Revitalisierungsprogramm 1997-1999. Evaluation

ShortId
97.3481
Id
19973481
Updated
10.04.2024 10:29
Language
de
Title
Revitalisierungsprogramm 1997-1999. Evaluation
AdditionalIndexing
Evaluation;Investitionsförderung;Investitionsprogramm;Investitionsbeihilfe;Ankurbelung der Wirtschaft
1
  • L05K0704010201, Ankurbelung der Wirtschaft
  • L06K110901060101, Investitionsprogramm
  • L05K1109010601, Investitionsförderung
  • L05K0704010106, Investitionsbeihilfe
  • L04K08020302, Evaluation
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat wird über die Auswirkungen des Investitionsprogramms Bericht erstatten. </p><p>Die Informationen, welche zur Beantwortung sämtlicher Fragen des Interpellanten erforderlich wären, werden bis im nächsten Frühjahr nicht vorliegen. Dies trifft beispielsweise für einen Vergleich der Wirkungen mit denjenigen des Investitionsbonus von 1993 zu. Aber auch die Antwort auf die Frage der Mitnehmereffekte wird zu jenem Zeitpunkt auf der Basis einer empirischen Untersuchung, wie sie im Schlussbericht über den Investitionsbonus durchgeführt wurde, nicht möglich sein.</p><p>Der Bundesrat schlägt deshalb ein zweistufiges Verfahren vor. Er wird erstens im Rahmen der Botschaft über die Staatsrechnung für das Jahr 1997 über die Ausschöpfung der Zahlungs- und Verpflichtungskredite Bericht erstatten. Die Auswertung wird auch gewisse Hochrechnungen auf Investitionsvolumina und die regionale Verteilung beinhalten. Im Fall der deblockierten Investitionskredite (43 Millionen) werden solche Berechnungen allerdings nicht möglich sein. Die einzelnen Projekte können nicht aufgrund von sachlichen Kriterien entweder den ordentlichen oder den aufgestockten Krediten zugewiesen werden.</p><p>Nach Abschluss des Programms wird der Bundesrat eine Evaluation der Massnahmen durchführen lassen.</p><p>Was den Investitionszulagenbeschluss betrifft, werden 1997 voraussichtlich mehr Gesuche eingereicht werden als 1993. Der Bundesrat rechnet aufgrund der verfügbaren Informationen mit rund 2300 Gesuchen. 1993 waren es 1890 Gesuche. Die Beschränkung auf Erneuerungen und der Ausschluss von Neubauten haben zur Folge, dass der durchschnittliche Bundesbeitrag im Vergleich zu 1993 rund 30 Prozent geringer ausfallen oder rund 130'000.- betragen wird. Der mutmassliche Nachfrageüberhang wird kleiner sein. Einzelne Kantone haben überdies - im Einvernehmen mit dem EVD - durch Massnahmen wie die Beschränkung der Zahl der Gesuche pro Gesuchsteller oder die Herabsetzung der Beitragssätze auf die Mittelknappheit vorsorglich reagiert.</p><p>Der Gesamtumfang des Investitionsprogramms, wie es Ende April 1997 von den eidg. Räten beschlossen wurde, entsprach in etwa den im Rahmen des Voranschlages 1997 vorsorglich gesperrten Kredite. Bei der Beratung des Investitionsprogramms wurden Anträge auf Aufstockung mit dem Hinweis abgelehnt, nicht mehr Mittel als die gesperrten Kredite zu bewilligen.</p><p>Die jüngsten Konjunkturprognosen zeigen glücklicherweise für 1998 eine Fortsetzung und Beschleunigung des allerdings nach wie vor zaghaften Aufschwungs. Umgekehrt wird das Haushaltsdefizit des Bundes grösser ausfallen als noch vor wenigen Wochen angenommen. Aus heutiger Sicht ist deshalb die Frage einer allfälligen Aufstockung aus den obengenannten Gründen klar zu verneinen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im April 1997 beschlossen die eidgenössischen Räte ein Programm zur Revitalisierung der Wirtschaft. In diesem Zusammenhang richte ich die folgenden Fragen an den Bundesrat:</p><p>Ist er bereit, spätestens bis zum Mai 1998 dem Parlament einen Zwischenbericht zu erstatten, in dem er eine erste Evaluation dieses Revitalisierungsprogramms vornimmt? Diese Evaluation sollte zumindest auf die folgenden Punkte eingehen:</p><p>- Einfluss des Programms auf die Investitionstätigkeit von Kantonen, Gemeinden und Privaten;</p><p>- Auswirkungen des Investitionsbonus für Kantone und Gemeinden;</p><p>- Auswirkungen des Programms im Energiebereich;</p><p>- sonstige indirekte Auswirkungen des Programms;</p><p>- strukturelle Auswirkungen des Programms;</p><p>- Einsparungen, die aufgrund des Programms bei der Arbeitslosenversicherung und der Sozialhilfe möglich wurden;</p><p>- Vergleich mit den früheren Revitalisierungsprogrammen, insbesondere mit dem ersten Investitionsbonus.</p><p>Es scheint, dass die Gesuche im Bereich des Investitionsbonus die verfügbaren Mittel weit übertrafen. Wäre der Bundesrat bereit, einen dritten Investitionsbonus zu beantragen, wenn sich die Konjunkturlage nicht wesentlich bessert?</p>
  • Revitalisierungsprogramm 1997-1999. Evaluation
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat wird über die Auswirkungen des Investitionsprogramms Bericht erstatten. </p><p>Die Informationen, welche zur Beantwortung sämtlicher Fragen des Interpellanten erforderlich wären, werden bis im nächsten Frühjahr nicht vorliegen. Dies trifft beispielsweise für einen Vergleich der Wirkungen mit denjenigen des Investitionsbonus von 1993 zu. Aber auch die Antwort auf die Frage der Mitnehmereffekte wird zu jenem Zeitpunkt auf der Basis einer empirischen Untersuchung, wie sie im Schlussbericht über den Investitionsbonus durchgeführt wurde, nicht möglich sein.</p><p>Der Bundesrat schlägt deshalb ein zweistufiges Verfahren vor. Er wird erstens im Rahmen der Botschaft über die Staatsrechnung für das Jahr 1997 über die Ausschöpfung der Zahlungs- und Verpflichtungskredite Bericht erstatten. Die Auswertung wird auch gewisse Hochrechnungen auf Investitionsvolumina und die regionale Verteilung beinhalten. Im Fall der deblockierten Investitionskredite (43 Millionen) werden solche Berechnungen allerdings nicht möglich sein. Die einzelnen Projekte können nicht aufgrund von sachlichen Kriterien entweder den ordentlichen oder den aufgestockten Krediten zugewiesen werden.</p><p>Nach Abschluss des Programms wird der Bundesrat eine Evaluation der Massnahmen durchführen lassen.</p><p>Was den Investitionszulagenbeschluss betrifft, werden 1997 voraussichtlich mehr Gesuche eingereicht werden als 1993. Der Bundesrat rechnet aufgrund der verfügbaren Informationen mit rund 2300 Gesuchen. 1993 waren es 1890 Gesuche. Die Beschränkung auf Erneuerungen und der Ausschluss von Neubauten haben zur Folge, dass der durchschnittliche Bundesbeitrag im Vergleich zu 1993 rund 30 Prozent geringer ausfallen oder rund 130'000.- betragen wird. Der mutmassliche Nachfrageüberhang wird kleiner sein. Einzelne Kantone haben überdies - im Einvernehmen mit dem EVD - durch Massnahmen wie die Beschränkung der Zahl der Gesuche pro Gesuchsteller oder die Herabsetzung der Beitragssätze auf die Mittelknappheit vorsorglich reagiert.</p><p>Der Gesamtumfang des Investitionsprogramms, wie es Ende April 1997 von den eidg. Räten beschlossen wurde, entsprach in etwa den im Rahmen des Voranschlages 1997 vorsorglich gesperrten Kredite. Bei der Beratung des Investitionsprogramms wurden Anträge auf Aufstockung mit dem Hinweis abgelehnt, nicht mehr Mittel als die gesperrten Kredite zu bewilligen.</p><p>Die jüngsten Konjunkturprognosen zeigen glücklicherweise für 1998 eine Fortsetzung und Beschleunigung des allerdings nach wie vor zaghaften Aufschwungs. Umgekehrt wird das Haushaltsdefizit des Bundes grösser ausfallen als noch vor wenigen Wochen angenommen. Aus heutiger Sicht ist deshalb die Frage einer allfälligen Aufstockung aus den obengenannten Gründen klar zu verneinen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im April 1997 beschlossen die eidgenössischen Räte ein Programm zur Revitalisierung der Wirtschaft. In diesem Zusammenhang richte ich die folgenden Fragen an den Bundesrat:</p><p>Ist er bereit, spätestens bis zum Mai 1998 dem Parlament einen Zwischenbericht zu erstatten, in dem er eine erste Evaluation dieses Revitalisierungsprogramms vornimmt? Diese Evaluation sollte zumindest auf die folgenden Punkte eingehen:</p><p>- Einfluss des Programms auf die Investitionstätigkeit von Kantonen, Gemeinden und Privaten;</p><p>- Auswirkungen des Investitionsbonus für Kantone und Gemeinden;</p><p>- Auswirkungen des Programms im Energiebereich;</p><p>- sonstige indirekte Auswirkungen des Programms;</p><p>- strukturelle Auswirkungen des Programms;</p><p>- Einsparungen, die aufgrund des Programms bei der Arbeitslosenversicherung und der Sozialhilfe möglich wurden;</p><p>- Vergleich mit den früheren Revitalisierungsprogrammen, insbesondere mit dem ersten Investitionsbonus.</p><p>Es scheint, dass die Gesuche im Bereich des Investitionsbonus die verfügbaren Mittel weit übertrafen. Wäre der Bundesrat bereit, einen dritten Investitionsbonus zu beantragen, wenn sich die Konjunkturlage nicht wesentlich bessert?</p>
    • Revitalisierungsprogramm 1997-1999. Evaluation

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