Radio- und Fernsehangebot. Globaler Wettbewerb
- ShortId
-
97.3502
- Id
-
19973502
- Updated
-
14.11.2025 07:03
- Language
-
de
- Title
-
Radio- und Fernsehangebot. Globaler Wettbewerb
- AdditionalIndexing
-
Leistungsauftrag;Massenmedium;Radio- und Fernsehgebühren;audiovisuelles Programm;freie Verbreitung von Programmen;Sendekonzession;SRG;Gesetz
- 1
-
- L05K1202030103, audiovisuelles Programm
- L05K1202040103, freie Verbreitung von Programmen
- L04K12020501, Massenmedium
- L05K0503010102, Gesetz
- L05K1202050110, Sendekonzession
- L05K1202050108, SRG
- L05K0806010105, Leistungsauftrag
- L05K1202040105, Radio- und Fernsehgebühren
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das RTVG allenfalls angesichts der technischen Entwicklung auf eine allfällige Revision hin zu überprüfen wäre. Im Vordergrund stehen dabei Fragen im Bereich der Digitalisierung sowie der tendenziellen Verschmelzung von Rundfunkangeboten einerseits und Fernmeldediensten anderseits (Konvergenz).</p><p>Bei einer allfälligen Gesetzesrevision muss sichergestellt sein, dass im Mittelpunkt des schweizerischen Mediensystems ein Service Public steht, welcher der besonderen Bedeutung des Rundfunks für die direkte Demokratie in unserem Land Rechnung zu tragen vermag, alle Landesteile mit Programmen versorgt und schliesslich auch die Voraussetzungen für einen qualitativ guten Journalismus schafft.</p><p>Dem Bundesrat geht es dabei nicht in erster Linie um den Schutz der SRG, sondern vielmehr um die Stärkung des Service public, dem in unserem Land eine wichtige staats- und kulturpolitische Funktion zukommt. Wieweit diese Service-Public-Funktionen durch die SRG oder andere Veranstalter wahrgenommen werden und wie die entsprechenden Leistungsaufträge abzugelten sind, wird Gegenstand der politischen Diskussion sein. Dabei werden grundsätzlich auch die Aufgabe und die Funktion der heutigen SRG diskutiert werden müssen.</p><p>Die sich stellenden Fragen sind sehr komplex und erfordern eine eingehende Abklärung der erwähnten Aspekte. Die Prüfung muss über die in der Motion aufgeworfenen Fragen hinausgehen. In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Um im internationalen Medienmarkt langfristig ein schweizerisches Radio- und Fernsehangebot gewährleisten zu können, sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) umfassend zu lockern. Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten die zur Stärkung und Flexibilisierung der SRG im Umfeld des globalen Wettbewerbs notwendigen Änderungen des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) vorzuschlagen.</p><p>Zu diesem Zwecke sind insbesondere:</p><p>- die allgemeinen Konzessionsvoraussetzungen zu erleichtern;</p><p>- der Leistungsauftrag der SRG neu zu definieren;</p><p>- die Voraussetzungen für eine erhöhte Selbstfinanzierung zu schaffen;</p><p>- das Gebührenmonopol zugunsten schweizerischer Veranstalter, die Leistungen im Sinne des Leistungsauftrags erbringen, zu lockern.</p><p>Die von der SRG und allfällig weiteren Veranstaltern im Rahmen ihres Leistungsauftrages erbrachten Leistungen von öffentlichem Interesse (Service Public), insbesondere für die französischen, italienischen und rätoromanischen Sprachregionen, sind angemessen zu entschädigen. Über die Empfangsgebühren sind prioritär die eigenständigen Programme und Programmteile (TSR, TSI, CRR) der regionalen Fernsehveranstalter der SRG zu gewährleisten.</p>
- Radio- und Fernsehangebot. Globaler Wettbewerb
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das RTVG allenfalls angesichts der technischen Entwicklung auf eine allfällige Revision hin zu überprüfen wäre. Im Vordergrund stehen dabei Fragen im Bereich der Digitalisierung sowie der tendenziellen Verschmelzung von Rundfunkangeboten einerseits und Fernmeldediensten anderseits (Konvergenz).</p><p>Bei einer allfälligen Gesetzesrevision muss sichergestellt sein, dass im Mittelpunkt des schweizerischen Mediensystems ein Service Public steht, welcher der besonderen Bedeutung des Rundfunks für die direkte Demokratie in unserem Land Rechnung zu tragen vermag, alle Landesteile mit Programmen versorgt und schliesslich auch die Voraussetzungen für einen qualitativ guten Journalismus schafft.</p><p>Dem Bundesrat geht es dabei nicht in erster Linie um den Schutz der SRG, sondern vielmehr um die Stärkung des Service public, dem in unserem Land eine wichtige staats- und kulturpolitische Funktion zukommt. Wieweit diese Service-Public-Funktionen durch die SRG oder andere Veranstalter wahrgenommen werden und wie die entsprechenden Leistungsaufträge abzugelten sind, wird Gegenstand der politischen Diskussion sein. Dabei werden grundsätzlich auch die Aufgabe und die Funktion der heutigen SRG diskutiert werden müssen.</p><p>Die sich stellenden Fragen sind sehr komplex und erfordern eine eingehende Abklärung der erwähnten Aspekte. Die Prüfung muss über die in der Motion aufgeworfenen Fragen hinausgehen. In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Um im internationalen Medienmarkt langfristig ein schweizerisches Radio- und Fernsehangebot gewährleisten zu können, sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) umfassend zu lockern. Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten die zur Stärkung und Flexibilisierung der SRG im Umfeld des globalen Wettbewerbs notwendigen Änderungen des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) vorzuschlagen.</p><p>Zu diesem Zwecke sind insbesondere:</p><p>- die allgemeinen Konzessionsvoraussetzungen zu erleichtern;</p><p>- der Leistungsauftrag der SRG neu zu definieren;</p><p>- die Voraussetzungen für eine erhöhte Selbstfinanzierung zu schaffen;</p><p>- das Gebührenmonopol zugunsten schweizerischer Veranstalter, die Leistungen im Sinne des Leistungsauftrags erbringen, zu lockern.</p><p>Die von der SRG und allfällig weiteren Veranstaltern im Rahmen ihres Leistungsauftrages erbrachten Leistungen von öffentlichem Interesse (Service Public), insbesondere für die französischen, italienischen und rätoromanischen Sprachregionen, sind angemessen zu entschädigen. Über die Empfangsgebühren sind prioritär die eigenständigen Programme und Programmteile (TSR, TSI, CRR) der regionalen Fernsehveranstalter der SRG zu gewährleisten.</p>
- Radio- und Fernsehangebot. Globaler Wettbewerb
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