere Grossverteiler und Warenhäuser). Der Bund erachtet seine damalige Initiative und sein finanzielles Engagement noch heute als richtig. Es ist auch zu begrüssen, dass das EMD der Batrec einen Standort im Baurecht zur Verfügung stellte, den sie übrigens zu Marktpreisen vergüten muss.</p><p>Beide Batterieverwerter mussten für den Bau und Betrieb ihrer Anlagen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen und erhielten von den zuständigen Behörden der Standortkantone die notwendigen Bewilligungen. Beide Anlagen entsprechen dem Stand der Technik. Der Bundesrat hat keinen Anlass zu zweifeln, dass die beiden Standortkantone den Bau und Betrieb besagter Anlagen zu Recht bewilligt haben. Auch für den Vollzug der Störfallverordnung, d. h. für das Beurteilen allfälliger Risiken und der zu treffenden Massnahmen sind primär die Standortkantone zuständig. Der Bund hat auch hier keinen Grund, an der Kompetenz der jeweiligen Standortkantone zu zweifeln oder sogar von sich aus Massnahmen vorzuschlagen. Ausser in der vorliegenden Interpellation hat der Bundesrat noch nie Grund zur Annahme gehabt, dass die eine oder andere Anlage nicht umweltverträglich arbeite oder gefährlich sei.</p><p>4. Die Batrec entstand zwar aus einer ursprünglich vom Bund eingesetzten Arbeitsgruppe. Seit die beiden Anlagen bestehen, setzt sich der Bund, und insbesondere die zuständigen Mitarbeiter des Buwal, aber im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Batterien gleichermassen für beide Anlagen ein. So hat der Bund beide Anlagen gleichermassen durch Subventionen unterstützt. Zusätzlich hat er mit dem Exportverbot für Batterien schon ab Januar 1991 (als noch keine Verwertungsanlage lief) die nötigen Voraussetzungen für den Betrieb der Anlagen geschaffen. Gegenwärtig wird der Batterien betreffende Anhang der Stoffverordnung revidiert. Mit dieser Revision soll insbesondere eine obligatorische vorgezogene Entsorgungsgebühr zum Finanzieren der Batterieverwertung eingeführt und die Rücklaufquote gebrauchter Batterien deutlich erhöht werden.</p><p>5. Das von der Batrec angewendete Verfahren erzeugt metallisches Zink in Barren, eine Eisen-Mangan-Legierung, Quecksilber und eine problemlos als Inertstoff deponierbare Schlacke. Die Eisen-Mangan-Legierung kann direkt in Stahlwerken, die Zinkbarren je nach Reinheitsgrad in Zinkhütten oder in zinkverarbeitenden Betrieben eingesetzt werden. Die Verunreinigungen mit Cadmium und Blei entsprechen dem, was in handelsüblichen Zinkbarren angetroffen wird. Das Quecksilber wird in hochreiner Form (99,9999 Prozent Quecksilbergehalt) direkt an die Chemikalienindustrie verkauft. Mit Ausnahme der Schlacke können all diese Stoffe als handelsübliche Produkte abgesetzt werden. 1996 fielen 900 t Eisen-Mangan-Legierung, 300 t Zink, 220 t Schlacke und 6 t Quecksilber an.</p><p>6. Sowohl der Prozess der Batrec als auch der Recymet entsprechen dem Stand der Technik. Beide Anlagen arbeiten umweltgerecht. Es liegt kein Grund zur Annahme vor, dass der Prozess der Batrec ein nicht tragbares Risiko für Mensch oder Umwelt darstellt (s. Stellungnahme zu Ziff. 3). Die Verwertungskosten für Batterien werden heute durch eine von der Batterieindustrie freiwillig eingeführte vorgezogene Entsorgungsgebühr gedeckt. Die zu diesem Zweck geschaffene Batterieentsorgungs-Selbsthilfeorganisation ist privatrechtlich organisiert und hat nach ihren Statuten nicht die Möglichkeit, gebrauchte Batterien auf eine bestimmte Anlage zuzuweisen. Der Bund kann weder den Verwertungspreis noch die Zuteilung von Batterien auf die eine oder andere Anlage beeinflussen (siehe auch Antwort Einfache Anfrage Baumberger vom 19. Juni 1997).</p><p>7. Der Bund "offeriert" weder der Batrec noch der Recymet einen Betrag. Die Schweizerische Munitionsunternehmung in Thun ist Minderheitsaktionärin der Batrec und hat angesichts der Situation auf dem Markt der Altbatterien vorsorglich einen Betrag im Hinblick auf eine allfällige Restrukturierung und Neuorientierung der Batrec budgetiert. Damit trifft sie vorsorgliche Massnahmen zur Wahrung der Interessen als Aktionärin.</p><p>8. Das bei der Recymet AG anfallende, mit Cadmium und Blei verunreinigte, Gemisch von Zinkoxid und Manganoxid gilt sowohl nach den schweizerischen Vorschriften als auch nach den internationalen Regelungen als Sonderabfall ("Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen (VVS)", "Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung (BUe)" und "Beschluss der OECD - C(92)39 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen zur Verwertung)". </p><p>Die Kontrolle der Exporte von Sonderabfällen gehört zu den Aufgaben des Buwal. Vor einem Export muss sichergestellt sein, dass die Sonderabfälle im Ausland umweltverträglich behandelt werden. Nachdem 1995 Zweifel an der Umweltverträglichkeit der von der Recymet AG belieferten Anlage im Ausland aufkamen, holte das Buwal eine unabhängige Expertise ein. Diese zeigte, dass einige Behandlungsschritte in der ausländischen Anlage nicht als umweltgerecht bezeichnet werden konnten (u. a. offene Lagerhaltung des Sonderabfalls). Konsequenterweise musste das Buwal die Zustimmung zum Export während einiger Monate sistieren, bis die Mängel behoben waren. Ein von der Recymet in Auftrag gegebenes Gegengutachten bestätigte diese Mängel im Wesentlichen. Nach der Intervention der schweizerischen Behörden sanierte die ausländische Firma die beanstandeten Mängel.</p><p>9. Selbstverständlich ist es angesichts der schweizerischen Überkapazitäten bei der Batterieverwertung sinnvoll, sowohl die Technologie als auch die beiden Anlagen zur Behandlung gebrauchter Batterien dem Ausland zur Verfügung zu stellen. Schliesslich sind es zurzeit weltweit die einzigen Anlagen, die auf einem solch hohen Stand der Technik sind. Das Buwal macht bei jeder Gelegenheit, z. B. innerhalb der Fachorganisationen der OECD oder der UNEP, auf die Möglichkeit der Batterieverwertung in der Schweiz aufmerksam. Importe für Batterien aus dem Ausland sind problemlos möglich, solange die Verwertung der in der Schweiz gesammelten Batterien dadurch nicht gefährdet wird. Wenn bis jetzt keine grösseren Mengen an Altbatterien in die Schweiz eingeführt wurden, liegt dies am relativ hohen Entsorgungspreis, welcher sich aus den hochstehenden Technologien ergibt, sowie an der im Ausland vielerorts noch bestehenden Möglichkeit zum direkten Deponieren von Batterien.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Bereich der Verwertung von Altbatterien wird die Batrec AG, deren Aktien zu einem grossen Teil in öffentlichem Besitze sind, vom Bund gegenüber der Recymet SA bevorzugt behandelt, obschon ihr Verfahren kostspieliger und umweltschädigender ist.</p><p>In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Weiss der Bundesrat von dieser Angelegenheit, und kann er die Richtigkeit des Sachverhaltes bestätigen oder eventuell ergänzende Erklärungen abgeben?</p><p>2. Weshalb bleibt die Vergleichsstudie über die industriellen Verfahren der Batrec und der Recymet, welche die Elektrowatt Ingenieurunternehmung AG im Auftrag des EMD durchgeführt hat, geheim (wenigstens für die Recymet)?</p><p>3. Welche Massnahmen wurden erwogen oder ergriffen, um im Rahmen der Vollzugs- und Aufsichtskompetenzen des Bundes (Art. 41 Abs. 1 sowie Art. 38 Abs. 1 und 2 USG) sofort die inakzeptablen Risiken zu vermeiden, die das industrielle Verfahren der Batrec - bei der der Bund ausserdem Aktionär ist - in sich zu bergen scheint?</p><p>4. Warum ist das Buwal gegenüber der Batrec tatenlos, während es gegenüber der Recymet, die ein für Mensch und Umwelt klar weniger gefährliches Verfahren anwendet, eine pedantische Betriebsamkeit an den Tag legt?</p><p>5. Wohin gelangen die von der Batrec verwerteten Stoffe? Um was für eine genaue chemische Zusammensetzung und um welche Mengen handelt es sich?</p><p>6. Hält es der Bundesrat für angebracht, dass der Bund indirekt weiterhin Aktionär eines Unternehmens bleibt, das ein für Mensch und Umwelt gefährliches industrielles Verfahren einsetzt, zumindest fragwürdige Handelspraktiken kennt und Methoden benützt, die für den Verbraucher - d. h. den Steuerzahler - kostspielig sind und zu einem völlig unbegründeten Stellenabbau führen, ausgerechnet in einer Region die ohnehin schon besonders stark von der Arbeitslosigkeit betroffen ist?</p><p>7. Kann er erklären, weshalb der Bund der Batrec und nicht der Recymet eine Million Franken zur Verfügung stellen will?</p><p>8. Ist der Bundesrat der Ansicht, das Buwal habe sich genügend gut abgesichert, bevor es die Korrektheit der Geschäftstätigkeit eines ausländischen Unternehmens und insbesondere die Bewilligungen eines anderen souveränen Staates Europas (in diesem Fall Spanien) angezweifelt hat?</p><p>9. Hielte es der Bundesrat nicht für sinnvoll, den Nachbarländern vorzuschlagen, die in der Schweiz entwickelten innovativen Verfahren und Anlagen zu benutzen, um ihre Altbatterien zu verwerten?</p>
  • Verwertung von Altbatterien in der Schweiz. Sonderbare Praxis
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Verwertung von Altbatterien gehört zu den Kernanliegen des 2. Kapitels (umweltgefährdende Stoffe) und des 3. Kapitels (Abfälle) des Umweltschutzgesetzes Altbatterien enthalten nämlich Schwermetalle wie Quecksilber und Cadmium, die für den Menschen schädlich sind.</p><p>Obwohl der Vollzug nach Artikel 36 USG grundsätzlich Sache der Kantone ist, hat sich der Bund die Vollzugskompetenz in gewissen Bereichen vorbehalten. Dies gilt z.B. für Sonderabfälle, namentlich was die Festlegung der Standorte der Abfallanlagen betrifft (Artikel 31 Absatz 5 USG). Jedenfalls wacht der Bund über den Vollzug und koordiniert die Vollzugsmassnahmen der Kantone (Artikel 38 Absätze 1 und 2 USG).</p><p>Heute muss man ernsthaft über die Art und Weise besorgt sein, wie sich die Verwertungsbetriebe in der Schweiz die Altbatterien beschaffen und wie sie sie verwerten, und es ist durchaus möglich, dass wir es in diesem Bereich bald mit einem Monopson zu tun haben werden. Die Entwicklung scheint dahin zu gehen, dass ein einziges Unternehmen, dessen Aktien zu einem grossen Teil im Besitze des Bundes, seiner Regiebetriebe und einiger Kantone sind, sich alle Altbatterien beschafft und sie in einem wirtschaftlich und vor allem ökologisch zweifelhaften Verfahren behandelt.</p><p>Das hier angesprochene Unternehmen, die Batrec AG, mit Sitz auf dem Gelände der Schweizerischen Munitionsunternehmung (ehemals Eidgenössische Pulverfabrik) in Wimmis, erzeugt in seinem Recyclierverfahren Zinkbarren, die mit Cadmium und Blei kontaminiert sind. Ausserdem soll das industrielle Verfahren der Batrec AG mehrere Explosionen des Ofens verursacht haben, in dem die Altbatterien bei rund 700C pyrolysiert werden. Man kann sich leicht vorstellen, wie gross dabei die Gefahr einer Freisetzung von Cadmium, Blei, Quecksilber oder gar Kalium oder Lithium war. Diese sogenannten Alkali-Batterien, die solche Explosionen verursachen, sind je länger je mehr wieder auf dem Markt zu finden.</p><p>Man muss jedoch nicht nur aus umweltschützerischen Gründen besorgt sein, denn wie es scheint wendet die Batrec AG auch in juristischem Sinne zumindest zweifelhafte Methoden an, um sich ihr künftiges Monopson zu sichern (willentliche Verletzung von Vereinbarungen, wettbewerbsschädigende Beschaffung von Altbatterien). Es ist durchaus möglich, dass Wettbewerbsregeln missachtet werden, damit das Unternehmen, welches das umweltschädlichste und das für die Kunden - und damit die Steuerzahler - teuerste Verfahren anwendet, gute Ergebnisse zeitigt. Es gilt auch festzuhalten, dass die Batrec AG nur über eine beträchtliche Erhöhung der vorgezogenen Entsorgungsgebühr in der Lage wäre, ihre Produktionskosten zu decken. Diese Kosten liegen über denjenigen des Konkurrenzunternehmens, das ein Verfahren anwendet, das für Mensch und Umwelt weniger gefährlich und erst noch billiger ist.</p><p>Hinzu kommt, dass das zu unrecht benachteiligte Konkurrenzunternehmen, die Recymet SA, mit Sitz in Aclens und dem Kanton Waadt als einzigem staatlichen (Minderheits-) Aktionär, an den Rand des Konkurses getrieben wird und seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur noch in reduziertem Masse beschäftigen kann, ohne dass ein Verschulden seinerseits bestünde oder die missliche Lage eine direkte Konsequenz des freien Wettbewerbs wäre. Vierzig Arbeitsplätze sind gefährdet. Die beiden hier zur Diskussion stehenden Unternehmen haben Bundesbeiträge in Höhe von mehreren Millionen Franken erhalten. Der Recymet hat das Buwal nahezu ein Jahr lang beim Export des aus den Altbatterien gewonnenen Zinkpulvers zur Verwertung im Ausland Steine in den Weg gelegt, obwohl der Export gemäss Gutachten der Elektrowatt keine Gefahr darstellte. So hat das Buwal das Verfahren des spanischen Verwerters sowie die Kompetenz der zuständigen Aufsichtsbehörden angezweifelt.</p><p>Ergänzend ist festzuhalten, dass die erwähnten Probleme der Wettbewerbsverzerrung gegenwärtig von der Wettbewerbskommission untersucht werden. Diese leitete auf Antrag der Recymet SA ein Ermittlungsverfahren ein.</p><p>Nun hat man erfahren, der Bund beabsichtige, sich über die Schweizerische Munitionsunternehmung (auch wenn diese ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen werden soll) mit einer Million Franken an der Sanierung der Finanzen der Batrec AG zu beteiligen!</p>
    • <p>1. Die saubere Entsorgung von Batterien stellt eine wichtige umweltpolitische Massnahme dar. Der Bundesrat kann mit Befriedigung feststellen, dass die Schweiz in diesem Bereich eine Pionierleistung erbracht hat. Sowohl in Aclens (VD) als auch in Wimmis (BE) stehen Anlagen in Betrieb, die gebrauchte Batterien umweltverträglich entsorgen. Es ist dem Bundesrat auch bekannt, dass heute als Folge der technischen Entwicklung die beiden Anlagen nicht ausgelastet sind.</p><p>Beide Betriebe haben vor der Betriebsaufnahme eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen. Sie werden von den zuständigen kantonalen Behörden kontrolliert. Der Bundesrat bezweifelt nicht, dass die Anlagen die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Somit besteht für den Bundesrat auch kein Anlass für aufsichtsrechtliche Massnahmen. </p><p>Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen hat der Bund beide Anlagen gleichermassen subventioniert.</p><p>Vorgezogene Entsorgungsgebühren werden zur Zeit auf Grund einer freiwilligen Vereinbarung erhoben. Sie müssen nicht wegen der Batrec AG erhöht werden, sondern weil in Zukunft ein höherer Rücklauf an Batterien und die Vergütung der Transporte angestrebt wird. </p><p>Die Wettbewerbskommission hat untersucht, ob die Batrec AG im Konkurrenzkampf gegen das Wettbewerbsrecht verstiess. Nachdem die Wettbewerbskommission keine solchen Verstösse fand, hat sie im Dezember 1997 diese Untersuchung eingestellt.</p><p>Der Bundesrat hat übrigens Fragen zur Subventionierung der beiden Anlagen, zur Finanzierung der Batterieverwertung sowie zu den Behandlungstechnologien schon in seiner ausführlichen Antwort auf die Einfache Anfrage Baumberger "Altbatterieentsorgung" vom 19. Juli 1997 beantwortet. Auf diese Punkte wird in der vorliegenden Antwort nicht mehr explizit eingegangen.</p><p>2. Die Studie der Elektrowatt Engineering AG wurde seinerzeit von der Gruppe Rüstung in Auftrag gegeben. Sowohl gegenüber Recymet als auch gegenüber Batrec wurde, soweit jeweilen betroffen, die Vertraulichkeit zugesichert. Diese vertragliche Verpflichtung muss der Bund respektieren.</p><p>3. Schon in den achtziger Jahren suchten Bund, verschiedene Kantone sowie ein Grossverteiler intensiv eine Lösung zum Entsorgen der damals stark quecksilber- und cadmiumhaltigen Batterien. Daraus resultierte die breite Trägerschaft der heutigen Batrec (Bund, zwölf Kantone, mehrere Grossverteiler und Warenhäuser). Der Bund erachtet seine damalige Initiative und sein finanzielles Engagement noch heute als richtig. Es ist auch zu begrüssen, dass das EMD der Batrec einen Standort im Baurecht zur Verfügung stellte, den sie übrigens zu Marktpreisen vergüten muss.</p><p>Beide Batterieverwerter mussten für den Bau und Betrieb ihrer Anlagen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen und erhielten von den zuständigen Behörden der Standortkantone die notwendigen Bewilligungen. Beide Anlagen entsprechen dem Stand der Technik. Der Bundesrat hat keinen Anlass zu zweifeln, dass die beiden Standortkantone den Bau und Betrieb besagter Anlagen zu Recht bewilligt haben. Auch für den Vollzug der Störfallverordnung, d. h. für das Beurteilen allfälliger Risiken und der zu treffenden Massnahmen sind primär die Standortkantone zuständig. Der Bund hat auch hier keinen Grund, an der Kompetenz der jeweiligen Standortkantone zu zweifeln oder sogar von sich aus Massnahmen vorzuschlagen. Ausser in der vorliegenden Interpellation hat der Bundesrat noch nie Grund zur Annahme gehabt, dass die eine oder andere Anlage nicht umweltverträglich arbeite oder gefährlich sei.</p><p>4. Die Batrec entstand zwar aus einer ursprünglich vom Bund eingesetzten Arbeitsgruppe. Seit die beiden Anlagen bestehen, setzt sich der Bund, und insbesondere die zuständigen Mitarbeiter des Buwal, aber im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Batterien gleichermassen für beide Anlagen ein. So hat der Bund beide Anlagen gleichermassen durch Subventionen unterstützt. Zusätzlich hat er mit dem Exportverbot für Batterien schon ab Januar 1991 (als noch keine Verwertungsanlage lief) die nötigen Voraussetzungen für den Betrieb der Anlagen geschaffen. Gegenwärtig wird der Batterien betreffende Anhang der Stoffverordnung revidiert. Mit dieser Revision soll insbesondere eine obligatorische vorgezogene Entsorgungsgebühr zum Finanzieren der Batterieverwertung eingeführt und die Rücklaufquote gebrauchter Batterien deutlich erhöht werden.</p><p>5. Das von der Batrec angewendete Verfahren erzeugt metallisches Zink in Barren, eine Eisen-Mangan-Legierung, Quecksilber und eine problemlos als Inertstoff deponierbare Schlacke. Die Eisen-Mangan-Legierung kann direkt in Stahlwerken, die Zinkbarren je nach Reinheitsgrad in Zinkhütten oder in zinkverarbeitenden Betrieben eingesetzt werden. Die Verunreinigungen mit Cadmium und Blei entsprechen dem, was in handelsüblichen Zinkbarren angetroffen wird. Das Quecksilber wird in hochreiner Form (99,9999 Prozent Quecksilbergehalt) direkt an die Chemikalienindustrie verkauft. Mit Ausnahme der Schlacke können all diese Stoffe als handelsübliche Produkte abgesetzt werden. 1996 fielen 900 t Eisen-Mangan-Legierung, 300 t Zink, 220 t Schlacke und 6 t Quecksilber an.</p><p>6. Sowohl der Prozess der Batrec als auch der Recymet entsprechen dem Stand der Technik. Beide Anlagen arbeiten umweltgerecht. Es liegt kein Grund zur Annahme vor, dass der Prozess der Batrec ein nicht tragbares Risiko für Mensch oder Umwelt darstellt (s. Stellungnahme zu Ziff. 3). Die Verwertungskosten für Batterien werden heute durch eine von der Batterieindustrie freiwillig eingeführte vorgezogene Entsorgungsgebühr gedeckt. Die zu diesem Zweck geschaffene Batterieentsorgungs-Selbsthilfeorganisation ist privatrechtlich organisiert und hat nach ihren Statuten nicht die Möglichkeit, gebrauchte Batterien auf eine bestimmte Anlage zuzuweisen. Der Bund kann weder den Verwertungspreis noch die Zuteilung von Batterien auf die eine oder andere Anlage beeinflussen (siehe auch Antwort Einfache Anfrage Baumberger vom 19. Juni 1997).</p><p>7. Der Bund "offeriert" weder der Batrec noch der Recymet einen Betrag. Die Schweizerische Munitionsunternehmung in Thun ist Minderheitsaktionärin der Batrec und hat angesichts der Situation auf dem Markt der Altbatterien vorsorglich einen Betrag im Hinblick auf eine allfällige Restrukturierung und Neuorientierung der Batrec budgetiert. Damit trifft sie vorsorgliche Massnahmen zur Wahrung der Interessen als Aktionärin.</p><p>8. Das bei der Recymet AG anfallende, mit Cadmium und Blei verunreinigte, Gemisch von Zinkoxid und Manganoxid gilt sowohl nach den schweizerischen Vorschriften als auch nach den internationalen Regelungen als Sonderabfall ("Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen (VVS)", "Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung (BUe)" und "Beschluss der OECD - C(92)39 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen zur Verwertung)". </p><p>Die Kontrolle der Exporte von Sonderabfällen gehört zu den Aufgaben des Buwal. Vor einem Export muss sichergestellt sein, dass die Sonderabfälle im Ausland umweltverträglich behandelt werden. Nachdem 1995 Zweifel an der Umweltverträglichkeit der von der Recymet AG belieferten Anlage im Ausland aufkamen, holte das Buwal eine unabhängige Expertise ein. Diese zeigte, dass einige Behandlungsschritte in der ausländischen Anlage nicht als umweltgerecht bezeichnet werden konnten (u. a. offene Lagerhaltung des Sonderabfalls). Konsequenterweise musste das Buwal die Zustimmung zum Export während einiger Monate sistieren, bis die Mängel behoben waren. Ein von der Recymet in Auftrag gegebenes Gegengutachten bestätigte diese Mängel im Wesentlichen. Nach der Intervention der schweizerischen Behörden sanierte die ausländische Firma die beanstandeten Mängel.</p><p>9. Selbstverständlich ist es angesichts der schweizerischen Überkapazitäten bei der Batterieverwertung sinnvoll, sowohl die Technologie als auch die beiden Anlagen zur Behandlung gebrauchter Batterien dem Ausland zur Verfügung zu stellen. Schliesslich sind es zurzeit weltweit die einzigen Anlagen, die auf einem solch hohen Stand der Technik sind. Das Buwal macht bei jeder Gelegenheit, z. B. innerhalb der Fachorganisationen der OECD oder der UNEP, auf die Möglichkeit der Batterieverwertung in der Schweiz aufmerksam. Importe für Batterien aus dem Ausland sind problemlos möglich, solange die Verwertung der in der Schweiz gesammelten Batterien dadurch nicht gefährdet wird. Wenn bis jetzt keine grösseren Mengen an Altbatterien in die Schweiz eingeführt wurden, liegt dies am relativ hohen Entsorgungspreis, welcher sich aus den hochstehenden Technologien ergibt, sowie an der im Ausland vielerorts noch bestehenden Möglichkeit zum direkten Deponieren von Batterien.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Bereich der Verwertung von Altbatterien wird die Batrec AG, deren Aktien zu einem grossen Teil in öffentlichem Besitze sind, vom Bund gegenüber der Recymet SA bevorzugt behandelt, obschon ihr Verfahren kostspieliger und umweltschädigender ist.</p><p>In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Weiss der Bundesrat von dieser Angelegenheit, und kann er die Richtigkeit des Sachverhaltes bestätigen oder eventuell ergänzende Erklärungen abgeben?</p><p>2. Weshalb bleibt die Vergleichsstudie über die industriellen Verfahren der Batrec und der Recymet, welche die Elektrowatt Ingenieurunternehmung AG im Auftrag des EMD durchgeführt hat, geheim (wenigstens für die Recymet)?</p><p>3. Welche Massnahmen wurden erwogen oder ergriffen, um im Rahmen der Vollzugs- und Aufsichtskompetenzen des Bundes (Art. 41 Abs. 1 sowie Art. 38 Abs. 1 und 2 USG) sofort die inakzeptablen Risiken zu vermeiden, die das industrielle Verfahren der Batrec - bei der der Bund ausserdem Aktionär ist - in sich zu bergen scheint?</p><p>4. Warum ist das Buwal gegenüber der Batrec tatenlos, während es gegenüber der Recymet, die ein für Mensch und Umwelt klar weniger gefährliches Verfahren anwendet, eine pedantische Betriebsamkeit an den Tag legt?</p><p>5. Wohin gelangen die von der Batrec verwerteten Stoffe? Um was für eine genaue chemische Zusammensetzung und um welche Mengen handelt es sich?</p><p>6. Hält es der Bundesrat für angebracht, dass der Bund indirekt weiterhin Aktionär eines Unternehmens bleibt, das ein für Mensch und Umwelt gefährliches industrielles Verfahren einsetzt, zumindest fragwürdige Handelspraktiken kennt und Methoden benützt, die für den Verbraucher - d. h. den Steuerzahler - kostspielig sind und zu einem völlig unbegründeten Stellenabbau führen, ausgerechnet in einer Region die ohnehin schon besonders stark von der Arbeitslosigkeit betroffen ist?</p><p>7. Kann er erklären, weshalb der Bund der Batrec und nicht der Recymet eine Million Franken zur Verfügung stellen will?</p><p>8. Ist der Bundesrat der Ansicht, das Buwal habe sich genügend gut abgesichert, bevor es die Korrektheit der Geschäftstätigkeit eines ausländischen Unternehmens und insbesondere die Bewilligungen eines anderen souveränen Staates Europas (in diesem Fall Spanien) angezweifelt hat?</p><p>9. Hielte es der Bundesrat nicht für sinnvoll, den Nachbarländern vorzuschlagen, die in der Schweiz entwickelten innovativen Verfahren und Anlagen zu benutzen, um ihre Altbatterien zu verwerten?</p>
    • Verwertung von Altbatterien in der Schweiz. Sonderbare Praxis

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